Lebensraum KilchbergEntsorgung und Recycling
Sammelstellen in der Gemeinde Kilchberg
Nur werktags von 07.00 bis 19.00 Uhr Verkaufsstellen Kehrichtsäcke/Sperrgutmarken
GrüngutsammlungenIn den Verbandsgemeinden der KVA Horgen werden ausschliesslich normierte Grüngut-Container geleert, die für mechanische Entleerung ("Kammschüttung") geeignet sind. Ausserdem zugelassen sind Bündel aus Strauchschnitt. Bitte beachten Sie, dass Körbe, Zainen und Kübel nicht geleert werden. In die Grüngut-Container dürfen nur Gartenabfälle sowie frische pflanzliche Rüstabfälle aus der Küche gegeben werden. Alle übrigen Abfälle müssen weiterhin gemäss Angaben im Abfallkalender entsorgt werden. Kompostierbares EinweggeschirrIn letzter Zeit erscheint immer mehr Geschirr und Besteck aus kompostierbarem Material mit irreführenden Argumenten auf dem Markt. Tatsache ist jedoch, dass diese Produkte in den Kompost- und Vergärungsanlagen aus verschiedenen Gründen unerwünscht sind. Wir ersuchen die Bevölkerung daher biologisch abbaubares Einweggeschirr nicht mit der Grüngutsammlung, sondern mit dem Hauskehricht zu entsorgen. Verzicht GrüngutgebührAb 1. Januar 2008 Verzicht auf die separate GrüngutgebührFür die Entsorgung von Grüngut können in der Gemeinde Kilchberg bei verschiedenen Verkaufsstellen so genannte Grüngutbändel gekauft werden (für Bündeli 1mx1m à Fr. 4.50, 120-140 l à Fr. 9.--, 240 l à Fr. 18.--, Betriebscontainer à Fr. 54.--). Diese Regelung gilt seit dem Jahre 1996. Gleichzeitig mit der Einführung von Grüngutbändeln wurde damals die Kehrichtgrundgebühr von 140 auf 100 Franken gesenkt. Aufgrund einer Anfrage aus der Bevölkerung hat das Ressort Tiefbau/Werke den Verzicht auf die Erhebung einer separaten Gründgutentsorgungsgebühr geprüft. Eine Umfrage bei anderen Gemeinden zeigte auf, dass grundsätzlich beide Gebührenmodelle für die Grüngutabfuhr angewendet werden. Gebührenbändel sind primär Verursacher orientiert und bei voller Kostendeckung relativ teuer. Eine Verrechnung via Grundgebühren ist breiter abgestützt und trägt der Tatsache vermehrt Rechnung, dass es sich bei der Grüngutentsorgung nicht um eine eigentliche Abfallentsorgung, sondern um die Verwertung eines Naturproduktes handelt, was wiederum im öffentlichen Interesse liegt. Im Weiteren zeigte die Überprüfung der Kehrichtgebühren, dass mit der heute erhobenen Kehrichtgrundgebühr von 100 Franken in den letzten Jahren Ertragsüberschüsse resultierten. Auf Antrag der Werkkommission beschliesst der Rat, die Verursacher orientierte Gebührenverrechnung mittels Grüngutbändel per 1. Januar 2008 aufzuheben und die Kosten der Grüngutentsorgung ab diesem Zeitpunkt mittels der Kehrichtgrundgebühr zu finanzieren. Dies in Kenntnis, dass dadurch ein leicht negativer Kostendeckungsgrad in der Abfallrechnung entsteht, welcher bis auf Weiteres mit den in früheren Jahren erzielten Ertragsüberschüssen kompensiert werden kann. Eine allfällige moderate Erhöhung der Kehrichtgrundgebühr ist deshalb erst in mittlerer Zukunft in Erwägung zu ziehen.
Abteilung Tiefbau/Werke - Abfallwesen E-Mail: abfallwesen@kilchberg.ch Kartonsammlungen
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