Bootssteg im Winter

Die Gemeindeversammlung ist nebst der Urnenabstimmung das oberste Organ (Legislative) der Gemeinde Kilchberg. Sämtliche stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die in Kilchberg wohnaft sind, sind berechtigt daran teilzunehmen und über die Sachgeschäfte abzustimmen. 

Inhaltsverzeichnis

  • 11. Juni 2024
  • 12. Juni 2024 (Anschluss-Gemeindeversammlung, optional)
  • 10. September 2024 (optional)
  • 3. Dezember 2024

Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2023

Die Gemeindeversammlung hat folgende Beschlüsse gefasst:

1. Politische Gemeinde Kilchberg; Budget 2024 sowie Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2024; Genehmigung
Dem Antrag wurde zugestimmt.

2. Gutsbetrieb Uf Stocken; Scheune Vers.-Nr. 1698; Neubau Photovoltaikanlage; Abrechnung Objektkredit von CHF 185'648.77 inkl. MWST; Genehmigung
Dem Antrag wurde zugestimmt.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen

  • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§19 Abs. 1 lit. c i.V.m. §19b Abs. 2 lit. c sowie §21a und §22 Abs. 1 VRG)

  • und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. §19b Abs. 2 lit. c sowie §20 und §22 Abs. 1 VRG)

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

ABTEILUNG PRÄSIDIALES

Amtliche Publikation im "Thalwiler Anzeiger": 8. Dezember 2023


Frühere Gemeindeversammlungen:

Kontakt

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Abteilung Präsidiales
Alte Landstrasse 110
8802 Kilchberg

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