Kleinkinderbetreuungsbeiträge KKBB

Sie sind Eltern eines Kleinkindes unter 2 Jahren und möchten vorübergehend Ihr Arbeitspensum zugunsten der Betreuung Ihres Kindes etwas reduzieren. Gemäss Jugendhilfegesetz bestehen Einkommens- und Vermögensgrenzen. Das maximale Arbeitspensum für allein Erziehende beträgt 50%; zusammenlebende Eltern können einen Antrag stellen, wenn sie zusammen ein Arbeitspensum von 100% - 150% erfüllen. Längstens bis zum 2. Geburtstag Ihres Kindes werden Ihnen Kleinkindbetreuungsbeiträge von monatlich maximal CHF 2'000.- ausgerichtet. Weitere Informationen erhalten Sie bei:

Jugend- und Familienberatung Kanton Zürich, Region Süd
Kleinkinderbeitreuungsbeiträge
Bahnhofstrasse 6
Postfach 579
8810 Horgen
Tel. 043 259 92 00
Fax 043 259 92 19
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