Bildung / SchuleKinderkrippe
Die Kinderkrippe Kilchberg soll während der Abwesenheit der Eltern die geistige, seelische und körperliche Entwicklung jedes einzelnen Kindes ermöglichen. Die Kinderkrippe strebt auf der Basis der sozialen Gleichwertigkeit eine ganzheitliche, den kindlichen Bedürfnissen entsprechende Erziehung an. Dazu gehören insbesondere Geborgenheit, Selbstentfaltung, Sozialisation und Befriedigung der Grundbedürfnisse.
ÖffnungszeitenDie Kinderkrippe Kilchberg ist von Montag bis Freitag von 6.30 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Von 12.30 Uhr bis 14.00 Uhr halten wir Mittagsruhe, das heisst, in dieser Zeit schlafen die Kinder. Während dieser Zeit können keine Kinder gebracht oder abgeholt werden. Wir möchten Ihrem Kind in der Krippe einen ungestörten Aufenthalt ermöglichen und deshalb muss Ihr Kind bei ganztägigem Aufenthalt bis spätestens um 9.00 Uhr, bei halbtägigem Aufenthalt pünktlich um 11.00 Uhr oder 14.00 Uhr anwesend sein. Die Krippe bleibt zwei Wochen im Sommer (während der vierten und fünften Schulferienwoche, Woche 32+33) und eine Woche zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. An folgenden Tagen bleibt unsere Krippe zusätzlich geschlossen: Karfreitag und Ostermontag Aufnahme der KinderIn der Kinderkrippe Kilchberg werden Kinder im Alter ab 8 Wochen bis vor dem Kindergarteneintritt (ca. 4-5 Jahre) aufgenommen. Die Kinderkrippe führt eine Warteliste. Für die Anmeldung wird eine Gebühr von Fr. 200.-- erhoben, welche bei der Aufnahme des Kindes, der Kündigung der Anmeldung durch die Eltern, der Absage durch die Krippenleitung oder beim Überschreiten der Altersgrenze unter Abzug einer Umtriebsentschädigung von Fr. 50.-- zurückerstattet resp. von der ersten Krippenrechnung abgezogen wird. Die Anmeldung erfolgt über die Krippenleiterin mit dem dafür vorgesehenen Formular und ist nach Überweisung der Anmeldegebühr gültig. Bei freiwerdendem Platz entscheidet die Krippenleiterin unter Mitteilung an die Präsidentin der Krippenkommission über eine Aufnahme. Die definitive Aufnahme Ihres Kindes erfolgt durch den Abschluss des Betreuungsvertrages. Abholen der KinderDie Kinder dürfen nur von uns bekannten Personen abgeholt werden. Wird das Kind von einer fremden Person abgeholt, muss dies der Krippenleiterin oder Gruppenleiterin vorgängig mitgeteilt werden. Bei für uns nicht bekannten Personen nehmen wir uns das Recht heraus, einen Ausweis zu verlangen. EssenDie Säuglinge und Kinder werden in der Kinderkrippe verpflegt. Die Mahlzeiten werden gemeinsam mit den Erzieherinnen eingenommen. Dabei achten wir auf eine gesunde, dem Alter entsprechende Ernährung. VersicherungenDie Kinder sind während des Aufenthaltes in der Krippe nicht gegen Unfall versichert. Eine Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Eltern und von Vorteil. |
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| Stufe | Einkommen | ganzer Tag mit Essen Fr. |
halber Tag mit Essen Fr. |
halber Tag ohne Essen Fr. |
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| 100% | 70% | 50% | |||
| A | bis | 40'000.00 | 24.00 | 16.80 | 12.00 |
| B | ab | 40'000.00 | 32.00 | 22.40 | 16.00 |
| C | ab | 50'000.00 | 45.00 | 31.50 | 22.50 |
| D | ab | 60'000.00 | 57.00 | 39.90 | 28.50 |
| E | ab | 70'000.00 | 70.00 | 49.00 | 35.00 |
| F | ab | 80'000.00 | 84.00 | 58.80 | 42.00 |
| G | ab | 90'000.00 | 95.00 | 66.50 | 47.50 |
| H | ab | 100'000.00 | 105.00 | 73.50 | 52.50 |
| I | ab | 110'000.00 | 110.00 | 77.00 | 55.00 |
| J | ab | 120'000.00 | 114.00 | 79.80 | 57.00 |
| K | ab | 130'000.00 | 124.00 | 86.80 | 62.00 |
| L | ab | 140'000.00 | 130.00 | 91.00 | 65.00 |
Es wird eine Monatspauschale verrechnet, abgeleitet von Tarifstufe und
Betreuungsumfang. Lediglich ausserordentliche Zusatztage werden separat addiert.
