Velofahrer im Morgenlicht Frühling

Damit Ihr Fest ein Erfolg wird empfehlen wir, sich frühzeitig zu informieren, ob Sie für Ihren Anlass eine oder mehrere Bewilligungen benötigen.

Inhaltsverzeichnis

Wenn Ihre Veranstaltung länger als bis Mitternacht dauert, kann ein Aufschub der ordentlichen Schliessstunde (Antrag Bewilligung für den verlängerten Betrieb) bis 02.00 Uhr erteilt werden. Das Gesuch ist spätestens fünf Tage vor dem Anlass einzureichen.

In Sonderfällen kann ein dauerhafter Aufschub der Schliessungsstunde beantragt werden: Die Gemeinde prüft den Antrag.

Weiterführende Links
Antrag Bewilligung für den verlängerten Betrieb
Antrag dauerhafter Aufschub der Schliessungsstunde

Damit Sie eine Festwirtschaft, mit oder ohne Abgabe von alkoholartigen Getränken, betreiben können, benötigen Sie eine Bewilligung Patent zur Führung einer ausserordentlichen Gastwirtschaft. Das Patent lautet auf diejenige Person, welche für die Betriebsführung verantwortliche ist. Sie muss handlungsfähig sein.

Weiterführender Link
Antrag Bewilligung zur Führung einer ausserordentlichen Gastwirtschaft

Klären Sie rechtzeitig, ob für Ihre Gäste eine angemessene Anzahl Parkplätze zur Verfügung steht. Bei Grossanlässen mit über 100 Personen muss die Gemeindepolizei über die Verkehrsregelung informiert werden. Der Veranstalter muss diese selbst organisieren oder bei den Verkehrskadetten Samstagern / Richterswil in Auftrag geben. 

Weiterführende Links
Gemeindepolizei Kilchberg
Verkehrskadetten Samstagern / Richterswil

Falls Sie für eine Veranstaltung, Arbeiten oder Ähnliches eine Sperrung einer öffentlichen Strasse, eines Weges oder Parkplatzes benötigen, können Sie diese schriftlich beantragen. Das Gesuch ist mindestens fünf Tage vorher bei der Gemeindepolizei Kilchberg einzureichen.

Die Gemeindepolizei Kilchberg kann je nach Standort der Sperrung eine oder mehrere der folgenden Auflagen anordnen:

  • Anwohnerinn und Anwohner in unmittelbarer Umgebung informieren
  • Zufahrten zu Privatliegenschaften jederzeit freihalten
  • Zufahrt für Rettungsfahrzeuge jederzeit gewährleisten (min. Durchfahrtsbreite 3.50 Meter)
  • Fussgängerinnen und Fussgänger müssen einen gesicherten und abgesperrten Durchgang haben


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Gesuch Bewilligung Absperren von öffentlichen Strassen, Wege oder Parkplätze

Öffentlicher Grund und öffentliche Einrichtungen dürfen nicht entgegen ihrer Zweckbestimmung oder über den Gemeingebrauch hinaus benützt werden. Die über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung des kommunalen öffentlichen Grundes bedarf eines Gesuches zur Bewilligung des Ressortvorstehers Sicherheit/Sport.

Insbesondere sind Verkaufsaktivitäten auf öffentlichem Grund sowie das Aufstellen und der Verkauf von Waren aller Art auf öffentlichem Grund mit Verkaufswagen, Ständen etc. wie auch das Schaustellen bewilligungspflichtig. Die Verkaufsstände und Märkte unterliegen zudem den übergeordneten Bestimmungen wie Lebensmittelverordnung, Planungs- und Baugesetz, Preisanschrift.

Weiterführende Links
Gesuch um Bewilligung über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung des kommunalen öffentlichen Grundes
Gemeindepolizei Kilchberg

Öffentliche Veranstaltungen im Freien sind bewilligungspflichtig. Stellen Sie ihr Gesuch online in Ihrem Konto oder per Formular "Gesuch Bewilligung Veranstaltung im Freien".

Auskünfte, ob und in welchem Fall Sie eine Bewilligung benötigen, erhalten Sie bei der Gemeindepolizei Kilchberg.

Weiterführende Links
Gesuch Bewilligung Veranstaltung im Freien
Gesuch Bewilligung Sammlungen & Musikvorführungen

Demonstrationen, Umzüge, Veranstaltungen und Versammlungen auf öffentlichem Grund bedürfen einer Bewilligung. Bei Veranstaltungen, die ein hohes Verkehrsaufkommen auslösen, ist der Veranstalter verpflichtet, den Ressortvorsteher Sicherheit/Sport 30 Tage im Voraus schriftlich über den Anlass zu informieren.

Kontakt Sicherheit/Sport
sicherheit.sport@kilchberg.ch
044 716 32 20 

Weiterführender Link
Gesuch Bewilligung Demonstration, Umzug oder Versammlung auf öffentlichem Grund

Musikvorführungen, Geld- und Naturalgabensammlungen auf Strassen und Plätzen sowie von Haus zu Haus sind bewilligungspflichtig. Sammler müssen entsprechende Ausweise und beglaubigte Sammellisten vorweisen können. Strassen- und Hausbettel um Geld oder andere Gaben ist verboten. Das Gesuch zur Bewilligung einer Sammlung oder Musikvorführung kann schriftlich gestellt werden.

Weiterführender Link
Gesuch Bewilligung einer Sammlung oder Musikvorführung

Das Entfachen von Feuer und Grillieren auf öffentlichem Grund ist nur bei Feuerstellen gestattet, die von der Gemeinde Kilchberg gekennzeichnet sind. Beschädigungen der Anlagen sind zu vermeiden und der Abfall ist korrekt zu entsorgen. Feuer bei öffentlichen Anlässen bedarf einer Bewilligung der Gemeindepolizei Kilchberg.

Weiterführende Links
Gesuch Bewilligung Feuer im Freien
Gemeindepolizei Kilchberg

Wer Filme öffentlich vorführen will, muss dazu die Erlaubnis des Inhabers der öffentlichen Vorführungsrechte für den entsprechenden Filmtitel einholen. Wir haben die wichtigsten Faktoren in einem Merkblatt für Veranstalter öffentlicher Filmvorführungen zusammengestellt.

Verknüpftes Dokument
Merkblatt öffentliche Filmvorführungen

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