verschneite Wiese

Amtliche Publikationen der Gemeinde Kilchberg werden im "Thalwiler Anzeiger", dem offiziellen Publikationsorgan der Gemeinde publiziert. Die aktuellen Meldungen finden Sie zudem auch hier.

Ergänzend erscheint einmal pro Monat die Gemeindezeitung "Der Kilchberger", die gratis in alle Haushalte verteilt wird. 

Inhaltsverzeichnis

Die amtlichen Publikationen der Gemeinde Kilchberg werden im offiziellen Publikationsorgan «Thalwiler Anzeiger» veröffentlicht.

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Thalwiler Anzeiger

Öffentlicher Verkehr; Neubau Bushaltestelle "Kilchberg ZH, Neuweid" der Buslinie 161 beim Kreuzungsbereich Dorf-/Hochweid-/Neuweidstrasse; öffentliche Planauflage mit Rechtserwerb

Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und § 17 StrG öffentlich aufgelegt.

Neubau der Bushaltestelle "Kilchberg ZH, Neuweid" der Buslinie 161 gemäss den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) beim Kreuzungsbereich Dorf-/Hochweid-/Neuweidstrasse (Parzelle Kat. Nr. 3951). Sieben der gegenwärtig 14 öffentlichen Parkfelder werden aufgehoben. Die restlichen sieben Parkfelder werden als Schräg- und Längsparkfelder ausgebildet. Die bestehenden Grünflächen (Rabatten) werden angepasst. Die Bushaltestelle wird mit eine Personenunterstand versehen.

Das Projekt liegt während 30 Tagen, von Freitag, 10. November 2023 bis 10. Dezember 2023, bei der Gemeinde Kilchberg, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg (Abteilung Tiefbau/Werke, 2. Stock) zur öffentlichen Einsichtnahme auf und kann während den regulären Büroöffnungszeiten eingesehen werden.

Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost beim Gemeinderat Kilchberg, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat Kilchberg einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).

GEMEINDERAT KILCHBERG
Abteilung Tiefbau/Werke
Kilchberg, 10. November 2023

Öffentlicher Verkehr; Neubau Bushaltestelle "Kilchberg ZH, Neuweid" der Buslinie 161 beim Kreuzungsbereich Dorf-/Hochweid-/Neuweidstrasse; öffentliche Planauflage gemäss § 13 Strassengesetzes des Kantons Zürich; Bericht zu den Einwendungen

Das Strassenbauprojekt wurde der Bevölkerung im Rahmen einer öffentlichen Planauflage im Sinne von § 13 des Strassengesetzes vom 30. Juni 2023 bis 31. Juli 2023 zur Stellungnahme unterbreitet. Gegen das Projekt sind Einwendungen eingegangen.

Der Bericht zu den Einwendungen liegt während 60 Tagen, von Montag, 6. November 2023 bis 5. Januar 2024, bei der Gemeinde Kilchberg, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg (Abteilung Tiefbau/Werke, 2.  Stock) zur öffentlichen Einsichtnahme auf und kann während den regulären Büroöffnungszeiten eingesehen werden.

Es wird keine Korrespondenz geführt.

GEMEINDERAT KILCHBERG
Abteilung Tiefbau/Werke
Kilchberg, 3. November 2023

08.12.2023 - Kommunales Schutzobjekt Nidelbadstrasse 49, Kat. Nr. 4997, Vers.-Nr. 670 (Inventar-Nr. BA01350091); Schutzverfügung nach § 205 lit. c PBG

Betrifft: 8802 Kilchberg

Der Gemeinderat Kilchberg hat am 27. November 2023 beschlossen: 

1.    Das Gebäude Vers.-Nr. 670, Nidelbadstrasse 49, Grundstück Kat. Nr. 4997, wird im Sinne der Erwägungen gemäss § 203 lit. c PBG in dem unter Disp. Ziff. 2 aufgeführten Umfang unter Schutz gestellt. 

2.    Das Objekt ist dauernd und ungeschmälert zu erhalten; Umbauten, Renovationen und Instandstellungsarbeiten sind jeweils nach denkmalpflegerischen Grundsätzen wahrzunehmen. Der Schutzumfang gilt für folgende Teile und in folgendem Umfang:

a)    Gebäudeäusseres

Die Fassaden mit dem massiven Sockel, dem sichtbaren Mauerwerk, der Dachrandausbildung, den Tür- und Fensteröffnungen inklusive deren Einfassungen und die bauzeitlichen Fenster, Türen und Tore mitsamt den Beschlägen in ihrer Substanz; Die geschlossenen Dachflächen mit den Aufbauten in ihrer Konzeption.

b)    Gebäudeinneres

Die tragenden Gebäudeteile, namentlich die Böden, Wandscheiben und die Stützen in allen Geschossen mitsamt deren Unterzügen, die darüber liegenden Decken und das Satteldach in ihrer Substanz;

Die bauzeitlichen Boden- und Wandbeläge, die Türen und Türeinfassungen in ihrer Substanz;

Die bauzeitlichen Cheminées und Stuckaturen in ihrer Substanz. 

c)    Umgebung

Der Freiraum bzw. die massgebende Umgebung der Villa Spinnergut in ihrer Konzeption und mit ihrer parkartigen Anmutung. 

