Bildung / Schule
Musikschule Kilchberg-Rüschlikon
Die Musikschule unter der Leitung von Frau Susanne Gilg bietet Jugendlichen
und Erwachsenen ein breit gefächertes Angebot an musikalischer Weiterbildung.
Der Unterricht reicht von der musikalischen Grundschule über Einzelunterricht
mit den Instrumenten Akkordeon, Blockflöte, Cello, Cembalo, Gitarre, Hackbrett,
Harfe, Keyboard, Klarinette, Klavier, Oboe, Querflöte, Saxophon, Schlagzeug,
Trompete, Violine und Gesang bis zu Ensembles und Musiziergruppen.
Schulordnung der Musikschule Kilchberg
1. Zweck
Die Musikschule Kilchberg - Rüschlikon vermittelt Kindern, Jugendlichen und
Erwachsenen eine sorgfältige musikalische Ausbildung. Das Angebot umfasst:
- Musikalische Grundausbildung
- Instrumental- und Vokalunterricht
- Ensemblefächer
- Ergänzungsfächer
2. Organisation der Musikschule
Die Musikschule untersteht der Schulbehörde Kilchberg. Die Musikschulleitung ist
für einen einwandfreien Betrieb verantwortlich. Sie wird in ihrer Arbeit durch
die Musikschulkommission und die Geschäftsleitung unterstützt.
Die Aufsichtspflicht über den Musikschulbetrieb obliegt ebenfalls der
Musikschulkommission.
3. Organisation des Schuljahres
Das Schuljahr entspricht demjenigen der Volksschule und umfasst zwei Semester.
Der Semesterwechsel findet bei den Sportferien statt.
4. Eintritt in bzw. Austritt aus der Musikschule
Die Aufnahme in die Musikschule erfolgt grundsätzlich auf Beginn eines
Semesters. Es gelten folgende Anmeldetermine: 1. Juni bzw. 1. Dezember.
Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars verpflichtet sich die
unterzeichnende Person, der Schulordnung Folge zu leisten und das Schulgeld
termingerecht zu bezahlen.
Der Austritt aus der Musikschule ist grundsätzlich nur auf Ende eines
Semesters möglich und muss dem Sekretariat schriftlich bis zum 1. Juni bzw. 1.
Dezember mitgeteilt werden.
Wer sich nicht abmeldet, gilt für ein weiteres Semester als angemeldet und
verpflichtet sich, das Schulgeld vollumfänglich zu bezahlen.
In begründeten Fällen, namentlich bei schwerwiegenden (wiederholten) Verstössen
gegen die Schulordnung oder gegen Weisungen von Lehrpersonen oder der
Schulleitung, kann der fehlbare Schüler mit sofortiger Wirkung aus der
Musikschule ausgeschlossen werden.
Über den Ausschluss eines Schülers entscheidet die Geschäftsleitung der
Musikschule.
Gegen den Ausschluss kann die betroffene Partei Rekurs an die Schulbehörde
Kilchberg erheben.
5. Organisation des Unterrichts
Der Unterricht wird in der Regel in den von den Volksschulen zur Verfügung
gestellten Räumen erteilt.
Die Unterrichtszeit wird von der Musiklehrperson direkt mit dem Schüler
vereinbart.
Die erste Woche nach den Sommerferien gilt als Einteilungswoche. Der reguläre
Unterricht beginnt erst in der 2. Woche.
6. Absenzen
Fallen Lektionen wegen Ferientagen, Schulanlässen, Feiertagen oder durch
Fernbleiben des Schülers aus, wird kein Schulgeld zurückerstattet.
Unvermeidliche Absenzen sind der Lehrperson rechtzeitig mitzuteilen.
Krankheit von Schülern:
Ist ein Schüler länger als 1 Woche in Folge krank, wird ab der 2. Woche das
Schulgeld anteilsmässig zurückerstattet.
Fallen Lektionen durch Verhinderung der Lehrperson aus, sind deren Schüler
rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen. Diese Lektionen werden nach Möglichkeit
nachgeholt.
Bei längerer Abwesenheit wird für eine Vertretung gesorgt. Ist dies nicht
möglich, werden ab der 2. Woche die ausfallenden Lektionen zurückerstattet.
7. Schulgeld
Die Höhe des Schulgeldes wird in der Tarifordnung festgelegt. Auf schriftliches
Gesuch hin kann die Musikschulleitung gemäss Reglement das Schulgeld reduzieren.
Ein schriftliches Gesuch muss im Voraus für das nächste Semester bis zum 1. Juni
bzw. 1. Dezember bei der Musikschulleitung vorliegen.
Grundsätzlich können alle in Kilchberg und Rüschlikon wohnhaften Schüler bis zum
20. Lebensjahr von einem subventionierten Tarif profitieren. Schülern in
Ausbildung kann bis zum 24. Altersjahr auf schriftliches Gesuch der
subventionierte Tarif gewährt werden. Alle übrigen Schüler werden nach dem
Erwachsenentarif eingestuft.
(Mit Schüler sind Kinder, Jugendliche und Erwachsene gemeint.)
Kilchberg, 01.01.2009
Schulordnung als PDF-Datei
Anmeldungen
werden gerne vom Sekretariat der Musikschule entgegengenommen. Die Tarife richten
sich nach Art und Dauer des Unterrichtes und werden von der
Musikschule
halbjährlich in Rechnung gestellt.
Der Austritt aus der Musikschule ist grundsätzlich nur auf Ende eines
Semesters möglich und muss dem Sekretariat schriftlich bis zum 1. Juni bzw. 1.
Dezember mitgeteilt werden (Abmeldeformular).
Wer sich nicht abmeldet, gilt für ein weiteres Semester als angemeldet und
verpflichtet sich, das Schulgeld vollumfänglich zu bezahlen.
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne das Sekretariat der Musikschule oder
die Schulleiterin.
Details zum Veranstaltungsprogramm der Musikschule Kilchberg
und Rüschlikon erfahren Sie
hier. Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Veranstaltungen.
Für weitere Informationen
zu kulturellen Anlässen konsultieren Sie
bitte unseren
Veranstaltungskalender.
www.schule-kilchberg.ch
www.schulerueschlikon.ch
Musikschule Kilchberg-Rüschlikon Alte Landstrasse 160 8802 Kilchberg Oeschger Regula Gilg Susanne
| Öffnungszeiten | Montag, Dienstag, Donnerstag 09.00-11.30 Uhr Schellergut, 1. Stock |
E-Mail: musikschule@kilchberg.ch Telefon: 044 716 33 70 Telefax: 044 716 33 79
© Copyright 2000-2010 Gemeindeverwaltung Kilchberg. Impressum
|