Gemeinde Kilchberg

Feuer- und Feuerwerksverbot in Kilchberg

Von Dienstag, 21. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis Montag, 3. August 2026, 12.00 Uhr gilt ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot in Kilchberg.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen erheblichen Brandgefahr hat die Gemeinde Kilchberg ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot für das gesamte Gemeindegebiet erlassen. Die Massnahme ergänzt das bereits bestehende kantonale Verbot für Wald und Waldesnähe und dient dem Schutz der Bevölkerung, der Natur sowie von Sachwerten. 

Das Verbot gilt von Dienstag, 21. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis Montag, 3. August 2026, 12.00 Uhr

In dieser Zeit sind das Entfachen von Feuer im Freien sowie das Abbrennen von Feuerwerk (z. B. Raketen, Böller oder 1.-August-Feuer) untersagt. Ausgenommen sind Holzkohle-, Gas- und Elektrogrills, sofern diese mit der erforderlichen Sorgfalt und auf feuerfestem Untergrund betrieben werden. 

Die Gemeinde dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis und ihre Mithilfe, um Brände zu verhindern und die Sicherheit aller zu gewährleisten.

Die Allgemeinverfügung zum allgemeinen Feuer- und Feuerwerksverbot finden Sie hier.

© 2026 Gemeinde Kilchberg. Alle Rechte vorbehalten