3.    Umbauten, Renovationen und Instandstellungsarbeiten sind nach denkmalpflegerischen Grundsätzen vorzunehmen.

4.    Unterhaltsarbeiten und sonstige bauliche Massnahmen an schutzwürdigen Gebäuden und Anlageteilen sowie an der Umgebung, welche deren Zeugenwert beeinträchtigen könnten, dürfen nur in Absprache und mit Zustimmung der Fachberatung Denkmalpflege ausgeführt werden.

5.    Während der ganzen Dauer der Instandstellungs- und Umbauarbeiten sind die die schutzwürdigen Teile durch geeignete Massnahmen wirksam zu sichern und vor Beschädigungen zu schützen.

6.    Sämtliche Arbeiten am Gebäude und an der Umgebung sind bewilligungspflichtig.

7.    Das Schutzobjekt und dessen schutzwürdige Umgebung sind sachgemäss zu unterhalten. Die vorstehend in Disp. Ziff. 2 aufgeführten schutzwürdigen Teile sind im Original zu erhalten und dürfen weder durch Änderungen noch durch Unterhaltsarbeiten in ihrem kunst- und kulturhistorischen Zeugenwert beeinträchtigt werden.

8.    Wo ein Ersatz von schutzwürdigen Teilen unumgänglich ist, sind wiederum so weitgehend wie möglich und sinnvoll die dem Schutzobjekt adäquaten Materialien und Konstruktionen zu verwenden. Die Fachberatung Denkmalpflege ist zu den entsprechenden Entscheiden beizuziehen.

Angaben zur Auflage:
Der entsprechende Beschluss und die zugehörigen Unterlagen können während der Rekursfrist auf der Gemeindeverwaltung, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, 3. Stock, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Ergänzende rechtliche Hinweise:
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung resp. der öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materiell und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Dem Lauf der Rekursfrist und allfälligen Rechtsmitteln gegen diesen Beschluss kommt von Gesetztes wegen keine aufschiebende Wirkung zu.

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 7. Januar 2023

Kontaktstelle
Gemeinde Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg

GEMEINDERAT KILCHBERG
Abteilung Hochbau/Liegenschaften
8. Dezember 2023

01.12.2023 Bauprojekt Dirk Ruder

Bauherrschaft                     
Dirk Ruder, Ohms Weg 1, 24251 Osdorf bei Kiel

Projektverfasser                 
Moser Architekt AG, Weite Gasse 13, 5400 Baden

Bauprojekt                           
Baldernstrasse 5; Rückbau und Ersatzneubau eines Dreiparteienhauses mit Klinkerfassade und Tiefgarage, Gebäude Assek. Nr.991, Kataster Nr. 4551, Wohnzone W2B

Planauflage                         
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Dauer der Planauflage        
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe                     
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.

Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.

Baukommission Kilchberg
1. Dezember 2023                                            

01.12.2023 - Bauprojekt Parcona Real Estate AG, c/o aidoo ag

Bauherrschaft                     
Parcona Real Estate AG, c/o aidoo ag, Industriestrasse 49, 6302 Zug

Projektverfasser                 
Arndt Geiger Herrmann AG, Mythenquai 345, 8038 Zürich

Bauprojekt                           
Schwellenstrasse 4: Rückbau Gebäude Vers.-Nrn. 516 und 653, Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage, Gebäude Assek. Nr.653, Kataster Nr. 1916, Wohnzone W2B

Planauflage                         
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Dauer der Planauflage        
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe                     
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.

Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.

Baukommission Kilchberg
1. Dezember 2023                                            

01.12.2023 - Bauprojekt Leif und Fabienne Streuli

Bauherrschaft                     
Leif und Fabienne Streuli, Schwandenstrasse 24a, 8802 Kilchberg

Projektverfasser                 
Zutter Baumanagement, Loostrasse 3, 8803 Rüschlikon

Bauprojekt                           
Neubau Sichtschutzwand, Gebäude Assek. Nr.1497, Kataster Nr. 3511, Wohnzone W2B

Planauflage                         
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Dauer der Planauflage        
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe                     
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.

Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.

Baukommission Kilchberg
1. Dezember 2023

Revision kommunaler Richtplan Verkehr sowie kommunaler Richtplan Siedlung und Land-schaft Kilchberg; Öffentliche Auflage

Mit Beschluss 2023-231 vom 31. Oktober 2023 hat der Gemeinderat den kommunalen Richtplan Verkehr sowie den kommunalen Richtplan Siedlung und Landschaft jeweils bestehend aus Text und Plan zuhanden der öffentlichen Auflage genehmigt.

