Luftaufnahme Seeufer Frühling

Amtliche Publikationen der Gemeinde Kilchberg werden im "Thalwiler Anzeiger", dem offiziellen Publikationsorgan der Gemeinde publiziert. Die aktuellen Meldungen finden Sie zudem auch hier.

Ergänzend erscheint einmal pro Monat die Gemeindezeitung "Der Kilchberger", die gratis in alle Haushalte verteilt wird. 

Inhaltsverzeichnis

Die amtlichen Publikationen der Gemeinde Kilchberg werden im offiziellen Publikationsorgan «Thalwiler Anzeiger» veröffentlicht.

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Thalwiler Anzeiger

Aufforderung Rückschnitt Bäume und Sträucher bis 31. Mai 2024

Pflicht Pflanzenrückschnitte

Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen sind verpflichtet, ihre Bäume, Sträucher, Hecken und andere Pflanzen sowie Einfriedun­gen, welche in den Strassen- bzw. Wegraum ragen, zurückzuschneiden.

Vorschriften Pflanzenrückschnitte

  • In den Strassenraum ragende Bäume sind auf eine Höhe von 4.50 m ab Fahrbahn (Strassen­grenze) zurückzuschneiden.
  • In den Gehwegbereich ragende Bäume, Sträucher, Hecken und andere Pflanzen sind auf eine Höhe von 2.65 m ab Fahrbahn (Strassengrenze) zurückzuschneiden.
  • Bei Grundstücken, welche direkt an die Fahrbahn (ohne Gehweg) angrenzen, sind Bäume, Sträucher, Hecken und andere Pflanzen 50 cm (Bankett) ab Fahrbahn (Strassengrenze) zu­rückzuschneiden.
  • Strassenlampen, Verkehrssignale und -spiegel, Hydranten und Strassennamensschilder sind freizuhalten und dürfen nicht überwachsen sein.
  • Im Sichtbereich von Einmündungen, Ausfahrten und Kurven innenseitig dürfen Pflanzen ab Fahrbahn (Strassenniveau) nicht höher als 80 cm sein.

Diese Lichtraumprofile (Freihalteräume) sind durch die Grundeigentümerinnen und Grundeigentü­mer dauernd freizuhalten. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in der kantonalen Verkehrser­schliessungsverordnung (§§ 26 ff. VErV) vom 17. April 2019.

Frist Pflanzenrückschnitte

Sämtliche Bäume, Sträucher und Hecken sind bis 31. Mai 2024 vorschriftsgemäss zurückzu­schneiden. Bei Missachtung dieser Vorschriften behält sich die Gemeinde Kilchberg vor, die Pflan­zen kostenpflichtig zurückzuschneiden.

GEMEINDE KILCHBERG
Abteilung Tiefbau/Werke
Kilchberg, 23. April 2024

Anpassung Gastarife rückwirkend per 1. Januar 2024

(Allfällige Fristangaben in dieser Publikation haben keine Rechtsverbindlichkeit, es gilt die Publikation im Thalwiler Anzeiger vom 02.04.2023)

Bekanntmachung der Inkraftsetzung

Der Gemeinderat hat eine generelle Tarifsenkung über alle Tarife Erdgas Standard um 3.5 Rp./kWh beschlossen. Pro 5 % Erhöhung oder Senkung des Biogas-Anteils verändert sich der Preis neu um 0.22 Rp./kWh statt wie bisher um 0.50 Rp./kWh. Die Tarifanpassungen erfolgen aufgrund von Preisnachlässen des Lieferanten und tritt rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft.

