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Lebensraum Kilchberg

Verkehrsbehinderungen

 

Zürich-Triathlon und Ironman Switzerland

Gemeinde Kilchberg / Gemeinde Rüschlikon

Verkehrsbeschränkungen

Züri - Triathlon, Samstag, 24. Juli 2010 und IRONMAN SWITZERLAND, Sonntag, 25. Juli 2010

An den Sportveranstaltungen sind in den Gemeinden Kilchberg und Rüschlikon folgende Strassen für den Durchgangsverkehr gesperrt:

Samstag, 24. Juli 2010, 07.30 bis ca. 18.00 Uhr
Sonntag, 25. Juli 2010, 09.00 bis ca. 17.30 Uhr
Kilchberg Alte Landstrasse Dorfstrasse - Bodengasse Rüschlikon
Kilchberg Dorfstrasse Seestrasse - Alte Landstrasse
Kilchberg Seestrasse Stadtgrenze - Rüschlikon
Rüschlikon Bodengasse ganze Strasse
Rüschlikon Bahnhofstrasse Nidelbadstrasse - Seestrasse
Rüschlikon Nidelbadstrasse Dorfstrasse - Bahnhofstrasse
Rüschlikon Seestrasse Kilchberg - Einmündung Bahnhofstrasse

Auf allen gesperrten Strassen ist ausserhalb markierter oder signalisierter Parkfelder das Halten oder Parkieren verboten.

Das Sonntagsfahrverbot auf der Stockenstrasse in Kilchberg ist während den Strassensperrungen aufgehoben.

Die Zu- und Wegfahrten zu Grundstücken entlang den gesperrten Strassen sind gewährleistet, wie auch der Betrieb der teils umgeleiteten Buslinien 161 und 165. Der Ortsbus 162 und 163 wird am Samstag, 31. Juli 2010 ab 11:30 Uhr nur den oberen Dorfteil ab Haltestelle „Kreuzstrasse“ bedienen.

Die gesperrten Strassen dürfen nur nach Anweisung der Ordnungsorgane befahren oder gequert werden.

Die Umleitungen in den Gemeinden Kilchberg und Rüschlikon sind signalisiert. Neuralgische Verkehrsknoten sind mit ortskundigen Personen besetzt. Behinderungen und Wartezeiten können nicht vermieden werden.

Wir bitten Sie, die Signalisationen zu beachten und den Weisungen der Ordnungs-organe Folge zu leisten.

Gemeindepolizei Kilchberg
(Juli 2010)

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Nidelbadstrasse

Infolge Werkleitungs- und Strasseninstandstellungsarbeiten wird die Nidelbadstrasse im Abschnitt Dorf- bis Gheistrasse in der Zeit

vom 10. März bis Ende November 2010

für den Durchgangsverkehr gesperrt.

Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gewährleistet. Die Zufahrt zu den Liegenschaften ist unter Einschränkungen möglich.

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs.1 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr (SVG) vom 19. Dezember 1958, gestützt auf dessen Art.90, bestraft.

(März 2010)

 

 

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Hohenrainweg (Fussweg)

Infolge Erneuerung der Werkleitungen und des Fussweges ist der Hohenrainweg im Abschnitt Alte Landstrasse bis Liegenschaft Hohenrainweg 17 in der Zeit

vom 26. April 2010 bis Ende August 2010

für den Fussgängerverkehr gesperrt.

(23.04.2010)

 

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