Die amtlichen Publikationen der Gemeinde Kilchberg werden im offiziellen Publikationsorgan «Thalwiler Anzeiger» veröffentlicht.
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Thalwiler Anzeiger
Vorübergehende Verkehrsanordnung Alte Landstrasse, Abschnitt Bergstrasse bis Alte Landstrasse 84
Dauer der Verkehrsanordnung: 22. April 2025 bis Ende November 2025
Verkehrsanordnung:
Infolge Sanierung der Werkleitungen in der Alten Landstrasse, Abschnitt Bergstrasse bis Alte Landstrasse 84 wird der Durchgangsverkehr in der Zeit vom 22. April 2025 bis Ende November 2025 grundsätzlich einspurig in Fahrtrichtung Rüschlikon geführt.
Die Umleitung in Fahrtrichtung Zürich erfolgt über die Schwelle-/Dorf- und Seestrasse.
In Fahrtrichtung Rüschlikon kann die Alte Landstrasse normal befahren werden.
Der Bus der Linie 161 verkehrt wie gewohnt in beide Richtungen. Die Bushaltestellen "Kilchberg ZH, Paradiessteig" und "Kilchberg ZH, Sanatorium" werden normal bedient. Die Lage der Bushaltestellen kann sich je nach Baufortschritt jeweils leicht verschieben.
Für Zufussgehende ist die Alte Landstrasse, Abschnitt Bergstrasse bis Alte Landstrasse 84 unter gelegentlichen Einschränkungen passierbar.
Missachtung:
Zuwiderhandlungen gegen die rechtsgültig signalisierte vorübergehende Verkehrsanordnung werden als Übertretung von Art. 27 Abs.1 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr (SVG) vom 19. Dezember 1958, gestützt auf dessen Art.90, bestraft.
Verfügende Stelle:
Gemeinde Kilchberg - Abteilung Tiefbau/Werke
Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen
Besondere, zwingende Gründe: Verkehrssicherheit und geordneter Verkehrsfluss. Verkürzte Bauzeit.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 20. April 2025
Kontaktstelle:
Statthalteramt des Bezirks Horgen
Seestrasse 124
8810 Horgen
GEMEINDE KILCHBERG
Abteilung Tiefbau/Werke
Kilchberg, 21. März 2025
Mönchhofstrasse; Abschnitt Alte Landstrasse bis Mönchhofstrasse 20; Erneuerung Strassenoberbau inkl. öffentliche Beleuchtung und Regenwasser-, Wasser- und Gasleitungen; öffentliche Planauflage gemäss § 13 StrG des Kt. Zürich; Bericht zu den Einwednungen
Das Strassenbauprojekt wurde der Bevölkerung im Rahmen einer öffentlichen Planauflage im Sinne von § 13 des Strassengesetzes (StrG) vom 2. Dezember 2024 bis 14. Januar 2025 zur Stellungnahme unterbreitet. Gegen das Projekt sind Einwendungen eingegangen.
Der Bericht zu den Einwendungen liegt während 60 Tagen, ab 7. März 2025 bis 6. Mai 2025 bei der Gemeinde Kilchberg, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg (Abteilung Tiefbau/Werke, 2. Stock) zur öffentlichen Einsichtnahme auf und kann während den regulären Büroöffnungszeiten eingesehen werden.
Es wird keine Korrespondenz geführt.
