Die amtlichen Publikationen der Gemeinde Kilchberg werden im offiziellen Publikationsorgan «Thalwiler Anzeiger» veröffentlicht.
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Thalwiler Anzeiger
Abräumung von Gräbern auf dem Friedhof Kilchberg
Nachdem die Ruhefrist für die
- Erdbestattungsreihengräber / Jahrgang 2005 / Feld 27D / Grab Nrn. 903 - 91
- Urnenbestattungsreihengräber / Jahrgang 2005 / Feld 33 / Grab Nrn. 749 - 759
- Urnentafelwand / Jahrgang 2005 / Grab Nrn. 47 – 55
abgelaufen ist, werden diese Gräber, gestützt auf die Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen vom 1. Oktober 2008 (Art. 18 und 19), Anfang 2026 aufgehoben.
Die Angehörigen werden gebeten, die Räumung der Grabstätten im Einvernehmen mit dem Leiter Bereich Friedhof, Claudius Casper, Dorfstrasse 115A, 8802 Kilchberg, Tel. 044 716 31 81 oder E-Mail claudius.casper@kilchberg.ch zu veranlassen. Die notwendige Abräumung erstreckt sich nur auf die Grabsteine und Pflanzen.
Gräber, in denen später noch Aschenurnen beigesetzt wurden, können von der Abräumung nicht ausgenommen werden. Auch besteht kein Anrecht auf Abgabe eines neuen Grabes auf dem Friedhof Kilchberg. Falls Sie jedoch eine nachträglich bestattete Urne in ein anderes Grab verlegen möchten, für das die Ruhefrist noch läuft, wollen Sie sich ebenfalls mit dem Leiter Bereich Friedhof in Verbindung setzen.
Die Gräber müssen bis zum 31. Dezember 2025 abgeräumt sein. Nach Ablauf dieses Termins werden die verbliebenen Grabdenkmäler und Pflanzen gegen Verrechnung von CHF 200.00 vom Leiter Bereich Friedhof abgeräumt und entsorgt.
Für die Grabstellen der Urnentafelwand I gilt diese Regelung nicht, hier bitten wir nur um die Kenntnisnahme der Kontaktpersonen.
Kilchberg, 19. September 2025
Bereich Friedhof Kilchberg
Ersatzneubau Mehrfamilienhaus
Bauherrschaft
Streuli Liegenschaften AG, Dorfstrasse 145, 8802 Kilchberg
Projektverfasser
INTER CONCEPT Architektur GmbH, Badenerstrasse 330, 8004 Zürich
Bauprojekt
Ersatzneubau Mehrfamilienhaus, Schützenmattstrasse 24, Gebäude Assek. Nr. 773, Kataster Nr. 3156, Wohnzone 3A
Planauflage
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.
Dauer der Planauflage
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Rechtsbehelfe
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.
Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.
Baukommission Kilchberg
7. November 2025
Erweiterung und Umbau Einfamilienhaus
Bauherrschaft
Gabriella Rabner-Gideon, Seeblickstrasse 30, 8038 Zürich
Projektverfasser
KullWegmann GmbH, dipl. Arch. ETH/SIA, Richard-Wagner-Strasse 21, 8002 Zürich
Bauprojekt
Erweiterung und Umbau Einfamilienhaus, Hornhaldenstrasse 33, Gebäude Assek. Nr. 1068, Kataster Nr. 2563, Wohnzone W2B
Planauflage
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.
Dauer der Planauflage
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Rechtsbehelfe
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.
Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.
Baukommission Kilchberg
7. November 2025
Sanierung Wohnhaus, Erstellung einer Pergola und Erweiterung um eine Wohnung
Bauherrschaft
Hans Ulrich Müller, Alte Landstrasse 134, 8802 Kilchberg
Projektverfasser
Hans Ulrich Müller, Alte Landstrasse 134, 8802 Kilchberg
Bauprojekt
Sanierung Wohnhaus, Erstellung einer Pergola und Erweiterung um eine Wohnung, Alte Landstrasse 134, Gebäude Assek. Nr. 764, Kataster Nr. 4000, Wohn- und Gewerbezone 2 Geschosse
Planauflage
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.
Dauer der Planauflage
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Rechtsbehelfe
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.
Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.
Baukommission Kilchberg
7. November 2025
Ersatzneubau Mehr- und Einfamilienhaus
Bauherrschaft
Fabian Lüdi, Schwandelstrasse 29, 8800 Thalwil
Projektverfasser
Arndt Geiger Herrmann AG, Mythenquai 345, 8038 Zürich
Bauprojekt
Ersatzneubau Mehr- und Einfamilienhaus, Seestrasse 110, Gebäude Assek. Nr. 620, Kataster Nr. 2502, WG3
Planauflage
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.
