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Inhaltsverzeichnis

Stimm- und wahlberechtigte Personen haben die Möglichkeit, sich aktiv am politischen und demokratischen Diskurs zu beteiligen. Über bevorstehende Termine, sowie Resultate der vergangenen Wahlen und Abstimmungen, informieren wir Sie an dieser Stelle. 

Urnenwahlen und Urnenabstimmung vom 3. März 2024

Gemeinde Kilchberg

  • Reservoiranlagen Kopfholz; Ersatzneubau; Objektkredit von CHF 2'785'000.00 exkl. MWST (+/- 20 %); Genehmigung

Hier finden Sie alle Informationen und das Resultat der Abstimmung.

Gemeindehaus, Alte Landstrasse 110

  • Sonntag, 09.00 - 11.00 Uhr

Ev.-ref. Kirchgemeindehaus, Stockenstrasse 150

  • Sonntag, 09.00 - 11.00 Uhr

Stimm- und wahlberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Die Stimmberechtigung beginnt mit der Niederlassung in der Gemeinde. 

Diejenigen Stimmberechtigten, die ihren Stimmrechtsausweis sowie die Stimmzettel nicht erhalten haben, können das Stimmmaterial bei den Einwohnerdiensten verlangen. Der Stimmrechtsausweis wird entsprechend markiert. Stimm- und Wahlzettel sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen.

Die Stimmberechtigten haben folgende Möglichkeiten:

  • Persönlich an der Urne zu den auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Urnenöffnungszeiten. Dabei ist der unterschriebene Stimmrechtsausweis abzugeben.
  • Brieflich ab Empfang des Stimmmaterials bis spätestens zur Schliessung der Wahl- und Abstimmungslokale am Abstimmungssonntag, unter Beachtung der auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Bestimmungen für die briefliche Stimmabgabe.
  • Stellvertretung durch eine beliebige stimmberechtigte Person. Wer sich an der Urne vertreten lassen möchte, muss den Stimmrechtsausweis unterschreiben und ihn der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter an die Urne mitgeben. Eine stimmberechtigte Person kann höchstens zwei weitere Personen an der Urne vertreten.
  • Die vorzeitige Stimmabgabe während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung (Gemeindehaus, Schalter 1 der Abteilung Präsidiales, 1. OG) beginnt eine Woche vor der Abstimmung.
  • Im Übrigen wird für die Durchführung der Abstimmungen und Wahlen auf das Gesetz über die politischen Rechte (GPR) verwiesen.

Das Wahlbüro der Gemeinde Kilchberg bereitet die Wahlen und Abstimmungen vor und sendet den Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen zu. Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen drei Wochen vor der Abstimmung nicht erhalten haben, melden Sie sich bei den Einwohnerdiensten.

Am Abstimmungssonntag zählt unser Wahlbüro die eingegangenen Zettel und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat. Die Ergebnisse werden im Anschlagkasten ausgehängt und in den Medien sowie auf der Website publiziert.

Der Gemeinderat bestimmt die Anzahl Mitglieder des Wahlbüros und wählt diese jeweils für eine Amtsperiode von vier Jahren. Im Wahljahr erfolgt jeweils ein Aufruf zur Kandidatur im Kilchberger Gemeindeblatt.
 

Kontakt

Gemeinde Kilchberg
Abteilung Präsidiales
Alte Landstrasse 110
8802 Kilchberg

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