Gemeinde Kilchberg

Kommunaler Richtplan

Grosses Interesse am kommunalen Richtplan: Rund 78 Stellungnahmen eingegangen

Die Gemeinde Kilchberg überarbeitet die Ortsplanung. Die kilchberger Bevölkerung konnte sich während der Auflagefrist vom 10. November 2023 bis 8. Januar 2024 zum kommunalen Richtplan äussern. Parallel dazu hat die kantonale Vorprüfung durch die Baudirektion stattgefunden. Die Vorlage ist auf grosses Interesse gestossen. So sind rund 683 Einzelanträge eingegangen. Am 11. Juni 2024 (12. Juni 2024, Reservedatum) wird der kommunale Richtplan dem Souverän an der Gemeindeversammlung zur Zustimmung unterbreitet.

Mit dem kommunalen Richtplan wird die langfristige räumliche Entwicklung von Kilchberg koordiniert und gesteuert. Basierend auf den Zielen und strategischen Ansätzen vom Raumentwicklungskonzept 2040, definiert der Richtplan Massnahmen und Festlegungen für eine qualitätsvolle räumliche Entwicklung von Kilchberg.

Einzelanträge mit Fokus zum Wachstum von Kilchberg

Das Interesse an der Vorlage und die Beteiligung waren gross. So sind aus 78 Stellungnahmen rund 683 Einzelanträge eingegangen. Beteiligt haben sich neben den zahlreichen Privatpersonen auch die Planungsregion der Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg (ZPZ), die Stadt Adliswil und die Gemeinde Rüschlikon, verschiedene Ortsparteien, einige Verbände sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften.

Eines der meistdiskutierten Themen war das Bevölkerungswachstum sowie die Siedlungsentwicklung. Die Gemeinde strebt eine qualitätsorientierte Entwicklung an. Angesichts des erwarteten Bevölkerungswachstums im Kanton Zürich verlangt der Kanton jedoch auch von der Gemeinde Kilchberg, dass sie sich mit dem Bevölkerungswachstum auseinandersetzt. Da die bestehende Bau- und Zonenordnung BZO noch Kapazitäten zur Aufnahme des Wachstums aufweist und damit zu rechnen ist, dass die Kapazitäten durch die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer genutzt werden, folgt der vorliegende, revidierte Richtplan folgendem Grundsatz: Es soll keine Erhöhung der bestehenden, zulässigen baulichen Dichte erfolgen, sofern die bestehenden Reserven ausreichen. Dazu werden in der BZO-Revision die bestehenden Kapazitäten überprüft.

Kanton äussert sich in der Vorprüfung

Die kantonale Vorprüfung durch die Zürcher Baudirektion ist positiv ausgefallen. Hervorgehoben wurde, dass ein vollständiger kommunaler Richtplan vorliegt, der die relevanten Themen einer qualitätsvollen Siedlungsentwicklung nach innen abdeckt und untereinander abstimmt. Ausserdem sei die Zielerreichung breit und stufengerecht abgedeckt. Einige Punkte bedürfen im Rahmen der finalen Überarbeitung einer ergänzenden Erläuterung, so dass der Gesamtkontext gegeben ist.

Vorlage für die Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2024 vorgesehen

Sämtliche Einwendungen sowie die kantonalen Beurteilungspunkte wurden zusammengetragen, diskutiert und in die Auswertung integriert. Die Einwendungen sind im Bericht der Einwendungen erfasst. Der Bericht gibt Auskunft darüber, wie mit den Einzelanträgen umgegangen wird.

Am 16. April 2024 hat der Gemeinderat den Antrag und den Beleuchtenden Bericht zu Handen der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2024 (12. Juni 2024, Reservedatum) verabschiedet. Falls das Geschäft an der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2024 nicht vollständig behandelt werden kann, wird diese am 12. Juni 2024 um 18:00 Uhr fortgesetzt. Die relevanten Unterlagen finden Sie ab 13. Mai 2024 unter www.kilchberg.ch. Sie helfen mit, die Gemeindeversammlung effizient durchzuführen, wenn Sie uns allfällige Anträge zum kommunalen Richtplan vorgängig an praesidiales@kilchberg.ch einreichen.

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass die Revision des kommunalen Richtplans Kilchberg 2024 für eine qualitative Weiterentwicklung von Kilchberg die richtigen Akzente setzt.

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