verschneite Wiese

Amtliche Publikationen der Gemeinde Kilchberg werden im "Thalwiler Anzeiger", dem offiziellen Publikationsorgan der Gemeinde publiziert. Die aktuellen Meldungen finden Sie zudem auch hier.

Ergänzend erscheint einmal pro Monat die Gemeindezeitung "Der Kilchberger", die gratis in alle Haushalte verteilt wird. 

Inhaltsverzeichnis

Die amtlichen Publikationen der Gemeinde Kilchberg werden im offiziellen Publikationsorgan «Thalwiler Anzeiger» veröffentlicht.

Weiterführender Link
Thalwiler Anzeiger

Abräumung von Gräbern auf dem Friedhof Kilchberg

Nachdem die Ruhefrist für die

  • Erdbestattungsreihengräber / Jahrgang 2005 / Feld 27D / Grab Nrn. 903 - 91
  • Urnenbestattungsreihengräber / Jahrgang 2005 / Feld 33 / Grab Nrn. 749 - 759
  • Urnentafelwand / Jahrgang 2005 / Grab Nrn. 47 – 55

abgelaufen ist, werden diese Gräber, gestützt auf die Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen vom 1. Oktober 2008 (Art. 18 und 19), Anfang 2026 aufgehoben.

Die Angehörigen werden gebeten, die Räumung der Grabstätten im Einvernehmen mit dem Leiter Bereich Friedhof, Claudius Casper, Dorfstrasse 115A, 8802 Kilchberg, Tel. 044 716 31 81 oder E-Mail claudius.casper@kilchberg.ch zu veranlassen. Die notwendige Abräumung erstreckt sich nur auf die Grabsteine und Pflanzen.

Gräber, in denen später noch Aschenurnen beigesetzt wurden, können von der Abräumung nicht ausgenommen werden. Auch besteht kein Anrecht auf Abgabe eines neuen Grabes auf dem Friedhof Kilchberg. Falls Sie jedoch eine nachträglich bestattete Urne in ein anderes Grab verlegen möchten, für das die Ruhefrist noch läuft, wollen Sie sich ebenfalls mit dem Leiter Bereich Friedhof in Verbindung setzen.

Die Gräber müssen bis zum 31. Dezember 2025 abgeräumt sein. Nach Ablauf dieses Termins werden die verbliebenen Grabdenkmäler und Pflanzen gegen Verrechnung von CHF 200.00 vom Leiter Bereich Friedhof abgeräumt und entsorgt.

Für die Grabstellen der Urnentafelwand I gilt diese Regelung nicht, hier bitten wir nur um die Kenntnisnahme der Kontaktpersonen.

Kilchberg, 19. September 2025
Bereich Friedhof Kilchberg

Ersatzneubau Mehrfamilienhaus

Bauherrschaft                      
Streuli Liegenschaften AG, Dorfstrasse 145, 8802 Kilchberg

Projektverfasser                  
INTER CONCEPT Architektur GmbH, Badenerstrasse 330, 8004 Zürich

Bauprojekt                            
Ersatzneubau Mehrfamilienhaus, Schützenmattstrasse 24, Gebäude Assek. Nr. 773, Kataster Nr. 3156, Wohnzone 3A

Planauflage                          
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Dauer der Planauflage         
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe                      
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.

Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.


Baukommission Kilchberg
7. November 2025

Erweiterung und Umbau Einfamilienhaus

Bauherrschaft                      
Gabriella Rabner-Gideon, Seeblickstrasse 30, 8038 Zürich

Projektverfasser                  
KullWegmann GmbH, dipl. Arch. ETH/SIA, Richard-Wagner-Strasse 21, 8002 Zürich

Bauprojekt                            
Erweiterung und Umbau Einfamilienhaus, Hornhaldenstrasse 33, Gebäude Assek. Nr. 1068, Kataster Nr. 2563, Wohnzone W2B

Planauflage                          
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Dauer der Planauflage         
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe                      
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.

Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.


Baukommission Kilchberg
7. November 2025

Sanierung Wohnhaus, Erstellung einer Pergola und Erweiterung um eine Wohnung

Bauherrschaft                      
Hans Ulrich Müller, Alte Landstrasse 134, 8802 Kilchberg

Projektverfasser                  
Hans Ulrich Müller, Alte Landstrasse 134, 8802 Kilchberg

Bauprojekt                            
Sanierung Wohnhaus, Erstellung einer Pergola und Erweiterung um eine Wohnung, Alte Landstrasse 134, Gebäude Assek. Nr. 764, Kataster Nr. 4000, Wohn- und Gewerbezone 2 Geschosse

Planauflage                          
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Dauer der Planauflage         
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe                      
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.

Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.

Baukommission Kilchberg
7. November 2025

Ersatzneubau Mehr- und Einfamilienhaus

Bauherrschaft                      
Fabian Lüdi, Schwandelstrasse 29, 8800 Thalwil

Projektverfasser                  
Arndt Geiger Herrmann AG, Mythenquai 345, 8038 Zürich

Bauprojekt                            
Ersatzneubau Mehr- und Einfamilienhaus, Seestrasse 110, Gebäude Assek. Nr. 620, Kataster Nr. 2502, WG3

Planauflage                          
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Dauer der Planauflage         
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe                      
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.

Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.

Baukommission Kilchberg
31. Oktober 2025

Erweiterung der Dachgeschosswohnung durch Dachterrasse

Bauherrschaft                      
LEHNER Bau & Immobilien AG, Hochweidstrasse 3, 8802 Kilchberg

Projektverfasser                  
Arndt Geiger Herrmann AG, Mythenquai 345, 8038 Zürich

Bauprojekt                            
Erweiterung der Dachgeschosswohnung durch Dachterrasse, Hochweidstrasse 3, Gebäude Assek. Nr. 462, Kataster Nr. 3950, WG2 

Planauflage                          
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Dauer der Planauflage         
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe                      
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.

Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.

Baukommission Kilchberg
31. Oktober 2025

Befristete Nutzungsänderung

Bauherrschaft                      
Sanatorium Kilchberg AG, Alte Landstrasse 70, 8802 Kilchberg

Projektverfasser                  
Sanatorium Kilchberg AG, Alte Landstrasse 70, 8802 Kilchberg

Bauprojekt                            
Befristete Nutzungsänderung, Grütstrasse 60 (Inventarobjekt-Nr. BA01350084), Gebäude Assek. Nr. 464, Kataster Nr. 640, Zone für öffentliche Bauten

Planauflage                          
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Dauer der Planauflage         
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe                      
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.

Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.

Baukommission Kilchberg
31. Oktober 2025

Umfassende Sanierung Wohnhaus mit Anbau einer Liftanlage

Bauherrschaft                      
Paul Dubs, Bergackerstrasse 21, 6330 Cham

Projektverfasser                  
Schmid Krieger AG, Architektur und Denkmalpflege, Klosterstrasse 14, 6003 Luzern

Bauprojekt                            
Umfassende Sanierung Wohnhaus mit Anbau einer Liftanlage, Gebäude Assek. Nr. 350, Kataster Nr. 3780, Wohn- und Gewerbezone WG3

Planauflage                          
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Dauer der Planauflage         
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe                      
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.

Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.

Baukommission Kilchberg
24. Oktober 2025

Zusätzliche Dachhaut und Wärmedämmung auf bestehende Container-Anlage

Bauherrschaft                      
Gemeinde Kilchberg, Bereich Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg

Projektverfasser                  
Kohler + Borner Bauorganisation GmbH, Schützenstrasse 5, 8800 Thalwil

Bauprojekt                            
Zusätzliche Dachhaut und Wärmedämmung auf bestehende Container-Anlage, Brunnenmoosstrasse 15.3, Gebäude Assek. Nr. 2234, Kataster Nr. 4957, Zone für öffentliche Bauten

Planauflage                          
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Dauer der Planauflage         
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe                      
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.

Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.

Baukommission Kilchberg
24. Oktober 2025

Der «Kilchberger» ist die Gemeindezeitung von Kilchberg und erscheint einmal im Monat, in der Regel jeweils am zweiten Mittwoch. Die jährlich zwölf Ausgaben werden im modernen Tabloid-Format verlegt und kostenlos in alle Haushaltungen von Kilchberg verteilt. Ebenfalls wird das «Kilchberger Gemeindeblatt» hier auf der Gemeindewebseite veröffentlicht. Im «Kilchberger» publizieren die Gemeinde, die Schule, die Kirchen, die Vereine und weitere Institutionen ihre Neuigkeiten, Termine, Vorschauen und Berichte. Auch das Gewerbe trägt zum vielfältigen Inhalt des «Kilchbergers» bei.

Aktuelle Ausgabe "Der Kilchberger"

Hier geht's zur aktuellen Ausgabe. Ältere Ausgaben finden Sie im Archiv.

Die Gemeinde Kilchberg erstellt seit vielen Jahren zum Jahreswechsel ein "Neujahrsblatt" zu einem aktuellen Thema. Diese Werke sind exklusiv und werden in alle Haushaltungen der Gemeinde verteilt.

Hier sind sämtliche Neujahrsblätter im PDF-Format herunterladbar. Wir wünschen Ihnen gute Unterhaltung.

