Lebensraum KilchbergIch ziehe wegSie haben sich entschlossen, Ihren Wohnsitz in Kilchberg aufzugebenSchade! In diesem Fall ist für die Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle die gesetzlich vorgeschriebene Frist von 8 Tagen zu beachten. Was benötige ich als Schweizerbürgerin oder Schweizerbürger für die Abmeldung?
Militärdienstpflichtige beachten bitte zusätzlich die Meldevorschriften des Militärs und des Zivilschutzes. Was benötige ich als ausländische(r) Staatsangehörige(r) für die Abmeldung?Für die Abmeldung (innerhalb der Schweiz und ins Ausland)
Wichtig bei einer Abmeldung ins Ausland: Ausländische Staatsangehörige mit Niederlassungsbewilligung C verlieren Ihre Niederlassung, wenn Sie vor der Abmeldung ins Ausland kein Gesuch um Aufrechterhaltung stellen. Ein solches Gesuch ist rechtzeitig (ca. 3 bis 6 Monate) vor Abreise an das Migrationsamt des Kantons Zürich zu richten. Wo muss ich mich abmelden?Zuständig für die Abmeldung ist die Einwohnerkontrolle
E-Mail: einwohnerkontrolle@kilchberg.ch Telefon: 044 716 32 18 Telefax: 044 716 32 79 Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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