Dauer der Planauflage
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Rechtsbehelfe
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.
Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.
Baukommission Kilchberg
31. Oktober 2025
Erweiterung der Dachgeschosswohnung durch Dachterrasse
Bauherrschaft
LEHNER Bau & Immobilien AG, Hochweidstrasse 3, 8802 Kilchberg
Projektverfasser
Arndt Geiger Herrmann AG, Mythenquai 345, 8038 Zürich
Bauprojekt
Erweiterung der Dachgeschosswohnung durch Dachterrasse, Hochweidstrasse 3, Gebäude Assek. Nr. 462, Kataster Nr. 3950, WG2
Planauflage
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.
Dauer der Planauflage
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Rechtsbehelfe
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.
Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.
Baukommission Kilchberg
31. Oktober 2025
Befristete Nutzungsänderung
Bauherrschaft
Sanatorium Kilchberg AG, Alte Landstrasse 70, 8802 Kilchberg
Projektverfasser
Sanatorium Kilchberg AG, Alte Landstrasse 70, 8802 Kilchberg
Bauprojekt
Befristete Nutzungsänderung, Grütstrasse 60 (Inventarobjekt-Nr. BA01350084), Gebäude Assek. Nr. 464, Kataster Nr. 640, Zone für öffentliche Bauten
Planauflage
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.
Dauer der Planauflage
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Rechtsbehelfe
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.
Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.
Baukommission Kilchberg
31. Oktober 2025
Umfassende Sanierung Wohnhaus mit Anbau einer Liftanlage
Bauherrschaft
Paul Dubs, Bergackerstrasse 21, 6330 Cham
Projektverfasser
Schmid Krieger AG, Architektur und Denkmalpflege, Klosterstrasse 14, 6003 Luzern
Bauprojekt
Umfassende Sanierung Wohnhaus mit Anbau einer Liftanlage, Gebäude Assek. Nr. 350, Kataster Nr. 3780, Wohn- und Gewerbezone WG3
Planauflage
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.
Dauer der Planauflage
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Rechtsbehelfe
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.
Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.
Baukommission Kilchberg
24. Oktober 2025
Zusätzliche Dachhaut und Wärmedämmung auf bestehende Container-Anlage
Bauherrschaft
Gemeinde Kilchberg, Bereich Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg
Projektverfasser
Kohler + Borner Bauorganisation GmbH, Schützenstrasse 5, 8800 Thalwil
Bauprojekt
Zusätzliche Dachhaut und Wärmedämmung auf bestehende Container-Anlage, Brunnenmoosstrasse 15.3, Gebäude Assek. Nr. 2234, Kataster Nr. 4957, Zone für öffentliche Bauten
Planauflage
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.
Dauer der Planauflage
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Rechtsbehelfe
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.
Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.
Baukommission Kilchberg
24. Oktober 2025
Der «Kilchberger» ist die Gemeindezeitung von Kilchberg und erscheint einmal im Monat, in der Regel jeweils am zweiten Mittwoch. Die jährlich zwölf Ausgaben werden im modernen Tabloid-Format verlegt und kostenlos in alle Haushaltungen von Kilchberg verteilt. Ebenfalls wird das «Kilchberger Gemeindeblatt» hier auf der Gemeindewebseite veröffentlicht. Im «Kilchberger» publizieren die Gemeinde, die Schule, die Kirchen, die Vereine und weitere Institutionen ihre Neuigkeiten, Termine, Vorschauen und Berichte. Auch das Gewerbe trägt zum vielfältigen Inhalt des «Kilchbergers» bei.
Aktuelle Ausgabe "Der Kilchberger"
Hier geht's zur aktuellen Ausgabe. Ältere Ausgaben finden Sie im Archiv.
Die Gemeinde Kilchberg erstellt seit vielen Jahren zum Jahreswechsel ein "Neujahrsblatt" zu einem aktuellen Thema. Diese Werke sind exklusiv und werden in alle Haushaltungen der Gemeinde verteilt.
Hier sind sämtliche Neujahrsblätter im PDF-Format herunterladbar. Wir wünschen Ihnen gute Unterhaltung.
Aktuellstes Neujahrsblatt
Der Titel «Das Stockengut» und seine Bedeutung für Mensch, Tier und Umwelt beinhaltet alles, was das vorliegende Neujahrsblatt zum Ausdruck bringen möchte. Es widmet sich erneut dem gemeindeeigenen Bauernhof, dem Stockengut, aber nicht aus einer historischen Perspektive wie 1994 schon einmal, sondern unter dem Gesichtspunkt der Umweltsystemleistungen des Hofs, die der Betrieb an ökologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Werten erbringt. Dazu gehört die Menge der produzierten Nahrungsmittel sowie die Pflege der Landschaft zur Erhaltung von Biodiversität und Bodenbeschaffenheit. Aber auch der nicht-materielle Nutzen wie die Schönheit der Landschaft, die durch den Hofbetrieb gewährleistet bleibt, gehört dazu.
