Wartehäuschen Bootssteg Kilchberg Sommer

Amtliche Publikationen der Gemeinde Kilchberg werden im "Thalwiler Anzeiger", dem offiziellen Publikationsorgan der Gemeinde publiziert. Die aktuellen Meldungen finden Sie zudem auch hier.

Ergänzend erscheint einmal pro Monat die Gemeindezeitung "Der Kilchberger", die gratis in alle Haushalte verteilt wird. 

Inhaltsverzeichnis

Die amtlichen Publikationen der Gemeinde Kilchberg werden im offiziellen Publikationsorgan «Thalwiler Anzeiger» veröffentlicht.

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Thalwiler Anzeiger

22.03.2024 - Bauprojekt Lindt & Sprüngli (Schweiz) AG

Bauherrschaft                     
Lindt & Sprüngli (Schweiz) AG, Seestrasse 204, 8802 Kilchberg

Bauprojekt                           
Neugestaltung Innenhof: Anpassung Toranlage HOC und Erstellung eines Raucherunterstandes (Inventarobjekt-Nr. BA01350078), Seestrasse 204, Gebäude Assek. Nr. 67, Kataster Nr. 5103, Industriezone C

Planauflage                         
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Dauer der Planauflage        
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe                     
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.

Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.

Baukommission Kilchberg
22. März 2024                                          

22.03.2024 - Bauprojekt Lindt & Sprüngli (Schweiz) AG

Bauherrschaft                     
Lindt & Sprüngli (Schweiz) AG, Seestrasse 204, 8802 Kilchberg

Bauprojekt                           
Neugestaltung Innenhof: Erstellung Sonnenmarkisen (Inventarobjekt-Nr. BA01350078), Seestrasse 204, Gebäude Assek. Nr. 67, Kataster Nr. 5103, Industriezone C

Planauflage                         
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Dauer der Planauflage        
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe                     
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.

Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.

Baukommission Kilchberg
22. März 2024                                          

22.03.2024 - Bauprojekt Lindt & Sprüngli (Schweiz) AG

Bauherrschaft                     
Lindt & Sprüngli (Schweiz) AG, Seestrasse 204, 8802 Kilchberg

Bauprojekt                           
Neugestaltung Innenhof: Erstellung eines Containerunterstandes (Inventarobjekt-Nr. BA01350078), Seestrasse 204, Gebäude Assek. Nr. 67, Kataster Nr. 5103, Industriezone C

Planauflage                         
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Dauer der Planauflage        
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe                     
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.

Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.

Baukommission Kilchberg
22. März 2024

22.03.2024 - Bauprojekt Lindt & Sprüngli (Schweiz) AG

Bauherrschaft                     
Lindt & Sprüngli (Schweiz) AG, Seestrasse 204, 8802 Kilchberg

Bauprojekt                           
Neugestaltung Innenhof: Anpassung bestehendes Glasvordach (Inventarobjekt-Nr. BA01350078), Seestrasse 204, Gebäude Assek. Nr. 67, Kataster Nr. 5103, Zone Industriezone C

Planauflage                         
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Dauer der Planauflage        
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe                     
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.

Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.

Baukommission Kilchberg
22. März 2024                                          

22.03.2024 - Bauprojekt Gemeinde Kilchberg

Bauherrschaft                     
Gemeinde Kilchberg, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg

Bauprojekt                           
Neubau Pétanque Bahn, Hochweidstrasse 13, Kataster Nr. 3839, Zone für öffentliche Bauten öB

Planauflage                         
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Dauer der Planauflage        
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe                     
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.

Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.

Baukommission Kilchberg
22. März 2024

22.03.2024 - Bauprojekt Gemeinde Kilchberg

Bauherrschaft                     
Gemeinde Kilchberg, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg

Bauprojekt                           
Demontierbarer Bar Container-Kiosk, Hochweidstrasse 13; Gebäude Assek. Nr. 1063, Kataster Nr. 3839, Erholungszone B, Sport- und Freizeitanlagen

Planauflage                         
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Dauer der Planauflage        
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe                     
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.

Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.

Baukommission Kilchberg
22. März 2024                                         

22.03.2024 - Genehmigung Schutzvertrag Wohnhaus Böndlerstrasse 40 mit Objektnummer 01350242

Betrifft: 8802 Kilchberg

Angaben zur Meldung: 
Der Gemeinderat Kilchberg hat am 2. Februar 2024 beschlossen:
Der Schutzvertrag zwischen André Welti, Böndlerstrasse 40, 8802 Kilchberg und der Gemeinde Kilchberg betreffend Denkmalschutz, (Vers.-Nrn. 288 auf Kat. Nr. 4405) in Kilchberg, wird genehmigt (§ 205 lit. d PBG).

