Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt bis auf Widerruf
Aufgrund der grossen Waldbrandgefahr gilt im Kanton Zürich seit dem 21. Juli ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Eine Entspannung ist nicht in Sicht. Das Verbot gilt darum weiterhin und bis auf Widerruf. Medienmitteilung Waldschutz & Waldgesundheit (Waldbrandgefahr)