Wenn Ihre Veranstaltung länger als bis Mitternacht dauert, kann ein Aufschub der ordentlichen Schliessstunde bis 02.00 Uhr erteilt werden. Das Gesuch ist spätestens fünf Tage vor dem Anlass einzureichen.
Sie können Ihr Gesuch um Aufschub der ordentlichen Schliessungsstunde (bis max. 02.00 Uhr) online einreichen.
In Sonderfällen kann ein dauerhafter Aufschub der Schliessungsstunde beantragt werden: Die Gemeinde prüft den Antrag.
Sie können Ihr Gesuch für dauerhafter Aufschub der ordentlichen Schliessungsstunde online einreichen.
Damit Sie eine Festwirtschaft, mit oder ohne Abgabe von alkoholartigen Getränken, betreiben können, benötigen Sie eine Patent zur Führung einer ausserordentlichen Gastwirtschaft. Das Patent lautet auf diejenige Person, welche für die Betriebsführung verantwortliche ist. Sie muss handlungsfähig sein.
Sie können Ihr Gesuch für ein Patent zur Führung einer ausserordentliche Gastwirtschaft bei einer besonderen Gelegenheit (Festwirtschaft) online einreichen.
Klären Sie rechtzeitig, ob für Ihre Gäste eine angemessene Anzahl Parkplätze zur Verfügung steht. Bei Grossanlässen mit über 100 Personen muss die Gemeindepolizei Kilchberg über die Verkehrsregelung informiert werden. Der Veranstalter muss diese selbst organisieren oder bei den Verkehrskadetten Samstagern/Richterswil in Auftrag geben.
Falls Sie für eine Veranstaltung, Arbeiten oder Ähnliches eine Sperrung einer öffentlichen Strasse, eines Weges oder Parkplatzes benötigen, können Sie diese schriftlich beantragen. Das Gesuch ist mindestens fünf Tage vorher bei der Gemeindepolizei Kilchberg einzureichen.
Die Gemeindepolizei Kilchberg kann je nach Standort der Sperrung eine oder mehrere der folgenden Auflagen anordnen:
- Anwohnerinn und Anwohner in unmittelbarer Umgebung informieren
- Zufahrten zu Privatliegenschaften jederzeit freihalten
- Zufahrt für Rettungsfahrzeuge jederzeit gewährleisten (min. Durchfahrtsbreite 3.50 Meter)
- Fussgängerinnen und Fussgänger müssen einen gesicherten und abgesperrten Durchgang haben
Sie können Ihr Gesuch um Bewilligung für das ganze oder teilweise Absperren von öffentlichen Strassen, Wege oder Parkplätze online einreichen.
Öffentlicher Grund und öffentliche Einrichtungen dürfen nicht entgegen ihrer Zweckbestimmung oder über den Gemeingebrauch hinaus benutzt werden. Die über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung des kommunalen öffentlichen Grundes bedarf eines Gesuches zur Bewilligung des Ressortvorstehers Sicherheit/Sport.
Insbesondere sind Verkaufsaktivitäten auf öffentlichem Grund sowie das Aufstellen und der Verkauf von Waren aller Art auf öffentlichem Grund mit Verkaufswagen, Ständen etc. wie auch das Schaustellen bewilligungspflichtig. Die Verkaufsstände und Märkte unterliegen zudem den übergeordneten Bestimmungen wie Lebensmittelverordnung, Planungs- und Baugesetz, Preisanschrift.
Sie können Ihr Gesuch um Bewilligung für über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung des kommunalen öffentlichen Grundes online einreichen.
Kontakt Sicherheit/Sport
sicherheit.sport@kilchberg.ch
044 716 32 20
Weiterführender Link
Gemeindepolizei Kilchberg
Planen Sie eine Veranstaltung im Freien?
Eine Veranstaltung kann aufgrund diverser Themen bewilligungspflichtig sein. So durch die Nutzung von öffentlichem Grund, durch die Führung einer Festwirtschaft, den Aufbau von Tribünen oder Zelten oder das Aufstellen von Verstärkern im Freien.
Auskünfte, ob und in welchem Fall Sie eine Bewilligung benötigen, erhalten Sie bei der Gemeindepolizei Kilchberg.
Sie können Ihr Gesuch für die Durchführung einer Veranstaltung im Freien online einreichen.
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Lärmschutzverordnung
Die Gemeinde Kilchberg vermietet für Veranstaltungen verschiedene Liegenschaften, Räume und Lokalitäten. Einige davon sind ausschliesslich den Einwohnerinnen und Einwohnern vorbehalten.
