
Rückschnitt Sträucher und Hecken
Rückschnitt von Hecken und Sträucher
Das Ast- und Blattwerk von Bäumen hat gemäss der kantonalen Strassenabstandsverordnung über der bestehenden Strasse einen Lichtraum von 4.50 m Höhe zu wahren. An den vom Regierungsrat festgesetzten Versorgungs- und Exportrouten ist der Lichtraum bis auf eine Höhe von 4.80 m bzw. 5.20 m zu vergrössern. Bei Rad- und Fusswegen kann der Lichtraum bis auf eine Höhe von 2.50 m verkleinert werden. Diese Lichtraumprofile sind durch die Grundeigentümer dauernd freizuhalten.
Werden diese Vorschriften nicht eingehalten, werden die notwendigen Arbeiten auf Kosten des Besitzers durch die Gemeinde in Auftrag gegeben.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Steiger Michael
- Funktion
- Leiter Werkhof
- Adresse
-
Alte Landstrasse 166
8802 Kilchberg - Kontakt
-
Telefon 044 716 31 50
email