Anpassung Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung


Amtliche Publikationen der Gemeinde Kilchberg werden im "Thalwiler Anzeiger", dem offiziellen Publikationsorgan der Gemeinde publiziert. Die aktuellen Meldungen finden Sie zudem auch hier.
Ergänzend erscheint einmal pro Monat die Gemeindezeitung "Der Kilchberger", die gratis in alle Haushalte verteilt wird.
Die amtlichen Publikationen der Gemeinde Kilchberg werden im offiziellen Publikationsorgan «Thalwiler Anzeiger» veröffentlicht.
Weiterführender Link
Thalwiler Anzeiger
Die Massnahmen der Erweiterung der Tempo-30-Zonen wurden der Bevölkerung im Rahmen einer öffentlichen Planauflage im Sinne von § 13 des Strassengesetzes vom 6. Februar 2026 bis 9. März 2026 zur Stellungnahme unterbreitet. Gegen das Projekt sind Einwendungen eingegangen.
Der Bericht zu den Einwendungen liegt während 60 Tagen, ab 17. April 2026 bis 16. Juni 2026 bei der Gemeinde Kilchberg, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg (Abteilung Tiefbau/Werke, 2. Stock) zur öffentlichen Einsichtnahme auf und kann während den regulären Büroöffnungszeiten eingesehen werden.
Es wird keine Korrespondenz geführt.
Kilchberg, 17. April 2026
GEMEINDERAT KILCHBERG
Abteilung Tiefbau/Werke
Bauherrschaft
Marcel Scherrer GmbH, Coworking Lounge, Tessinerplatz 7, 8002 Zürich
Projektverfasser
ARCHITEKTEN CH. & H.J. SENN, a c h s AG, Bahnhofstrasse 10, 8712 Stäfa
Bauprojekt
Projektänderung Ersatz Decke über Erdgeschoss, Erweiterung Garage und Anpassung Umgebung, Seestrasse 71, Gebäude Assek. Nr. 108, Kataster Nr. 4103, Wohnzone W1
Planauflage
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.
Dauer der Planauflage
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Rechtsbehelfe
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.
Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.
Baukommission Kilchberg
5. Juni 2026
Bauherrschaft
Sarah Bindella-De Zanet und Adrian Bindella, Schwandenstrasse 28, 8802 Kilchberg
Bauprojekt
Anbau im Untergeschoss und diverse Umbauten, Schwandenstrasse 28, Gebäude Assek. Nr. 283, Kataster Nr. 95, Wohnzone W2B
Planauflage
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.
Dauer der Planauflage
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Rechtsbehelfe
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.
Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.
Baukommission Kilchberg
29. Mai 2026
Bauherrschaft
Gemeinde Kilchberg, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg
Projektverfasser
SCHLOO GmbH, Grubenstrasse 29, 8045 Zürich
Bauprojekt
Neubau Kindergarten und Einstellhalle, Bächlerstrasse 33, Gebäude Assek. Nr. 29, Kataster Nr. 3830, Wohnzone W3B
Planauflage
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.
Dauer der Planauflage
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Rechtsbehelfe
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.
Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.
Baukommission Kilchberg
29. Mai 2026
Der «Kilchberger» ist die Gemeindezeitung von Kilchberg und erscheint einmal im Monat, in der Regel jeweils am zweiten Mittwoch im Monat. Die jährlich zwölf Ausgaben werden im modernen Tabloid-Format verlegt und kostenlos in alle Haushaltungen von Kilchberg verteilt. Ebenfalls wird das «Kilchberger Gemeindeblatt» hier auf der Gemeindewebseite veröffentlicht. Im «Kilchberger» publizieren die Gemeinde, die Schule, die Kirchen, die Vereine und weitere Institutionen ihre Neuigkeiten, Termine, Vorschauen und Berichte. Auch das Gewerbe trägt zum vielfältigen Inhalt des «Kilchbergers» bei.
Hier geht's zur aktuellen Ausgabe. Ältere Ausgaben finden Sie im Archiv.
Die Gemeinde Kilchberg erstellt seit vielen Jahren zum Jahreswechsel ein "Neujahrsblatt" zu einem aktuellen Thema. Diese Werke sind exklusiv und werden in alle Haushaltungen der Gemeinde verteilt.
