Velofahrer im Morgenlicht Frühling
Inhaltsverzeichnis

Parkierungskonzept (Jahres- & Tagesbewilligungen)

Mit Inkraftsetzung der durch den Souverän beschlossenen Parkierungsverordnung per 1. Januar 2020 wurde die bisherige Nachtparkierverordnung aufgehoben. Neu untersteht das Abstellen von Motorwagen tagsüber auf allen öffentlichen Strassen des Gemeindegebietes einer örtlichen und zeitlichen Beschränkung und wird bewilligungs- und gebührenpflichtig. Die maximale Parkdauer auf weiss markierten Parkfeldern und Parkplätzen entlang von Quartierstrassen beträgt in den im Situationsplan signalisierten weissen Zonen neu vier Stunden (zwischen 08.00 und 18.00 Uhr von Montag bis Samstag). Die bestehenden Tarife in Parkierungsanlagen mit Parkuhren werden beibehalten.

Das zeitlich unbeschränkte Parkieren in den signalisierten weissen Zonen ist weiterhin möglich für Inhaberinnen und Inhaber von Jahresparkbewilligungen (CHF 480.00). Solche können beantragt werden von:

  • in der Gemeinde Kilchberg angemeldeten Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Wochenaufenthalter/innen für auf ihren Namen und Adresse immatrikulierte oder für jeden ihnen nachweisbar zum ständigen Gebrauch überlassenen Motorwagen.
  • in der Gemeinde Kilchberg ortsansässigen Geschäftsbetrieben für auf ihren Namen und Adresse immatrikulierte Motorwagen.

Es besteht zudem neu die Möglichkeit des Bezuges von Tagesparkbewilligungen (CHF 12.00). Diese Bewilligungsart steht allen offen. Jahres- oder Tagesparkbewilligungen bieten keinen Anspruch auf einen Parkplatz und gelten nicht für Parkierungsanlagen, welche mit Parkautomaten eingerichtet sind.

Verknüpfte Dokumente
Parkierungsverordnung
Situationsplan & Signalisationen

Wählen Sie auf Parkingpay den Button «Registrieren» oder nutzen Sie die App "ParkingPay".

  • Eröffnen Sie ein Konto
  • Nach erfolgter Registration und Kontoeröffnung können Sie die gewünschte Bewilligung beantragen. Kontoeröffnung und Registration muss nur einmalig vorgenommen werden
  • Sofern Sie die oben genannten Kriterien erfüllen, erhalten Sie die Freischaltbestätigung via E-Mail
  • Nach der Freischaltung können Sie die Parkbewilligung online kaufen
  • Die Bewilligung wird in Ihrem Konto hinterlegt und durch Kontrollorgane online abgefragt. Es muss keine physische Parkkarte angebracht werden

Ich will mich nicht registrieren, brauche aber trotzdem eine Parkbewilligung. Wie muss ich vorgehen?
Sie können am Schalter der Einwohnerdienste die Registration vornehmen lassen und anschliessend die Parkbewilligung kaufen. Ohne Kontoeröffnung bei ParkingPay können Sie jedoch folgende Leistungen nicht nutzen:

  • Bargeldloses Parkieren an vielen Orten in der Schweiz und auf allen Parkplätzen in Kilchberg und Umgebung
  • Benachrichtigung per E-Mail vor Ablauf der Gültigkeit der Parkbewilligung
  • Fahrzeugverwaltung (bspw. Ändern von Kontrollschildnummern)
  • Kontoauszug / Parkgebührenauszug erstellen
  • Kaufen der Parkbewilligungen via Smartphone

Mit der Registration bei ParkingPay können Sie zwischen zwei Zahlungsmöglichkeiten wählen:

