Ausweisdokumente
Da mit dem Pass 10 sowohl der Ausstellungsprozess als auch die
gesamte Technik inklusive Informatikumgebung angepasst werden muss, wird
es für eine kurze Phase nicht möglich sein, Pässe 03 und Pässe 06 bzw.
den neuen Pass 10 zu beantragen:
| Frist |
Aktion |
| bis 15.02.2010 |
Beantragung von
Pass 03 oder Pass 06 durch die Bürgerinnen und Bürger bei den
Einwohnerkontrollen. Mit der Festlegung dieser Frist ist sichergestellt,
dass die Anträge durch das kantonale Passbüro noch verarbeitet und die Pässe
03 oder 06 bis Ende Februar 2010 produziert bzw. ausgestellt werden können. |
| ab 24.02.2010 |
Beantragung von
Pass 10 durch die Bürgerinnen und Bürger beim kantonalen Passbüro
(telefonisch oder via Internet). |
| ab 01.03.2010 |
Persönliche
Vorsprache beim kantonalen Passbüro für die Erfassung der biometrischen
Daten (nach vorgängiger Passbeantragung und Terminvereinbarung). |
Pässe der alten Generation 03
(maschinenlesbarer Pass) und 06 (biometrischer Pass) behalten ihre
Gültigkeit bis zum angegebenen Ablaufdatum. Achtung: Für Reisen in
gewisse Staaten (z.B. in oder durch die USA (Transit)) gelten besondere
Bestimmungen über die Beschaffenheit bzw. das Ausstelldatum der Pässe!
Passverlängerungen sind nicht möglich. Kindereinträge sind ebenfalls
nicht mehr möglich. Jede Person kann ab Geburt einen eigenen Pass
beantragen (gilt auch für die Identitätskarte).
Der Bundesrat hat am 21. Oktober 2009 beschlossen, die Änderungen des
Ausweisgesetzes und der Ausweisverordnung des Bundes auf den 1. März
2010 in Kraft zu setzen. Damit sind die gesetzlichen Grundlagen für die
definitive Einführung des Passes 10, des so genannten E-Passes,
geschaffen.
Mit der definitiven Einführung von E-Pässen wird gleichzeitig ein
neues Ausstellungsverfahren eingeführt:
Der Pass oder das Kombi (Pass + IDK) sind ab 24. Februar 2010
zwingend beim kantonalen Passbüro telefonisch (Tel. Nr. 043 259 73 73)
oder über das Internet (www.schweizerpass.ch) zu beantragen. Die
Gemeinden nehmen ab diesem Datum keine solchen Anträge mehr entgegen!
- Eine Beantragung von Pass oder Kombi ohne vorherige Anmeldung
und Terminvereinbarung per Telefon oder Internet ist nicht möglich!
- Bei der Erfassung der biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke)
muss immer der Schriftenempfangsschein/Meldebestätigung vorgelegt
werden. Zudem können namentlich folgende Dokumente von der
antragstellenden Person verlangt werden:
- Personenstandsausweis
- Zustimmung der gesetzlichen Vertretung
- Nachweis der elterlichen Sorge
- Entscheid über die Zusprechung der elterlichen Sorge
- Vorhandene abgelaufene oder gültige Pässe und Identitätskarten,
die entwertet werden müssen. Bei Verlust: polizeiliche
Verlustanzeigen
- Begründung für amtliche Ergänzungen
- Begründung für Austauschpass
Das zur Ausstellung von Pass oder Kombi benötigte Foto wird im
Passbüro erstellt. Es muss keine Foto mitgebracht werden. Es kann aber
eine digitale Foto mitgebracht werden, die den Anforderungen des Bundes
(siehe www.schweizerpass.ch) entspricht.
Die Identitätskarte (gilt nicht für Kombi, siehe oben) ist persönlich
bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde (Stadt Zürich: Stadthaus
oder Kreisbüros) zu beantragen. Mitzubringen dorthin sind:
- alte Identitätskarte (bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeige)
- Schriftenempfangsschein (Meldebestätigung)
- 1 Passfoto (Frontalaufnahme, neutraler Hintergrund, neutraler
Gesichtsausdruck, 35 x 45 mm). Die Fotomustertafel kann unter
www.schweizerpass.ch eingesehen werden
Der provisorische Pass ist persönlich beim kantonalen Passbüro zu
beantragen. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Zur Beantragung
mitzubringen sind folgende Dokumente:
- Schriftenempfangsschein oder Meldebestätigung
- Personenstandsausweis
- Zustimmung der gesetzlichen Vertretung
- Nachweis der elterlichen Sorge
- Entscheid über die Zusprechung der elterlichen Sorge
- Vorhandene abgelaufene oder gültige Pässe und Identitätskarten,
die entwertet werden müssen. Bei Verlust: polizeiliche
Verlustanzeigen.