GEMEINDERAT KILCHBERG
Abteilung Tiefbau/Werke
Kilchberg, 7. März 2025
Mönchhofstrasse; Abschnitt Alte Landstrasse bis Mönchhofstrasse 20; Erneuerung Strassenoberbau inkl. öffentliche Beleuchtung und Regenwasser-, Wasser- und Gasleitungen; öffentliche Planauflage mit Rechtserwerb gemäss §§ 16 und 17 des Strassengesetzes des
Nach Durchführung des Mitwirkungsverfahrens (§ 13 StrG, LS 722.1) wird folgendes Projekt gemäss §§ 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt:
Im Kreuzungsbereich Alte Landstrasse/Mönchhofstrasse wird der bestehende Fussgängerstreifen durch eine Trottoirüberfahrt ersetzt und der Einmündungswinkel der Mönchhofstrasse in die Alte Landstrasse verbessert. Der Querungsbereich Mönchhofstrasse/Haldenweg wird bergseits zulasten der Fahrbahnbreite (3.50 m) mit einer Einengung (Nase) ausgebildet und dadurch die Strassenquerung für Zufussgehende verbessert. Im Bereich dieser Einengung und beim Kreuzungsbereich Alte Landstrasse/Möchhofstrasse entstehen Rabatten mit tiefwachsenden Pflanzen. Die Rabatten sind gegenüber dem Vorprojekt leicht verkürzt worden. Die Parkplätze werden neu angeordnet und verringern sich in ihrer Anzahl um ein Stück.
Die Pläne liegen ab 7. März 2025 bis und mit 7. April 2025 bei der Gemeinde Kilchberg, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg, Abteilung Tiefbau/Werke, 2. Stock, öffentlich auf und können während den regulären Büroöffnungszeiten eingesehen werden.
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost beim Gemeinderat Kilchberg, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg, Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).
GEMEINDERAT KILCHBERG
Abteilung Tiefbau/Werke
Kilchberg, 7. März 2025
Aufforderung Rückschnitt Bäume und Sträucher bis Ende Mai
Pflicht Pflanzenrückschnitte
Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen sind verpflichtet, ihre Bäume, Sträucher, Hecken und andere Pflanzen sowie Einfriedungen, welche in den Strassen- bzw. Wegraum ragen, zurückzuschneiden.
Vorschriften Pflanzenrückschnitte
- In den Strassenraum ragende Bäume sind auf eine Höhe von 4.50 m ab Fahrbahn (Strassengrenze) zurückzuschneiden.
- In den Gehwegbereich ragende Bäume, Sträucher, Hecken und andere Pflanzen sind auf eine Höhe von 2.65 m ab Fahrbahn (Strassengrenze) zurückzuschneiden.
- Bei Grundstücken, welche direkt an die Fahrbahn (ohne Gehweg) angrenzen, sind Bäume, Sträucher, Hecken und andere Pflanzen 50 cm (Bankett) ab Fahrbahn (Strassengrenze) zurückzuschneiden.
- Strassenlampen, Verkehrssignale und -spiegel, Hydranten und Strassennamensschilder sind freizuhalten und dürfen nicht überwachsen sein.
- Im Sichtbereich von Einmündungen, Ausfahrten und Kurven innenseitig dürfen Pflanzen ab Fahrbahn (Strassenniveau) nicht höher als 80 cm sein.
Diese Lichtraumprofile (Freihalteräume) sind durch die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer dauernd freizuhalten. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in der kantonalen Verkehrserschliessungsverordnung (§§ 26 ff. VErV) vom 17. April 2019.
Frist Pflanzenrückschnitte
Sämtliche Bäume, Sträucher und Hecken sind jeweils bis Ende Mai vorschriftsgemäss zurückzuschneiden. Bei Missachtung dieser Vorschriften behält sich die Gemeinde Kilchberg vor, die Pflanzen kostenpflichtig zurückzuschneiden.
GEMEINDE KILCHBERG
Abteilung Tiefbau/Werke
14.03.2025 - Schoorenstrasse 64 Scheune "Im Böndler"; Anpassung Schutzumfang für Ab- und Wiederaufbau
Mit Beschluss 2025-32 vom 4. März 2025 hat der Gemeinderat dem verwaltungsrechtlichen Vertrag (Schutzvertrag) vom 3. Februar 2025 (teilweise Anpassung der Schutzverfügungen vom 23. Oktober 1984 respektive Aufhebung derjenigen vom 13. Januar 2004 mit einem Schutzvertrag/Rückbau mit Wiederaufbaupflicht) betreffend Gebäude Schoorenstrasse 64.1 (Vers.-Nr. 281, Kat.-Nr. 4928) in Kilchberg zugestimmt.
