verschneite Wiese

Das Friedensrichteramt Kilchberg-Rüschlikon ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen und befindet sich in Rüschlikon. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist.

Inhaltsverzeichnis

Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen. Wichtige Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie hier.

Aufgaben und Funktionen

Erste Instanz bei Streitigkeiten zivilrechtlicher Art:

  • Forderungsklagen
  • Arbeitsrechtliche Klagen
  • Erbrechtliche Streitigkeiten
  • Nachbarrechtliche Streitigkeiten
  • Streitigkeiten unter Stockwerkeigentümern

Die Friedensrichterin steht während der Bürozeiten für kurze telefonische Beratungen zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis:
Für Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen ist die Paritätische Schlichtungsbehörde in Mietsachen am Bezirksgericht Horgen zuständig.

Friedensrichterin
lic.iur. Claudia Scheiner
044 715 27 26
8803@friedensrichter.ch

Adressen:

Postadresse für Briefe:
Friedensrichteramt Kilchberg-Rüschlikon
Pilgerweg 29
8803 Rüschlikon

Wichtiger Hinweis:
Bitte Schlichtungsgesuch inkl. Beilagen im Doppel einreichen.

Postadresse für Pakete:
Friedensrichteramt Kilchberg-Rüschlikon
c/o Gemeinde Rüschlikon
Pilgerweg 29
8803 Rüschlikon

Verhandlungslokal:
Bahnhofstrasse 38
8803 Rüschlikon
(Der Eingang befindet sich auf der Rückseite des Hauses bei der Pizzeria Da Toni, bitte benützen Sie nur die öffentlichen Parkplätze.)

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