Anpassung Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung


Die Gemeindeversammlung ist nebst der Urnenabstimmung das oberste Organ (Legislative) der Gemeinde Kilchberg. Sämtliche stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die in Kilchberg wohnaft sind, sind berechtigt daran teilzunehmen und über die Sachgeschäfte abzustimmen.
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Kilchberg werden hiermit zur Gemeindeversammlung vom Dienstag, 16. Juni 2026 mit einer allfälligen Anschluss-Gemeindeversammlung am Mittwoch, 17. Juni 2026, Beginn jeweils um 18.00 Uhr, im Gemeindesaal, Alte Landstrasse 110, eingeladen.
Es sind folgende Geschäfte traktandiert:
1. Politische Gemeinde Kilchberg; Jahresrechnung und Sonderrechnungen 2025
Beleuchtender Bericht
Jahresrechnung 2025
2. Abrechnung der aufgelaufenen Kosten bis zum Projektabbruch der Instandhaltung und Erweiterung des Feuerwehrdepots, des Werkhofs und der Wohnungen an der Alten Landstrasse 166 von insgesamt CHF 3'309'323.45 inkl. MWST
Beleuchtender Bericht
3. Kommunaler Richtplan Kilchberg; Teilrevision 2026; Anpassung Richtplantext Kapitel 4.2 Erholungs- und Freihaltegebiete
Beleuchtender Bericht
Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV
Richtplantext
4. Bau- und Zonenordnung (BZO); Gesamtrevision 2026
Beleuchtender Bericht
Bau- und Zonenordnung (BZO)
Bau- und Zonenordnung (BZO) Synoptische Darstellung der Änderungen
Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV
Bericht Einwendungen
Zonenplan Mst. 1-1'500
Zonenplan Mst. 1-1'500 Differenzplan
Ergänzungsplan Kernzonen Mst. 1-1'500
Ergänzungsplan Kernzonen Mst. 1-1'500 Differenzplan
Ergänzungsplan Aussichtsschutz Mst. 1-1'500
Ergänzungsplan Aussichtsschutz Mst. 1-1'500 Differenzplan
Ergänzungsplan Mischnutzung Mst. 1-2'000
Sie helfen uns die Gemeindeversammlung effizient durchzuführen, wenn Sie uns allfällige Anträge zur Gesamtrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) vorgängig an bzo@kilchberg.ch einreichen.
Die amtliche Publikation erfolgte am 8. Mai 2026 im "Thalwiler Anzeiger".
Bezüglich des Stimmrechts wird auf die Bestimmungen des Gesetzes über die Politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2013 verwiesen.
Die Akten liegen ab Mittwoch, 13. Mai 2026 im Bereich Präsidiales im Gemeindehaus zur Einsicht auf.
Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes sind dem Gemeinderat spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet einzureichen.
Wenn Sie hilfsbedürftig sind und einen Fahrdienst zum Gemeindehaus wünschen, melden Sie sich bitte spätestens eine Woche vor der Gemeindeversammlung bei der Nachbarschaftshilfe Kilchberg, Tel. 044 716 37 90 oder per E-Mail an nachbarschaftshilfe@kilchberg.ch.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Abteilung Präsidiales gerne zur Verfügung.
Gemeinde Kilchberg
Abteilung Präsidiales
Alte Landstrasse 110
8802 Kilchberg