Home Was läuft? FAQ Hilfe Kontakt News Bestellungen

News

zum Newsarchiv

News 2010

 

Haus Blumenthal - Unterschutzstellung verfügt

Der Gemeinderat hat aufgrund des vorliegenden Gutachtens beschlossen, beim Gebäude Blumenthal an der Seestrasse 162 sowohl aussen als auch innen bestimmte Gebäudeteile unter Schutz zu stellen.

Am 9. Dezember 2009 beschloss der Gemeinderat im Rahmen einer vertieften Abklärung prüfen zu lassen, ob es sich bei der Liegenschaft Blumenthal um ein schutzwürdiges Objekt handelt und welche allfälligen Schutzverfügungen zu erlassen wären. Dieser Beschluss erfolgte in Kenntnis eines ersten, im November 2009 vorliegenden Grobgutachtens.

Der Gutachter legt in seinem ausführlichen Bericht dar, dass die Liegenschaft Blumenthal, Seestrasse 162, Kilchberg, ein wichtiger Zeuge der Gemeinde Kilchberg gemäss § 203 lit. c. des Zürcher Planungs- und Baugesetzes (PBG) ist und unter Schutz gestellt werden sollte.

Es sprechen u. a. folgende Gründe für die Unterschutzstellung:

Das in den Jahren 1837/38 erbaute Haus Blumenthal weist die Stilmerkmale des Klassizismus auf und ist in Architektur und Ausstattung einfach gehalten. Das Gebäude ist ein wichtiger Zeuge des biedermeierlichen Wohnens und wohl in Kilchberg das einzige Haus mit diesen Merkmalen. Der einfache Baustil entspricht dem Biedermeierstil. Dieser wird der Zeitspanne 1815 (Wiener Kongress) bis 1848 (Beginn der bürgerlichen Revolution) zugeschrieben.
Im Weiteren ist das Haus Blumenthal für Kilchberg von orts- und sozialgeschichtlicher Bedeutung.

Gestützt auf das Gutachten hat der Gemeinderat konkret beschlossen, folgende Teile des Gebäudes unter Schutz zu stellen:

A) Am Äusseren:

Das Gebäudeäussere, umfassend alle Fassaden mit den originalen Fenster- und Türein¬fassungen, alle Dachflächen, die Eindeckung mit handgemachten Biberschwanzziegeln und originalen Kaminen. Eine zusätzliche Wärmedämmung hätte innerhalb oder unterhalb der Dachkonstruktion zu erfolgen.

B) Im Innern:

  • die konstruktive Gebäudestruktur, umfassend tragende Mauern und Stützen, sowie die Struktur der Geschossdecken und des Dachgebälks
  • die räumliche Anordnung und architektonische Ausstattung folgender Räume:

- Einbauten im UG: die 4 Sandsteinsäulen und die darüber liegenden Gewölbe
- Einbauten im Treppenhaus (EG bis 2.OG): die Treppe zu den Obergeschossen, inkl. Staketengeländer sowie die gestemmten Toilettentüren auf den Zwischenpodesten
- Einbauten im EG: die gestemmten Wand- und Deckentäfer, sowie gestemmte Zimmertüren, inkl. den originalen Beschlägen
- Einbauten im 1. und 2.OG (Korridor): der seeseitige Korridor-Abschluss mit geätzten Jugendstilgläsern, inkl. den originalen Beschlägen.
- Einbauten im 1. und 2.OG (2 seeseitige Zimmer): die gestemmten Wandtäfer und Fenstereinfassungen, Deckenstuck, sowie gestemmte Zimmertüren inkl. den originalen Beschlägen

Als Fazit von Interessenabwägung und Verhältnismässigkeit wurde beim behördlichen Entscheid mitberücksichtigt, dass den Eigentümern keine unzumutbaren Nachteile erwachsen dürfen, da das Grundstück heute gemäss Bauordnung überbaut ist. Das Innere des Gebäudes kann einem neuzeitlichen Wohnkomfort angepasst werden.

Mit der Eröffnung der behördlichen Unterschutzstellungsverfügung betreffend die vorerwähnten Gebäudeteile wird dem Grundeigentümer gleichzeitig die Rekursmöglichkeit bei der Baurekurskommission des Kantons Zürich mitgeteilt. Bei dieser Instanz kann innert 30 Tagen der Beschluss des Gemeinderates angefochten werden.

Weitere Auskünfte erteilt:
Jean-Marc Groh, Ressortvorsteher Hochbau/Liegenschaften Tel: 044 715 55 06

GEMEINDERATSKANZLEI KILCHBERG
Der Gemeindeschreiber:
sig. B. Bürgisser
(04.03.2010)

Zum Seitenanfang

Leitbild Energie

Der Gemeinderat hat am 2. Februar 2010 den Schlussbericht "Grundlagen für die Energiepolitik der Gemeinde Kilchberg" vom 24. Dezember 2009 als Grundlage für das "Leitbild Energie" zur Umsetzung in der Legislaturperiode 2010 - 2014 verabschiedet.

