Die Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2026 hat im Rahmen der Gesamtrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) beschlossen, die Parzelle "Uf Stocken" (Schwingmulde) der Erholungszone zuzuweisen. Gegen diesen Entscheid wurde beim Bezirksrat ein Stimmrechtsrekurs eingereicht.
Mit Beschluss vom 20. August 2026 hat der Bezirksrat den Rekurs beurteilt. Auf die Rüge betreffend die unterbliebene Anhörung der Rechnungsprüfungskommission trat er nicht ein. Im Übrigen wies er den Rekurs ab. Der Bezirksrat kam insbesondere zum Schluss, dass die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung über die für den Änderungsantrag wesentlichen Aspekte ausreichend informiert waren und sich eine freie und sachbezogene Meinung bilden konnten. Auch die Zulassung des Änderungsantrags zur Abstimmung erachtete der Bezirksrat als zulässig. Die konkrete Höhe allfälliger finanzieller Auswirkungen musste nach Auffassung des Bezirksrats zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht beziffert werden.
Damit hat der Entscheid der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2026 Bestand. Die Gemeinde Kilchberg hat die revidierte Bau- und Zonenordnung inzwischen dem Kanton zur Prüfung und weiteren Behandlung eingereicht. Im Rahmen dieses Verfahrens wird die BZO durch die zuständigen kantonalen Stellen geprüft. Nach Abschluss des kantonalen Genehmigungsverfahrens wird die vom Kanton genehmigte revidierte BZO publiziert. Sie tritt in Rechtskraft, sofern gegen die Publikation keine Rechtsmittel ergriffen werden.
GEMEINDERAT KILCHBERG
15. September 2026

