Informationen, Kontakte, Antragsformulare und weiterführende Links für Bewilligungen verschiedenster Arten finden Sie unten an.
Falls Sie für eine Veranstaltung, Arbeiten oder Ähnliches eine Sperrung einer öffentlichen Strasse, eines Weges oder Parkplatzes benötigen, können Sie diese schriftlich beantragen. Das Gesuch ist mindestens fünf Tage vorher bei der Gemeindepolizei Kilchberg einzureichen.
Die Gemeindepolizei Kilchberg kann je nach Standort der Sperrung eine oder mehrere der folgenden Auflagen anordnen:
- Anwohnerinn und Anwohner in unmittelbarer Umgebung informieren
- Zufahrten zu Privatliegenschaften jederzeit freihalten
- Zufahrt für Rettungsfahrzeuge jederzeit gewährleisten (min. Durchfahrtsbreite 3.50 Meter)
- Fussgängerinnen und Fussgänger müssen einen gesicherten und abgesperrten Durchgang haben
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Gesuch Bewilligung Absperren von öffentlichen Strassen, Wege oder Parkplätze
Demonstrationen, Umzüge, Veranstaltungen und Versammlungen auf öffentlichem Grund bedürfen einer Bewilligung. Bei Veranstaltungen, die ein hohes Verkehrsaufkommen auslösen, ist der Veranstalter verpflichtet, den Ressortvorsteher Sicherheit/Sport 30 Tage im Voraus schriftlich über den Anlass zu informieren.
Kontakt Sicherheit/Sport
sicherheit.sport@kilchberg.ch
044 716 32 20
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Gesuch Bewilligung Demonstration, Umzug oder Versammlung auf öffentlichem Grund
Das Entfachen von Feuer und Grillieren auf öffentlichem Grund ist nur bei Feuerstellen gestattet, die von der Gemeinde Kilchberg gekennzeichnet sind. Beschädigungen der Anlagen sind zu vermeiden und der Abfall ist korrekt zu entsorgen. Feuer bei öffentlichen Anlässen bedarf einer Bewilligung der Gemeindepolizei Kilchberg.
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Gesuch Bewilligung Feuer im Freien
Weiterführender Link
Gemeindepolizei Kilchberg
Öffentlicher Grund und öffentliche Einrichtungen dürfen nicht entgegen ihrer Zweckbestimmung oder über den Gemeingebrauch hinaus benützt werden. Die über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung des kommunalen öffentlichen Grundes bedarf eines Gesuches zur Bewilligung des Ressortvorstehers Sicherheit/Sport.
Insbesondere sind Verkaufsaktivitäten auf öffentlichem Grund sowie das Aufstellen und der Verkauf von Waren aller Art auf öffentlichem Grund mit Verkaufswagen, Ständen etc. wie auch das Schaustellen bewilligungspflichtig. Die Verkaufsstände und Märkte unterliegen zudem den übergeordneten Bestimmungen wie Lebensmittelverordnung, Planungs- und Baugesetz, Preisanschrift.
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Gesuch um Bewilligung über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung des kommunalen öffentlichen Grundes
Weiterführender Link
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