Konstituierung Gemeinderat Legislatur 2026 - 2030


Amtliche Publikationen der Gemeinde Kilchberg werden im "Thalwiler Anzeiger", dem offiziellen Publikationsorgan der Gemeinde publiziert. Die aktuellen Meldungen finden Sie zudem auch hier.
Ergänzend erscheint einmal pro Monat die Gemeindezeitung "Der Kilchberger", die gratis an alle Haushalte verteilt wird.
Die amtlichen Publikationen der Gemeinde Kilchberg werden im offiziellen Publikationsorgan «Thalwiler Anzeiger» veröffentlicht.
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Thalwiler Anzeiger
Mit Beschluss 2026-171 vom 11. Juli 2026 hat der Gemeinderat beschlossen:
Das Objekt Alte Landstrasse 62, Vers.-Nr. 560 (Objekt Nr. BA01350173), Kat.-Nr. 360, wird aus dem Inventar der kommunalen Heimatschutzobjekte vom 7. Mai 2024 entlassen und nicht unter Schutz gestellt.
Der Beschluss kann auf der Gemeindeverwaltung, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, 3. Stock, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg, während der Öffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Sihlstrasse 38, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Der Fristenlauf beginnt für die Eigentümerschaft und Dritte, die den Entscheid erhalten, mit der Zustellung dieses Entscheides, für andere Dritte mit der Publikation. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Kilchberg, 17. Juli 2026
GEMEINDERAT KILCHBERG
Abteilung Hochbau/Liegenschaften
Verkehrsanordnung:
Auf Antrag der Gemeinde Kilchberg hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Zonen mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h.
Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgesetzt und als Zone signalisiert:
Kilchberg Zone “3” (Erweiterung)
Bächlerstrasse, Schlimbergstrasse (Abschnitt Stockenstrasse bis Kreuzstrasse), Stockenstrasse (Abschnitt Kreuzstrasse bis Hornhaldenstrasse).
Im Zusammenhang mit der Zone: Bächlerstrasse: Anpassung Parkfelder. Stockenstrasse: Aufhebung Fussgängerstreifen Höhe Liegenschaft Nr. 75. Schlimbergstrasse: Aufhebung “Stop» Einmündung Stockenstrasse (neu Rechtsvortritt). Breitloostrasse: Aufhebung “Kein Vortritt” bei Einmündungen Stockenstrasse (neu Rechtsvortritt).
Kilchberg Zone “5” (Erweiterung)
Kreuzstrasse.
Im Zusammenhang mit der Zone: Aufhebung “Stop” Einmündung Stockenstrasse (neu Rechtsvortritt) und Aufhebung Fussgängerstreifen Höhe Schlimbergstrasse.
Kilchberg Zone “6” (Erweiterung)
Böndlerstrasse.
Im Zusammenhang mit der Zone: Anpassung Parkfelder und Aufhebung Fussgängerstreifen Höhe Tannenweg.
Kilchberg Zone “7”
Nidelbadstrasse, Gheistrasse (Abschnitt Liegenschaft Nr. 3 bis Alte Landstrasse), Alte Landstrasse (Abschnitt Gemeindegrenze bis Dorfstrasse).
Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung
Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 9. August 2026
Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich
GEMEINDE KILCHBERG
Abteilung Tiefbau/Werke
Kilchberg, 10. Juli 2026
Gemeinde Kilchberg
Abteilung Hochbau/Liegenschaften
Alte Landstrasse 110
8802 Kilchberg
Bauherrschaft
Generalista AG, Falkenstrasse 5, 8640 Rapperswil
Projektverfasser
eins Architekten AG, Am Wasser 4, 8600 Dübendorf
Bauprojekt
Abbruch Wohnhaus und Neubau Mehrfamilienhaus mit Einstellhalle, Seestrasse 20, Gebäude Assek. Nr.144, Kataster Nr. 5005, Wohnzohne WG3
Planauflage
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.
Dauer der Planauflage
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Rechtsbehelfe
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.
Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.
Kilchberg, 24. Juli 2026
Baukommission Kilchberg
Der «Kilchberger» ist die Gemeindezeitung von Kilchberg und erscheint einmal im Monat, in der Regel jeweils am zweiten Mittwoch im Monat. Die jährlich zwölf Ausgaben werden im modernen Tabloid-Format verlegt und kostenlos in alle Haushaltungen von Kilchberg verteilt. Ebenfalls wird das «Kilchberger Gemeindeblatt» hier auf der Gemeindewebseite veröffentlicht. Im «Kilchberger» publizieren die Gemeinde, die Schule, die Kirchen, die Vereine und weitere Institutionen ihre Neuigkeiten, Termine, Vorschauen und Berichte. Auch das Gewerbe trägt zum vielfältigen Inhalt des «Kilchbergers» bei.