  • Vorauszahlung mit E-Payment (PostFinance, Mastercard, Visa), e-banking oder Einzahlungsschein
  • Monatlich auf Rechnung mit Belastungsermächtigung zulasten eines Bankkontos (LSV+) oder zulasten eines Postkonto (DebitDirect). Bitte beachten Sie: Beim Kauf einer Jahresbewilligung wird Ihnen der volle Betrag (für das ganze Jahr) einmalig mit der Monatsrechnung belastet. Eine monatliche (Raten-)Zahlung der Jahresbewilligung ist nicht möglich

Am Schalter der Einwohnerdienste haben Sie folgende Zahlungsmöglichkeiten:

  • Bar- und E-Payment (PostFinance, Mastercard, Amex, Visa)

Sie können mit einer Parkbewilligung mehrere Kontrollschilder verknüpfen. Dazu müssen Sie bei der Kontoeröffnung (einmalig) alle in Frage kommenden Kontrollschilder erfassen.

Sind mit einer Parkbewilligung mehrere Kontrollschilder verbunden, kann jedoch nur mit jeweils einem Fahrzeug gleichzeitig unbeschränkt parkiert werden. Möchten Sie mehrere Fahrzeuge gleichzeitig unbeschränkt parkieren, können Sie die entsprechende Anzahl Bewilligungen kaufen.

Grundsätzlich ist es das gleiche Vorgehen wie bei Privatpersonen. Als juristische Person erhalten Sie aber die Möglichkeit, Parkbewilligungen gegen Rechnung zu beziehen. Dies wie folgt:

  • Wählen Sie auf Parkingpay den Button «Registrieren» oder nutzen Sie die App ParkingPay
  • Erfassen Sie die Geschäftsadresse
  • Erfassen Sie die Kontrollschilder aller Geschäftsfahrzeuge mit welchen zulasten Ihres ParkingPay-Kontos parkiert werden soll
  • Beantragen Sie die Parkbewilligung
  • Nach der Freischaltbestätigung, welche Sie per Mail erhalten, können Sie die gewünschte Anzahl Parkbewilligungen kaufen
  • Sie können alle registrierten Kontrollschilder einer einzelnen Parkbewilligung zuweisen, oder verschiedene Kontrollschilder an verschiedene Bewilligungen vergeben
  • Es dürfen gleichzeitig so viele Geschäftsfahrzeuge unbeschränkt parkiert werden, wie Parkbewilligungen vorhanden sind

Tagesparkbewilligungen können online unter Parkingpay oder via App ParkingPay bezogen werden. Tagesbewilligungen sind für alle erhältlich und benötigen keine Freischaltung. Es ist also nur die Kontoeröffnung nötig. Ist das Konto einmal eröffnet, können Sie unbeschränkt Tagesparkbewilligungen beziehen.

Alternativ können Sie Tagesparkbewilligungen auch am Schalter der Einwohnerdienste beziehen.

Als registrierte Nutzerin oder registrierter Nutzer bei Parkingpay können Sie Ihr Konto so einrichten, dass Sie vor Ablauf der Gültigkeit der Parkbewilligung eine E-Mail Nachricht erhalten. Die Frist zur Erinnerung ist frei wählbar.

Haben Sie kein Konto bei ParkingPay eingerichtet, empfehlen wir Ihnen eine Erinnerung in Ihrem Terminkalender einzurichten. Damit verhindern Sie, dass Sie den Ablauf der Gültigkeit Ihrer Parkbewilligung verpassen.

Personen mit einer erheblichen Gehbehinderung oder Organisationen, die solche Personen transportieren, können beim Strassenverkehrsamt des Kanton Zürich eine Parkkarte beantragen. Damit erhalten sie gewisse Erleichterungen für das Parkieren von Motorfahrzeugen.

Die Parkierungserleichterung kann auch online beantragt werden.

Weiterführender Link
Strassenverkehrsamt

Strassenverkehrsamt Kanton Zürich
Admin. Ärztliche Untersuchungen
Uetlibergstrasse 301
8045 Zürich

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeindepolizei unter 044 716 32 99 oder bei der Einwohnerdienste unter 044 716 32 18.

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