Aussenbereich Meierhüsli, Kilchberg

Amtliche Publikationen der Gemeinde Kilchberg werden im "Thalwiler Anzeiger", dem offiziellen Publikationsorgan der Gemeinde publiziert. Die aktuellen Meldungen finden Sie zudem auch hier.

Ergänzend erscheint einmal pro Monat die Gemeindezeitung "Der Kilchberger", die gratis in alle Haushalte verteilt wird. 

Inhaltsverzeichnis

Die amtlichen Publikationen der Gemeinde Kilchberg werden im offiziellen Publikationsorgan «Thalwiler Anzeiger» veröffentlicht.

Weiterführender Link
Thalwiler Anzeiger

Pflicht Pflanzenrückschnitte

Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen sind verpflichtet, ihre Bäume, Sträucher, Hecken und andere Pflanzen sowie Einfriedun­gen, welche in den Strassen- bzw. Wegraum ragen, zurückzuschneiden.

Vorschriften Pflanzenrückschnitte

  • In den Strassenraum ragende Bäume sind auf eine Höhe von 4.50 m ab Fahrbahn (Strassen­grenze) zurückzuschneiden.
  • In den Gehwegbereich ragende Bäume, Sträucher, Hecken und andere Pflanzen sind auf eine Höhe von 2.65 m ab Fahrbahn (Strassengrenze) zurückzuschneiden.
  • Bei Grundstücken, welche direkt an die Fahrbahn (ohne Gehweg) angrenzen, sind Bäume, Sträucher, Hecken und andere Pflanzen 50 cm (Bankett) ab Fahrbahn (Strassengrenze) zu­rückzuschneiden.
  • Strassenlampen, Verkehrssignale und -spiegel, Hydranten und Strassennamensschilder sind freizuhalten und dürfen nicht überwachsen sein.
  • Im Sichtbereich von Einmündungen, Ausfahrten und Kurven innenseitig dürfen Pflanzen ab Fahrbahn (Strassenniveau) nicht höher als 80 cm sein.

Diese Lichtraumprofile (Freihalteräume) sind durch die Grundeigentümerinnen und Grundeigentü­mer dauernd freizuhalten. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in der kantonalen Verkehrser­schliessungsverordnung (§§ 26 ff. VErV) vom 17. April 2019.

Frist Pflanzenrückschnitte

Sämtliche Bäume, Sträucher und Hecken sind bis 6. November 2022 vorschriftsgemäss zurückzu­schneiden. Bei Missachtung dieser Vorschriften behält sich die Gemeinde Kilchberg vor, die Pflan­zen kostenpflichtig zurückzuschneiden.

GEMEINDE KILCHBERG
Abteilung Tiefbau/Werke
23. September 2022

17.03.2023 - Bauprojekt Arnold und Sigrid von Eckardstein

Bauherrschaft                     
Arnold von Eckardstein und Sigrid von Eckardstein-Gehrmann, Hornhaldenstrasse 31, 8802 Kilchberg

Projektverfasser                 
KullWegmann GmbH, dipl. Arch. ETH/SIA, Richard-Wagner-Str. 21, 8002 Zürich

Bauprojekt                           
Umbau EFH in Zweifamilienhaus, Hornhaldenstrasse 31, Gebäude Assek. Nr.1067, Kataster Nr. 2562, Zone W2B

Planauflage                         
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Dauer der Planauflage        
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe                     
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.

Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.

Baukommission Kilchberg
17. März 2023                                           

17.03.2023 - Bauprojekt Christoph Kummli und Sandra Hösli Kummli

Bauherrschaft                     
Christoph Kummli und Sandra Hösli Kummli, Schwandenstrasse 18, 8802 Kilchberg

Bauprojekt                           
Umbau sowie energetische Sanierung Einfamilienhaus, Schwandenstrasse 18, Gebäude Assek. Nr. 1493, Kataster Nr. 3515, Wohnzone W2B

Planauflage                         
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Dauer der Planauflage        
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe                     
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.

Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.

Baukommission Kilchberg
17. März 2023                                        

10.03.2023 - Konzessionsgesuch der Erben des Hansruedi Scheller

Erben des Hansruedi Scheller, Kilchberg. Konzessionsgesuch für den Fortbestand eines Bootshauses mit 3 Bootsplätzen (Privat), 3 Bootsplätze in der Haabe (Privat), 5 Pfähle, 3 Stege, ein Wellenbrecher, 2 Ufertreppen und der abgegrenzten Seefläche vor Kat. 2393, Schooren, Kilchberg

Betrifft: 8802 Kilchberg

Die Erben des Hansruedi Scheller, vertreten durch Luzius Scheller, Seestrasse 27, 8802 Kilchberg, ersuchen um die Erteilung der wasserrechtlichen Konzession für das Bootshaus mit 3 Bootsplätzen (Privat), 3 Bootsplätze (Privat) in der Haabe, 5 Pfähle, 3 Stege, ein Wellenbrecher, 2 Ufertreppen und die abgegrenzte Seefläche im Ausmass von 437m² vor Kat. Nr. 2393, Schooren, Kilchberg.

Angaben zur Auflage:
Die Akten und Pläne können vom 10. März 2023 bis 9. April 2023 während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften (3.OG), Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg, eingesehen werden.

Ergänzende rechtliche Hinweise:
Einsprachen gegen dieses Gesuch sind innert einer Frist von 30 Tagen, die am 9. April 2023 abläuft, schriftlich und mit Begründung im Doppel an die Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg, einzureichen.

