Sie haben Fragen zu Vaterschaft, Sorgerecht, Alimente und Unterhalt? Die kantonale Stelle informiert über die rechtliche Situation und unterstützen Sie, wenn es Fragen zur Vaterschaft gibt.
Bei einer Trennung erhalten Sie hier hilfreiche Informationen und Beratungsangebote: Website für Familien in Trennung.
Alimentbevorschussung
Wenn der Alimentenschuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann für Kinder und in der Erstausbildung stehende junge Erwachsene Alimentenbevorschussung beantragt werden. Wenden Sie sich hierzu an die Alimentenhilfe der Jugend- und Familienberatung.
Weiterführender Link
Alimentenhilfe, kjz Horgen
Familienzulagen sind ein Zuschuss an Eltern. Sie sollen die finanzielle Mehrbelastung durch Kinder teilweise ausgleichen. Im Kanton Zürich erhalten Arbeitnehmende und Nichterwerbstätige monatlich Familienzulagen.
Weiterführende Links
Vaterschaft (Website Kanton Zürich)
Familienausgleichskasse SVA Zürich
Eltern in Trennung
Familienzulagen
Wenn Sie einen Pflegeplatz für Ihr Kind suchen oder selbst ein Pflegekind aufnehmen möchten, melden Sie sich bei einem der nachfolgenden Kontakte.
Soziales/Gesundheit
Gemeindeverwaltung Kilchberg
Alte Landstrasse 110
8802 Kilchberg
044 716 32 19
soziales@kilchberg.ch
oder bei:
Pflegeplatzvermittlung
Jugend- und Familienberatung
Bahnhofstrasse 6
8010 Horgen
043 259 92 00
kjz.horgen@ajb.zh.ch
Bei allgemeinen Fragen zu Adoptionen wenden Sie sich an die Zentralbehörde Adoption:
Weiterführende Links
Die Mütter- und Väterberaterinnen unterstützen Sie bei Fragen zur Entwicklung, Pflege, Ernährung und Erziehung Ihres Babys oder Kleinkindes, zur Familiensituation und zum Gestalten des neuen Alltags – vertraulich und kostenlos.
Beratungen werden telefonisch durchgeführt oder sie stellen ihre Anfrage online per Formular.
Die Mütter- und Väterberaterinnen (MVB) bieten zusätzliche Beratungen und kommen nach Vereinbarung auch zu Ihnen nach Hause.
Beratungsstelle Kilchberg:
Ev.-ref. Kirchgemeindehaus
Stockenstrasse 150
8802 Kilchberg
Zeiten: jeden 1. und 3. Dienstagnachmittag im Monat (mit Anmeldung)
Weiterführende Links
Bewegungsraum für Babys
kjz Horgen
Babymassage - Entwicklung
Jugendhilfe
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene stehen mehrere unterstützende Angebote zur Verfügung:
- In Notfällen können sich Kinder vertraulich an die 147 (Pro Juventute) wenden – per Telefon, Chat, Mail etc.
- Das Schlupfhuus bietet Jugendlichen einen vorübergehenden Wohnplatz, die zu Hause Schwierigkeiten haben.
- Die Beratungsstelle für Jugendliche und junge Erwachsene hilft jungen Menschen zwischen 16 und 25 Jahren bei Problemen aller Art.
Jugendarbeit, Jugendfachstelle
Für die Belange der Jugend ist in unserer Gemeinde Jugendfachstelle zuständig. Sie greift die Bedürfnisse der Kilchberger Jugend auf, kommt deren Anliegen mit einem flexiblen Angebot entgegen und schafft für sie Freiräume.
Die Jugendfachstelle wird getragen durch den «Verein Jugend in Kilchberg», in dem die Gemeinde, die Kirchen und die Schule vertreten sind.
Weiterführende Links
Notfälle: 147 für Kinder und Jugendliche in Not
Schlupfhuus
Beratungsstelle für Jugendliche und junge Erwachsene
Jugendfachstelle Kilchberg
kjz Horgen
Für die Gemeinde Kilchberg ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Bezirk Horgen zuständig. Die KESB hat die Aufgabe, Kleine und Grosse, junge und alte Menschen in ihrem Alltag zu unterstützen und ihnen in den unterschiedlichsten Notlagen zu helfen, wenn sie selbständig nicht in der Lage sind Hilfe einzuholen.
Weiterführende Links
KESB Bezirk Horgen
KESB Bezirk Horgen
Dammstrasse 12
8810 Horgen
Wenn Kinder oder Jugendliche nicht zusammen mit den Eltern (bzw. den sorgeberechtigten Personen) ins Ausland verreisen, oder nur mit einem Elternteil, den Grosseltern oder Freunden, aber auch mit einer Organisation (beispielsweise einem Verein oder im Rahmen einer Sprachreise), ist in einigen Ländern das Mitführen einer Einverständniserklärung, respektive Vollmacht der Erziehungsberechtigten empfehlenswert oder teilweise sogar verpflichtend vorgeschrieben.
Ob es eine Reisevollmacht braucht oder nicht, ist abhängig nach den Vorschriften des Landes. Auch wenn die Reisevollmacht nicht obligatorisch ist, empfiehlt in jedem Fall eine mitzuführen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Weiterführende Links
Details zu Reisevollmacht je Land (Website TCS)
Verknüpfte Dokumente
Einverständniserklärung für ein mit nur einem Elternteil reisendes Kind
Bewilligung für ein ohne Eltern reisendes Kind