Die Liegenschaft «Navillegut» befindet sich direkt am See, umgeben von einem grosszügigen Park mit Kinderspielplatz. Der Gemeinschaftsraum im Nebenhaus befindet sich im 1. Obergeschoss mit einer Galerie an der Seestrasse 185 und kann von ortsansässigen und mündigen Privatpersonen sowie von Vereinen mit Sitz in Kilchberg gemietet werden. Die Räumlichkeiten eignen sich für private Feste und Anlässe mit maximal 40 Personen. Veranstaltungen mit lauter Musik im Haus oder im Park sind mit Rücksicht auf die Nachbarn nicht bewilligungsfähig. Auch eine kommerzielle Nutzung durch den Mieter kann nicht bewilligt werden.
Die Miete des Navilleguts berechtigt nicht zu einer exklusiven Benützung der öffentlichen Parkanlage rund um das Gebäude.
Bedingungen:
- Der Raum wird nur an die Kilchberger Bevölkerung vermietet
- Maximal 40 Personen
- Mietzeit 12.00 bis 00.00 Uhr. Es ist keine Verlängerung möglich
- Gesuche zur Reservation müssen mindestens 3 Wochen vor dem Anlass gestellt werden
- Das Datum des Anlasses muss sich innerhalb eines Jahres (365 Tage) ab Reservationsdatum befinden
- Pro Mieter kann nur eine laufende Reservation bestehen
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Benutzungsreglement Navillegut.
Im Kalender finden Sie die aktuelle Belegung und freie Daten für das Navillegut. Für eine Buchungsanfrage für einen freien Zeitraum nutzen Sie unser eServicePortal. Ihre Anfrage wird schnellstmöglich bearbeitet und beantwortet.
Kalender Navillegut
Aus technischen Gründen stehen die Belegungspläne aktuell nicht zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an navillegut@kilchberg.ch
| Freitag, Samstag, Feiertage | CHF 400.00 |
| Sonntag- Donnerstag | CHF 350.00 |
| Reinigung pro Anlass pauschal | CHF 150.00 |
| Annullierung* | CHF 50.00 |
*Bei Absagen weniger als 2 Monate vor dem reservierten Termin wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.
| Kilchberger Vereinen, Parteien und Kommissionen | CHF 150.00 |
| Generalversammlungen Vereine | CHF 50.00 |
| Spezialpreis für Gemeinderäte und Verwaltungsmitarbeitende | CHF 100.00 |
| Reinigung pro Anlass pauschal | CHF 150.00 |
Das «Meierhüsli» hat Weitsicht über den See und ist von einer Parkanlage umgeben. Der Mehrzweckraum mit Galerie an der Dorfstrasse 84 kann von Vereinen mit Sitz in Kilchberg, ortsansässigen Kulturschaffenden für Ausstellungszwecke und mündigen Einwohnerinnen und Einwohnern von Kilchberg für private Anlässe gemietet werden.
Die Räumlichkeiten eignen sich für Anlässe bis 80 Personen. Reservationen sind wenigstens drei Wochen vor dem Anlass schriftlich anzufragen. Das Datum des Anlasses muss sich innerhalb eines Jahres (365 Tage) ab Reservationsdatum befinden.
Bedingungen:
- Der Raum wird nur an die Kilchberger Bevölkerung vermietet
- Maximal 80 Personen
- Mietzeit 12.00 bis 00.00 Uhr. Es ist keine Verlängerung möglich
- Gesuche zur Reservation müssen mindestens 3 Wochen vor dem Anlass gestellt werden
- Das Datum des Anlasses muss sich innerhalb eines Jahres (365 Tage) ab Reservationsdatum befinden
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Benutzungsreglement Meierhüsli.
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Benutzungsreglement Meierhüsli
Im Kalender finden Sie die aktuelle Belegung und freie Daten für den Mehrzweckraum Meierhüsli. Für eine Buchungsanfrage für einen freien Zeitraum nutzen Sie unser eServicePortal. Ihre Anfrage wird schnellstmöglich bearbeitet und beantwortet.
Kalender Meierhüsli
Aus technischen Gründen stehen die Belegungspläne aktuell nicht zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich anmeierhuesli@kilchberg.ch
| Freitag, Samstag, Feiertage | CHF 400.00 |
| Sonntag- Donnerstag | CHF 350.00 |
| Spezialpreis für Gemeinderäte und Verwaltungsmitarbeitende | CHF 100.00 |
| Reinigungskosten pro Anlass pauschal | CHF 160.00 |
| Annullierung* | CHF 50.00 |
*Bei Absagen weniger als 2 Monate vor dem reservierten Termin wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.
