NewsNews 2010
Projekt Sekundarschule Kilchberg und RüschlikonZum Projekt Gemeinsame Sekundarschule Kilchberg und Rüschlikon informieren die beiden Schulbehörden Eine Zusammenführung von zwei gemeindeeigenen Sekundarstufen in eine gemeinsame Schule ist ein grosser Schritt mit entsprechendem Aufwand. Dies gilt auch für die geplante Zusammenführung der Sekundarschulen von Rüschlikon und Kilchberg. Nachdem eine Studie eine «Vereinigte Sekundarstufe an einem Standort» favorisierte, hat eine aus Behörden-, Schulleitungs-, Eltern- und Lehrervertretungen bestehende Projektgruppe «Schulorganisation» diesen Vorschlag auf seine Realisierbarkeit hin geprüft und ihn weiter entwickelt. Dabei ist auch der Begriff «Campus» für eine vereinigte Sekundarstufe geprägt worden. Das Modell «Campus» ist eine Tagesschule, eine Schule als Lebensraum für Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Mitarbeitende mit folgenden Eigenheiten: Schulalltag: Neben dem Unterricht gehören zum Schulalltag die Pflege der Gemeinschaft und die Möglichkeit, das Mittagessen gemeinsam einzunehmen. Integriert werden sollen auch Stunden für die Erledigung der Hausaufgaben. Abteilungen: Die rund 160 bis 180 Schülerinnen und Schüler zählende Schule soll in zwei Abteilungen als Sek A und Sek B geführt werden. Die Planung geht von zwei Klassen Sek A und einer Klasse Sek B pro Jahrgang aus. Entsprechend der neuen «Verordnung sonderpädagogische Massnahmen» sollen Schülerinnen und Schüler mit besonderen schulischen Bedürfnissen integrativ gefördert werden. Fächer und Anforderungsstufen: Fächer wie Mathematik, Französisch und Englisch sollen in drei Anforderungsstufen unterrichtet werden. Deutsch ist als Kernfach für die Zuweisung zur Sek A oder B vorgesehen. Wahl- und Freifächer: In einer breiten Palette von Wahl- und Freifächern sollen beispielsweise auch soziale Beratungsangebote, die Tätigkeit in Lernateliers für Förderung, Lernberatung und sozialpädagogische Beratung und Angebote eingeschlossen werden. Geplant sind auch Angebote für besonders Begabte. Pädagogik und Schulentwicklung: Die organisatorischen Grundlagen des Modells «Campus» lassen viele pädagogische Entwicklungen zu. Auch sollten bewährte Entwicklungen der beiden Schulen in das neue Modell einfliessen. Kosten: Gemäss ersten Schätzungen würden die Lohnkosten trotz ausgewiesenem Mehrwert des Modells «Campus» etwa den bisherigen Kosten der beiden Gemeinden für ihre Sekundarstufen entsprechen. Raumbedarf: Bei Renovationen oder einem Neubau soll ein möglichst flexibel nutzbares Schulhaus entstehen. Räume sollen durch Öffnen von Wänden vergrössert oder unterteilt werden können, damit nach Bedarf Lernlandschaften, Input- und Gruppenräume geschaffen werden können. Für selbständiges Lernen sollen Lern-Nischen eingeplant werden. Fazit Das von der Projektgruppe «Schulorganisation» vorgeschlagene Modell «Campus» bildet eine Alternative zum Angebot der Gymnasien und Privatschulen: Einerseits ermöglicht das reiche Freifachangebot bei einem entsprechenden Einsatz ein Lernprogramm wie im Gymnasium (ohne alte Sprachen), anderseits sind das Betreuungsangebot und die Tagesstruktur mit Privatschulen vergleichbar. Die Projektgruppe ist überzeugt, dass die Sekundarstufe von Kilchberg und Rüschlikon dank dem Modell «Campus» langfristig gesichert sein wird. Weiteres Vorgehen An den Gemeindeversammlungen vom 24. November 2009 in Kilchberg und vom 3. Dezember 2009 in Rüschlikon haben die Stimmberechtigten den Grundstein für eine gemeinsame Sekundarschule Kilchberg-Rüschlikon gelegt. Sie unterstützen die Zusammenlegung der beiden Sekundarschulen im Rahmen eines Zweckverbandes und die Planung für den Neubau eines Sekundarschulhauses am Standort Moos in Rüschlikon. Damit ist der Weg frei für die weiteren Schritte im Projekt gemeinsame Sekundarschule Kilchberg-Rüschlikon. Voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2010 werden die Stimmberechtigten von Rüschlikon über die Zonenplanänderung für den Standort Moos befinden. Im Laufe des Jahres 2011 wird im Zweckverbandsgebiet, d.h. in beiden Gemeinden, die Urnenabstimmung über den Baukredit erfolgen. Der frühest mögliche Start einer gemeinsamen Sekundarschule Kilchberg-Rüschlikon wäre der Beginn des Schuljahres 2013/2014. Wieso eine vereinigte Sekundarschule Kilchberg – Rüschlikon?