In der Monatspauschale sind 3 Wochen pro Jahr für Betreuungsausfall durch
Krankheit, Unfall und individuelle Ferien eingerechnet; daraus ergibt sich ein
für die Berechnung der Monatspauschale notwendiger Faktor 3.7.
* Gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 15. November 2005, gültig ab 1. Februar 2006
Berechnung der Monatspauschale
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Tagessatz Fr. |
Anzahl Tage pro Woche | Faktor |
Monatspauschale Fr. |
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| z.B. 95.00 | X | 3 | X | 3.7 | 1'054.50 |
Den Eltern eines Kindes in der Tarifstufe G, welches die Krippe während drei ganzen Tagen besucht, werden monatlich Fr. 1'054.50 in Rechnung gestellt.
Reduktionsgründe
Für das zweite und jedes weitere Kind einer Familie wird ein Rabatt von 10% auf dem Tarif gewährt.
Krankheit / Ferienplanung
Kinder, die aus Krankheitsgründen nicht in die Krippe kommen können, müssen bis spätestens um 08.00 Uhr des betreffenden Tages bei uns abgemeldet werden.
Kinder mit ansteckenden Krankheiten (auch Durchfall), Läusen oder Fieber dürfen die Krippe nicht besuchen. Im Zweifelsfall erkundigen sie sich bei uns.
Medikamente müssen den Betreuerinnen in der Originalpackung mit den nötigen Anweisungen persönlich übergeben werden.
Ferien ausserhalb der Betriebsferien sind uns möglichst früh (spätestens eine Woche zum Voraus) bekannt zu geben. Feriendaten sind verbindlich, da die Personalplanung entsprechend angepasst wird.
Anmeldegebühr
Die Anmeldegebühr gemäss Art. 11 des Krippenreglementes der Gemeinde Kilchberg beträgt Fr. 200.--. Diese wird mit der ersten Krippenrechnung verrechnet unter Abzug einer Umtriebsentschädigung von Fr. 50.--.
Rechnungsstellung und Kündigung
Die Rechnung erfolgt durch die Gemeinde jeweils am Anfang des folgenden Monats aufgrund der Präsenzliste und muss innerhalb von 30 Tagen bezahlt werden.
Die Kündigung des Krippenplatzes hat beidseitig schriftlich einen Monat zum Voraus per Ende Monat zu erfolgen. Sollte Ihr Kind bereits früher austreten, wird der volle Monatsbeitrag bis Ablauf der Kündigungsfrist verrechnet. Einzelheiten regelt der Betreuungsvertrag.
Gültigkeit
Die Eltern anerkennen mit der Anmeldung ihres Kindes die Gültigkeit dieser Krippenordnung und verpflichten sich diese einzuhalten.
(Dezember 2005 )
Adresse / Ansprechpartner
Kinderkrippe
Grütstrasse 52
8802 Kilchberg
Ruff Nina
| Öffnungszeiten | Montag bis Freitag 06.30-18.00 Uhr |
E-Mail: kinderkrippe@schule-kilchberg.ch
Telefon: 044 716 71 81
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