Aktuellstes Neujahrsblatt

Der Titel «Das Stockengut» und seine Bedeutung für Mensch, Tier und Umwelt beinhaltet alles, was das vorliegende Neujahrsblatt zum Ausdruck bringen möchte. Es widmet sich erneut dem gemeindeeigenen Bauernhof, dem Stockengut, aber nicht aus einer historischen Perspektive wie 1994 schon einmal, sondern unter dem Gesichtspunkt der Umweltsystemleistungen des Hofs, die der Betrieb an ökologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Werten erbringt. Dazu gehört die Menge der produzierten Nahrungsmittel sowie die Pflege der Landschaft zur Erhaltung von Biodiversität und Bodenbeschaffenheit. Aber auch der nicht-materielle Nutzen wie die Schönheit der Landschaft, die durch den Hofbetrieb gewährleistet bleibt, gehört dazu.

Das Porträt des Stockenguts soll den Wert des gemeindeeigenen Hofs für die Bevölkerung und die Umwelt greifbar und erlebbar machen. Es soll Fakten liefern, ohne zu belehren. Es soll den Horizont der Lesenden erweitern und zugleich unterhalten. Das Neujahrsblatt ist so aufgebaut und gestaltet, dass man darin auch schmökern und blättern kann. Die einzelnen Abschnitte sind auch für diejenigen informativ und spannend, die das Neujahrsblatt nicht von Anfang bis zum Ende durchlesen.

Mit Gabrielle Attinger konnten wir eine versierte Journalistin als Autorin gewinnen, die durch ihre langjährige Tätigkeit als Kommunikationsverantwortliche am Departement Umweltsystemwissenschaften der ETH Zürich nicht nur die Ökologie, sondern ganz konkret die Herausforderungen in der Landwirtschaft kennt. Somit war mit dem den Gutshof verwaltenden Betriebsleiterpaar, Gabriella Caretta und Stephan Vetsch, ein Austausch auf Augenhöhe möglich. Ihr sei für ihren grossen Einsatz, den sie während des ganzen Jahres leistete, an dieser Stelle herzlich gedankt.

Für Auskünfte und Fragen stand das Betriebsleiterpaar verschiedentlich zur Verfügung. Seine Präzisierungen waren wertvoll und erleichterten die Einordnung der verschiedenen Aufgaben in die allgemeine Betriebsführung. Ihm sei gedankt. Aber auch den Mitarbeitenden auf dem Hof und im Hofladen gebührt Dank, denn auch sie standen spontan für Erklärungen zu ihren Tätigkeiten zur Verfügung.

Da dieses Jahr das Wetter nicht immer mitspielte, war für die Erstellung der Fotografien ein besonderer Effort nötig. Diesen verdanken wir dem Fotografen Michael Würtenberg, der keinen Aufwand scheute, auch nicht, alltägliche Perspektiven der Tätigkeiten auf dem Hof in vielfältigen Bildern zu erfassen. Seine Bilder sind ausdruckstark und vermitteln spannende Einblicke.

Das lehrreiche Interview mit ETH-Professor Achim Walter vermittelt den grösseren Rahmen, in welchen das Stockengut hinsichtlich seiner Bedeutung eingeordnet werden kann. Auch ihm sei für seinen Beitrag herzlich gedankt.

Nun hoffen wir, dass Ihnen dieses Neujahrsblatt einen Eindruck von der vielschichtigen Bedeutung des Stockenguts für Mensch, Tier und Umwelt vermittelt und wünschen Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, eine unterhaltsame und interessante Lektüre.

Verknüpftes Dokument
Aktuelles Neujahrsblatt 66

Das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) verpflichtet in § 14 Abs. 4 die kantonalen und kommunalen öffentlichen Organe, Verzeichnisse ihrer Informationsbestände (VIB) zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen. Das VIB soll einen Überblick darüber vermitteln, welche Unterlagen in einer Gemeinde produziert und verwaltet werden und ob diese Personendaten enthalten.

Im Registraturplan sind Schema und Inhalt des Kilchberger Gemeindearchives zusammengestellt. Er wird laufend nachgeführt.

Weiterführender Link
Öffentlichkeitsprinzip Kanton Zürich

Verknüpfte Dokumente
Öffentlichkeitsprinzip Gemeinde Kilchberg (IDG)
Verzeichnis Informationsbestände (VIB)
Registraturplan Gemeinde Kilchberg

Kontakt

Gemeinde Kilchberg
Abteilung Präsidiales
Alte Landstrasse 110
8802 Kilchberg

© 2025 Gemeinde Kilchberg. Alle Rechte vorbehalten