Gemeinde Kilchberg

Ersatzwahl eines Mitgliedes

der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Kilchberg für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026

 

1. Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen; Ansetzung einer 40-tägigen Frist; Wahlanordnung für den Sonntag, 18. Juni 2023

Die Bezirkskirchenpflege Horgen hat Francesca Bürgin, als Mitglied der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Kilchberg, auf ihr Gesuch hin, per 13. Januar 2023 aus dem Amt entlassen. Die evangelisch-reformierten Kirchenpflege Kilchberg hat die Ersatzwahl angeordnet.

In Anwendung der geltenden Kirchgemeindeordnung sowie des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind die Wahlvorschläge bis Mittwoch, 12. April 2023, an die Gemeinde Kilchberg, Abteilung Präsidiales, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg, einzureichen.

Wählbar als Mitglied der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Kilchberg ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Kilchberg hat, Mitglied der evangelisch-reformierten Kirche ist und das 18. Altersjahr vollendet hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde (Mitglied der evangelisch-reformierten Kirche, politischer Wohnsitz in Kilchberg, 16. Altersjahr vollendet) unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Die als Mitglied der evangelisch-reformierten Kirchenpflege vorgeschlagene Person wird an der KIPF-Sitzung vom 9. Mai 2023 durch die Kirchenpflege in Stiller Wahl gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine Stille Wahl gemäss §54 a. GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine Stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl am Sonntag, 18. Juni 2023,durchgeführt.

Formulare für den Wahlvorschlag sind bei der Gemeinde Kilchberg, Abteilung Präsidiales, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg oder über die Gemeindewebsite erhältlich.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der der Bezirkskirchenpflege Horgen, c/o Präsidium Dr. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Kilchberg, 3. März 2023

Für die evangelisch-reformierte Kirchenpflege Kilchberg:
GEMEINDE KILCHBERG, Abteilung Präsidiales

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