Hier sind sämtliche Neujahrsblätter im PDF-Format herunterladbar. Wir wünschen Ihnen gute Unterhaltung.
Das vorliegende Neujahrsblatt 2026 ist der Wasserversorgung und -entsorgung Kilchbergs gewidmet. Ihre Geschichte hängt eng mit der Siedlungsgeschichte der Gemeinde zusammen. Aufgrund der vorherrschenden Streubauweise kann sie bis ca. 1850 nur fallweise dargestellt werden. Rasch zeigt sich, dass die Quellen auf Gemeindegebiet nicht ausreichten, so dass sich Kilchberg auch ausserhalb der Gemeindegrenzen um die Fassung von Trinkwasser bemühte. Ab 1904 geschieht das im Rahmen von Zweckverbänden, 1948 wurde die Seewasserversorgung eingeführt.
Im Rahmen der bereits 1914 eingeführten Seewasserversorgung durch die Stadt Zürich wurde Kilchberg an die Kanalisation der Stadtentwässerung Zürich angeschlossen. Dies markierte den Beginn einer umfassenden Betrachtungsweise der Wasserversorgung durch die Behörden.
Mit dem Ausbau der Zweckverbände wurde klar, dass die Wasserversorgung keine private, sondern eine öffentliche Angelegenheit war. Die kommunale Wasserversorgung hatte jedoch immer wieder Hürden zu überwinden, sei es vor allem, weil es die rechtliche Situation so verlangte oder Partikularinteressen Vorrang eingeräumt wurden. Dies wird durch die Geschichte der Erschliessung und Nutzung der heute noch massgeblichen Quellen veranschaulicht, die nach wie vor eine bedeutende Rolle spielen. Das Reservoir Kopfholz, über dessen Ausbau die Gemeinde unlängst abgestimmt hat, ist nur eines der Beispiele. Aber auch der Einfluss des
Klimawandels mitsamt dem Phänomen der höchst invasiven Quaggamuschel werden thematisiert und in einen Kontext gestellt.
Der Historiker Dr. Martin Illi, bekannt unter anderem durch seine zahlreichen Beiträge und auch Führungen zur Wassergeschichte Zürichs, hat die Entwicklung in Kilchberg von den Anfängen bis in die heutige Zeit mit Recherchen in zahlreichen Quellen sowie in Gesprächen mit den heutigen Verantwortlichen akribisch rekonstruiert und in anschaulicher Weise dargestellt. Ihm sei an dieser Stelle sehr herzlich dafür gedankt.
Mit diesem Neujahrsblatt wird ein wichtiger Baustein der Kilchberger Ortsgeschichte vorgelegt, der aufgrund des ergiebigen Quellenapparats am Schluss der Publikation Lücken in den bisherigen Darstellungen der Wassergeschichte Kilchbergs zu schliessen vermag und wohl zur einen oder anderen Überarbeitung der Entwicklungsgeschichte in Kilchberg führt.
Wir wünschen Ihnen, liebe Leserinnen und liebe Leser, eine anregende Lektüre und entbieten Ihnen unsere besten Wünsche für das Neue Jahr.
Das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) verpflichtet in § 14 Abs. 4 die kantonalen und kommunalen öffentlichen Organe, Verzeichnisse ihrer Informationsbestände (VIB) zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen. Das VIB soll einen Überblick darüber vermitteln, welche Unterlagen in einer Gemeinde produziert und verwaltet werden und ob diese Personendaten enthalten.
Im Registraturplan sind Schema und Inhalt des Kilchberger Gemeindearchives zusammengestellt. Er wird laufend nachgeführt.
Weiterführender Link
Öffentlichkeitsprinzip Kanton Zürich
Verknüpfte Dokumente
Öffentlichkeitsprinzip Gemeinde Kilchberg (IDG)
Verzeichnis Informationsbestände (VIB)
Registraturplan Gemeinde Kilchberg
Die amtlichen Publikationen der Gemeinde Kilchberg werden im offiziellen Publikationsorgan «Thalwiler Anzeiger» veröffentlicht.
Gemeinde Kilchberg
Abteilung Präsidiales
Alte Landstrasse 110
8802 Kilchberg