Wenn Ihre Veranstaltung länger als bis Mitternacht dauert, kann ein Aufschub der ordentlichen Schliessstunde bis 02.00 Uhr erteilt werden. Das Gesuch ist spätestens fünf Tage vor dem Anlass einzureichen.
Sie können Ihr Gesuch um Aufschub der ordentlichen Schliessungsstunde (bis max. 02.00 Uhr) online einreichen.
In Sonderfällen kann ein dauerhafter Aufschub der Schliessungsstunde beantragt werden: Die Gemeinde prüft den Antrag.
Sie können Ihr Gesuch für dauerhafter Aufschub der ordentlichen Schliessungsstunde online einreichen.
Damit Sie eine Festwirtschaft, mit oder ohne Abgabe von alkoholartigen Getränken, betreiben können, benötigen Sie eine Patent zur Führung einer ausserordentlichen Gastwirtschaft. Das Patent lautet auf diejenige Person, welche für die Betriebsführung verantwortliche ist. Sie muss handlungsfähig sein.
Sie können Ihr Gesuch für ein Patent zur Führung einer ausserordentliche Gastwirtschaft bei einer besonderen Gelegenheit (Festwirtschaft) online einreichen.
Klären Sie rechtzeitig, ob für Ihre Gäste eine angemessene Anzahl Parkplätze zur Verfügung steht. Bei Grossanlässen mit über 100 Personen muss die Gemeindepolizei Kilchberg über die Verkehrsregelung informiert werden. Der Veranstalter muss diese selbst organisieren oder bei den Verkehrskadetten Samstagern / Richterswil in Auftrag geben.
Falls Sie für eine Veranstaltung, Arbeiten oder Ähnliches eine Sperrung einer öffentlichen Strasse, eines Weges oder Parkplatzes benötigen, können Sie diese schriftlich beantragen. Das Gesuch ist mindestens fünf Tage vorher bei der Gemeindepolizei Kilchberg einzureichen.
Die Gemeindepolizei Kilchberg kann je nach Standort der Sperrung eine oder mehrere der folgenden Auflagen anordnen:
- Anwohnerinn und Anwohner in unmittelbarer Umgebung informieren
- Zufahrten zu Privatliegenschaften jederzeit freihalten
- Zufahrt für Rettungsfahrzeuge jederzeit gewährleisten (min. Durchfahrtsbreite 3.50 Meter)
- Fussgängerinnen und Fussgänger müssen einen gesicherten und abgesperrten Durchgang haben
Sie können Ihr Gesuch um Bewilligung für das ganze oder teilweise Absperren von öffentlichen Strassen, Wege oder Parkplätze online einreichen.
Öffentlicher Grund und öffentliche Einrichtungen dürfen nicht entgegen ihrer Zweckbestimmung oder über den Gemeingebrauch hinaus benützt werden. Die über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung des kommunalen öffentlichen Grundes bedarf eines Gesuches zur Bewilligung des Ressortvorstehers Sicherheit/Sport.
Insbesondere sind Verkaufsaktivitäten auf öffentlichem Grund sowie das Aufstellen und der Verkauf von Waren aller Art auf öffentlichem Grund mit Verkaufswagen, Ständen etc. wie auch das Schaustellen bewilligungspflichtig. Die Verkaufsstände und Märkte unterliegen zudem den übergeordneten Bestimmungen wie Lebensmittelverordnung, Planungs- und Baugesetz, Preisanschrift.
Sie können Ihr Gesuch um Bewilligung für über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung des kommunalen öffentlichen Grundes online einreichen.
Kontakt Sicherheit/Sport
sicherheit.sport@kilchberg.ch
044 716 32 20
Weiterführender Link
Gemeindepolizei Kilchberg
Planen Sie eine Veranstaltung im Freien?
Eine Veranstaltung kann aufgrund diverser Themen bewilligungspflichtig sein. So durch die Nutzung von öffentlichem Grund, durch die Führung einer Festwirtschaft, durch den Aufbau von Tribünen oder Zelten oder durch das Aufstellen von Verstärkern im Freien.
Auskünfte, ob und in welchem Fall Sie eine Bewilligung benötigen, erhalten Sie bei der Gemeindepolizei Kilchberg.
Sie können Ihr Gesuch für die Durchführung einer Veranstaltung im Freien online einreichen.
Verknüpftes Dokument
Lärmschutzverordnung
Demonstrationen, Umzüge, Veranstaltungen und Versammlungen auf öffentlichem Grund bedürfen einer Bewilligung. Bei Veranstaltungen, die ein hohes Verkehrsaufkommen auslösen, ist der Veranstalter verpflichtet, den Ressortvorsteher Sicherheit/Sport 30 Tage im Voraus schriftlich über den Anlass zu informieren.
Sie können Ihr Gesuch um Bewilligung einer Demonstration, Umzug oder Versammlung auf öffentlichem Grund online einreichen.
Kontakt Sicherheit/Sport
sicherheit.sport@kilchberg.ch
044 716 32 20
Musikvorführungen, Geld- und Naturalgabensammlungen auf Strassen und Plätzen sowie von Haus zu Haus sind bewilligungspflichtig. Sammler müssen entsprechende Ausweise und beglaubigte Sammellisten vorweisen können. Strassen- und Hausbettel um Geld oder andere Gaben ist verboten.
Sie können Ihr Gesuch um Bewilligung einer Sammlung oder Musikvorführung online einreichen.
Das Entfachen von Feuer und Grillieren auf öffentlichem Grund ist nur bei Feuerstellen gestattet, die von der Gemeinde Kilchberg gekennzeichnet sind. Beschädigungen der Anlagen sind zu vermeiden und der Abfall ist korrekt zu entsorgen. Feuer bei öffentlichen Anlässen bedarf einer Bewilligung der Gemeindepolizei Kilchberg.
Sie können Ihr Gesuch um Bewilligung für Feuer im Freien online einreichen.
Wer Filme öffentlich vorführen will, muss dazu die Erlaubnis des Inhabers der öffentlichen Vorführungsrechte für den entsprechenden Filmtitel einholen. Wir haben die wichtigsten Faktoren in einem Merkblatt für Veranstalter öffentlicher Filmvorführungen zusammengestellt.
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Merkblatt öffentliche Filmvorführungen