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Bildung / Schule

Kinderkrippe

Das pädagogische Konzept
Das pädagogische Konzept

Die Kinderkrippe Kilchberg soll während der Abwesenheit der Eltern die geistige, seelische und körperliche Entwicklung jedes einzelnen Kindes ermöglichen. Die Kinderkrippe strebt auf der Basis der sozialen Gleichwertigkeit eine ganzheitliche, den kindlichen Bedürfnissen entsprechende Erziehung an. Dazu gehören insbesondere Geborgenheit, Selbstentfaltung, Sozialisation und Befriedigung der Grundbedürfnisse.

Öffnungszeiten

Die Kinderkrippe Kilchberg ist von Montag bis Freitag von 6.30 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Von 12.30 Uhr bis 14.00 Uhr halten wir Mittagsruhe, das heisst, in dieser Zeit schlafen die Kinder. Während dieser Zeit können keine Kinder gebracht oder abgeholt werden. Wir möchten Ihrem Kind in der Krippe einen ungestörten Aufenthalt ermöglichen und deshalb muss Ihr Kind bei ganztägigem Aufenthalt bis spätestens um 9.00 Uhr, bei halbtägigem Aufenthalt pünktlich um 11.00 Uhr oder 14.00 Uhr anwesend sein.

Die Krippe bleibt zwei Wochen im Sommer (während der vierten und fünften Schulferienwoche, Woche 32+33) und eine Woche zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen.

An folgenden Tagen bleibt unsere Krippe zusätzlich geschlossen:

Karfreitag und Ostermontag
Auffahrt mit nachfolgendem Freitag
Pfingstmontag
1. Mai
1. August

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Aufnahme der Kinder

In der Kinderkrippe Kilchberg werden Kinder im Alter ab 8 Wochen bis vor dem Kindergarteneintritt (ca. 4-5 Jahre) aufgenommen. Die Kinderkrippe führt eine Warteliste. Für die Anmeldung wird eine Gebühr von Fr. 200.-- erhoben, welche bei der Aufnahme des Kindes, der Kündigung der Anmeldung durch die Eltern, der Absage durch die Krippenleitung oder beim Überschreiten der Altersgrenze unter Abzug einer Umtriebsentschädigung von Fr. 50.-- zurückerstattet resp. von der ersten Krippenrechnung abgezogen wird.

Die Anmeldung erfolgt über die Krippenleiterin mit dem dafür vorgesehenen Formular und ist nach Überweisung der Anmeldegebühr gültig. Bei freiwerdendem Platz entscheidet die Krippenleiterin unter Mitteilung an die Präsidentin der Krippenkommission über eine Aufnahme. Die definitive Aufnahme Ihres Kindes erfolgt durch den Abschluss des Betreuungsvertrages.

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Abholen der Kinder

Die Kinder dürfen nur von uns bekannten Personen abgeholt werden. Wird das Kind von einer fremden Person abgeholt, muss dies der Krippenleiterin oder Gruppenleiterin vorgängig mitgeteilt werden. Bei für uns nicht bekannten Personen nehmen wir uns das Recht heraus, einen Ausweis zu verlangen.

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Essen

Die Säuglinge und Kinder werden in der Kinderkrippe verpflegt. Die Mahlzeiten werden gemeinsam mit den Erzieherinnen eingenommen. Dabei achten wir auf eine gesunde, dem Alter entsprechende Ernährung.

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Versicherungen

Die Kinder sind während des Aufenthaltes in der Krippe nicht gegen Unfall versichert. Eine Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Eltern und von Vorteil.

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Spielsachen

Sie können Ihrem Kind sein Lieblingsspielzeug mitgeben, wenn dies zu seinem Wohlbefinden beiträgt. Für Schmuck und persönliche Spielsachen wird keine Haftung übernommen.

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Kleider / Windeln

Bitte passen Sie die Kleidung des Kindes der Witterung an. Wir gehen oft ins Freie, auch bei nassem Wetter. Die Kinder sollten in ihren Kleidern turnen, basteln und mit Sand und Wasser spielen dürfen, bequeme Kleidung ist dabei von Vorteil. Folgende Kleidung muss in der Krippe deponiert werden:

Regenschutz, Gummistiefel, Ersatzkleider sowie Hausschuhe.
Die Windeln werden von der Krippe gestellt.

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Tarife*

Die Tarife - gültig ab 1. Februar 2006 - richten sich nach dem steuerbaren Einkommen und dem Vermögen (Steuerausweis).