Die Unterlagen zur Gaspreisanpassungen wurden dem Preisüberwacher zur Anhörung und Stellungnahme gemäss Artikel 14 des Preisüberwachungsgesetzes (PüG) vorgelegt. Die Stellungnahme des Preisüberwachers ist am 20. März 2024 eingetroffen und wurde in der Tarifanpassung berücksichtigt.

 bisherneu
Tarif A, Haushaltgas und Gewerbe24.50 Rp./kWh21.00 Rp./kWh
Tarif H, Heizungen14.00 Rp./kWh10.50 Rp./kWh
Tarif U, umschaltbare Zweistoffanlagen13.60 Rp./kWh10.10 Rp./kWh
Biogas Anteil 10 %+ 0.50 Rp./kWh+ 0.22 Rp./kWh
Biogas Anteil 25 %+ 1.80 Rp./kWh+ 0.88 Rp./kWh
Biogas Anteil 100 %+ 7.70 Rp./kWh+ 4.18 Rp./kWh
Erdgas Anteil 100 %- 0.50 Rp./kWh- 0.22 Rp./kWh

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, schriftlich und in dreifacher Ausfertigung beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, Rekurs erhoben werden. Die Rekurs Schrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Die aufgerufenen Beweise sind, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.

GEMEINDERAT KILCHBERG
Abteilung Tiefbau/Werke
Kilchberg, 2. April 2024                                                                                                                  

26.04.2024 - Genehmigung Objektkredit als gebundene Ausgabe

Mit Beschluss 2024-64 vom 16. April 2024 hat der Gemeinderat folgende Objektkredite als gebundene Ausgabe in Anwendung von § 103 des Gemeindegesetzes genehmigt:

-    Ersatz Fernwärme beim Hallenbad von CHF 3'640’000.00 exkl. MWST und Erneuerung Steuerung von CHF 130’000.00 exkl. MWST.

Der Beschluss kann während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, eingesehen werden.

Gegen den Beschluss über die Genehmigung der gebundenen Ausgabe kann, ab dem ersten Tag nach der Veröffentlichung angerechnet, beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag über eine Begründung erhalten. Der angefochtene Beschluss und die aufgerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

GEMEINDERAT KILCHBERG
Abteilung Hochbau/Liegenschaften
26. April 2024

19.04.2024 - Bauprojekt Kanton Zürich Sicherheitsdirektion Sozialamt

Bauherrschaft                      
Kanton Zürich Sicherheitsdirektion Sozialamt, Röntgenstrasse 16/22, 8090 Zürich

Projektverfasser                  
Sr-projects GmbH, Egetswilerstrasse 117, 8302 Kloten

Bauprojekt                           
Temporäre Umnutzung See-Spital zur Asylunterkunft mit untergeordneten Umbauten, Grütstrasse 60; Gebäude Assek. Nr. 464, Kataster Nr. 640, Zone für öffentliche Bauten

Planauflage                         
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Dauer der Planauflage        
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe                     
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.

Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.

Baukommission Kilchberg
19. April 2024                                          

12.04.2024 - Bauprojekt Christoph Schmid

Bauherrschaft                      
Christoph Schmid, Seestrasse 22, 8802 Kilchberg

Projektverfasser                  
Movitec AG, Steinacherstrasse 150, 8820 Wädenswil

Bauprojekt                           
Ersatz-Neubau von bestehendem Wintergarten, Seestrasse 22, Gebäude Assek. Nr. 145, Kataster Nr. 5007, Wohn- und Gewerbezone WG3

Planauflage                         
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Dauer der Planauflage        
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe                     
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.

Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.

Baukommission Kilchberg
12. April 2024                                           

12.04.2024 - Bauprojekt Hans Ulrich Leuenberger

Bauherrschaft                      
Hans Ulrich Leuenberger, Seestrasse 89, 8802 Kilchberg

Bauprojekt                           
Grundriss- und Fensteranpassungen, Seestrasse 88, Gebäude Assek. Nr. 372, Kataster Nr. 2491, Wohn- und Gewerbezone WG3

Planauflage                         
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Dauer der Planauflage        
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe                     
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.

Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.

Baukommission Kilchberg
12. April 2024                                         

12.04.2024 - Bauprojekt Hans Ulrich Leuenberger

Bauherrschaft                      
Hans Ulrich Leuenberger, Seestrasse 89, 8802 Kilchberg

Bauprojekt                           
Anbau zu bestehendem Einfamilienhaus (Inventar-Nr. BA01350154), Seestr. 89, Gebäude Assek. Nr. 526, Kataster Nr. 3335, Wohnzone W1

Planauflage                         
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Dauer der Planauflage        
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe                     
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.

Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.

Baukommission Kilchberg
12. April 2024                                     

12.04.2024 - Baurpojekt Ursula Schwyzer & Niklaus Kunz

Bauherrschaft                      
Ursula Schwyzer, Kreuzstrasse 25, 8802 Kilchberg
Niklaus Kunz, Kreuzstrasse 25, 8802 Kilchberg

Projektverfasser                  
meier architekten GmbH, Albisriederstrasse 80, 8003 Zürich

Bauprojekt                           
Projektänderung Abbruch und Neubau eines Einfamilienhauses, Schlossbergstrasse 8, Gebäude Assek. Nr. 456, Kataster Nr. 3361, Wohnzone W2B

Planauflage                         
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Dauer der Planauflage        
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe                     
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.

Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.

Baukommission Kilchberg
2. April 2024                                          

05.04.2024 - Bauprojekt Lindt Chocolate Competence Foundation

Bauherrschaft                     
Lindt Chocolate Competence Foundation, Seestrasse 204, 8802 Kilchberg

Bauprojekt                           
Schilder und Tafeln entlang der Bewegungslinien ab Bahnhof Kilchberg (Pilgerweg) und ab Schiffstation (Seeweg)

Planauflage                         
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Dauer der Planauflage        
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe                     
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.

Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.

Baukommission Kilchberg
5. April 2024

05.04.2024 - Bauprojekt Rolf Belser

Bauherrschaft                     
Rolf Belser, Mühlebachstrasse 8, 8832 Wollerau

Projektverfasser                 
Arndt Geiger Herrmann AG, Architekten & Innenarchitekten, Mythenquai 345, 8038 Zürich

Bauprojekt                           
Möchnhofstrasse 22; Projektänderung zum Neubau Mehrfamilienhaus - Whirlpool und Vordach, Gebäude Assek. Nr. 861, Kataster Nr. 1531, Wohnzone W2B

Planauflage                         
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Dauer der Planauflage        
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe                     
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.

Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.

Baukommission Kilchberg
5. April 2024                                     

Der «Kilchberger» ist die Gemeindezeitung von Kilchberg und erscheint einmal im Monat, in der Regel jeweils am zweiten Mittwoch. Die jährlich zwölf Ausgaben werden im modernen Tabloid-Format verlegt und kostenlos in alle Haushaltungen von Kilchberg verteilt. Ebenfalls wird das «Kilchberger Gemeindeblatt» hier auf der Gemeindewebseite veröffentlicht. Im «Kilchberger» publizieren die Gemeinde, die Schule, die Kirchen, die Vereine und weitere Institutionen ihre Neuigkeiten, Termine, Vorschauen und Berichte. Auch das Gewerbe trägt zum vielfältigen Inhalt des «Kilchbergers» bei.

Weiterführende Links
Der Kilchberger

Aktuelle Ausgabe "Der Kilchberger"

Hier geht's zur aktuellen Ausgabe. Ältere Ausgaben finden Sie im Archiv.

Die Gemeinde Kilchberg erstellt seit vielen Jahren zum Jahreswechsel ein "Neujahrblatt" zu einem aktuellen Thema. Diese Werke sind exklusiv und werden in alle Haushaltungen der Gemeinde verteilt.

Hier sind sämtliche Neujahrsblätter im PDF-Format herunterladbar. Wir wünschen Ihnen gute Unterhaltung.

Aktuellstes Neujahrsblatt

Sicherheit in der Gemeinde. Diese simple Aussage und gleichzeitig der Titel der diesjährigen Ausgabe des Neujahrsblatts hat eine grosse Tragweite. Denn nicht nur müssen die Gemeinden Strukturen schaffen, damit die verschiedenen Stellen ihre Aufgaben wahrnehmen können, sondern sie sind auch dem Kanton gegenüber gehalten, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Dabei bewegen sie sich innerhalb eines vielschichtigen Regelwerks, das ihnen sowohl Vorgaben macht als auch Gestaltungsspielräume einräumt.

