Nachdem die Ruhefrist für die
Erdbestattungsreihengräber | Jahrgang 2004 | Feld 27D | Grab Nrn. 888 - 902 |
Urnenbestattungsreihengräber | Jahrgang 2004 | Feld 33 | Grab Nrn. 736 - 748 |
Kindergräber | Jahrgang 2004 | Feld 5 | Grab Nr. 6 |
Urnentafelwand | Jahrgang 2004 | Grab Nrn. 37 – 45 |
abgelaufen ist, werden diese Gräber, gestützt auf die Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen vom 1. Oktober 2008 (Art. 18 und 19), Anfang 2025 aufgehoben.
Die Angehörigen werden gebeten, die Räumung der Grabstätten im Einvernehmen mit dem Leiter Bereich Friedhof, Claudius Casper, Dorfstrasse 115A, 8802 Kilchberg, Tel. 044 716 31 81 oder E- Mail claudius.casper@kilchberg.ch zu veranlassen. Die notwendige Abräumung erstreckt sich nur auf die Grabsteine und Pflanzen.
Gräber, in denen später noch Aschenurnen beigesetzt wurden, können von der Abräumung nicht ausgenommen werden. Auch besteht kein Anrecht auf Abgabe eines neuen Grabes auf dem Friedhof Kilchberg. Falls Sie jedoch eine nachträglich bestattete Urne in ein anderes Grab verlegen möchten, für das die Ruhefrist noch läuft, wollen Sie sich ebenfalls mit dem Leiter Bereich Friedhof in Verbindung setzen.
Die Gräber müssen bis zum 31. Dezember 2024 abgeräumt sein. Nach Ablauf dieses Termins werden die verbliebenen Grabdenkmäler und Pflanzen gegen Verrechnung von CHF 200.00 vom Leiter Bereich Friedhof abgeräumt und entsorgt.
Für die Grabstellen der Urnentafelwand I gilt diese Regelung nicht, hier bitten wir nur um die Kenntnisnahme der Kontaktpersonen.
20. September 2024
GEMEINDE KILCHBERG
Bereich Friedhof