Luftaufnahme Seeufer Frühling

Amtliche Publikationen der Gemeinde Kilchberg werden im "Thalwiler Anzeiger", dem offiziellen Publikationsorgan der Gemeinde publiziert. Die aktuellen Meldungen finden Sie zudem auch hier.

Ergänzend erscheint einmal pro Monat die Gemeindezeitung "Der Kilchberger", die gratis an alle Haushalte verteilt wird. 

Inhaltsverzeichnis

Die amtlichen Publikationen der Gemeinde Kilchberg werden im offiziellen Publikationsorgan «Thalwiler Anzeiger» veröffentlicht.

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Thalwiler Anzeiger

Tempo-30-Zonen; Erweiterung gesamtes Gemeindegebiet; öffentliche Planauflage gemäss § 13 des Strassengesetzes des Kantons Zürich; Bericht zu den Einwendungen

Die Massnahmen der Erweiterung der Tempo-30-Zonen wurden der Bevölkerung im Rahmen einer öffentlichen Planauflage im Sinne von § 13 des Strassengesetzes vom 6. Februar 2026 bis 9. März 2026 zur Stellungnahme unterbreitet. Gegen das Projekt sind Einwendungen eingegangen.

Der Bericht zu den Einwendungen liegt während 60 Tagen, ab 17. April 2026 bis 16. Juni 2026 bei der Gemeinde Kilchberg, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg (Abteilung Tiefbau/Werke, 2. Stock) zur öffentlichen Einsichtnahme auf und kann während den regulären Büroöffnungszeiten eingesehen werden.

Es wird keine Korrespondenz geführt.

Kilchberg, 17. April 2026

GEMEINDERAT KILCHBERG 
Abteilung Tiefbau/Werke

Erstellung Treppenlift, Anbau Technikraum, Lager mit Balkon und Neubau Schopf

Bauherrschaft                      
Thomas Schlieper, Hornhaldenstrasse 27, 8802 Kilchberg

Projektverfasser                  
Architekt Joel Rüegg GmbH, Architekt Joel Rüegg GmbH, Brunnackerstrasse 6, 8610 Uster

Bauprojekt                            
Erstellung Treppenlift, Anbau Technikraum, Lager mit Balkon und Neubau Schopf, Hornhaldenstrasse 27, Gebäude Assek. Nr. 1151, Kataster Nr. 2635, Wohnzone W2B

Planauflage                          
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Dauer der Planauflage         
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe                      
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.

Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.

Baukommission Kilchberg
22. Mai 2026

Umnutzung Erdgeschoss, Neubau 3 Wohnungen und Anbau Velo- und Kinderwagenraum

Bauherrschaft                      
Prosima Immobilien AG, Alte Landstrasse 55, 8802 Kilchberg

Projektverfasser                  
Prosima Immobilien AG, Alte Landstrasse 55, 8802 Kilchberg

Bauprojekt                            
Umnutzung Erdgeschoss, Neubau 3 Wohnungen und Anbau Velo- und Kinderwagenraum, Alte Landstrasse 55, Gebäude Assek. Nr. 825, Kataster Nr. 1908, Wohnzone W2B

Planauflage                          
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Dauer der Planauflage         
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe                      
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.

Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.

Baukommission Kilchberg
22. Mai 2026

Anbau Vordächer bei Garageneinfahrt und bei Treppenabgang (bereits erstellt)

Bauherrschaft                      
Kaspar Wälti, Böndlerstrasse 17, 8802 Kilchberg

Projektverfasser                  
Kaspar Wälti, Böndlerstrasse 17, 8802 Kilchberg

Bauprojekt                            
Anbau Vordächer bei Garageneinfahrt und bei Treppenabgang (bereits erstellt), Dorfstrasse 1, Gebäude Assek. Nr. 2212, Kataster Nr. 5077, Kernzone K

Planauflage                          
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Dauer der Planauflage         
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe                      
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.

Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.

Baukommission Kilchberg
8. Mai 2026

Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage

Bauherrschaft                      
Salt Mobile SA, c/o Swiss Infra Services SA, Thurgauerstrasse 136, 8152 Opfikon

Projektverfasser                  
Salt Mobile SA, c/o Swiss Infra Services SA, Thurgauerstrasse 136, 8152 Opfikon

Bauprojekt                            
Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage, Dorfstrasse 143,    Gebäude Assek. Nr. 1640, Kataster Nr. 4548, Industriezone A

Planauflage                          
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Dauer der Planauflage         
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe                      
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.

Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.

