Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf Prämienverbilligungen.
Für Personen mit einem Anknüpfungspunkt in der Schweiz (Wohnsitz, Arbeitsort) und Bezügerinnen und Bezüger von Leistungen der schweizerischen Arbeitslosenversicherung mit Wohnsitz in einem EU-Staat, Norwegen oder Island sind die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung im kantonalen Recht (des jeweiligen Wohnsitzkantons) geregelt.
Nähere Informationen zur Prämienverbilligung vermittelt die kantonale Stelle SVA Zürich.
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Häufig gestellte Fragen zur IPV
Informationen zur Prämienverbilligung
SVA Zürich