Meine LebenssituationIch will mich einbürgernAusländische Staatsangehörige - Erwerb der Schweizerischen StaatsangehörigkeitOrdentliche Einbürgerung Ausländer, welche sich in der Schweiz einbürgern möchten, haben gewisse Voraussetzungen zu erfüllen. So ist unter anderem eine Wohnsitzfrist von 12 Jahren vorgeschrieben. Die Wohnsitzdauer in Kilchberg beträgt 5 Jahre. Diese Frist kann auf 2 Jahre verkürzt werden, wenn der Bürgerrechtsbewerber insgesamt schon 13 Jahre in der Schweiz lebt. Die Jahre zwischen vom 10. und 20. Altersjahr zählen doppelt. Erleichterungen existieren für Ehepaare und junge Leute zwischen 16 und 25 Jahren. Erleichterte Einbürgerung Ein Ausländer kann nach der Eheschliessung mit einem Schweizer Bürger ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen, wenn er:
Der Bewerber erhält das Kantons– und Gemeindebürgerrecht seines schweizerischen Ehegatten. Eine erleichterte Einbürgerung ist nicht möglich, wenn der schweizerische Ehepartner während der Ehe durch ein ordentliches Einbürgerungsverfahren alleine eingebürgert wurde. Er muss das Bürgerrecht schon vor der Eheschliessung besessen haben. Die Einbürgerungsformulare sowie den Tarif der Einbürgerungsgebühren können Sie mit dem Bestellformular anfordern. Schweizerische Staatsangehörige - Erwerb des Kilchberger BürgerrechtsFür Schweizerbürger, die sich in Kilchberg einbürgern möchten, ist für die Aufnahme grundsätzlich eine Wohnsitzfrist von 10 Jahren vorgesehen. Nach Ablauf dieser 10 Jahre erfolgt die Einbürgerung unentgeltlich (es fallen lediglich Kanzleigebühren von Fr. 200.-- an). Nennenswerte Vorteile schafft das Bürgerrecht von Kilchberg im Gegensatz zu früheren Jahren keine mehr. Der Erwerb des Bürgerrechts hat für die meisten Leute eine emotionale Bedeutung, da einzelne von ihnen ihr ganzes Leben in Kilchberg verbracht haben. Möchten Sie Bürger von Kilchberg werden? Dann gehen Sie wie folgt vor: Bestellen Sie beim Zivilstandsamt Ihres jetzigen Bürgerortes einen neuen Personenstandsausweis (für ledige, geschiedene oder verwitwete Personen ohne miteinzubürgernde Kinder) oder einen Familienausweis (für verheiratete und verwitwete oder geschiedene Personen mit miteinzubürgernden Personen). Notwendig ist zudem (im Original) der Schriftenempfangsschein bzw. Niederlassungsausweis, das Familienbüchlein (bei verheirateten Personen) sowie das Dienstbüchlein für Dienstpflichtige. Diese Unterlagen senden Sie mit einem schriftlichen Gesuch um Aufnahme ins Bürgerrecht von Kilchberg (ein einfacher Brief genügt) an den Gemeinderat, 8802 Kilchberg. Das Gesuch muss von allen Personen, die das Bürgerrecht erwerben möchten, unterzeichnet sein. Auf dem Gesuch vermerken Sie zusätzlich, ob Sie das bzw. die bisherige/n Bürgerrecht/e beibehalten möchten oder nicht. Da jeder Kanton sein eigenes Bürgerrechtsgesetz hat, empfehlen wir Ihnen, sich beim jetzigen Bürgerort zu erkundigen, ob es gemäss diesem Gesetz möglich ist, mehrere Bürgerrechte zu haben. Ihr Gesuch wird anlässlich der nächst möglichen Gemeinderatssitzung behandelt. Nach Zustimmung erhalten Sie von uns den Beschluss, eine Bürgerrechtsurkunde sowie ein Exemplar der Ortschronik mit Widmung. Die Kanzleigebühr beträgt Fr. 200.-- pro Person bzw. Familie mit minderjährigen Kindern. Zusätzliche Auskünfte über die Einbürgerung im Kanton Zürich und damit zusammenhängende gesetzliche Bestimmungen finden Sie auf der Internetseite Gemeindeamt des Kantons Zürich, oder bei der Abteilung: Amt für Bevölkerungsdienste, Gesundheit und SportAlte Landstrasse 110 8802 Kilchberg
E-Mail: gesundheit.sport.wehrdienste@kilchberg.ch Telefon: 044 716 32 20 Telefax: 044 716 32 79
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