Zum Seitenanfang

Projekt Sekundarschule Kilchberg und Rüschlikon

Zum Projekt Gemeinsame Sekundarschule Kilchberg und Rüschlikon informieren die beiden Schulbehörden

Eine Zusammenführung von zwei gemeindeeigenen Sekundarstufen in eine gemeinsame Schule ist ein grosser Schritt mit entsprechendem Aufwand. Dies gilt auch für die geplante Zusammenführung der Sekundarschulen von Rüschlikon und Kilchberg. Nachdem eine Studie eine «Vereinigte Sekundarstufe an einem Standort» favorisierte, hat eine aus Behörden-, Schulleitungs-, Eltern- und Lehrervertretungen bestehende Projektgruppe «Schulorganisation» diesen Vorschlag auf seine Realisierbarkeit hin geprüft und ihn weiter entwickelt. Dabei ist auch der Begriff «Campus» für eine vereinigte Sekundarstufe geprägt worden.

Das Modell «Campus» ist eine Tagesschule, eine Schule als Lebensraum für Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Mitarbeitende mit folgenden Eigenheiten:

Schulalltag: Neben dem Unterricht gehören zum Schulalltag die Pflege der Gemeinschaft und die Möglichkeit, das Mittagessen gemeinsam einzunehmen. Integriert werden sollen auch Stunden für die Erledigung der Hausaufgaben.

Abteilungen: Die rund 160 bis 180 Schülerinnen und Schüler zählende Schule soll in zwei Abteilungen als Sek A und Sek B geführt werden. Die Planung geht von zwei Klassen Sek A und einer Klasse Sek B pro Jahrgang aus. Entsprechend der neuen «Verordnung sonderpädagogische Massnahmen» sollen Schülerinnen und Schüler mit besonderen schulischen Bedürfnissen integrativ gefördert werden.

Fächer und Anforderungsstufen: Fächer wie Mathematik, Französisch und Englisch sollen in drei Anforderungsstufen unterrichtet werden. Deutsch ist als Kernfach für die Zuweisung zur Sek A oder B vorgesehen.

Wahl- und Freifächer: In einer breiten Palette von Wahl- und Freifächern sollen beispielsweise auch soziale Beratungsangebote, die Tätigkeit in Lernateliers für Förderung, Lernberatung und sozialpädagogische Beratung und Angebote eingeschlossen werden. Geplant sind auch Angebote für besonders Begabte.

Pädagogik und Schulentwicklung: Die organisatorischen Grundlagen des Modells «Campus» lassen viele pädagogische Entwicklungen zu. Auch sollten bewährte Entwicklungen der beiden Schulen in das neue Modell einfliessen.

Kosten: Gemäss ersten Schätzungen würden die Lohnkosten trotz ausgewiesenem Mehrwert des Modells «Campus» etwa den bisherigen Kosten der beiden Gemeinden für ihre Sekundarstufen entsprechen.

Raumbedarf: Bei Renovationen oder einem Neubau soll ein möglichst flexibel nutzbares Schulhaus entstehen. Räume sollen durch Öffnen von Wänden vergrössert oder unterteilt werden können, damit nach Bedarf Lernlandschaften, Input- und Gruppenräume geschaffen werden können. Für selbständiges Lernen sollen Lern-Nischen eingeplant werden.

Fazit

Das von der Projektgruppe «Schulorganisation» vorgeschlagene Modell «Campus» bildet eine Alternative zum Angebot der Gymnasien und Privatschulen: Einerseits ermöglicht das reiche Freifachangebot bei einem entsprechenden Einsatz ein Lernprogramm wie im Gymnasium (ohne alte Sprachen), anderseits sind das Betreuungsangebot und die Tagesstruktur mit Privatschulen vergleichbar. Die Projektgruppe ist überzeugt, dass die Sekundarstufe von Kilchberg und Rüschlikon dank dem Modell «Campus» langfristig gesichert sein wird.

Weiteres Vorgehen

An den Gemeindeversammlungen vom 24. November 2009 in Kilchberg und vom 3. Dezember 2009 in Rüschlikon haben die Stimmberechtigten den Grundstein für eine gemeinsame Sekundarschule Kilchberg-Rüschlikon gelegt. Sie unterstützen die Zusammenlegung der beiden Sekundarschulen im Rahmen eines Zweckverbandes und die Planung für den Neubau eines Sekundarschulhauses am Standort Moos in Rüschlikon.

Damit ist der Weg frei für die weiteren Schritte im Projekt gemeinsame Sekundarschule Kilchberg-Rüschlikon. Voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2010 werden die Stimmberechtigten von Rüschlikon über die Zonenplanänderung für den Standort Moos befinden. Im Laufe des Jahres 2011 wird im Zweckverbandsgebiet, d.h. in beiden Gemeinden, die Urnenabstimmung über den Baukredit erfolgen. Der frühest mögliche Start einer gemeinsamen Sekundarschule Kilchberg-Rüschlikon wäre der Beginn des Schuljahres 2013/2014.