Per 1. Januar des Folgejahres werden die Tarifeinstufungen vom vergangenen September durch das Steueramt überprüft und danach die entsprechenden Anpassungen vorgenommen. Sollte sich während des Jahres die Vermögens- oder Einkommenssituation wesentlich ändern, sind Sie verpflichtet, dies der Krippenleitung zu melden.
Im Konkubinat lebende Paare werden gleich behandelt wie verheiratete Paare.
Ausserhalb der Gemeinde wohnhafte Eltern zahlen immer den höchsten Tarif.
Ab einem Vermögen von Fr. 300'000 erhöht sich der Tarif um 2 Stufen.
Die Tarife können bei Bedarf auf Antrag der Schulkommission und mit Genehmigung des Gemeinderates angepasst werden. Sie sind den Eltern rechtzeitig unter Einräumung einer einmonatigen Kündigungsfrist schriftlich mitzuteilen.

Stufe Einkommen ganzer Tag
mit Essen
 Fr.
halber Tag
mit Essen
Fr.
halber Tag
ohne Essen
Fr.
100% 70% 50%
A bis 40'000.00 24.00 16.80 12.00
B ab 40'000.00 32.00 22.40 16.00
C ab 50'000.00 45.00 31.50 22.50
D ab 60'000.00 57.00 39.90 28.50
E ab 70'000.00 70.00 49.00 35.00
F ab 80'000.00 84.00 58.80 42.00
G ab 90'000.00 95.00 66.50 47.50
H ab 100'000.00 105.00 73.50 52.50
I ab 110'000.00 110.00 77.00 55.00
J ab 120'000.00 114.00 79.80 57.00
K ab 130'000.00 124.00 86.80 62.00
L ab 140'000.00 130.00 91.00 65.00

Es wird eine Monatspauschale verrechnet, abgeleitet von Tarifstufe und Betreuungsumfang. Lediglich ausserordentliche Zusatztage werden separat addiert.
In der Monatspauschale sind 3 Wochen pro Jahr für Betreuungsausfall durch Krankheit, Unfall und individuelle Ferien eingerechnet; daraus ergibt sich ein für die Berechnung der Monatspauschale notwendiger Faktor 3.7.

* Gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 15. November 2005, gültig ab 1. Februar 2006

Berechnung der Monatspauschale

Tagessatz
Fr.
  Anzahl Tage pro Woche   Faktor Monatspauschale
Fr.
z.B.  95.00 X 3 X 3.7 1'054.50

Den Eltern eines Kindes in der Tarifstufe G, welches die Krippe während drei ganzen Tagen besucht, werden monatlich Fr. 1'054.50 in Rechnung gestellt.

Reduktionsgründe

Für das zweite und jedes weitere Kind einer Familie wird ein Rabatt von 10% auf dem Tarif gewährt.

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Krankheit / Ferienplanung

Kinder, die aus Krankheitsgründen nicht in die Krippe kommen können, müssen bis spätestens um 08.00 Uhr des betreffenden Tages bei uns abgemeldet werden.

Kinder mit ansteckenden Krankheiten (auch Durchfall), Läusen oder Fieber dürfen die Krippe nicht besuchen. Im Zweifelsfall erkundigen sie sich bei uns.

Medikamente müssen den Betreuerinnen in der Originalpackung mit den nötigen Anweisungen persönlich übergeben werden.

Ferien ausserhalb der Betriebsferien sind uns möglichst früh (spätestens eine Woche zum Voraus) bekannt zu geben. Feriendaten sind verbindlich, da die Personalplanung entsprechend angepasst wird.

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Anmeldegebühr

Die Anmeldegebühr gemäss Art. 11 des Krippenreglementes der Gemeinde Kilchberg beträgt Fr. 200.--. Diese wird mit der ersten Krippenrechnung verrechnet unter Abzug einer Umtriebsentschädigung von Fr. 50.--.

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Rechnungsstellung und Kündigung

Die Rechnung erfolgt durch die Gemeinde jeweils am Anfang des folgenden Monats aufgrund der Präsenzliste und muss innerhalb von 30 Tagen bezahlt werden.

Die Kündigung des Krippenplatzes hat beidseitig schriftlich einen Monat zum Voraus per Ende Monat zu erfolgen. Sollte Ihr Kind bereits früher austreten, wird der volle Monatsbeitrag bis Ablauf der Kündigungsfrist verrechnet. Einzelheiten regelt der Betreuungsvertrag.

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Gültigkeit

Die Eltern anerkennen mit der Anmeldung ihres Kindes die Gültigkeit dieser Krippenordnung und verpflichten sich diese einzuhalten.

(Dezember 2005 )

Adresse / Ansprechpartner

Kinderkrippe
Grütstrasse 52
8802 Kilchberg

Ruff Nina

Öffnungszeiten  Montag bis Freitag
06.30-18.00 Uhr

E-Mail: kinderkrippe@schule-kilchberg.ch
Telefon: 044 716 71 81

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