Anpassung Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung


Stimm- und wahlberechtigte Personen haben die Möglichkeit, sich aktiv am politischen und demokratischen Diskurs zu beteiligen. Über bevorstehende Termine, sowie Resultate der vergangenen Wahlen und Abstimmungen, informieren wir Sie an dieser Stelle.
Stimm- und wahlberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Die Stimmberechtigung beginnt mit der Niederlassung in der Gemeinde.
Diejenigen Stimmberechtigten, die ihren Stimmrechtsausweis sowie die Stimmzettel nicht erhalten haben, können das Stimmmaterial bei den Einwohnerdiensten verlangen. Der Stimmrechtsausweis wird entsprechend markiert. Stimm- und Wahlzettel sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen.
Die Stimmberechtigten haben folgende Möglichkeiten:
Das Wahlbüro der Gemeinde Kilchberg bereitet die Wahlen und Abstimmungen vor und sendet den Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen zu. Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen drei Wochen vor der Abstimmung nicht erhalten haben, melden Sie sich bei den Einwohnerdiensten.
Am Abstimmungssonntag zählt unser Wahlbüro die eingegangenen Zettel und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat. Die Ergebnisse werden im Anschlagkasten ausgehängt und in den Medien sowie auf der Website publiziert.
Der Gemeinderat bestimmt die Anzahl Mitglieder des Wahlbüros und wählt diese jeweils für eine Amtsperiode von vier Jahren. Im Wahljahr erfolgt jeweils ein Aufruf zur Kandidatur im Kilchberger Gemeindeblatt.
Gemeinde Kilchberg
Abteilung Präsidiales
Alte Landstrasse 110
8802 Kilchberg