Der Beschluss kann während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Sihlstrasse 38, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Der Fristenlauf beginnt für die Eigentümerschaft und Dritte, die den Entscheid erhalten, mit der Zustellung dieses Entscheides, für andere Dritte mit der Publikation. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
GEMEINDERAT KILCHBERG
Abteilung Hochbau/Liegenschaften
28.02.2025 - Bauprojekt Denise Helbling-Pfister
Bauherrschaft
Denise Helbling-Pfister, Seestrasse 213, 8802 Kilchberg
Projektverfasser
Grab Gartenbau AG, Steig 1, 8840 Einsiedeln
Bauprojekt
Umgestaltung des Gartens, Erneuerung des Zauns sowie neue Pergola, Seestrasse 215 (Inventarobjekt-Nr. BA01350087), Kataster Nr. 4031, Wohnzone W1
Planauflage
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.
Dauer der Planauflage
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Rechtsbehelfe
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.
Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.
Baukommission Kilchberg
28. Februar 2025
Der «Kilchberger» ist die Gemeindezeitung von Kilchberg und erscheint einmal im Monat, in der Regel jeweils am zweiten Mittwoch. Die jährlich zwölf Ausgaben werden im modernen Tabloid-Format verlegt und kostenlos in alle Haushaltungen von Kilchberg verteilt. Ebenfalls wird das «Kilchberger Gemeindeblatt» hier auf der Gemeindewebseite veröffentlicht. Im «Kilchberger» publizieren die Gemeinde, die Schule, die Kirchen, die Vereine und weitere Institutionen ihre Neuigkeiten, Termine, Vorschauen und Berichte. Auch das Gewerbe trägt zum vielfältigen Inhalt des «Kilchbergers» bei.
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Der Kilchberger
Aktuelle Ausgabe "Der Kilchberger"

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Die Gemeinde Kilchberg erstellt seit vielen Jahren zum Jahreswechsel ein "Neujahrblatt" zu einem aktuellen Thema. Diese Werke sind exklusiv und werden in alle Haushaltungen der Gemeinde verteilt.
Hier sind sämtliche Neujahrsblätter im PDF-Format herunterladbar. Wir wünschen Ihnen gute Unterhaltung.
Aktuellstes Neujahrsblatt
Der Titel «Das Stockengut» und seine Bedeutung für Mensch, Tier und Umwelt beinhaltet alles, was das vorliegende Neujahrsblatt zum Ausdruck bringen möchte. Es widmet sich erneut dem gemeindeeigenen Bauernhof, dem Stockengut, aber nicht aus einer historischen Perspektive wie 1994 schon einmal, sondern unter dem Gesichtspunkt der Umweltsystemleistungen des Hofs, die der Betrieb an ökologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Werten erbringt. Dazu gehört die Menge der produzierten Nahrungsmittel sowie die Pflege der Landschaft zur Erhaltung von Biodiversität und Bodenbeschaffenheit. Aber auch der nicht-materielle Nutzen wie die Schönheit der Landschaft, die durch den Hofbetrieb gewährleistet bleibt, gehört dazu.
Das Porträt des Stockenguts soll den Wert des gemeindeeigenen Hofs für die Bevölkerung und die Umwelt greifbar und erlebbar machen. Es soll Fakten liefern, ohne zu belehren. Es soll den Horizont der Lesenden erweitern und zugleich unterhalten. Das Neujahrsblatt ist so aufgebaut und gestaltet, dass man darin auch schmökern und blättern kann. Die einzelnen Abschnitte sind auch für diejenigen informativ und spannend, die das Neujahrsblatt nicht von Anfang bis zum Ende durchlesen.
Mit Gabrielle Attinger konnten wir eine versierte Journalistin als Autorin gewinnen, die durch ihre langjährige Tätigkeit als Kommunikationsverantwortliche am Departement Umweltsystemwissenschaften der ETH Zürich nicht nur die Ökologie, sondern ganz konkret die Herausforderungen in der Landwirtschaft kennt. Somit war mit dem den Gutshof verwaltenden Betriebsleiterpaar, Gabriella Caretta und Stephan Vetsch, ein Austausch auf Augenhöhe möglich. Ihr sei für ihren grossen Einsatz, den sie während des ganzen Jahres leistete, an dieser Stelle herzlich gedankt.