Wieso eine vereinigte Sekundarschule Kilchberg – Rüschlikon?

  • Die Schülerzahlen in den beiden Gemeinden sind langfristig zu klein, um zwei Sekundarschulen mit Abteilungen und verschiedenen Anforderungsstufen ohne grössere Änderungen von Schuljahr zu Schuljahr führen zu können.
  • Die Sparmassnahmen und Rahmenbedingungen des Kantons werden mittelfristig die Organisation einer kleinen Schule noch stärker als heute erschweren.
  • Eine Grösse von rund 160 Schülerinnen und Schülern würde für den Schulbetrieb sowohl in organisatorischer als auch pädagogischer Hinsicht mehr Gestaltungsspielraum und Kontinuität bieten.
  • Zu voraussichtlich vergleichbaren Lohnkosten entsteht eine Schule, die (wie im Falle des Modells «Campus») einen pädagogischen Mehrwert aufweisen würde.

 

Weitere Auskünfte erteilen:
Dr. Lorenz Felder, Ressortvorsteher Bildung und Präsident Schulkommission Kilchberg
Tel: 044 715 14 84
E-Mail: ahzfelder@bluewin.ch

Doris Weber, Präsidentin Schulpflege Rüschlikon
Tel: 044 724 22 36
E-Mail: weber-oechslin@bluewin.ch

 

GEMEINDERATSKANZLEI KILCHBERG
Der Gemeindeschreiber:
sig. B. Bürgisser

(07.04.2009)

Zum Seitenanfang

Ambrosia

Bedrohung für Gesundheit und Biodiversität

Die Ausbreitung der Ambrosia stellt ein ernst zu nehmendes gesundheitliches Risiko dar. Ambrosiapollen verursachen Allergien: triefende, juckende Nase, tränende, geschwollene Augen, Entzündung der Bronchialschleimhaut und in schweren Fällen Asthma.

Details zur Ambrosia entnehmen Sie bitte der Seite des Bundesamts für Gesundheit BAG: www.ambrosia-info.ch

Informationsflyer Ambrosia (PDF)

Melden Sie Ambrosia Standorte dem Strassenwesen Kilchberg (Herrn M. Steiger):

Strassenwesen/Werkhof
Alte Landstrasse 166
8802 Kilchberg

Öffnungszeiten  Montag bis Donnerstag
07.15-11.45 Uhr
13.30-16.30 Uhr
Freitag
07.15-11.45 Uhr
13.30-14.45 Uhr

E-Mail: strassenwesen@kilchberg.ch
Telefon: 044 716 31 50
Telefax: 044 716 31 59

Ambrosia 

Ambrosia

Zum Seitenanfang

Dokumente Neuerhebung der Wohn- und Gewerberäume

  • Neuerhebung der Wohn- und Gewerberäume
  • Mieterspiegel als Grundlage für die Anpassung des Einwohnerregisters an die Erfordernisse des Registerharmonisierungsgesetzes

Gemäss bundesrätlichem Entscheid vorn 10. Juni 2005 soll die nächste Volkszählung im Jahre 2010 register-basiert durchgeführt werden. Diese stützt sich auf die Daten der Einwohnerkontrolle ab.

Das Registerharmonisierungsgesetz sieht vor, dass alle Wohnungen den Personen zugeordnet werden müssen, die sie bewohnen. Diesbezüglich sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Wir bitten Sie, pro Liegenschaft einen Erhebungsbogen auszufüllen und einen aktuellen Mieter- bzw. Eigentümerspiegel (bei selbst bewohntem Eigentum) beizulegen, der es uns ermöglicht, diese Zuordnungen zweifelsfrei ausführen zu können.

Diesbezüglich erhalten Sie als Eigentümer bzw. Liegenschaftenverwaltung je einen Erhebungsbogen pro Liegenschaft sowie einen Mieterspiegel pro Wohnung. Der Mieterspiegel muss für sämtliche Wohnungen mit Angabe aller wohnhaften Personen (Name/Vorname) erstellt werden. Bitte kopieren Sie den Mieterspiegel sofern Ihnen unser Exemplar aus Platzgründen nicht ausreicht oder laden Sie die Seite herunter. Die Blätter wollen Sie bitte vollständig ausfüllen und retournieren uns diese mittels frankierten Rückantwortcouvert bis 29. September 2006.

Für allfällige Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme und Kooperation.

(04.09.2006)

 

Zum Seitenanfang

Newsarchiv

2010
2009
2008
2007

Einige Dokumente auf dieser Seite benötigen Acrobat Reader
Download von Acrobat Reader

Zum Seitenanfang


© Copyright 2000-2010 Gemeindeverwaltung Kilchberg. Impressum