Home Was läuft? FAQ Hilfe Kontakt News Bestellungen

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Pilzkontrolle

Pilzsammlerinnen und Pilzsammler, die selbst gesammelte Wildpilze mit ruhigem Gewissen geniessen möchten, sei empfohlen, Ihr Sammelgut durch die Pilzkontrollstelle kontrollieren zu lassen.

Die Pilzkontrolle übernimmt folgende Aufgaben:

  • Untersucht Pilze auf die Geniessbarkeit.
  • Steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinden Adliswil, Kilchberg, Langnau a/A, Rüschlikon und Thalwil, zur Kontrolle von selbst gesammelten Pilzen zur Verfügung. Bitte beachten: Die Pilze sind gereinigt und nach Arten getrennt vorzulegen. Giftige und ungeniessbare Pilze werden konfisziert. Bitte verwenden Sie keine Plastiktaschen. Die Pilze verderben und müssen als unbrauchbar taxiert und vernichtet werden.
  • Bestimmt Pilze bei Verdacht auf Vergiftungen.

In der Zeit vom 16. August bis Ende Oktober 2009 findet die unentgeltliche amtliche Pilzkontrolle wie folgt statt;

 

Zeit: Sonntag, 16. August 2009
 
Jeden Sonntag ab 23. August 2009
 
Jeden Montag ab 17. August 2009
 
Ort: Kleintieranlage Böni, Thalwil
anschliessend an Familienbrunch
Sitzungszimmer Schützenhalle
Dorfstrasse 65
8800 Thalwi
Serata Oeggisbüel
Asylstrasse 8
8800 Thalwil
Zeit: 16.00 bis 17.00 Uhr 18.30 bis 19.30 Uhr 19.45 bis 20.00 Uhr

 

Leiter der Kontrollstelle:
Walter Haug Tel. P: 044-721 03 59
Natel: 079-400 04 25
Weitere Pilzkontrolleure:
Alfred Frei Tel. P: 044-720 90 50
Tel. G: 044-720 04 70
Katharina Weber Tel. P: 044-721 06 13
Tel. G: 044-725 44 35
Auskunft:
Gesundheitssekretariat Tel. 044-723 22 94

 

Bitte halten Sie sich unbedingt an folgende Sicherheitsregeln:

  • Pflücken Sie nur Pilze, die Sie genau kennen.
  • Sammeln Sie keine verdorbenen Pilze, diese sind immer giftig.
  • Benützen Sie zum Sammeln nur luftdurchlässige, feste Körbe, keine Plastik- oder Papiertaschen.
  • Lassen Sie alle Pilze vom amtlichen Pilzkontrolleur prüfen.

Für das Gebiet des Kantons Zürich ist im Jahre 1983 eine Pilzschutz-Verordnung erlassen worden, deren wichtigste Bestimmungen lauten:

  • Es dürfen nur dem Sammler oder der Sammlerin bekannte Pilze gesammelt werden.
  • Das mutwillige Zerstören von Pilzen ist verboten.
  • Die Baudirektion kann besondere Pilzschutzgebiete bezeichnen.
  • Eine Person darf pro Tag nicht mehr als ein Kilo Pilze sammeln.
  • In der Zeit vom ersten bis zum zehnten Tag jeden Monats dürfen keine Pilze gesammelt werden.
  • Übertretungen dieser Verordnung werden mit Busse bis zu Fr. 1'000.-- bestraft.

 

Zum Seitenanfang


© Copyright 2000-2010 Gemeindeverwaltung Kilchberg. Impressum