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Meine Lebenssituation

 

Identitätskarte, Pass

Ausweisdokumente

 

Fristenablösung Pässe 03 und 06

Da mit dem Pass 10 sowohl der Ausstellungsprozess als auch die gesamte Technik inklusive Informatikumgebung angepasst werden muss, wird es für eine kurze Phase nicht möglich sein, Pässe 03 und Pässe 06 bzw. den neuen Pass 10 zu beantragen:

Frist Aktion
bis 15.02.2010 Beantragung von Pass 03 oder Pass 06 durch die Bürgerinnen und Bürger bei den Einwohnerkontrollen. Mit der Festlegung dieser Frist ist sichergestellt, dass die Anträge durch das kantonale Passbüro noch verarbeitet und die Pässe 03 oder 06 bis Ende Februar 2010 produziert bzw. ausgestellt werden können.
ab 24.02.2010 Beantragung von Pass 10 durch die Bürgerinnen und Bürger beim kantonalen Passbüro (telefonisch oder via Internet).
ab 01.03.2010 Persönliche Vorsprache beim kantonalen Passbüro für die Erfassung der biometrischen Daten (nach vorgängiger Passbeantragung und Terminvereinbarung).
Gültigkeit der alten Pässe (Generation 03 und 06)
Pässe der alten Generation 03 (maschinenlesbarer Pass) und 06 (biometrischer Pass) behalten ihre Gültigkeit bis zum angegebenen Ablaufdatum. Achtung: Für Reisen in gewisse Staaten (z.B. in oder durch die USA (Transit)) gelten besondere Bestimmungen über die Beschaffenheit bzw. das Ausstelldatum der Pässe!

Passverlängerungen sind nicht möglich. Kindereinträge sind ebenfalls nicht mehr möglich. Jede Person kann ab Geburt einen eigenen Pass beantragen (gilt auch für die Identitätskarte).

Einführung des neuen Schweizer Passes 10 auf den 1. März 2010

Der Bundesrat hat am 21. Oktober 2009 beschlossen, die Änderungen des Ausweisgesetzes und der Ausweisverordnung des Bundes auf den 1. März 2010 in Kraft zu setzen. Damit sind die gesetzlichen Grundlagen für die definitive Einführung des Passes 10, des so genannten E-Passes, geschaffen.

Mit der definitiven Einführung von E-Pässen wird gleichzeitig ein neues Ausstellungsverfahren eingeführt:

Pass und Kombi (Pass + Identitätskarte zusammen)

Der Pass oder das Kombi (Pass + IDK) sind ab 24. Februar 2010 zwingend beim kantonalen Passbüro telefonisch (Tel. Nr. 043 259 73 73) oder über das Internet (www.schweizerpass.ch) zu beantragen. Die Gemeinden nehmen ab diesem Datum keine solchen Anträge mehr entgegen!

  • Eine Beantragung von Pass oder Kombi ohne vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung per Telefon oder Internet ist nicht möglich!
  • Bei der Erfassung der biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) muss immer der Schriftenempfangsschein/Meldebestätigung vorgelegt werden. Zudem können namentlich folgende Dokumente von der antragstellenden Person verlangt werden:
  • Personenstandsausweis
  • Zustimmung der gesetzlichen Vertretung
  • Nachweis der elterlichen Sorge
  • Entscheid über die Zusprechung der elterlichen Sorge
  • Vorhandene abgelaufene oder gültige Pässe und Identitätskarten, die entwertet werden müssen. Bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeigen
  • Begründung für amtliche Ergänzungen
  • Begründung für Austauschpass

Das zur Ausstellung von Pass oder Kombi benötigte Foto wird im Passbüro erstellt. Es muss keine Foto mitgebracht werden. Es kann aber eine digitale Foto mitgebracht werden, die den Anforderungen des Bundes (siehe www.schweizerpass.ch) entspricht.