Einsichtnahme:
Der entsprechende Beschluss und die zugehörigen Unterlagen können während der Rekursfrist auf der Gemeindeverwaltung, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, 3. Stock, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg, während der Öffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Rechtliche Hinweise:
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).

Ergänzende rechtliche Hinweise:
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung resp. der öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materiell und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Dem Lauf der Rekursfrist und allfälligen Rechtsmitteln gegen diesen Beschluss kommt von Gesetztes wegen keine aufschiebende Wirkung zu.

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 21. April 2024

Kontaktstelle:
Gemeinde Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg

GEMEINDERAT KILCHBERG
Abteilung Hochbau/Liegenschaften

15.03.2024 - Konzessionsgesuch für die Stationierungsanlage alte Haabe Bendlikon, vor Kat.-Nr. 4684

Betrifft: 8802 Kilchberg 

Die Gemeinde Kilchberg ersucht um die Erteilung der wasserrechtlichen Konzession für den Fortbestand der Stationsanlage alte Haabe Bendlikon, bestehend aus 8 Bootsplätzen, 9 Pfählen und der damit abgegrenzten Seefläche im Aussenmass von 331m² vor Kat.-Nr. 4684, Kilchberg.

Angaben zur Auflage:
Die Akten und Pläne können vom 15. März bis 14. April 2024 während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften (3.OG), Alte Landstrasse 110, 88O2 Kilchberg, eingesehen werden.

Ergänzende rechtliche Hinweise:
Einsprachen gegen dieses Gesuch sind innert einer Frist von 30 Tagen, die am 14. April 2024 abläuft, schriftlich und mit Begründung im Doppel an die Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg, einzureichen.

Frist: 30 Tage

Ablauf der Frist: 14. April 2024

Kontaktstelle
Gemeinde Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg

GEMEINDE KILCHBERG
Abteilung Hochbau/Liegenschaften

15. März 2024

15.03.2024 - Konzessionsgesuch für die Stationierungsanlage Seeretter, vor Kat.-Nr. 3796

Betrifft: 8802 Kilchberg

Die Gemeinde Kilchberg ersucht um die Erteilung der wasserrechtlichen Konzession für den Fortbestand der Stationsanlage Seeretter, bestehend aus 28 Bootsplätzen, einem Steg sowie 29 Pfählen und der damit abgegrenzten Seefläche im Aussenmass von 661m² vor Kat.-Nr. 3796, Kilchberg.

Angaben zur Auflage:
Die Akten und Pläne können vom 15. März bis 14. April 2024 während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften (3.OG), Alte Landstrasse 110, 88O2 Kilchberg, eingesehen werden.

Ergänzende rechtliche Hinweise:
Einsprachen gegen dieses Gesuch sind innert einer Frist von 30 Tagen, die am 14. April 2024 abläuft, schriftlich und mit Begründung im Doppel an die Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg, einzureichen.

Frist: 30 Tage

Ablauf der Frist: 14. April 2024

Kontaktstelle
Gemeinde Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg

GEMEINDE KILCHBERG
Abteilung Hochbau/LiegenschaftenKilchberg

15. März 2024

Der «Kilchberger» ist die Gemeindezeitung von Kilchberg und erscheint einmal im Monat, in der Regel jeweils am zweiten Mittwoch. Die jährlich zwölf Ausgaben werden im modernen Tabloid-Format verlegt und kostenlos in alle Haushaltungen von Kilchberg verteilt. Ebenfalls wird das «Kilchberger Gemeindeblatt» hier auf der Gemeindewebseite veröffentlicht. Im «Kilchberger» publizieren die Gemeinde, die Schule, die Kirchen, die Vereine und weitere Institutionen ihre Neuigkeiten, Termine, Vorschauen und Berichte. Auch das Gewerbe trägt zum vielfältigen Inhalt des «Kilchbergers» bei.

Weiterführende Links
Der Kilchberger

Aktuelle Ausgabe "Der Kilchberger"

Hier geht's zur aktuellen Ausgabe. Ältere Ausgaben finden Sie im Archiv.

Die Gemeinde Kilchberg erstellt seit vielen Jahren zum Jahreswechsel ein "Neujahrblatt" zu einem aktuellen Thema. Diese Werke sind exklusiv und werden in alle Haushaltungen der Gemeinde verteilt.

Hier sind sämtliche Neujahrsblätter im PDF-Format herunterladbar. Wir wünschen Ihnen gute Unterhaltung.

