Vorsicht vor der Vogelgrippe

In der Schweiz ist die Krankenversicherung für die gesamte Wohnbevölkerung obligatorisch. Die versicherungspflichtigen Personen müssen sich bei einem anerkannten Krankenversicherer versichern lassen.
Versicherungspflichtig sind:
Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf Prämienverbilligungen.
Für Personen mit einem Anknüpfungspunkt in der Schweiz (Wohnsitz, Arbeitsort) und Bezügerinnen und Bezüger von Leistungen der schweizerischen Arbeitslosenversicherung mit Wohnsitz in einem EU-Staat, Norwegen oder Island sind die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung im kantonalen Recht (des jeweiligen Wohnsitzkantons) geregelt.
Nähere Informationen zur Prämienverbilligung vermittelt die kantonale Stelle SVA Zürich.
Weiterführende Links
Häufig gestellte Fragen zur IPV
Informationen zur Prämienverbilligung
Website SVA Zürich
Wer in der Schweiz wohnt oder erwerbstätig ist, ist obligatorisch bei der IV versichert. Die Invalidenversicherung vermindert oder beseitigt die wirtschaftlichen Folgen einer gesundheitlich bedingten Einschränkung der Erwerbsfähigkeit.
Für Fragen betreffend Invalidenrenten wenden Sie sich bitte direkt an die IV-Stelle des Kantons Zürich.
Weiterführende Links
Website SVA Zürich
Infos & Anmeldung IV
Zusatzleistungen zur AHV/IV garantieren Rentnerinnen und Rentnern ein gesetzlich festgelegtes Mindesteinkommen. Im Kanton Zürich gibt es vier Leistungsarten:
Zusatzleistungen werden individuell berechnet. Ihre Höhe richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der AHV/IV-Rentnerin und -Rentner.
Weiterführende Links
Ergänzungsleitungen zur AHV/IV Kanton Zürich
Zusatzleistungen zur AHV/IV Kanton Zürich Sozialhilfe
eServicePortal Kilchberg
Formular Zusatzleistungen AHV/IV beantragen
Verknüpftes Dokument
Obligatorische Krankenversicherung, Individuelle Prämienverbilligung
Gemeinde Kilchberg
Abteilung Soziales/Gesundheit
Alte Landstrasse 110
8802 Kilchberg