Weitere Auskünfte erteilen: Doris Weber, Präsidentin Schulpflege Rüschlikon GEMEINDERATSKANZLEI KILCHBERG Leitbild EnergieDer Gemeinderat hat am 2. Februar 2010 den Schlussbericht "Grundlagen für die Energiepolitik der Gemeinde Kilchberg" vom 24. Dezember 2009 als Grundlage für das "Leitbild Energie" zur Umsetzung in der Legislaturperiode 2010 - 2014 verabschiedet. Revision Bau- und Zonenordnung (BZO) - VernehmlassungsunterlagenAb 18. März 2010 können die Vernehmlassungsunterlagen bei der Gemeindeverwaltung, Schalter Einwohnerdienste, wie folgt bezogen werden:
Folgende Unterlagen stehen zum Download bereit:
Haus Blumenthal - Unterschutzstellung verfügtDer Gemeinderat hat aufgrund des vorliegenden Gutachtens beschlossen, beim Gebäude Blumenthal an der Seestrasse 162 sowohl aussen als auch innen bestimmte Gebäudeteile unter Schutz zu stellen. Am 9. Dezember 2009 beschloss der Gemeinderat im Rahmen einer vertieften Abklärung prüfen zu lassen, ob es sich bei der Liegenschaft Blumenthal um ein schutzwürdiges Objekt handelt und welche allfälligen Schutzverfügungen zu erlassen wären. Dieser Beschluss erfolgte in Kenntnis eines ersten, im November 2009 vorliegenden Grobgutachtens. Der Gutachter legt in seinem ausführlichen Bericht dar, dass die Liegenschaft Blumenthal, Seestrasse 162, Kilchberg, ein wichtiger Zeuge der Gemeinde Kilchberg gemäss § 203 lit. c. des Zürcher Planungs- und Baugesetzes (PBG) ist und unter Schutz gestellt werden sollte. Es sprechen u. a. folgende Gründe für die Unterschutzstellung: Das in den Jahren 1837/38 erbaute Haus Blumenthal weist die Stilmerkmale des Klassizismus auf und ist in Architektur und Ausstattung einfach gehalten. Das Gebäude ist ein wichtiger Zeuge des biedermeierlichen Wohnens und wohl in Kilchberg das einzige Haus mit diesen Merkmalen. Der einfache Baustil entspricht dem Biedermeierstil. Dieser wird der Zeitspanne 1815 (Wiener Kongress) bis 1848 (Beginn der bürgerlichen Revolution) zugeschrieben. Im Weiteren ist das Haus Blumenthal für Kilchberg von orts- und sozialgeschichtlicher Bedeutung. Gestützt auf das Gutachten hat der Gemeinderat konkret beschlossen, folgende Teile des Gebäudes unter Schutz zu stellen: A) Am Äusseren: Das Gebäudeäussere, umfassend alle Fassaden mit den originalen Fenster- und Türeinfassungen, alle Dachflächen, die Eindeckung mit handgemachten Biberschwanzziegeln und originalen Kaminen. Eine zusätzliche Wärmedämmung hätte innerhalb oder unterhalb der Dachkonstruktion zu erfolgen. B) Im Innern:
