
Pilzkontrolle
Pilzsammlerinnen und Pilzsammler, die selbst gesammelte Wildpilze mit ruhigem Gewissen geniessen möchten, sei empfohlen, Ihr Sammelgut durch die Pilzkontrollstelle kontrollieren zu lassen.
Die Pilzkontrolle übernimmt folgende Aufgaben:
- Untersucht Pilze auf ihre Geniessbarkeit.
- Steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinden Adliswil, Kilchberg, Langnau a/A, Rüschlikon und Thalwil zur Kontrolle von selbst gesammelten Pilzen zur Verfügung. Bitte beachten Sie: Die Pilze sind gereinigt und nach Arten getrennt vorzulegen. Giftige und ungeniessbare Pilze werden konfisziert. Bitte verwenden Sie keine Plastiktaschen. Die Pilze verderben und müssen als unbrauchbar taxiert und vernichtet werden.
- Bestimmt Pilze bei Verdacht auf Vergiftungen.
In der Zeit von Ende August bis Ende Oktober finden jeweils die unentgeltliche amtlichen Pilzkontrollen statt.
| Ort |
|---|
| Kleintieranlage Böni, Thalwil anschliessend an Familienbrunch |
| Sitzungszimmer Schützenhalle Dorfstrasse 65 8800 Thalwi |
| Serata Oeggisbüel Asylstrasse 8 8800 Thalwil |
Die genauen Daten und Zeiten sind der Tagespresse zu entnehmen.
| Pilzkontrolleure | Name | Telefon |
|---|---|---|
| Leiter | Walter Haug | P: 044 721 03 59 079 400 04 25 |
| Alfred Frei | P: 044 720 90 50 G: 044 720 04 70 | |
| Katharina Weber | P: 044 721 06 13 G: 044 725 44 35 | |
| Auskunft | Gesundheitssekretariat Thalwil | 044 723 22 94 |
Bitte halten Sie sich unbedingt an folgende Sicherheitsregeln:
- Pflücken Sie nur Pilze, die Sie genau kennen.
- Sammeln Sie keine verdorbenen Pilze, diese sind immer giftig.
- Benützen Sie zum Sammeln nur luftdurchlässige, feste Körbe, keine Plastik- oder Papiertaschen.
- Lassen Sie alle Pilze vom amtlichen Pilzkontrolleur prüfen.
Für das Gebiet des Kantons Zürich ist im Jahre 1983 eine Pilzschutz-Verordnung erlassen worden, deren wichtigste Bestimmungen lauten:
- Es dürfen nur dem Sammler oder der Sammlerin bekannte Pilze gesammelt werden.
- Das mutwillige Zerstören von Pilzen ist verboten.
- Die Baudirektion kann besondere Pilzschutzgebiete bezeichnen.
- Eine Person darf pro Tag nicht mehr als ein Kilo Pilze sammeln.
- In der Zeit vom ersten bis zum zehnten Tag jeden Monats dürfen keine Pilze gesammelt werden.
- Übertretungen dieser Verordnung werden mit Busse bis zu CHF 1'000.-- bestraft.
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