Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen. Wichtige Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie hier.
Aufgaben und Funktionen
Erste Instanz bei Streitigkeiten zivilrechtlicher Art:
- Forderungsklagen
- Arbeitsrechtliche Klagen
- Erbrechtliche Streitigkeiten
- Nachbarrechtliche Streitigkeiten
- Streitigkeiten unter Stockwerkeigentümern
Die Friedensrichterin steht während der Bürozeiten für kurze telefonische Beratungen zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis:
Für Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen ist die Paritätische Schlichtungsbehörde in Mietsachen am Bezirksgericht Horgen zuständig.
Friedensrichterin
lic.iur. Claudia Scheiner
044 715 27 26
8803@friedensrichter.ch
Adressen:
Postadresse für Briefe:
Friedensrichteramt Kilchberg-Rüschlikon
Pilgerweg 29
8803 Rüschlikon
Wichtiger Hinweis:
Bitte Schlichtungsgesuch inkl. Beilagen im Doppel einreichen.
Postadresse für Pakete:
Friedensrichteramt Kilchberg-Rüschlikon
c/o Gemeinde Rüschlikon
Pilgerweg 29
8803 Rüschlikon
Verhandlungslokal:
Bahnhofstrasse 38
8803 Rüschlikon
(Der Eingang befindet sich auf der Rückseite des Hauses bei der Pizzeria Da Toni, bitte benützen Sie nur die öffentlichen Parkplätze.)
Formulare & Links
Formulare für Parteieingaben können auf der Website des Verbandes der Friedensrichter und Friedensrichterinnen des Kantons Zürich heruntergeladen / ausgefüllt werden.
Weiterführende Links
Informationen zu Forderungsklagen
Zweckverband Friedensrichteramt Kilchberg-Rüschlikon
Verknüpfte Dokumente
Schlichtungsgesuch / Zivilklage
Wichtige Informationen zum Schlichtungsverfahren
Vorgehen bei Rechtsvorschlag des Schuldners/der Schuldnerin
Statuten Zweckverband Friedensrichteramt Kilchberg-Rüschlikon