Als Fazit von Interessenabwägung und Verhältnismässigkeit wurde beim behördlichen Entscheid mitberücksichtigt, dass den Eigentümern keine unzumutbaren Nachteile erwachsen dürfen, da das Grundstück heute gemäss Bauordnung überbaut ist. Das Innere des Gebäudes kann einem neuzeitlichen Wohnkomfort angepasst werden. Mit der Eröffnung der behördlichen Unterschutzstellungsverfügung betreffend die vorerwähnten Gebäudeteile wird dem Grundeigentümer gleichzeitig die Rekursmöglichkeit bei der Baurekurskommission des Kantons Zürich mitgeteilt. Bei dieser Instanz kann innert 30 Tagen der Beschluss des Gemeinderates angefochten werden. Weitere Auskünfte erteilt: GEMEINDERATSKANZLEI KILCHBERG Gemeindeverwaltung am 26. Mai 2010 nachmittags geschlossenÖffnungszeiten Gemeindeverwaltung Die Büros der Gemeindeverwaltung sind am Mittwochnachmittag, 26. Mai 2010 Die Schliessung erfolgt infolge einer Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Kilchberg sowie der gleichzeitigen Wartung der Informatik. Der Gemeinderat und das Gemeindepersonal danken den Einwohnerinnen und Einwohnern für ihr Verständnis. GEMEINDEVERWALTUNG KILCHBERG Würdigungen Hans-Ulrich Forrer und Arnold Suter
Sechseläuten - Gemeindeverwaltung nachmittags geschlossenDie Büros der Gemeindeverwaltung sind am Sechseläuten Montag, 19. April 2010 ab 11.30 Uhr geschlossen. Ab Dienstag, 20. April 2010 sind wir gerne wieder für Sie da. Gemeindeverwaltung Kilchberg Haus Blumenthal: Auftrag zur SchutzabklärungDer Gemeinderat hat aufgrund eines Grobgutachtens und weiterer
Überlegungen beschlossen, im Rahmen einer Abklärung zu prüfen, ob es sich bei
der Liegenschaft Im Sommer dieses Jahres ist bei der Gemeinde ein Gesuch für einen Neubau auf dem Areal der Seestrasse 162 eingegangen und damit verbunden der Abbruch des bestehenden Gebäudes (Haus Blumenthal). Dieses Bauvorhaben wurde in der Folge amtlich publiziert mit der Möglichkeit den Baurechtsentscheid bis zum 3. September 2009 anzufordern. Mit Schreiben vom 16. Oktober 2009 ersuchte die Zürcherische Vereinigung für Heimatschutz (ZHV) den Gemeinderat, die Schutzwürdigkeit des Hauses Blumenthal unter Vornahme von gutachterlichen Abklärungen zur Substanz des historischen Zeugnisses und zur örtlichen Bedeutung verbindlich festzustellen. Der Gemeinderat beschloss am 17. November 2009 im Rahmen eines ersten Grobgutachtens prüfen zu lassen, ob es sich beim Haus Blumenthal mit hoher Wahrscheinlichkeit um ein schutzwürdiges Objekt handle und es deshalb angezeigt sei, eine vertiefte Schutzabklärung vornehmen zu lassen. Im Sinne einer vorsorglichen Schutzmassnahme ordnete er ferner an, dass an der Liegenschaft und der unmittelbaren Umgebung keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden dürfen. Das vom Gemeinderat in Auftrag gegebene Grobgutachten bezüglich Schutzwürdigkeit der Liegenschaft Blumenthal, welches am 23. Nov. 2009 vorlag ergab, dass eine vertiefte Prüfung der Schutzwürdigkeit des Hauses Blumenthal angezeigt ist. Aufgrund dieses Grobgutachtens hat der Gemeinderat am 9. Dezember 2009 beschlossen, im Rahmen einer Abklärung prüfen zu lassen, ob es sich bei der Liegenschaft Blumenthal um ein schutzwürdiges Objekt handelt und welche