Hundehaltung

Hundeabgabe

Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde spätestens 3 Monaten nach der Geburt durch einen Tierarzt mit einem Mikrochip zu kennzeichnen, zu registrieren und bei der Wohnsitzgemeinde innert 10 Tagen anzumelden. Halterwechsel sowie Tod des Hundes sind zusätzlich direkt der zentralen Datenbank ANIS AG zu melden. Entsprechend erhalten alle bereits registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter von der Gemeinde jeweils direkt eine Rechnung für die Hundeabgabe zugestellt (i.d.R. im Februar).

Hundeabgabe

 

Hundesteuer CHF

150.00

Einschreibegebühr CHF

5.00

Total CHF

155.00

Die Gebühr wird aufgrund des letztjährigen Hundeverzeichnisses allen Hundebesitzern in Rechnung gestellt. Bei verspäteter Einlösung bzw. Bezahlung (nach dem 31. März) beträgt die Einschreibegebühr CHF 40.00 (gemäss Hundeverordnung § 18 Abs. 2). Bezeichnungspflichtig sind alle Hunde im Alter von über 3 Monaten.

Obligatorische Hundekurse

Gemäss der umfassend geänderten Tierschutzverordnung des Bundes müssen Hundehalterinnen und Hundehalter mit jedem neuen Hund eine praktische Ausbildung (Sachkundenachweis Praxis) absolvieren. Wer erstmals einen Hund anschafft, hat zudem vor der Übernahme des Hundes einen Theoriekurs (Sachkundenachweis Theorie) zu besuchen. Informationen zu den Kursen und deren Anbietern finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Veterinärwesen.

Die kantonale Hundegesetzgebung sieht zudem vor, dass mit allen grossen oder massigen Hunden (gem. Rassetypenliste I), welche nach dem 31. Dezember 2010 geboren sind, ein Kurs zur Welpenförderung und ein Junghundekurs oder bei Übernahme eines älteren Hundes ein Erziehungskurs zum Erreichen von klaren Ausbildungszielen besucht werden muss. Die Junghunde- und Erziehungskurse decken den praktischen Sachkundenachweis des Bundes ab. Die Kurse müssen bei Ausbilderinnen oder Ausbildern, welche im Besitz einer Bewilligung des Kantonalen Veterinäramts sind, besucht werden. Die Bestätigungen über die absolvierten Kursbesuche sind der Gemeindeverwaltung innert eines Monats mittels Kopie einzureichen.

Genauere Informationen zur Hundehaltung wie auch zu den Kursen und deren Anbietern finden Sie auf der Homepage des Veterinäramtes.  

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