Luftaufnahme Seeufer Frühling

Die Gemeindeversammlung ist nebst der Urnenabstimmung das oberste Organ (Legislative) der Gemeinde Kilchberg. Sämtliche stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die in Kilchberg wohnaft sind, sind berechtigt daran teilzunehmen und über die Sachgeschäfte abzustimmen. 

Inhaltsverzeichnis

  • 13. Juni 2023
  • 12. September 2023 ev.
  • 5. Dezember 2023

Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2022

Die Gemeindeversammlung hat folgende Beschlüsse gefasst:

1.Politische Gemeinde Kilchberg; Budget 2023 sowie Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2023; Genehmigung
Dem Antrag wurde zugestimmt.

2. Schulhaus Alte Landstrasse 120; Objektkredit von CHF 123'550.00 inkl. MWST (+/- 25 %) für die Anpassungen des Verwaltungstraktes (ungebundene Kosten); Genehmigung
Dem Antrag wurde zugestimmt.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen

  • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§19 Abs. 1 lit. c i.V.m. §19b Abs. 2 lit. c sowie §21a und §22 Abs. 1 VRG)

  • und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. §19b Abs. 2 lit. c sowie §20 und §22 Abs. 1 VRG)

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

ABTEILUNG PRÄSIDIALES

Amtliche Publikation im "Thalwiler Anzeiger": 9. Dezember 2022


Frühere Gemeindeversammlungen:

Kontakt

Gemeinde Kilchberg
Abteilung Präsidiales
Alte Landstrasse 110
8802 Kilchberg

Neuigkeiten

© 2023 Gemeinde Kilchberg. Alle Rechte vorbehalten