Minderjährige müssen in Begleitung eines Elternteils sein, welcher
das Sorgerecht besitzt. Dieser Elternteil muss sich ausweisen können.
Entmündigte Personen müssen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung
sein. Der sorgeberechtigte Elternteil oder die gesetzliche Vertretung
haben den Ausweisantrag unterschriftlich zu bestätigen. Diese
Bestätigung kann auch mit einem separaten Schreiben erfolgen.
| Ausweisart |
Gültigkeit |
*Preise Fr. |
| Pass Erwachsene |
10 Jahre |
140.00 |
| Pass Kinder (0 - 18 Jahre) |
5 Jahre |
60.00 |
| Kombi (Pass + IDK) Erwachsene |
10 Jahre |
148.00 |
| Kombi (Pass + IDK) Kinder (0 -
18 Jahre) |
5 Jahre |
68.00 |
| Identitätskarte Erwachsene |
10 Jahre |
65.00 |
| Identitätskarte Kinder (0 - 18
Jahre) |
5 Jahre |
30.00 |
| *exklusive Porto je Ausweis |
|
|
| Provisorischer Pass (kein
Porto) |
12 Monate /
1 Reise |
100.00 |
Pass, Kombi und provisorischer Pass müssen anlässlich der Beantragung
beim Passbüro in bar oder mit Kredit- oder Debitkarte bezahlt werden.
| Identitätskarten |
10 Arbeitstage |
| Pässe |
10 Arbeitstage |
Die Ausweise werden direkt vom Produktionsort mit eingeschriebener
Post an die telefonisch oder per Internet bekannt gegebene
Zustelladresse gesendet (bei IDK: Zustelladresse gemäss
Antragsformular).
| Provisorische Pässe |
1 Stunde |
Standort:
Sihlquai 253, 8005 Zürich Das Passbüro ist rollstuhlgängig eingerichtet.
Tel: 043 259 73 73 Fax: 043 259 73 74
E-Mail: passbuero@ds.zh.ch Web:
www.schweizerpass.ch
| |
Öffnungszeiten |
Telefonische
Erreichbarkeit |

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| Montag |
08.00 - 12.00
Uhr
13.00 - 18.00 Uhr |
09.00 - 12.00
Uhr
14.00 - 17.00 Uhr |
| Dienstag |
08.00 - 16.00
Uhr |
09.00 - 12.00
Uhr
14.00 - 16.00 Uhr |
| Mittwoch |
08.00 - 16.00
Uhr |
09.00 - 12.00
Uhr
14.00 - 16.00 Uhr |
| Donnerstag |
08.00 - 12.00
Uhr
13.00 - 18.00 Uhr |
09.00 - 12.00
Uhr
14.00 - 17.00 Uhr |
| Freitag |
08.00 - 16.00
Uhr |
09.00 - 12.00
Uhr
14.00 - 16.00 Uhr |
Erreichbarkeit ab Hauptbahnhof Zürich mit öffentlichen
Verkehrsmitteln:
Haltestelle Bahnhofquai, Tram Linien 4 und 13 bis Haltestelle
Quellenstrasse
Dauer: ca. 6 Minuten
Vor dem Passbüro gibt es eine beschränkte Anzahl von
kostenpflichtigen Parkplätzen.
Einreise in die USA
Ab 01.07.2009 ist die Einreise in die USA mit provisorischen
Schweizer Pässen nicht mehr möglich.
Die Botschaft der USA in Bern teilt mit, dass die USA ab dem 1. Juli
2009 für die Ein- und Durchreise nur noch provisorische Pässe
akzeptieren werden, wenn diese mit einem elektronisch lesbaren Chip
ausgerüstet sind. Die neue Einreisebestimmung trifft alle Länder, die im
Rahmen des „Visa Waiver Program“ (VWP) von der visumsfreien Einreise
profitieren.
Provisorische Schweizer Pässe haben keinen elektronisch lesbaren Chip.
Infolgedessen können diese Pässe ab dem 1. Juli 2009 nicht mehr für
Reisen in und durch die USA benützt werden.
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