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Das Friedensrichteramt Kilchberg-Rüschlikon ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen und befindet sich in Rüschlikon. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist.
Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen. Wichtige Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie hier.
Erste Instanz bei Streitigkeiten zivilrechtlicher Art:
Die Friedensrichterin steht während der Bürozeiten für kurze telefonische Beratungen zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis:
Für Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen ist die Paritätische Schlichtungsbehörde in Mietsachen am Bezirksgericht Horgen zuständig.
Weiterführende Links
Zweckverband Friedensrichteramt Kilchberg-Rüschlikon
Friedensrichterin
lic.iur. Claudia Scheiner
044 715 27 26
8803@friedensrichter.ch
Adressen:
Postadresse für Briefe:
Friedensrichteramt Kilchberg-Rüschlikon
Postfach 528
8803 Rüschlikon
Achtung: Bitte Schlichtungsgesuch inkl. Beilagen im Doppel einreichen.
Postadresse für Pakete:
Friedensrichteramt Kilchberg-Rüschlikon
c/o Gemeinde Rüschlikon
Pilgerweg 4
8803 Rüschlikon
Verhandlungslokal
Pilgerweg 29
8803 Rüschlikon
Formulare für Parteieingaben können auf der Webseite des Verbandes der Friedensrichter und Friedensrichterinnen des Kantons Zürich heruntergeladen / ausgefüllt werden.
Weiterführende Links
Informationen zu Forderungsklagen
Verknüpfte Dokumente
Schlichtungsgesuch / Zivilklage
Wichtige Informationen zum Schlichtungsverfahren
Vorgehen bei Rechtsvorschlag des Schuldners/der Schuldnerin
Vertrag Gemeinderechtspflege Kilchberg-Rüschlikon