Home Was läuft? FAQ Hilfe Kontakt News Bestellungen

Lebensraum Kilchberg

Ich ziehe weg

Sie haben sich entschlossen, Ihren Wohnsitz in Kilchberg aufzugeben

Schade! In diesem Fall ist für die Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle die gesetzlich vorgeschriebene Frist von 8 Tagen zu beachten.

Was benötige ich als Schweizerbürgerin oder Schweizerbürger für die Abmeldung?

  • Schriftenempfangsschein/Niederlassungsausweis
  • Personalausweis (Pass oder Identitätskarte)
  • Dienstbüchlein/Zivilschutzdienstbüchlein

Militärdienstpflichtige beachten bitte zusätzlich die Meldevorschriften des Militärs und des Zivilschutzes.

Was benötige ich als ausländische(r) Staatsangehörige(r) für die Abmeldung?

Für die Abmeldung (innerhalb der Schweiz und ins Ausland)

  • Pass
  • Aufenthaltsbewilligung

Wichtig bei einer Abmeldung ins Ausland: Ausländische Staatsangehörige mit Niederlassungsbewilligung C verlieren Ihre Niederlassung, wenn Sie vor der Abmeldung ins Ausland kein Gesuch um Aufrechterhaltung stellen. Ein solches Gesuch ist rechtzeitig (ca. 3 bis 6 Monate) vor Abreise an das

Migrationsamt des Kantons Zürich
Berninastrasse 45
8090 Zürich

zu richten.

Wo muss ich mich abmelden?

Zuständig für die Abmeldung ist die

Einwohnerkontrolle
Alte Landstrasse 110
8802 Kilchberg

Öffnungszeiten  Montag
07.30-11.30 Uhr
14.00-18.00 Uhr
Dienstag bis Freitag
08.00-11.30 Uhr
14.00-16.30 Uhr

E-Mail: einwohnerkontrolle@kilchberg.ch
Telefon: 044 716 32 18
Telefax: 044 716 32 79

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Zum Seitenanfang


© Copyright 2000-2010 Gemeindeverwaltung Kilchberg. Impressum