
Verkehrsbehinderungen
Vorübergehende Verkehrsbeschränkung
Infolge Werkleitungs- und Strasseninstandstellungsarbeiten wird die Aubrigstrasse in der Zeit vom
19. März bis Ende Juni 2012
für den Motorfahrzeugverkehr gesperrt.
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs.1 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr (SVG) vom 19. Dezember 1958, gestützt auf dessen Art.90, bestraft.
(03.03.2012)
Paradiesstrasse - Strassenunterführung SBB
In der Zeit vom 21. Mai 2012 bis 20. Juli 2012 saniert die SBB die Strassenunterführung Paradiesstrasse.
Während der gesamten Dauer der Arbeiten müssen die Unterführung, sowie die bergseitige Treppe aus Sicherheitsgründen gesperrt werden. Fussgänger und Velofahrer können die Brücke in einem Schutztunnel von reduzierter Breite und Höhe stets unterqueren. Während der Bauzeit wird im Strassenabschnitt unterhalb der Unterführung der Einbahnverkehr aufgehoben, um die Zufahrt zur Seestrasse zu gewährleisten.
(08.05.2012)
zur Abteilung Tiefbau und Werke