Identitätskarte

Die Identitätskarte (gilt nicht für Kombi, siehe oben) ist persönlich bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde (Stadt Zürich: Stadthaus oder Kreisbüros) zu beantragen. Mitzubringen dorthin sind:

  • alte Identitätskarte (bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeige)
  • Schriftenempfangsschein (Meldebestätigung)
  • 1 Passfoto (Frontalaufnahme, neutraler Hintergrund, neutraler Gesichtsausdruck, 35 x 45 mm). Die Fotomustertafel kann unter www.schweizerpass.ch eingesehen werden

Provisorischer Pass

Der provisorische Pass ist persönlich beim kantonalen Passbüro zu beantragen. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Zur Beantragung mitzubringen sind folgende Dokumente:

  • Schriftenempfangsschein oder Meldebestätigung
  • Personenstandsausweis
  • Zustimmung der gesetzlichen Vertretung
  • Nachweis der elterlichen Sorge
  • Entscheid über die Zusprechung der elterlichen Sorge
  • Vorhandene abgelaufene oder gültige Pässe und Identitätskarten, die entwertet werden müssen. Bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeigen.

Beantragung von Ausweisen von Minderjährigen und Entmündigten

Minderjährige müssen in Begleitung eines Elternteils sein, welcher das Sorgerecht besitzt. Dieser Elternteil muss sich ausweisen können. Entmündigte Personen müssen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung sein. Der sorgeberechtigte Elternteil oder die gesetzliche Vertretung haben den Ausweisantrag unterschriftlich zu bestätigen. Diese Bestätigung kann auch mit einem separaten Schreiben erfolgen.

Ausweisart Gültigkeit *Preise Fr.
Pass Erwachsene 10 Jahre 140.00
Pass Kinder (0 - 18 Jahre) 5 Jahre 60.00
Kombi (Pass + IDK) Erwachsene 10 Jahre 148.00
Kombi (Pass + IDK) Kinder (0 - 18 Jahre) 5 Jahre 68.00
Identitätskarte Erwachsene 10 Jahre 65.00
Identitätskarte Kinder (0 - 18 Jahre) 5 Jahre 30.00
*exklusive Porto je Ausweis    
Provisorischer Pass (kein Porto) 12 Monate /
1 Reise
100.00

Pass, Kombi und provisorischer Pass müssen anlässlich der Beantragung beim Passbüro in bar oder mit Kredit- oder Debitkarte bezahlt werden.

Ausstellungsfristen der Ausweise

Identitätskarten 10 Arbeitstage
Pässe 10 Arbeitstage

Die Ausweise werden direkt vom Produktionsort mit eingeschriebener Post an die telefonisch oder per Internet bekannt gegebene Zustelladresse gesendet (bei IDK: Zustelladresse gemäss Antragsformular).

Provisorische Pässe 1 Stunde

Standort und Erreichbarkeit Passbüro Zürich

Standort:
Sihlquai 253, 8005 Zürich Das Passbüro ist rollstuhlgängig eingerichtet.
Tel: 043 259 73 73 Fax: 043 259 73 74
E-Mail: passbuero@ds.zh.ch Web: www.schweizerpass.ch

  Öffnungszeiten Telefonische Erreichbarkeit  

 

Montag 08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
09.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 16.00 Uhr 09.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 16.00 Uhr 09.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
09.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr
Freitag 08.00 - 16.00 Uhr 09.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

Erreichbarkeit ab Hauptbahnhof Zürich mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Haltestelle Bahnhofquai, Tram Linien 4 und 13 bis Haltestelle Quellenstrasse
Dauer: ca. 6 Minuten

Vor dem Passbüro gibt es eine beschränkte Anzahl von kostenpflichtigen Parkplätzen.

Einreise in die USA

Ab 01.07.2009 ist die Einreise in die USA mit provisorischen Schweizer Pässen nicht mehr möglich.
Die Botschaft der USA in Bern teilt mit, dass die USA ab dem 1. Juli 2009 für die Ein- und Durchreise nur noch provisorische Pässe akzeptieren werden, wenn diese mit einem elektronisch lesbaren Chip ausgerüstet sind. Die neue Einreisebestimmung trifft alle Länder, die im Rahmen des „Visa Waiver Program“ (VWP) von der visumsfreien Einreise profitieren.
Provisorische Schweizer Pässe haben keinen elektronisch lesbaren Chip. Infolgedessen können diese Pässe ab dem 1. Juli 2009 nicht mehr für Reisen in und durch die USA benützt werden.

 

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen die:

Einwohnerkontrolle
Alte Landstrasse 110
8802 Kilchberg

Öffnungszeiten  Montag
07.30-11.30 Uhr
14.00-18.00 Uhr
Dienstag bis Freitag
08.00-11.30 Uhr
14.00-16.30 Uhr

E-Mail: einwohnerkontrolle@kilchberg.ch
Telefon: 044 716 32 18
Telefax: 044 716 32 79

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