allfälligen Schutzverfügungen zu erlassen wären. Der Bericht sollte im Februar 2010 vorliegen. Weitere Auskünfte erteilt: GEMEINDERATSKANZLEI KILCHBERG Altersbeauftragte der Gemeinde KilchbergDie Stelle der Altersbeauftragten der Gemeinde Kilchberg ist wieder besetzt. Der Gemeinderat Kilchberg hat mit der Pro Senectute Kanton Zürich, Dienstleistungszentrum Zimmerberg eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Die Pro Senectute ist beauftragt, im Rahmen eines 20 % Pensums die Koordinations- und Beratungsstelle für das Alter der Gemeinde Kilchberg zu führen. Jeweils am Mittwoch steht Frau Nadine Bischof, Sozialarbeiterin FH, für Fragen im Altersbereich zur Verfügung. Sie arbeitet im Gemeindehaus, 1. Stock, Büro Nr. 112 . Altersbeauftragte
E-Mail: altersbeauftragte@kilchberg.ch Telefon: 044 716 32 64 Portrait neuer Gemeindeschreiber
Friedhof Kilchberg - Frühjahrsbepflanzung 2010Sofern die Witterung es zulässt, wird ab Montag, 1. März 2010 der Winterschmuck von den Gräbern entfernt und die Pflanzflächen für die Frühjahrsbepflanzung vorbereitet. Schalen, Gestecke und Vasen, die auf diesen Termin hin nicht abgeholt worden sind, werden durch das Friedhofpersonal abgeräumt. Wir danken für das Verständnis.
Friedhof Kilchberg
E-Mail: friedhof@kilchberg.ch Telefon: 044 715 58 00 Telefax: 044 715 62 15 oder Friedhofverwaltung
E-Mail: gesundheit.sport.wehrdienste@kilchberg.ch Telefon: 044 716 32 20 Telefax: 044 716 32 79 (18.02.2010) Abräumung von Gräbern auf dem Friedhof KilchbergNachdem die Ruhefrist für die
abgelaufen ist, werden diese Gräber, gestützt auf die Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen vom 1. Oktober 2008 (Art. 18 und 19), anfangs 2010 aufgehoben. Die Angehörigen werden gebeten, die Räumung der Grabstätten im Einvernehmen mit dem Friedhofverwalter zu veranlassen (Friedhof Kilchberg, Martin Pfeiffer, Dorfstrasse 117, 8802 Kilchberg, Tel. 044 715 58 00 zwischen 09.00 - 09.30 / 16.30 - 17.00 Uhr, oder E-mail friedhof@kilchberg.ch). Die notwendige Abräumung erstreckt sich nur auf die Grabsteine und Pflanzen. Gräber, in denen später noch Aschenurnen beigesetzt wurden, können von der Abräumung nicht ausgenommen werden. Auch besteht kein Anrecht auf Abgabe eines neuen Grabes auf dem Friedhof Kilchberg. Falls Sie jedoch eine nachträglich bestattete Urne in ein anderes Grab verlegen möchten, für das die Ruhefrist noch läuft, wollen Sie sich ebenfalls mit dem Friedhofverwalter in Verbindung setzen. Die Gräber müssen bis zum 31. Dezember 2009 abgeräumt werden. Nach Ablauf dieses Termins werden die verbliebenen Grabdenkmäler und Pflanzen gegen Verrechnung von Fr. 200.-- von der Friedhofverwaltung abgeräumt. Für verspätet geltend gemachte Ansprüche übernehmen wir keine Verantwortung. Friedhofverwaltung Kilchberg
© Copyright 2000-2010 Gemeindeverwaltung Kilchberg. Impressum |