Das Porträt des Stockenguts soll den Wert des gemeindeeigenen Hofs für die Bevölkerung und die Umwelt greifbar und erlebbar machen. Es soll Fakten liefern, ohne zu belehren. Es soll den Horizont der Lesenden erweitern und zugleich unterhalten. Das Neujahrsblatt ist so aufgebaut und gestaltet, dass man darin auch schmökern und blättern kann. Die einzelnen Abschnitte sind auch für diejenigen informativ und spannend, die das Neujahrsblatt nicht von Anfang bis zum Ende durchlesen.
Mit Gabrielle Attinger konnten wir eine versierte Journalistin als Autorin gewinnen, die durch ihre langjährige Tätigkeit als Kommunikationsverantwortliche am Departement Umweltsystemwissenschaften der ETH Zürich nicht nur die Ökologie, sondern ganz konkret die Herausforderungen in der Landwirtschaft kennt. Somit war mit dem den Gutshof verwaltenden Betriebsleiterpaar, Gabriella Caretta und Stephan Vetsch, ein Austausch auf Augenhöhe möglich. Ihr sei für ihren grossen Einsatz, den sie während des ganzen Jahres leistete, an dieser Stelle herzlich gedankt.
Für Auskünfte und Fragen stand das Betriebsleiterpaar verschiedentlich zur Verfügung. Seine Präzisierungen waren wertvoll und erleichterten die Einordnung der verschiedenen Aufgaben in die allgemeine Betriebsführung. Ihm sei gedankt. Aber auch den Mitarbeitenden auf dem Hof und im Hofladen gebührt Dank, denn auch sie standen spontan für Erklärungen zu ihren Tätigkeiten zur Verfügung.
Da dieses Jahr das Wetter nicht immer mitspielte, war für die Erstellung der Fotografien ein besonderer Effort nötig. Diesen verdanken wir dem Fotografen Michael Würtenberg, der keinen Aufwand scheute, auch nicht, alltägliche Perspektiven der Tätigkeiten auf dem Hof in vielfältigen Bildern zu erfassen. Seine Bilder sind ausdruckstark und vermitteln spannende Einblicke.
Das lehrreiche Interview mit ETH-Professor Achim Walter vermittelt den grösseren Rahmen, in welchen das Stockengut hinsichtlich seiner Bedeutung eingeordnet werden kann. Auch ihm sei für seinen Beitrag herzlich gedankt.
Nun hoffen wir, dass Ihnen dieses Neujahrsblatt einen Eindruck von der vielschichtigen Bedeutung des Stockenguts für Mensch, Tier und Umwelt vermittelt und wünschen Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, eine unterhaltsame und interessante Lektüre.
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Aktuelles Neujahrsblatt 66
- Neujahrsblatt Nr. 65 - 2024Sicherheit in der Gemeinde
- Neujahrsblatt Nr. 64 - 2023Villa Spinnergut
- Neujahrsblatt Nr. 63 - 2022Die Natur in Kilchberg, naturnahe Lebensräume auf Wiesen, in Wäldchen, Weihern, Bächen und im See.
- Neujahrsblatt Nr. 62 - 2021Kilchberg im Jahr 2040 - Zukunftsvisionen von jungen Kilchbergerinnen & Kilchbergern
- Neujahrsblatt Nr. 61 - 2020Kilchbergs historischer Pilgerweg - Ein kulturelles Erbe aus dem Mittelalter
- Neujahrsblatt Nr. 60 - 2019Historische Siedlungskerne am See - vom Schooren bis ans Horn
- Neujahrsblatt Nr. 59 - 2018"Harmonikales Bauen" Die katholische Kirche St. Elisabeth
- Neujahrsblatt Nr. 58 - 2017150 Jahre Sanatorium Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 57 - 2016Historische Siedlungskerne - "Hof" und "Uf Brunnen"
- Neujahrsblatt Nr. 56 - 2015Limnologische Station
- Neujahrsblatt Nr. 55 - 2014100 Jahre Pfadi Chopfholz
- Neujahrsblatt Nr. 54 - 2013Verwurzelt mit der Gemeinde - Bäume in Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 53 - 2012Pfahlbauten
- Neujahrsblatt Nr. 52 - 2011140 Jahre Leseverein Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 51 - 2010Otto, Dekan von Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 50 - 2009Der 15. Kilchberger Schwinget 2008
- Neujahrsblatt Nr. 49 - 2008Kilchbergs Schule - gestern, heute und morgen
- Neujahrsblatt Nr. 48 - 2007Architektur in Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 47 - 2006100 Jahre Musikverein Harmonie Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 46 - 2005Kilchberger Gemeindegrenzen - Wie sind sie entstanden?
