Luftaufnahme Kilchberg Sommer

Die Gemeindeversammlung ist nebst der Urnenabstimmung das oberste Organ (Legislative) der Gemeinde Kilchberg. Sämtliche stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die in Kilchberg wohnaft sind, sind berechtigt daran teilzunehmen und über die Sachgeschäfte abzustimmen. 

Inhaltsverzeichnis

  • 2. Dezember 2025

Beschlüsse und Beleuchtende Berichte der letzten Gemeindeversammlung

Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2025

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Kilchberg werden hiermit auf Dienstag, 17. Juni 2025, um 19.30 Uhr zur Gemeindeversammlung im Gemeindesaal, Alte Landstrasse 110 eingeladen.

Es sind folgende Geschäfte traktandiert:

1. Politische Gemeinde Kilchberg; Jahresrechnung und Sonderrechnungen 2024; Genehmigung
Dem Antrag wurde zugestimmt.
Beleuchtender Bericht
Jahresrechnung 2024

2. Neubau Kindergarten Bächler; Objektkredit von CHF 475'000.00 inkl. MWST (+/- 10 %) für die Projektierung; Genehmigung
Dem Antrag wurde zugestimmt.
Beleuchtender Bericht

Die amtliche Publikation erfolgte am 16. Mai 2025 im "Thalwiler Anzeiger" (Amtliches Publikationsorgan).

Bezüglich des Stimmrechts wird auf die Bestimmungen des Gesetzes über die Politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2013 verwiesen.

Die Akten liegen ab 19. Mai 2025 in der Abteilung Präsidiales im Gemeindehaus zur Einsicht auf.

Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes sind dem Gemeinderat spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet einzureichen.

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Abteilung Präsidiales gerne zur Verfügung.

 

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen

  • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§19 Abs. 1 lit. c i.V.m. §19b Abs. 2 lit. c sowie §21a und §22 Abs. 1 VRG)

  • und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. §19b Abs. 2 lit. c sowie §20 und §22 Abs. 1 VRG)

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

ABTEILUNG PRÄSIDIALES

Amtliche Publikation im "Thalwiler Anzeiger": 20. Juni 2025

Kontakt

Gemeinde Kilchberg
Abteilung Präsidiales
Alte Landstrasse 110
8802 Kilchberg

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