Kilchberg ist sich dieser Ausgangslage wohl bewusst. Der Gemeinde gelingt es, ihre Aufgaben trotz zunehmender Komplexität kompetent zu erfüllen. Dies nicht zuletzt darum, weil sie sich stets auf den Einsatz derjenigen Personen abstützen konnte, die diese Aufgaben motiviert und gewissenhaft erfüllen.

Die Verfassung des Kantons Zürich räumt der Autonomie der Gemeinden einen hohen Stellenwert ein. Der Kantonsrat als Gesetzgeber soll den Gemeinden sogar einen möglichst weiten Handlungsspielraum gewähren. Im Sicherheitsbereich ist dies in weitem Masse der Fall. Beim Kanton verbleibt aber die Aufsicht. Und für die eigentliche Aufgabenerfüllung bilden die Vorgaben des Kantons die notwendigen Leitplanken für die mit dem Vollzug betrauten Stellen.

Daher freuen wir uns, dass der für den Sicherheitsbereich beim Kanton zuständigen Regierungsrat, Mario Fehr, uns für die Beantwortung von Fragen zur Schnittstelle zwischen Kanton und Gemeinde zur Verfügung stand.
Wir sind uns bewusst, dass das Neujahrsblatt Nummer 65 eine Momentaufnahme dokumentiert. Dennoch hat das Wirken der die Sicherheit in der Gemeinde wahrnehmenden Stellen allgemeine Gültigkeit. Es dürfte für die Bevölkerung unserer Gemeinde da und dort zu erhellenden Erkenntnissen kommen, weil die Details der Arbeit der verschiedenen Organe nicht a priori ersichtlich sind.

Die Portraits der Gemeindepolizei, des Seerettungsdienstes, der Feuerwehr, der Sanität sowie des Zweckverbands des Zivilschutzes und des Krisenstabs geben zusammen mit den entsprechenden Steckbriefen sowie den Interviews mit den Verantwortlichen ein aussagekräftiges Bild über den weitgefächerten Aufgabenbereich der Gemeinde im Bereich der Sicherheit. Die punktuell erwähnten Gesetzesgrundlagen verdeutlichen den Handlungsspielraum gegenüber Einflussfaktoren und Brennpunkten.

Wir möchten allen involvierten Personen danken, die das Vorhaben tatkräftig unterstützt und Auskünfte über ihre Tätigkeit gegeben haben. Allen voran Andreas Eckert als zuständigem Gemeinderat und Patrick Wanger als Gemeindeschreiber und vormaligem Leiter der Abteilung Sicherheit und Sport, die die Türen zu den verschiedenen Stellen und Verantwortlichen geöffnet haben. Ein besonderer Dank gebührt auch dem Autor dieses Neujahrblatts, Dr. Reto Müller, der die Eckpfeiler sowie die verschiedenen Aspekte der Sicherheit in der Gemeinde herausgearbeitet und die Interviews geführt hat.

Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, hoffen wir nun eine interessante Lektüre vorzulegen und entbieten Ihnen auf diesem Wege unsere besten Wünsche für das neue Jahr.

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Aktuelles Neujahrsblatt 65

Das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) verpflichtet in § 14 Abs. 4 die kantonalen und kommunalen öffentlichen Organe, Verzeichnisse ihrer Informationsbestände (VIB) zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen. Das VIB soll einen Überblick darüber vermitteln, welche Unterlagen in einer Gemeinde produziert und verwaltet werden und ob diese Personendaten enthalten.

Im Registraturplan sind Schema und Inhalt des Kilchberger Gemeindearchives zusammengestellt. Er wird laufend nachgeführt.

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Öffentlichkeitsprinzip Kanton Zürich

Verknüpfte Dokumente
Öffentlichkeitsprinzip Gemeinde Kilchberg (IDG)
Verzeichnis Informationsbestände (VIB)
Registraturplan Gemeinde Kilchberg

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