Für Auskünfte und Fragen stand das Betriebsleiterpaar verschiedentlich zur Verfügung. Seine Präzisierungen waren wertvoll und erleichterten die Einordnung der verschiedenen Aufgaben in die allgemeine Betriebsführung. Ihm sei gedankt. Aber auch den Mitarbeitenden auf dem Hof und im Hofladen gebührt Dank, denn auch sie standen spontan für Erklärungen zu ihren Tätigkeiten zur Verfügung.
Da dieses Jahr das Wetter nicht immer mitspielte, war für die Erstellung der Fotografien ein besonderer Effort nötig. Diesen verdanken wir dem Fotografen Michael Würtenberg, der keinen Aufwand scheute, auch nicht, alltägliche Perspektiven der Tätigkeiten auf dem Hof in vielfältigen Bildern zu erfassen. Seine Bilder sind ausdruckstark und vermitteln spannende Einblicke.
Das lehrreiche Interview mit ETH-Professor Achim Walter vermittelt den grösseren Rahmen, in welchen das Stockengut hinsichtlich seiner Bedeutung eingeordnet werden kann. Auch ihm sei für seinen Beitrag herzlich gedankt.
Nun hoffen wir, dass Ihnen dieses Neujahrsblatt einen Eindruck von der vielschichtigen Bedeutung des Stockenguts für Mensch, Tier und Umwelt vermittelt und wünschen Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, eine unterhaltsame und interessante Lektüre.
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Aktuelles Neujahrsblatt 66
- Neujahrsblatt Nr. 65 - 2024Sicherheit in der Gemeinde
- Neujahrsblatt Nr. 64 - 2023Villa Spinnergut
- Neujahrsblatt Nr. 63 - 2022Die Natur in Kilchberg, naturnahe Lebensräume auf Wiesen, in Wäldchen, Weihern, Bächen und im See.
- Neujahrsblatt Nr. 62 - 2021Kilchberg im Jahr 2040 - Zukunftsvisionen von jungen Kilchbergerinnen & Kilchbergern
- Neujahrsblatt Nr. 61 - 2020Kilchbergs historischer Pilgerweg - Ein kulturelles Erbe aus dem Mittelalter
- Neujahrsblatt Nr. 60 - 2019Historische Siedlungskerne am See - vom Schooren bis ans Horn
- Neujahrsblatt Nr. 59 - 2018"Harmonikales Bauen" Die katholische Kirche St. Elisabeth
- Neujahrsblatt Nr. 58 - 2017150 Jahre Sanatorium Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 57 - 2016Historische Siedlungskerne - "Hof" und "Uf Brunnen"
- Neujahrsblatt Nr. 56 - 2015Limnologische Station
- Neujahrsblatt Nr. 55 - 2014100 Jahre Pfadi Chopfholz
- Neujahrsblatt Nr. 54 - 2013Verwurzelt mit der Gemeinde - Bäume in Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 53 - 2012Pfahlbauten
- Neujahrsblatt Nr. 52 - 2011140 Jahre Leseverein Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 51 - 2010Otto, Dekan von Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 50 - 2009Der 15. Kilchberger Schwinget 2008
- Neujahrsblatt Nr. 49 - 2008Kilchbergs Schule - gestern, heute und morgen
- Neujahrsblatt Nr. 48 - 2007Architektur in Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 47 - 2006100 Jahre Musikverein Harmonie Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 46 - 2005Kilchberger Gemeindegrenzen - Wie sind sie entstanden?
