Pilzkontrolle

Pilzsammlerinnen und Pilzsammler, die selbst gesammelte Wildpilze mit ruhigem Gewissen geniessen möchten, sei empfohlen, Ihr Sammelgut durch die Pilzkontrollstelle kontrollieren zu lassen.

Die Pilzkontrolle übernimmt folgende Aufgaben:

  • Untersucht Pilze auf ihre Geniessbarkeit.
  • Steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinden Adliswil, Kilchberg, Langnau a/A, Rüschlikon und Thalwil  zur Kontrolle von selbst gesammelten Pilzen zur Verfügung. Bitte beachten Sie: Die Pilze sind gereinigt und nach Arten getrennt vorzulegen. Giftige und ungeniessbare Pilze werden konfisziert. Bitte verwenden Sie keine Plastiktaschen. Die Pilze verderben und müssen als unbrauchbar taxiert und vernichtet werden.
  • Bestimmt Pilze bei Verdacht auf Vergiftungen.

In der Zeit von Ende August bis Ende Oktober  finden jeweils die unentgeltliche amtlichen Pilzkontrollen statt.

 
Ort
Kleintieranlage Böni, Thalwil
anschliessend an Familienbrunch
Sitzungszimmer Schützenhalle
Dorfstrasse 65
8800 Thalwi
Serata Oeggisbüel
Asylstrasse 8
8800 Thalwil

Die genauen Daten und Zeiten sind der Tagespresse zu entnehmen.

 

PilzkontrolleureNameTelefon
Leiter Walter Haug P: 044 721 03 59
079 400 04 25
  Alfred Frei P: 044 720 90 50
G: 044 720 04 70
  Katharina Weber P: 044 721 06 13
G: 044 725 44 35
Auskunft Gesundheitssekretariat Thalwil 044 723 22 94

Bitte halten Sie sich unbedingt an folgende Sicherheitsregeln:

  • Pflücken Sie nur Pilze, die Sie genau kennen.
  • Sammeln Sie keine verdorbenen Pilze, diese sind immer giftig.
  • Benützen Sie zum Sammeln nur luftdurchlässige, feste Körbe, keine Plastik- oder Papiertaschen.
  • Lassen Sie alle Pilze vom amtlichen Pilzkontrolleur prüfen.

Für das Gebiet des Kantons Zürich ist im Jahre 1983 eine Pilzschutz-Verordnung erlassen worden, deren wichtigste Bestimmungen lauten:

  • Es dürfen nur dem Sammler oder der Sammlerin bekannte Pilze gesammelt werden.
  • Das mutwillige Zerstören von Pilzen ist verboten.
  • Die Baudirektion kann besondere Pilzschutzgebiete bezeichnen.
  • Eine Person darf pro Tag nicht mehr als ein Kilo Pilze sammeln.
  • In der Zeit vom ersten bis zum zehnten Tag jeden Monats dürfen keine Pilze gesammelt werden.
  • Übertretungen dieser Verordnung werden mit Busse bis zu CHF 1'000.-- bestraft.

 

 

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