Offiziellen Kilchberger Vereinen, Parteien und Kommissionen steht das Meierhüsli für Versammlungen kostenlos (exkl. CHF 160.00 Reinigungskosten) zur Verfügung.
Die Jugibox eignet sich für Geburtstagsfeiern, Partys, Apéros und Ähnliches. Sie bietet Platz für maximal 100 Personen. Es gibt Ping-Pong, Billard, Fussballtisch, Sofas, Bar, Küche, Disco und eine Musikanlage.
Die Jugibox kann für private Anlässe bis 00.00 Uhr gemietet werden. Für Anlässe nach 00.00 Uhr sowie öffentliche Anlässe benötigen Sie eine zusätzliche Bewilligung der Gemeinde Kilchberg.
Preise, Details und Reservationsanfrage finden Sie auf der Website der Jugendfachstelle Kilchberg.
Das Pfadiheim Tüchelhölzli bietet mit seinem Umschwung Platz für grosse Festivitäten. Je nach Witterung können 70 Personen im Innern des Hauses und bis 100 auf dem Vorplatz teilnehmen. Das Haus bietet Übernachtungsmöglichkeiten.
Preise, Details und Reservationsanfrage finden Sie auf der Website des Pfadiheim Tüchelhölzli.
Verwalter Pfadiheim:
Adrian Vanoni
079 434 06 00
a.vanoli@hotmail.com
Die evangelisch-reformierte Kirche Kilchberg vermietet verschiedene Räumlichkeiten für nichtkommerzielle Veranstaltungen.
Preise, Details und Reservationsanfrage finden Sie auf der Website reformierte Kirche Kilchberg.
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Infrastruktur & Hausordnung Reformiertes Kirchgemeindehaus
Für Ziviltrauungen steht im C. F. Meyer-Haus der Gartensaal bis maximal 50 Personen zur Verfügung, auf Wunsch ist auch ein kleiner Apéro möglich. Der Gartensaal kann zu den regulären Öffnungszeiten des Museums besichtigt werden.
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Merkblatt Ziviltrauungen Kilchberg
| Grundpauschale | CHF 300.00 |
| Personalkosten und weitere Dienstleistungen (Geführte Museumsbesichtigung, Apéro etc.) | gemäss Art. 3a Personalkosten des Gebührenreglements zzgl. Konsumation |
Demonstrationen, Umzüge, Veranstaltungen und Versammlungen auf öffentlichem Grund bedürfen einer Bewilligung. Bei Veranstaltungen, die ein hohes Verkehrsaufkommen auslösen, ist der Veranstalter verpflichtet, den Ressortvorsteher Sicherheit/Sport 30 Tage im Voraus schriftlich über den Anlass zu informieren.
Sie können Ihr Gesuch um Bewilligung einer Demonstration, Umzug oder Versammlung auf öffentlichem Grund online einreichen.
Kontakt Sicherheit/Sport
sicherheit.sport@kilchberg.ch
044 716 32 20
Musikvorführungen, Geld- und Naturalgabensammlungen auf Strassen und Plätzen sowie von Haus zu Haus sind bewilligungspflichtig. Sammler müssen entsprechende Ausweise und beglaubigte Sammellisten vorweisen können. Strassen- und Hausbettel um Geld oder andere Gaben ist verboten.
Sie können Ihr Gesuch um Bewilligung einer Sammlung oder Musikvorführung online einreichen.
Das Entfachen von Feuer und Grillieren auf öffentlichem Grund ist nur bei Feuerstellen gestattet, die von der Gemeinde Kilchberg gekennzeichnet sind. Beschädigungen der Anlagen sind zu vermeiden und der Abfall ist korrekt zu entsorgen. Feuer bei öffentlichen Anlässen bedarf einer Bewilligung der Gemeindepolizei Kilchberg.
Sie können Ihr Gesuch um Bewilligung für Feuer im Freien online einreichen.
Wer Filme öffentlich vorführen will, muss dazu die Erlaubnis des Inhabers der öffentlichen Vorführungsrechte für den entsprechenden Filmtitel einholen. Wir haben die wichtigsten Faktoren in einem Merkblatt für Veranstalter öffentlicher Filmvorführungen zusammengestellt.
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Merkblatt öffentliche Filmvorführungen











