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Infolge Werkleitungs- und Strasseninstandstellungsarbeiten wird die
Nidelbadstrasse im Abschnitt Dorf- bis Gheistrasse in der
Zeit
vom 10. März bis Ende November 2010
für den Durchgangsverkehr gesperrt.
Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gewährleistet. Die Zufahrt zu den
Liegenschaften ist unter Einschränkungen möglich.
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27
Abs.1 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr (SVG) vom 19. Dezember
1958, gestützt auf dessen Art.90, bestraft.
(März 2010)
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