FAQ
Häufig gestellte Fragen
Pilzkontrolle
Pilzsammlerinnen und Pilzsammler, die selbst gesammelte Wildpilze mit ruhigem
Gewissen geniessen möchten, sei empfohlen, Ihr Sammelgut durch die
Pilzkontrollstelle kontrollieren zu lassen.
Die Pilzkontrolle übernimmt folgende Aufgaben:
- Untersucht Pilze auf die Geniessbarkeit.
- Steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinden Adliswil,
Kilchberg, Langnau a/A, Rüschlikon und Thalwil, zur Kontrolle von selbst
gesammelten Pilzen zur Verfügung. Bitte beachten: Die Pilze sind gereinigt und
nach Arten getrennt vorzulegen. Giftige und ungeniessbare Pilze werden
konfisziert. Bitte verwenden Sie keine Plastiktaschen. Die Pilze
verderben und müssen als unbrauchbar taxiert und vernichtet werden.
- Bestimmt Pilze bei Verdacht auf Vergiftungen.
In der Zeit vom 16. August bis Ende Oktober 2009 findet die
unentgeltliche amtliche Pilzkontrolle wie folgt statt;
| Zeit: |
Sonntag, 16.
August 2009
|
Jeden Sonntag
ab 23. August 2009
|
Jeden Montag ab
17. August 2009
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| Ort: |
Kleintieranlage
Böni, Thalwil
anschliessend an Familienbrunch |
Sitzungszimmer
Schützenhalle
Dorfstrasse 65
8800 Thalwi |
Serata Oeggisbüel
Asylstrasse 8
8800 Thalwil |
| Zeit: |
16.00 bis 17.00
Uhr |
18.30 bis 19.30
Uhr |
19.45 bis 20.00
Uhr |
|
Leiter der Kontrollstelle: |
| Walter Haug |
Tel. P: 044-721 03
59
Natel: 079-400 04 25 |
|
Weitere Pilzkontrolleure: |
| Alfred Frei |
Tel. P: 044-720 90
50
Tel. G: 044-720 04 70 |
| Katharina Weber |
Tel. P: 044-721 06
13
Tel. G: 044-725 44 35 |
|
Auskunft: |
|
Gesundheitssekretariat |
Tel. 044-723 22 94 |
Bitte halten Sie sich unbedingt an folgende Sicherheitsregeln:
- Pflücken Sie nur Pilze, die Sie genau kennen.
- Sammeln Sie keine verdorbenen Pilze, diese sind immer giftig.
- Benützen Sie zum Sammeln nur luftdurchlässige, feste Körbe, keine
Plastik- oder Papiertaschen.
- Lassen Sie alle Pilze vom amtlichen Pilzkontrolleur prüfen.
Für das Gebiet des Kantons Zürich ist im Jahre 1983 eine
Pilzschutz-Verordnung erlassen worden, deren wichtigste Bestimmungen lauten:
- Es dürfen nur dem Sammler oder der Sammlerin bekannte Pilze gesammelt
werden.
- Das mutwillige Zerstören von Pilzen ist verboten.
- Die Baudirektion kann besondere Pilzschutzgebiete bezeichnen.
- Eine Person darf pro Tag nicht mehr als ein Kilo Pilze sammeln.
- In der Zeit vom ersten bis zum zehnten Tag jeden Monats dürfen keine
Pilze gesammelt werden.
- Übertretungen dieser Verordnung werden mit Busse bis zu Fr. 1'000.--
bestraft.
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