
Alimentenbevorschussung
Die Alimentenbervorschussung für Kinder und in der Erstausbildung stehende junge Erwachsene kann beantragt werden, wenn der Alimentenschuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Jugend- und Familienberatung Kanton Zürich, Region Süd
Alimentenhilfe
Bahnhofstrasse 6
Postfach 579
8810 Horgen
Tel. 043 259 92 00
Fax: 043 259 92 19
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