Hier geht's zur aktuellen Ausgabe. Ältere Ausgaben finden Sie im Archiv.
Die Gemeinde Kilchberg erstellt seit vielen Jahren zum Jahreswechsel ein "Neujahrsblatt" zu einem aktuellen Thema. Diese Werke sind exklusiv und werden in alle Haushaltungen der Gemeinde verteilt.
Hier sind sämtliche Neujahrsblätter im PDF-Format herunterladbar. Wir wünschen Ihnen gute Unterhaltung.
Das vorliegende Neujahrsblatt 2026 ist der Wasserversorgung und -entsorgung Kilchbergs gewidmet. Ihre Geschichte hängt eng mit der Siedlungsgeschichte der Gemeinde zusammen. Aufgrund der vorherrschenden Streubauweise kann sie bis ca. 1850 nur fallweise dargestellt werden. Rasch zeigt sich, dass die Quellen auf Gemeindegebiet nicht ausreichten, so dass sich Kilchberg auch ausserhalb der Gemeindegrenzen um die Fassung von Trinkwasser bemühte. Ab 1904 geschieht das im Rahmen von Zweckverbänden, 1948 wurde die Seewasserversorgung eingeführt.
Im Rahmen der bereits 1914 eingeführten Seewasserversorgung durch die Stadt Zürich wurde Kilchberg an die Kanalisation der Stadtentwässerung Zürich angeschlossen. Dies markierte den Beginn einer umfassenden Betrachtungsweise der Wasserversorgung durch die Behörden.
Mit dem Ausbau der Zweckverbände wurde klar, dass die Wasserversorgung keine private, sondern eine öffentliche Angelegenheit war. Die kommunale Wasserversorgung hatte jedoch immer wieder Hürden zu überwinden, sei es vor allem, weil es die rechtliche Situation so verlangte oder Partikularinteressen Vorrang eingeräumt wurden. Dies wird durch die Geschichte der Erschliessung und Nutzung der heute noch massgeblichen Quellen veranschaulicht, die nach wie vor eine bedeutende Rolle spielen. Das Reservoir Kopfholz, über dessen Ausbau die Gemeinde unlängst abgestimmt hat, ist nur eines der Beispiele. Aber auch der Einfluss des
Klimawandels mitsamt dem Phänomen der höchst invasiven Quaggamuschel werden thematisiert und in einen Kontext gestellt.
Der Historiker Dr. Martin Illi, bekannt unter anderem durch seine zahlreichen Beiträge und auch Führungen zur Wassergeschichte Zürichs, hat die Entwicklung in Kilchberg von den Anfängen bis in die heutige Zeit mit Recherchen in zahlreichen Quellen sowie in Gesprächen mit den heutigen Verantwortlichen akribisch rekonstruiert und in anschaulicher Weise dargestellt. Ihm sei an dieser Stelle sehr herzlich dafür gedankt.
Mit diesem Neujahrsblatt wird ein wichtiger Baustein der Kilchberger Ortsgeschichte vorgelegt, der aufgrund des ergiebigen Quellenapparats am Schluss der Publikation Lücken in den bisherigen Darstellungen der Wassergeschichte Kilchbergs zu schliessen vermag und wohl zur einen oder anderen Überarbeitung der Entwicklungsgeschichte in Kilchberg führt.
Wir wünschen Ihnen, liebe Leserinnen und liebe Leser, eine anregende Lektüre und entbieten Ihnen unsere besten Wünsche für das Neue Jahr.
Das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) verpflichtet in § 14 Abs. 4 die kantonalen und kommunalen öffentlichen Organe, Verzeichnisse ihrer Informationsbestände (VIB) zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen. Das VIB soll einen Überblick darüber vermitteln, welche Unterlagen in einer Gemeinde produziert und verwaltet werden und ob diese Personendaten enthalten.
Im Registraturplan sind Schema und Inhalt des Kilchberger Gemeindearchives zusammengestellt. Er wird laufend nachgeführt.
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Öffentlichkeitsprinzip Kanton Zürich
Verknüpfte Dokumente
Öffentlichkeitsprinzip Gemeinde Kilchberg (IDG)
Verzeichnis Informationsbestände (VIB)
Registraturplan Gemeinde Kilchberg
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Gemeinde Kilchberg
Abteilung Präsidiales
Alte Landstrasse 110
8802 Kilchberg