Frist: 30 Tage

Ablauf der Frist: 9. April 2023

Kontaktstelle
Gemeinde Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg

GEMEINDE KILCHBERG
Abteilung Hochbau/Liegenschaften
10. März 2023

10.03.2023 - Bauprojekt Christoph Kummli und Sandra Hösli Kummli

Bauherrschaft                     
Christoph Kummli und Sandra Hösli Kummli, Schwandenstrasse 18, 8802 Kilchberg

Bauprojekt                           
Umbau sowie energetische Sanierung Einfamilienhaus, Schwandenstrasse 18, Gebäude Assek. Nr. 1493, Kataster Nr. 3515, Wohnzone W2B

Planauflage                         
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Dauer der Planauflage        
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe                     
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.

Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.

Baukommission Kilchberg
10. März 2023                                          

03.03.2023 - Bauprojekt Gemeinde Kilchberg

Bauherrschaft                     
Gemeinde Kilchberg, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg

Projektverfasser                 
Landis AG, Steinhaldenstrasse 28, 8954 Geroldswil

Bauprojekt                           
Schulhausprovisorium Brunnenmoos (Pavillonbauten), Brunnenmoosstrasse 15, Im Nahbereich von Schutzobjekten, Kataster Nr. 4957, Zone für öffentliche Bauten

Planauflage                         
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Dauer der Planauflage        
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe                     
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.

Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.                                           

Baukommission Kilchberg
3. März 2023

Der «Kilchberger» ist die Gemeindezeitung von Kilchberg und erscheint einmal im Monat, in der Regel jeweils am zweiten Mittwoch. Die jährlich zwölf Ausgaben werden im modernen Tabloid-Format verlegt und kostenlos in alle Haushaltungen von Kilchberg verteilt. Ebenfalls wird das «Kilchberger Gemeindeblatt» hier auf der Gemeindewebseite veröffentlicht. Im «Kilchberger» publizieren die Gemeinde, die Schule, die Kirchen, die Vereine und weitere Institutionen ihre Neuigkeiten, Termine, Vorschauen und Berichte. Auch das Gewerbe trägt zum vielfältigen Inhalt des «Kilchbergers» bei.

Weiterführende Links
Website "Der Kilchberger"

Aktuelle Ausgabe "Der Kilchberger"

Hier geht's zur aktuellen Ausgabe. Ältere Ausgaben finden Sie im Archiv.

Die Gemeinde Kilchberg erstellt seit vielen Jahren zum Jahreswechsel ein "Neujahrblatt" zu einem aktuellen Thema. Diese Werke sind exklusiv und werden in alle Haushaltungen der Gemeinde verteilt.

Hier sind sämtliche Neujahrsblätter im PDF-Format herunterladbar. Wir wünschen Ihnen gute Unterhaltung.

Aktuellstes Neujahrsblatt

Die Tradition, dass in den Kilchberger Neujahrsblättern die Entwicklung der Gemeinde oder die Geschichte und die Architektur von einzelnen Häusern oder Häusergruppen dargestellt wird, setzt sich mit der vorliegenden Ausgabe Nummer 64 fort.

Die Geschichte der Villa Spinnergut soll heute im Vordergrund stehen und von verschiedenen Seiten her beleuchtet werden: sei es aus dem Blickwinkel der Bauherrschaft, der verschiedenen Besitzer und auch einer prominenten Mieterin.

Ein wesentliches Argument für die Aufarbeitung der Geschichte der Villa lieferte der im Sommer 2022 erfolgte Umzug der Zurich International School nach Adliswil auf den eigenen Campus. Über 60 Jahre hatte sie mit ihrem Wirken auch das Gemeindeleben geprägt. Die Kilchberger lernten hier die Söhne und Töchter von Expats aus den USA, später aber auch aus anderen Ländern kennen, und diese wiederum lernten die Gepflogenheiten im Umgang mit der Gemeinde und ihren Bewohnerinnen kennen. Dass im Laufe der Zeit auch Schweizer Kinder in die Privatschule aufgenommen wurden, dokumentiert das gegenseitige Interesse. Daher ist das vorliegende Neujahrsblatt auch als eine Hommage an eine gute Zeit des Zusammenwirkens zwischen Gemeinde und einer international geprägten Institution zu verstehen.

Auf Anregung des damaligen Gemeindepräsidenten Martin Berger wurde die Villa zum Gegenstand der Themenauswahl, was der Gemeinderat dankbar aufnahm. Die neue Delegierte für das Neujahrsblatt konnte auf Hinweis ihres Vorgängers für die Bearbeitung den versierten Historiker Beat Frei aus Horgen als Autor gewinnen, der schon einmal ein Kilchberger Neujahrsblatt verantwortete. Seine Spurensuche resultierte in einer interessanten und gleichzeitig unterhaltsamen, so noch nie erfassten Darstellung der Entwicklungsgeschichte der Villa. Ihm gebührt dafür unser grosser Dank.

Verknüpftes Dokument
Aktuelles Neujahrsblatt 64

Das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) verpflichtet in § 14 Abs. 4 die kantonalen und kommunalen öffentlichen Organe, Verzeichnisse ihrer Informationsbestände (VIB) zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen. Das VIB soll einen Überblick darüber vermitteln, welche Unterlagen in einer Gemeinde produziert und verwaltet werden und ob diese Personendaten enthalten.

Im Registraturplan sind Schema und Inhalt des Kilchberger Gemeindearchives zusammengestellt. Er wird laufend nachgeführt.

Weiterführender Link
Website Öffentlichkeitsprinzip Kanton Zürich

Verknüpfte Dokumente
Öffentlichkeitsprinzip Gemeinde Kilchberg (IDG)
Verzeichnis Informationsbestände (VIB)
Registraturplan Gemeinde Kilchberg

Kontakt

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Abteilung Präsidiales
Alte Landstrasse 110
8802 Kilchberg

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