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Bildung / Schule

Musikschule Kilchberg-Rüschlikon

 

Die Musikschule unter der Leitung von Frau Susanne Gilg bietet Jugendlichen und Erwachsenen ein breit gefächertes Angebot an musikalischer Weiterbildung. Der Unterricht reicht von der musikalischen Grundschule über Einzelunterricht mit den Instrumenten Akkordeon, Blockflöte, Cello, Cembalo, Gitarre, Hackbrett, Harfe, Keyboard, Klarinette, Klavier, Oboe, Querflöte, Saxophon, Schlagzeug, Trompete, Violine und Gesang bis zu Ensembles und Musiziergruppen.

Schulordnung der Musikschule Kilchberg

1. Zweck

Die Musikschule Kilchberg - Rüschlikon vermittelt Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eine sorgfältige musikalische Ausbildung. Das Angebot umfasst:

  • Musikalische Grundausbildung
  • Instrumental- und Vokalunterricht
  • Ensemblefächer
  • Ergänzungsfächer

2. Organisation der Musikschule

Die Musikschule untersteht der Schulbehörde Kilchberg. Die Musikschulleitung ist für einen einwandfreien Betrieb verantwortlich. Sie wird in ihrer Arbeit durch die Musikschulkommission und die Geschäftsleitung unterstützt.
Die Aufsichtspflicht über den Musikschulbetrieb obliegt ebenfalls der Musikschulkommission.

3. Organisation des Schuljahres

Das Schuljahr entspricht demjenigen der Volksschule und umfasst zwei Semester. Der Semesterwechsel findet bei den Sportferien statt.

4. Eintritt in bzw. Austritt aus der Musikschule

Die Aufnahme in die Musikschule erfolgt grundsätzlich auf Beginn eines Semesters. Es gelten folgende Anmeldetermine: 1. Juni bzw. 1. Dezember.
Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars verpflichtet sich die unterzeichnende Person, der Schulordnung Folge zu leisten und das Schulgeld termingerecht zu bezahlen.

Der Austritt aus der Musikschule ist grundsätzlich nur auf Ende eines Semesters möglich und muss dem Sekretariat schriftlich bis zum 1. Juni bzw. 1. Dezember mitgeteilt werden.
Wer sich nicht abmeldet, gilt für ein weiteres Semester als angemeldet und verpflichtet sich, das Schulgeld vollumfänglich zu bezahlen.
In begründeten Fällen, namentlich bei schwerwiegenden (wiederholten) Verstössen gegen die Schulordnung oder gegen Weisungen von Lehrpersonen oder der Schulleitung, kann der fehlbare Schüler mit sofortiger Wirkung aus der Musikschule ausgeschlossen werden.
Über den Ausschluss eines Schülers entscheidet die Geschäftsleitung der Musikschule.
Gegen den Ausschluss kann die betroffene Partei Rekurs an die Schulbehörde Kilchberg erheben.

5. Organisation des Unterrichts

Der Unterricht wird in der Regel in den von den Volksschulen zur Verfügung gestellten Räumen erteilt.
Die Unterrichtszeit wird von der Musiklehrperson direkt mit dem Schüler vereinbart.
Die erste Woche nach den Sommerferien gilt als Einteilungswoche. Der reguläre Unterricht beginnt erst in der 2. Woche.

6. Absenzen

Fallen Lektionen wegen Ferientagen, Schulanlässen, Feiertagen oder durch Fernbleiben des Schülers aus, wird kein Schulgeld zurückerstattet.
Unvermeidliche Absenzen sind der Lehrperson rechtzeitig mitzuteilen.
Krankheit von Schülern:
Ist ein Schüler länger als 1 Woche in Folge krank, wird ab der 2. Woche das Schulgeld anteilsmässig zurückerstattet.
Fallen Lektionen durch Verhinderung der Lehrperson aus, sind deren Schüler rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen. Diese Lektionen werden nach Möglichkeit nachgeholt.
Bei längerer Abwesenheit wird für eine Vertretung gesorgt. Ist dies nicht möglich, werden ab der 2. Woche die ausfallenden Lektionen zurückerstattet.

7. Schulgeld

Die Höhe des Schulgeldes wird in der Tarifordnung festgelegt. Auf schriftliches Gesuch hin kann die Musikschulleitung gemäss Reglement das Schulgeld reduzieren. Ein schriftliches Gesuch muss im Voraus für das nächste Semester bis zum 1. Juni bzw. 1. Dezember bei der Musikschulleitung vorliegen.
Grundsätzlich können alle in Kilchberg und Rüschlikon wohnhaften Schüler bis zum 20. Lebensjahr von einem subventionierten Tarif profitieren. Schülern in Ausbildung kann bis zum 24. Altersjahr auf schriftliches Gesuch der subventionierte Tarif gewährt werden. Alle übrigen Schüler werden nach dem Erwachsenentarif eingestuft.

(Mit Schüler sind Kinder, Jugendliche und Erwachsene gemeint.)

Kilchberg, 01.01.2009

Schulordnung als PDF-Datei

Anmeldungen / Abmeldungen

Anmeldungen werden gerne vom Sekretariat der Musikschule entgegengenommen. Die Tarife richten sich nach Art und Dauer des Unterrichtes und werden von der Musikschule halbjährlich in Rechnung gestellt.

Der Austritt aus der Musikschule ist grundsätzlich nur auf Ende eines Semesters möglich und muss dem Sekretariat schriftlich bis zum 1. Juni bzw. 1. Dezember mitgeteilt werden (Abmeldeformular). Wer sich nicht abmeldet, gilt für ein weiteres Semester als angemeldet und verpflichtet sich, das Schulgeld vollumfänglich zu bezahlen.

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne das Sekretariat der Musikschule oder die Schulleiterin. 

Veranstaltungen

Details zum Veranstaltungsprogramm der Musikschule Kilchberg und Rüschlikon erfahren Sie hier. Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Veranstaltungen.

Für weitere Informationen zu kulturellen Anlässen konsultieren Sie bitte unseren  Veranstaltungskalender.

www.schule-kilchberg.ch
www.schulerueschlikon.ch

Musikschule Kilchberg-Rüschlikon
Alte Landstrasse 160
8802 Kilchberg

Oeschger Regula
Gilg Susanne

Öffnungszeiten  Montag, Dienstag, Donnerstag
09.00-11.30 Uhr
Schellergut, 1. Stock

E-Mail: musikschule@kilchberg.ch
Telefon: 044 716 33 70
Telefax: 044 716 33 79

 

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