Sirenentest am Mittwoch, 4. Februar 2026


Die Gemeindeversammlung ist nebst der Urnenabstimmung das oberste Organ (Legislative) der Gemeinde Kilchberg. Sämtliche stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die in Kilchberg wohnaft sind, sind berechtigt daran teilzunehmen und über die Sachgeschäfte abzustimmen.
Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2025
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Kilchberg werden zur Gemeindeversammlung am Dienstag, 2. Dezember 2025, um 19.30 Uhr im Gemeindesaal, Alte Landstrasse 110, eingeladen.
Es sind folgende Geschäfte traktandiert:
1. Gheistrasse 84; Neubau Feuerwehrdepot und Werkhof; Objektkredit von CHF 1’810’000.00 inkl. MWST. (+/- 10%) für die Projektierung
Dem Antrag wurde zugestimmt.
Beleuchtender Bericht
2. Politische Gemeinde Kilchberg; Budget 2026 sowie Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2026; Genehmigung
Der bereinigten Vorlage wurde zugestimmt.
Beleuchtender Bericht
Budget 2026
Finanzplan 2025 - 2029
3. Polizeiverordnung; Revision 2025
Dem Antrag wurde zugestimmt.
Beleuchtender Bericht
Synoptische Darstellung der Änderungen
4. Schulhaus Dorfstrasse 39/41; Ausbau Dachstock, Sanierung Heizung; Abrechnung
Objektkredit (Ausführung) von CHF 3'675'533.78
Dem Antrag wurde zugestimmt.
Beleuchtender Bericht
Die amtliche Publikation erfolgte am 31. Oktober 2025 im “Thalwiler Anzeiger”, dem amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Kilchberg.
Bezüglich des Stimmrechts wird auf die Bestimmungen des Gesetzes über die Politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2013 verwiesen.
Die Akten liegen ab 3. November 2025 bei der Gemeinde Kilchberg, Bereich Präsidiales, Alte Landstrasse 110, 8820 Kilchberg, am Schalter 1 im ersten Stock, zur Einsicht auf.
Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes sind dem Gemeinderat spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und von der Fragestellerin oder dem Fragesteller unterzeichnet einzureichen.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Bereichs Präsidiales gerne zur Verfügung.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
BEREICH PRÄSIDIALES
Amtliche Publikation im "Thalwiler Anzeiger": 5. Dezember 2025
Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2025
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Kilchberg werden hiermit auf Dienstag, 17. Juni 2025, um 19.30 Uhr zur Gemeindeversammlung im Gemeindesaal, Alte Landstrasse 110 eingeladen.
Es sind folgende Geschäfte traktandiert:
1. Politische Gemeinde Kilchberg; Jahresrechnung und Sonderrechnungen 2024; Genehmigung
Dem Antrag wurde zugestimmt.
Beleuchtender Bericht
Jahresrechnung 2024
2. Neubau Kindergarten Bächler; Objektkredit von CHF 475'000.00 inkl. MWST (+/- 10 %) für die Projektierung; Genehmigung
Dem Antrag wurde zugestimmt.
Beleuchtender Bericht
Die amtliche Publikation erfolgte am 16. Mai 2025 im "Thalwiler Anzeiger" (Amtliches Publikationsorgan).
Bezüglich des Stimmrechts wird auf die Bestimmungen des Gesetzes über die Politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2013 verwiesen.
Die Akten liegen ab 19. Mai 2025 in der Abteilung Präsidiales im Gemeindehaus zur Einsicht auf.
Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes sind dem Gemeinderat spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet einzureichen.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Abteilung Präsidiales gerne zur Verfügung.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
ABTEILUNG PRÄSIDIALES
Amtliche Publikation im "Thalwiler Anzeiger": 20. Juni 2025
Gemeinde Kilchberg
Abteilung Präsidiales
Alte Landstrasse 110
8802 Kilchberg