Baukommission Kilchberg
8. Mai 2026

Der «Kilchberger» ist die Gemeindezeitung von Kilchberg und erscheint einmal im Monat, in der Regel jeweils am zweiten Mittwoch im Monat. Die jährlich zwölf Ausgaben werden im modernen Tabloid-Format verlegt und kostenlos in alle Haushaltungen von Kilchberg verteilt. Ebenfalls wird das «Kilchberger Gemeindeblatt» hier auf der Gemeindewebseite veröffentlicht. Im «Kilchberger» publizieren die Gemeinde, die Schule, die Kirchen, die Vereine und weitere Institutionen ihre Neuigkeiten, Termine, Vorschauen und Berichte. Auch das Gewerbe trägt zum vielfältigen Inhalt des «Kilchbergers» bei.

Aktuelle Ausgabe "Der Kilchberger"

Hier geht's zur aktuellen Ausgabe. Ältere Ausgaben finden Sie im Archiv.

Die Gemeinde Kilchberg erstellt seit vielen Jahren zum Jahreswechsel ein "Neujahrsblatt" zu einem aktuellen Thema. Diese Werke sind exklusiv und werden in alle Haushaltungen der Gemeinde verteilt.

Hier sind sämtliche Neujahrsblätter im PDF-Format herunterladbar. Wir wünschen Ihnen gute Unterhaltung.

Aktuelles Neujahrsblatt

Das vorliegende Neujahrsblatt 2026 ist der Wasserversorgung und -entsorgung Kilchbergs gewidmet. Ihre Geschichte hängt eng mit der Siedlungsgeschichte der Gemeinde zusammen. Aufgrund der vorherrschenden Streubauweise kann sie bis ca. 1850 nur fallweise dargestellt werden. Rasch zeigt sich, dass die Quellen auf Gemeindegebiet nicht ausreichten, so dass sich Kilchberg auch ausserhalb der Gemeindegrenzen um die Fassung von Trinkwasser bemühte. Ab 1904 geschieht das im Rahmen von Zweckverbänden, 1948 wurde die Seewasserversorgung eingeführt.

Im Rahmen der bereits 1914 eingeführten Seewasserversorgung durch die Stadt Zürich wurde Kilchberg an die Kanalisation der Stadtentwässerung Zürich angeschlossen. Dies markierte den Beginn einer umfassenden Betrachtungsweise der Wasserversorgung durch die Behörden.

Mit dem Ausbau der Zweckverbände wurde klar, dass die Wasserversorgung keine private, sondern eine öffentliche Angelegenheit war. Die kommunale Wasserversorgung hatte jedoch immer wieder Hürden zu überwinden, sei es vor allem, weil es die rechtliche Situation so verlangte oder Partikularinteressen Vorrang eingeräumt wurden. Dies wird durch die Geschichte der Erschliessung und Nutzung der heute noch massgeblichen Quellen veranschaulicht, die nach wie vor eine bedeutende Rolle spielen. Das Reservoir Kopfholz, über dessen Ausbau die Gemeinde unlängst abgestimmt hat, ist nur eines der Beispiele. Aber auch der Einfluss des

Klimawandels mitsamt dem Phänomen der höchst invasiven Quaggamuschel werden thematisiert und in einen Kontext gestellt.

Der Historiker Dr. Martin Illi, bekannt unter anderem durch seine zahlreichen Beiträge und auch Führungen zur Wassergeschichte Zürichs, hat die Entwicklung in Kilchberg von den Anfängen bis in die heutige Zeit mit Recherchen in zahlreichen Quellen sowie in Gesprächen mit den heutigen Verantwortlichen akribisch rekonstruiert und in anschaulicher Weise dargestellt. Ihm sei an dieser Stelle sehr herzlich dafür gedankt.

Mit diesem Neujahrsblatt wird ein wichtiger Baustein der Kilchberger Ortsgeschichte vorgelegt, der aufgrund des ergiebigen Quellenapparats am Schluss der Publikation Lücken in den bisherigen Darstellungen der Wassergeschichte Kilchbergs zu schliessen vermag und wohl zur einen oder anderen Überarbeitung der Entwicklungsgeschichte in Kilchberg führt.

Wir wünschen Ihnen, liebe Leserinnen und liebe Leser, eine anregende Lektüre und entbieten Ihnen unsere besten Wünsche für das Neue Jahr.

Aktuelles Neujahrsblatt Nr. 67

Das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) verpflichtet in § 14 Abs. 4 die kantonalen und kommunalen öffentlichen Organe, Verzeichnisse ihrer Informationsbestände (VIB) zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen. Das VIB soll einen Überblick darüber vermitteln, welche Unterlagen in einer Gemeinde produziert und verwaltet werden und ob diese Personendaten enthalten.

Im Registraturplan sind Schema und Inhalt des Kilchberger Gemeindearchives zusammengestellt. Er wird laufend nachgeführt.

Weiterführender Link
Öffentlichkeitsprinzip Kanton Zürich

Verknüpfte Dokumente
Öffentlichkeitsprinzip Gemeinde Kilchberg (IDG)
Verzeichnis Informationsbestände (VIB)
Registraturplan Gemeinde Kilchberg

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