Aktuellstes Neujahrsblatt

Sicherheit in der Gemeinde. Diese simple Aussage und gleichzeitig der Titel der diesjährigen Ausgabe des Neujahrsblatts hat eine grosse Tragweite. Denn nicht nur müssen die Gemeinden Strukturen schaffen, damit die verschiedenen Stellen ihre Aufgaben wahrnehmen können, sondern sie sind auch dem Kanton gegenüber gehalten, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Dabei bewegen sie sich innerhalb eines vielschichtigen Regelwerks, das ihnen sowohl Vorgaben macht als auch Gestaltungsspielräume einräumt.

Kilchberg ist sich dieser Ausgangslage wohl bewusst. Der Gemeinde gelingt es, ihre Aufgaben trotz zunehmender Komplexität kompetent zu erfüllen. Dies nicht zuletzt darum, weil sie sich stets auf den Einsatz derjenigen Personen abstützen konnte, die diese Aufgaben motiviert und gewissenhaft erfüllen.

Die Verfassung des Kantons Zürich räumt der Autonomie der Gemeinden einen hohen Stellenwert ein. Der Kantonsrat als Gesetzgeber soll den Gemeinden sogar einen möglichst weiten Handlungsspielraum gewähren. Im Sicherheitsbereich ist dies in weitem Masse der Fall. Beim Kanton verbleibt aber die Aufsicht. Und für die eigentliche Aufgabenerfüllung bilden die Vorgaben des Kantons die notwendigen Leitplanken für die mit dem Vollzug betrauten Stellen.

Daher freuen wir uns, dass der für den Sicherheitsbereich beim Kanton zuständigen Regierungsrat, Mario Fehr, uns für die Beantwortung von Fragen zur Schnittstelle zwischen Kanton und Gemeinde zur Verfügung stand.
Wir sind uns bewusst, dass das Neujahrsblatt Nummer 65 eine Momentaufnahme dokumentiert. Dennoch hat das Wirken der die Sicherheit in der Gemeinde wahrnehmenden Stellen allgemeine Gültigkeit. Es dürfte für die Bevölkerung unserer Gemeinde da und dort zu erhellenden Erkenntnissen kommen, weil die Details der Arbeit der verschiedenen Organe nicht a priori ersichtlich sind.

Die Portraits der Gemeindepolizei, des Seerettungsdienstes, der Feuerwehr, der Sanität sowie des Zweckverbands des Zivilschutzes und des Krisenstabs geben zusammen mit den entsprechenden Steckbriefen sowie den Interviews mit den Verantwortlichen ein aussagekräftiges Bild über den weitgefächerten Aufgabenbereich der Gemeinde im Bereich der Sicherheit. Die punktuell erwähnten Gesetzesgrundlagen verdeutlichen den Handlungsspielraum gegenüber Einflussfaktoren und Brennpunkten.

Wir möchten allen involvierten Personen danken, die das Vorhaben tatkräftig unterstützt und Auskünfte über ihre Tätigkeit gegeben haben. Allen voran Andreas Eckert als zuständigem Gemeinderat und Patrick Wanger als Gemeindeschreiber und vormaligem Leiter der Abteilung Sicherheit und Sport, die die Türen zu den verschiedenen Stellen und Verantwortlichen geöffnet haben. Ein besonderer Dank gebührt auch dem Autor dieses Neujahrblatts, Dr. Reto Müller, der die Eckpfeiler sowie die verschiedenen Aspekte der Sicherheit in der Gemeinde herausgearbeitet und die Interviews geführt hat.

Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, hoffen wir nun eine interessante Lektüre vorzulegen und entbieten Ihnen auf diesem Wege unsere besten Wünsche für das neue Jahr.

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Aktuelles Neujahrsblatt 65

Das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) verpflichtet in § 14 Abs. 4 die kantonalen und kommunalen öffentlichen Organe, Verzeichnisse ihrer Informationsbestände (VIB) zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen. Das VIB soll einen Überblick darüber vermitteln, welche Unterlagen in einer Gemeinde produziert und verwaltet werden und ob diese Personendaten enthalten.

Im Registraturplan sind Schema und Inhalt des Kilchberger Gemeindearchives zusammengestellt. Er wird laufend nachgeführt.

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Öffentlichkeitsprinzip Kanton Zürich

Verknüpfte Dokumente
Öffentlichkeitsprinzip Gemeinde Kilchberg (IDG)
Verzeichnis Informationsbestände (VIB)
Registraturplan Gemeinde Kilchberg

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