Verkehrsbehinderungen

Aubrigstrasse

Vorübergehende Verkehrsbeschränkung

Infolge Werkleitungs- und Strasseninstandstellungsarbeiten wird die Aubrigstrasse in der Zeit vom

19. März bis Ende Juni 2012

für den Motorfahrzeugverkehr gesperrt.

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs.1 des Bundesge­setzes über den Strassenverkehr (SVG) vom 19. Dezember 1958, gestützt auf dessen Art.90, bestraft.

(03.03.2012)

 

Paradiesstrasse - Strassenunterführung SBB

In der Zeit vom 21. Mai 2012 bis 20. Juli 2012 saniert die SBB die Strassenunterführung Paradiesstrasse.

Während der gesamten Dauer der Arbeiten müssen die Unterführung, sowie die bergseitige Treppe aus Sicherheitsgründen gesperrt werden. Fussgänger und Velofahrer können die Brücke in einem Schutztunnel von reduzierter Breite und Höhe stets unterqueren. Während der Bauzeit wird im Strassenabschnitt unterhalb der Unterführung der Einbahnverkehr aufgehoben, um die Zufahrt zur Seestrasse zu gewährleisten.

(08.05.2012) 

zur Abteilung Tiefbau und Werke