
Sozialversicherungen
AHV-Zweigstelle
Die AHV-Zweigstelle ist die Schnittstelle zwischen den EinwohnerInnen und der kantonalen Ausgleichskasse (SVA des Kantons Zürich).
Die Zweigstelle erteilt Auskünfte, gibt Formulare ab und/oder leitet diese weiter. Insbesondere für die folgenden Themenbereiche können Auskünfte erteilt und/oder Formulare sowie Merkblätter abgegeben werden:
- AHV-Renten
- Beitragspflicht von selbständigen Personen
- Hilflosenentschädigung
- KVG/IPV - Prüfen eines Anspruches auf Krankenkassenprämienverbilligung sowie Weiterleitung der entsprechenden Formulare samt Unterlagen an die kantonale Ausgleichskasse (SVA).
- Nichterwerbstätigenbeiträge
- Versicherungsausweis
Im Weiteren meldet die Zweigstelle auch Wegzüge und Todesfälle von Beitragspflichtigen und RentnerInnen der kantonalen Ausgleichskasse (SVA).
Für Fragen betreffend Invalidenrenten wenden Sie sich bitte direkt an die IV-Stelle des Kantons Zürich.
SVA Kanton Zürich, IV-Stelle, Postfach, 8087 Zürich, Tel. 044 448 50 00.
Informationen zur Gründung einer eigenen Unternehmung finden Sie unter www.gruenden.ch der Gründungsplattform des Kantons Zürich .
Zusatzleistungen AHV/IV
Die Zusatzleistungsstelle prüft und berechnet den Anspruch auf Zusatzleistungen von BezügerInnen einer AHV-, IV- oder Witwen-/Witwerrente und zahlt diese aus.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Person Sozialversicherungen.