Gemeinde Kilchberg

Verlängerung des Feuer- und Feuerwerksverbots

Das bestehende Feuer- und Feuerwerksverbot wird verlängert und gilt bis Montag, 17. August 2026, 12.00 Uhr.

Aufgrund der weiterhin anhaltenden Trockenheit und der nach wie vor erheblichen Brandgefahr wird das bestehende Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet verlängert. Die bisherigen Verbote und Ausnahmen gelten unverändert weiter. Die Massnahme ergänzt das bereits bestehende kantonale Verbot für Wald und Waldesnähe und dient dem Schutz der Bevölkerung, der Natur sowie von Sachwerten. 

Das Verbot gilt neu bis Montag, 17. August 2026, 12.00 Uhr.

In dieser Zeit sind das Entfachen von Feuer im Freien sowie das Abbrennen von Feuerwerk (z. B. Raketen, Böller oder 1.-August-Feuer) untersagt. Ausgenommen sind Holzkohle-, Gas- und Elektrogrills, sofern diese mit der erforderlichen Sorgfalt und auf feuerfestem Untergrund betrieben werden. 

Die Gemeinde dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis und ihre Mithilfe, um Brände zu verhindern und die Sicherheit aller zu gewährleisten.

Die Allgemeinverfügung zum allgemeinen Feuer- und Feuerwerksverbot finden Sie hier.

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