Die Unterlagen liegen während 60 Tagen ab der Publikation (vom 10. November 2023 bis 9. Januar 2024) bei der Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, öffentlich auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Dokumente sind zudem auf der Internetseite der Gemeinde Kilchberg aufgeschaltet.

Während der öffentlichen Auflage kann sich jedermann zu den Revisionen äussern. Einwendungen sind schriftlich an den Gemeinderat Kilchberg zu richten. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Über die nicht berücksichtigen Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung entschieden.

GEMEINDERAT KILCHBERG
Abteilung Hochbau/Liegenschaften
10. November 2023

Der «Kilchberger» ist die Gemeindezeitung von Kilchberg und erscheint einmal im Monat, in der Regel jeweils am zweiten Mittwoch. Die jährlich zwölf Ausgaben werden im modernen Tabloid-Format verlegt und kostenlos in alle Haushaltungen von Kilchberg verteilt. Ebenfalls wird das «Kilchberger Gemeindeblatt» hier auf der Gemeindewebseite veröffentlicht. Im «Kilchberger» publizieren die Gemeinde, die Schule, die Kirchen, die Vereine und weitere Institutionen ihre Neuigkeiten, Termine, Vorschauen und Berichte. Auch das Gewerbe trägt zum vielfältigen Inhalt des «Kilchbergers» bei.

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Der Kilchberger

Aktuelle Ausgabe "Der Kilchberger"

Hier geht's zur aktuellen Ausgabe. Ältere Ausgaben finden Sie im Archiv.

Die Gemeinde Kilchberg erstellt seit vielen Jahren zum Jahreswechsel ein "Neujahrblatt" zu einem aktuellen Thema. Diese Werke sind exklusiv und werden in alle Haushaltungen der Gemeinde verteilt.

Hier sind sämtliche Neujahrsblätter im PDF-Format herunterladbar. Wir wünschen Ihnen gute Unterhaltung.

Aktuellstes Neujahrsblatt

Die Tradition, dass in den Kilchberger Neujahrsblättern die Entwicklung der Gemeinde oder die Geschichte und die Architektur von einzelnen Häusern oder Häusergruppen dargestellt wird, setzt sich mit der vorliegenden Ausgabe Nummer 64 fort.

Die Geschichte der Villa Spinnergut soll heute im Vordergrund stehen und von verschiedenen Seiten her beleuchtet werden: sei es aus dem Blickwinkel der Bauherrschaft, der verschiedenen Besitzer und auch einer prominenten Mieterin.

Ein wesentliches Argument für die Aufarbeitung der Geschichte der Villa lieferte der im Sommer 2022 erfolgte Umzug der Zurich International School nach Adliswil auf den eigenen Campus. Über 60 Jahre hatte sie mit ihrem Wirken auch das Gemeindeleben geprägt. Die Kilchberger lernten hier die Söhne und Töchter von Expats aus den USA, später aber auch aus anderen Ländern kennen, und diese wiederum lernten die Gepflogenheiten im Umgang mit der Gemeinde und ihren Bewohnerinnen kennen. Dass im Laufe der Zeit auch Schweizer Kinder in die Privatschule aufgenommen wurden, dokumentiert das gegenseitige Interesse. Daher ist das vorliegende Neujahrsblatt auch als eine Hommage an eine gute Zeit des Zusammenwirkens zwischen Gemeinde und einer international geprägten Institution zu verstehen.

Auf Anregung des damaligen Gemeindepräsidenten Martin Berger wurde die Villa zum Gegenstand der Themenauswahl, was der Gemeinderat dankbar aufnahm. Die neue Delegierte für das Neujahrsblatt konnte auf Hinweis ihres Vorgängers für die Bearbeitung den versierten Historiker Beat Frei aus Horgen als Autor gewinnen, der schon einmal ein Kilchberger Neujahrsblatt verantwortete. Seine Spurensuche resultierte in einer interessanten und gleichzeitig unterhaltsamen, so noch nie erfassten Darstellung der Entwicklungsgeschichte der Villa. Ihm gebührt dafür unser grosser Dank.

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Aktuelles Neujahrsblatt 64

Das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) verpflichtet in § 14 Abs. 4 die kantonalen und kommunalen öffentlichen Organe, Verzeichnisse ihrer Informationsbestände (VIB) zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen. Das VIB soll einen Überblick darüber vermitteln, welche Unterlagen in einer Gemeinde produziert und verwaltet werden und ob diese Personendaten enthalten.

Im Registraturplan sind Schema und Inhalt des Kilchberger Gemeindearchives zusammengestellt. Er wird laufend nachgeführt.

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Öffentlichkeitsprinzip Kanton Zürich

Verknüpfte Dokumente
Öffentlichkeitsprinzip Gemeinde Kilchberg (IDG)
Verzeichnis Informationsbestände (VIB)
Registraturplan Gemeinde Kilchberg

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