- Neujahrsblatt Nr. 45 - 2004Der Welterfolg der Kilchberger "Schoggi"
- Neujahrsblatt Nr. 44 - 2003"Sportschule Maag" -Illegales Unternehmen der Nazis im 2. Weltkrieg
- Neujahrsblatt Nr. 43 - 2002Rudolf Zinggeler, Fotopionier in Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 42 - 2001150 Jahre Männerchor Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 41 - 2000Die Bunker in Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 40 - 1999Landgewinnung am Seeufer in Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 39 - 1998Kilchberg im Jahr 2020
- Neujahrsblatt Nr. 38 - 1997Kilchberg mit alten Bildern zu neuen Einsichten
- Neujahrsblatt Nr. 37 - 199675 Jahre Jodler-Doppelquartett des TV Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 36 - 1995Das Samariterwesen in Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 35 - 1994Der Gutsbetrieb "Uf Stocken"
- Neujahrsblatt Nr. 34 - 199350 Jahre Spose Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 33 - 1992Fotoverlag Gebrüder Wehrli Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 32 - 1991" 's Gotisch Hus"
- Neujahrsblatt Nr. 31 - 1990Drei zeitgenössische Kilchberger Maler
- Neujahrsblatt Nr. 30 - 1989Golo Mann
- Neujahrsblatt Nr. 29 - 1988Kunst in Kilchberg - Kilchberg in der Kunst
- Neujahrsblatt Nr. 28 - 1987Die Kirchen im Dorf
- Neujahrsblatt Nr. 27 - 1986Unsere Orts- und Flurnamen
- Neujahrsblatt Nr. 26 - 1985Zur Geologie und Landschaftsgeschichte von Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 25 - 1984Trambahn-Projekte Zürich-Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 24 - 1983Alt-Kilchberg in Kriegszeiten
- Neujahrsblatt Nr. 23 - 1982Die Familie Röist
- Neujahrsblatt Nr. 22 - 1981Die Kilchberger als Untertanen
- Neujahrsblatt Nr. 21 - 1980Die psychiatrische Klinik Sanatorium Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 20 - 1979Die Kilchberger Feuerwehr
- Neujahrsblatt Nr. 19 - 1978Der Kilchberger Maler Alfred Marxer
- Neujahrsblatt Nr. 18 - 1977100 Jahre TV Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 17 - 1976Der Hof "uf der Halden", der "Obere Mönchhof"
- Neujahrsblatt Nr. 16 - 1975Zürcherische Landschaft im Spiegel von C.F. Meyers Versdichtung
- Neujahrsblatt Nr. 15 - 1974Johann Jakob Sperli, Vater & Sohn, die Kupferstecher von Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 14 - 1973Die Schiffahrt auf dem Zürichsee im Wandel der Zeiten
- Neujahrsblatt Nr. 13 - 1972Der Kilchberger Dichter Guido Looser
- Neujahrsblatt Nr. 12 - 1971Schokolade - ein Glücksfall
- Neujahrsblatt Nr. 11 - 1970Von den Reben und vom Wein im alten Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 10 - 1969Keramikfabrikation in Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 9 - 1968Ur- und frühgeschichtliche Besiedlung
- Neujahrsblatt Nr. 8 - 1967Der Broelberg zu Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 7 - 1966Musik unter Schwarzen
- Neujahrsblatt Nr. 6 - 1965Landschreiber und Kanzlei Mönchhof Teil 2
- Neujahrsblatt Nr. 5 - 1964Landschreiber und Kanzlei Mönchhof Teil 1
- Neujahrsblatt Nr. 4 - 1963Der Untervogt Hans Jakob Nägeli
- Neujahrsblatt Nr. 3 - 1962Glasgemälde im Gemeinderatssaal
- Neujahrsblatt Nr. 2 - 1961Darstellung heimisches Töpfer-Gewerbe
- Neujahrsblatt Nr. 1 - 1960Zürichsee Rokoko
Das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) verpflichtet in § 14 Abs. 4 die kantonalen und kommunalen öffentlichen Organe, Verzeichnisse ihrer Informationsbestände (VIB) zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen. Das VIB soll einen Überblick darüber vermitteln, welche Unterlagen in einer Gemeinde produziert und verwaltet werden und ob diese Personendaten enthalten.
Im Registraturplan sind Schema und Inhalt des Kilchberger Gemeindearchives zusammengestellt. Er wird laufend nachgeführt.
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Öffentlichkeitsprinzip Kanton Zürich
Verknüpfte Dokumente
Öffentlichkeitsprinzip Gemeinde Kilchberg (IDG)
Verzeichnis Informationsbestände (VIB)
Registraturplan Gemeinde Kilchberg