Garten C.F. Meyer-Haus im Herbst

Amtliche Publikationen der Gemeinde Kilchberg werden im "Thalwiler Anzeiger", dem offiziellen Publikationsorgan der Gemeinde publiziert. Die aktuellen Meldungen finden Sie zudem auch hier.

Ergänzend erscheint einmal pro Monat die Gemeindezeitung "Der Kilchberger", die gratis an alle Haushalte verteilt wird. 

Inhaltsverzeichnis

Die amtlichen Publikationen der Gemeinde Kilchberg werden im offiziellen Publikationsorgan «Thalwiler Anzeiger» veröffentlicht.

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Thalwiler Anzeiger

Abräumung von Gräbern auf dem Friedhof Kilchberg

Nachdem die Ruhefrist für die

  • Erdbestattungsreihengräber Jahrgang 2006, Feld 27D, Grab Nrn. 911 - 916
  • Urnenbestattungsreihengräber Jahrgang 2006, Feld 33, Grab Nrn. 760 - 770
  • Urnentafelwand Jahrgang 2006, Grab Nrn. 56 – 72

abgelaufen ist, werden diese Gräber, gestützt auf die Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen vom 1. Oktober 2008 (Art. 18 und 19), Anfang 2027 aufgehoben.

Die Angehörigen werden gebeten, die Räumung der Grabstätten im Einvernehmen mit dem Leiter Bereich Friedhof, Claudius Casper, Dorfstrasse 115A, 8802 Kilchberg, Tel. 044 716 31 81 oder E-Mail an claudius.casper@kilchberg.ch zu veranlassen. Die notwendige Abräumung erstreckt sich nur auf die Grabsteine und Pflanzen.

Gräber, in denen später noch Aschenurnen beigesetzt wurden, können von der Abräumung nicht ausgenommen werden. Auch besteht kein Anrecht auf Abgabe eines neuen Grabes auf dem Friedhof Kilchberg. Falls Sie jedoch eine nachträglich bestattete Urne in ein anderes Grab verlegen möchten, für das die Ruhefrist noch läuft, wollen Sie sich ebenfalls mit dem Leiter Bereich Friedhof in Verbindung setzen.

Die Gräber müssen bis zum 31. Dezember 2026 abgeräumt sein. Nach Ablauf dieses Termins werden die verbliebenen Grabdenkmäler und Pflanzen gegen Verrechnung von CHF 200.00 vom Leiter Bereich Friedhof abgeräumt und entsorgt.

Für die Grabstellen der Urnentafelwand I gilt diese Regelung nicht, hier bitten wir nur um die Kenntnisnahme der Kontaktpersonen.

Kilchberg, 18. September 2026
Bereich Friedhof Kilchberg

Abstimmungsergebnis der Gemeindeabstimmung vom 27. September 2026

Genehmigung des Objektkredits für die Realisierung (SIA teilweise 4 und 5) des Neubaus Kindergarten Bächler von CHF 5'194'500.00 inkl. MWST (+/- 10 %)

Anzahl Stimmberechtigte5'024
Gültig eingegangene Stimmzettel2'634
leer30
ungültig1
Ja2'039
Nein564

Die Vorlage wurde angenommen.

Gegen das Abstimmungsresultat kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, Postfach, Seestrasse 124, 8810 Horgen, 

  • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
  • und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Kilchberg, 29. September 2026

GEMEINDERAT KILCHBERG
Bereich Präsidiales

Vorübergehende Verkehrsanordnung Stockenstrasse, Abschnitt Dorfstrasse bis Kreuzstrasse

Dauer der Verkehrsanordnung: 1. Oktober 2026 bis zur Beendigung der Bauarbeiten, längstens bis Juli 2027

Verkehrsanordnung:
Aufgrund von Strassen- und Werkleitungsbauarbeiten in der Dorfstrasse, Abschnitt Dorfstrasse 103 bis Nidelbadstrasse, ist die aufwärts führende Fahrtrichtung gesperrt. Zur besseren Erreichbarkeit der oberhalb der Baustelle gelegenen Wohnquartiere wird in der Stockenstrasse, Abschnitt Dorfstrasse bis Kreuzstrasse, das Fahrverbot an Sonn- und allgemeinen Feiertagen vom 1. Oktober 2026 bis zur Beendigung der Bauarbeiten, längstens bis Juli 2027, aufgehoben.

Missachtung:
Zuwiderhandlungen gegen die rechtsgültig signalisierte vorübergehende Verkehrsanordnung werden als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr (SVG) vom 19. Dezember 1958, gestützt auf dessen Art. 90, bestraft.

Verfügende Stelle:
Gemeinde Kilchberg - Abteilung Tiefbau/Werke

Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen

Frist: 30 Tage

Ablauf der Frist: 19. Oktober 2026

Kontaktstelle:
Statthalteramt des Bezirks Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen

GEMEINDE KILCHBERG 
Abteilung Tiefbau/Werke

18. September 2026

Gemeinde Kilchberg
Bereich Hochbau
Alte Landstrasse 110
8802 Kilchberg

Erstellung Aussenwerbefläche

Bauherrschaft                      
Kaspar Wälti, Böndlerstrasse 17, 8802 Kilchberg

Bauprojekt                            
Erstellung Aussenwerbefläche, Dorfstrasse 1, Kataster Nr. 5077, Kernzone

Planauflage                          
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Dauer der Planauflage         
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe                      
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.

Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.

Kilchberg, 2. Oktober 2026
Baukommission Kilchberg

Der «Kilchberger» ist die Gemeindezeitung von Kilchberg und erscheint einmal im Monat, in der Regel jeweils am zweiten Mittwoch im Monat. Die jährlich zwölf Ausgaben werden im modernen Tabloid-Format verlegt und kostenlos in alle Haushaltungen von Kilchberg verteilt. Ebenfalls wird das «Kilchberger Gemeindeblatt» hier auf der Gemeindewebseite veröffentlicht. Im «Kilchberger» publizieren die Gemeinde, die Schule, die Kirchen, die Vereine und weitere Institutionen ihre Neuigkeiten, Termine, Vorschauen und Berichte. Auch das Gewerbe trägt zum vielfältigen Inhalt des «Kilchbergers» bei.

Aktuelle Ausgabe "Der Kilchberger"

Hier geht's zur aktuellen Ausgabe. Ältere Ausgaben finden Sie im Archiv.

Die Gemeinde Kilchberg erstellt seit vielen Jahren zum Jahreswechsel ein "Neujahrsblatt" zu einem aktuellen Thema. Diese Werke sind exklusiv und werden in alle Haushaltungen der Gemeinde verteilt.

Hier sind sämtliche Neujahrsblätter im PDF-Format herunterladbar. Wir wünschen Ihnen gute Unterhaltung.

Aktuelles Neujahrsblatt

Das vorliegende Neujahrsblatt 2026 ist der Wasserversorgung und -entsorgung Kilchbergs gewidmet. Ihre Geschichte hängt eng mit der Siedlungsgeschichte der Gemeinde zusammen. Aufgrund der vorherrschenden Streubauweise kann sie bis ca. 1850 nur fallweise dargestellt werden. Rasch zeigt sich, dass die Quellen auf Gemeindegebiet nicht ausreichten, so dass sich Kilchberg auch ausserhalb der Gemeindegrenzen um die Fassung von Trinkwasser bemühte. Ab 1904 geschieht das im Rahmen von Zweckverbänden, 1948 wurde die Seewasserversorgung eingeführt.

Im Rahmen der bereits 1914 eingeführten Seewasserversorgung durch die Stadt Zürich wurde Kilchberg an die Kanalisation der Stadtentwässerung Zürich angeschlossen. Dies markierte den Beginn einer umfassenden Betrachtungsweise der Wasserversorgung durch die Behörden.

Mit dem Ausbau der Zweckverbände wurde klar, dass die Wasserversorgung keine private, sondern eine öffentliche Angelegenheit war. Die kommunale Wasserversorgung hatte jedoch immer wieder Hürden zu überwinden, sei es vor allem, weil es die rechtliche Situation so verlangte oder Partikularinteressen Vorrang eingeräumt wurden. Dies wird durch die Geschichte der Erschliessung und Nutzung der heute noch massgeblichen Quellen veranschaulicht, die nach wie vor eine bedeutende Rolle spielen. Das Reservoir Kopfholz, über dessen Ausbau die Gemeinde unlängst abgestimmt hat, ist nur eines der Beispiele. Aber auch der Einfluss des

Klimawandels mitsamt dem Phänomen der höchst invasiven Quaggamuschel werden thematisiert und in einen Kontext gestellt.

Der Historiker Dr. Martin Illi, bekannt unter anderem durch seine zahlreichen Beiträge und auch Führungen zur Wassergeschichte Zürichs, hat die Entwicklung in Kilchberg von den Anfängen bis in die heutige Zeit mit Recherchen in zahlreichen Quellen sowie in Gesprächen mit den heutigen Verantwortlichen akribisch rekonstruiert und in anschaulicher Weise dargestellt. Ihm sei an dieser Stelle sehr herzlich dafür gedankt.

Mit diesem Neujahrsblatt wird ein wichtiger Baustein der Kilchberger Ortsgeschichte vorgelegt, der aufgrund des ergiebigen Quellenapparats am Schluss der Publikation Lücken in den bisherigen Darstellungen der Wassergeschichte Kilchbergs zu schliessen vermag und wohl zur einen oder anderen Überarbeitung der Entwicklungsgeschichte in Kilchberg führt.

Wir wünschen Ihnen, liebe Leserinnen und liebe Leser, eine anregende Lektüre und entbieten Ihnen unsere besten Wünsche für das Neue Jahr.

Aktuelles Neujahrsblatt Nr. 67

Das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) verpflichtet in § 14 Abs. 4 die kantonalen und kommunalen öffentlichen Organe, Verzeichnisse ihrer Informationsbestände (VIB) zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen. Das VIB soll einen Überblick darüber vermitteln, welche Unterlagen in einer Gemeinde produziert und verwaltet werden und ob diese Personendaten enthalten.

Im Registraturplan sind Schema und Inhalt des Kilchberger Gemeindearchives zusammengestellt. Er wird laufend nachgeführt.

Weiterführender Link
Öffentlichkeitsprinzip Kanton Zürich

Verknüpfte Dokumente
Öffentlichkeitsprinzip Gemeinde Kilchberg (IDG)
Verzeichnis Informationsbestände (VIB)
Registraturplan Gemeinde Kilchberg

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