- Neujahrsblatt Nr. 45 - 2004Der Welterfolg der Kilchberger "Schoggi"
- Neujahrsblatt Nr. 44 - 2003"Sportschule Maag" -Illegales Unternehmen der Nazis im 2. Weltkrieg
- Neujahrsblatt Nr. 43 - 2002Rudolf Zinggeler, Fotopionier in Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 42 - 2001150 Jahre Männerchor Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 41 - 2000Die Bunker in Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 40 - 1999Landgewinnung am Seeufer in Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 39 - 1998Kilchberg im Jahr 2020
- Neujahrsblatt Nr. 38 - 1997Kilchberg mit alten Bildern zu neuen Einsichten
- Neujahrsblatt Nr. 37 - 199675 Jahre Jodler-Doppelquartett des TV Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 36 - 1995Das Samariterwesen in Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 35 - 1994Der Gutsbetrieb "Uf Stocken"
- Neujahrsblatt Nr. 34 - 199350 Jahre Spose Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 33 - 1992Fotoverlag Gebrüder Wehrli Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 32 - 1991" 's Gotisch Hus"
- Neujahrsblatt Nr. 31 - 1990Drei zeitgenössische Kilchberger Maler
- Neujahrsblatt Nr. 30 - 1989Golo Mann
- Neujahrsblatt Nr. 29 - 1988Kunst in Kilchberg - Kilchberg in der Kunst
- Neujahrsblatt Nr. 28 - 1987Die Kirchen im Dorf
- Neujahrsblatt Nr. 27 - 1986Unsere Orts- und Flurnamen
- Neujahrsblatt Nr. 26 - 1985Zur Geologie und Landschaftsgeschichte von Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 25 - 1984Trambahn-Projekte Zürich-Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 24 - 1983Alt-Kilchberg in Kriegszeiten
- Neujahrsblatt Nr. 23 - 1982Die Familie Röist
- Neujahrsblatt Nr. 22 - 1981Die Kilchberger als Untertanen
- Neujahrsblatt Nr. 21 - 1980Die psychiatrische Klinik Sanatorium Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 20 - 1979Die Kilchberger Feuerwehr
- Neujahrsblatt Nr. 19 - 1978Der Kilchberger Maler Alfred Marxer
- Neujahrsblatt Nr. 18 - 1977100 Jahre TV Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 17 - 1976Der Hof "uf der Halden", der "Obere Mönchhof"
- Neujahrsblatt Nr. 16 - 1975Zürcherische Landschaft im Spiegel von C.F. Meyers Versdichtung
- Neujahrsblatt Nr. 15 - 1974Johann Jakob Sperli, Vater & Sohn, die Kupferstecher von Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 14 - 1973Die Schiffahrt auf dem Zürichsee im Wandel der Zeiten
- Neujahrsblatt Nr. 13 - 1972Der Kilchberger Dichter Guido Looser
- Neujahrsblatt Nr. 12 - 1971Schokolade - ein Glücksfall
- Neujahrsblatt Nr. 11 - 1970Von den Reben und vom Wein im alten Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 10 - 1969Keramikfabrikation in Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 9 - 1968Ur- und frühgeschichtliche Besiedlung
- Neujahrsblatt Nr. 8 - 1967Der Broelberg zu Kilchberg
- Neujahrsblatt Nr. 7 - 1966Musik unter Schwarzen
- Neujahrsblatt Nr. 6 - 1965Landschreiber und Kanzlei Mönchhof Teil 2
- Neujahrsblatt Nr. 5 - 1964Landschreiber und Kanzlei Mönchhof Teil 1
- Neujahrsblatt Nr. 4 - 1963Der Untervogt Hans Jakob Nägeli
- Neujahrsblatt Nr. 3 - 1962Glasgemälde im Gemeinderatssaal
- Neujahrsblatt Nr. 2 - 1961Darstellung heimisches Töpfer-Gewerbe
- Neujahrsblatt Nr. 1 - 1960Zürichsee Rokoko
Das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) verpflichtet in § 14 Abs. 4 die kantonalen und kommunalen öffentlichen Organe, Verzeichnisse ihrer Informationsbestände (VIB) zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen. Das VIB soll einen Überblick darüber vermitteln, welche Unterlagen in einer Gemeinde produziert und verwaltet werden und ob diese Personendaten enthalten.
Im Registraturplan sind Schema und Inhalt des Kilchberger Gemeindearchives zusammengestellt. Er wird laufend nachgeführt.
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Öffentlichkeitsprinzip Kanton Zürich
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Öffentlichkeitsprinzip Gemeinde Kilchberg (IDG)
Verzeichnis Informationsbestände (VIB)
Registraturplan Gemeinde Kilchberg

