Zivilschutzpflicht

Alle Männer mit Schweizer Bürgerrecht, die nicht militär- oder zivildienstpflichtig sind, sind schutzdienstpflichtig. Der Bundesrat kann im Aktivdienst Männer mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in der Schweiz wohnen, der Schutzdienstpflicht unterstellen, wenn dies nicht durch Abkommen ausgeschlossen ist.

Ausnahmen

Schutzdienstpflichtige, die eine wichtige, im öffentlichen Interesse liegende Tätigkeit ausüben (Berufsgruppen, politische Ämter, Feuerwehr), können von der Schutzdienstleistung befreit oder beurlaubt werden.

Schutzdienstpflichtige können mit ihrem Einverständnis zivilen Führungsorganen für ausserordentliche Lagen sowie kantonalen und kommunalen Polizeikorps zugewiesen werden.

Dauer

Die Schutzdienstpflicht beginnt mit dem Jahr, in dem die Schutzdienstpflichtigen 20 Jahre alte werden und dauert bis zum Ende des Jahres, in dem sie 40 Jahre alt werden.

Einrückungsort ist, soweit nicht anders angegeben, der Ortskommandoposten Kilchberg, Eingang auf dem Schulhausplatz zwischen Gemeindehaus (Alte Landstrasse 110) und Schulhaus (Alte Landstrasse 120).

Für Rückfragen, Dispensationen und Kurse wenden Sie sich bitte an uns.

Zivilschutz Wiederholungskurse (WK)

 

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