Sitzbank im Schnee Winter

Eine korrekte Abfallentsorgung hilft, unsere Gemeinde schön zu halten, und Sie unterstützt unsere Bemühungen, die Umwelt zu schützen und schonend, sowie nachhaltiger, mit den Ressourcen umzugehen.

Inhaltsverzeichnis

Entsorgungskalender & SMS-Erinnerungsdienst

Alle wichtigen Informationen zum Thema Abfall, Entsorgung und Recycling finden Sie auf der Website Entsorgung und im Entsorgungskalender der Gemeinde Kilchberg.

  • Was wird durch die Gemeinde abgeholt?
  • Was können Sie wann selbst in den entsprechenden Sammelstellen entsorgen?
  • Wann wird in ihrem Quartier der Kehricht abgeholt?
  • Wann sind Grüngutsammlungen?

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Abonnieren Sie neu unseren SMS-Erinnerungsdienst und verpassen Sie keine Papier-, Karton-, oder Grüngutsammlung oder die nächste Kehrichtabfuhr in Ihrer Zone.

Die Abfallwirtschaft in der Gemeinde Kilchberg ist durch die Abfallverordnung geregelt. 

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Aktueller Entsorgungskalender
 

Gemeinde Kilchberg
Abfallwesen
Alte Landstrasse 110
8802 Kilchberg

Für die Entsorgung von Kehricht benutzen Sie die offiziellen, gebührenpflichtigen Kehrichtsäcke. Diese können Sie an diversen Verkaufsstellen kaufen, ebenso Sperrgutmarken für die Entsorgung von Sperrgut.

Verkaufsstellen Öffnungszeiten 

Einwohnerdienste
Gemeinde Kilchberg
Alte Landstrasse 110
8802 Kilchberg

Montag

Dienstag - Donnerstag
Freitag

08.00 - 11.30
13.30 - 18.00
08.00 - 11.30
13.30 - 16.30
07.00 - 15.00
Gebührensäcke
Sperrgutmarken
Hallenbad
Hochweidstrasse 10
8802 Kilchberg
Montag - Freitag
Samstag - Sonntag
08.00 - 22.00
08.00 - 18.00
Gebührensäcke
Sperrgutmarken
Gutsbetrieb Uf Stocken
Hofladen
Stockenstrasse 88
8802 Kilchberg
Montag
Dienstag - Freitag

Samstag
13.30 - 18.00
09.30 - 12.15
13.30 - 18.00
09.00 - 17.00
Gebührensäcke
(nur 17 Liter und 35 Liter)
Fachhandel  Gebührensäcke
Sperrgutmarken

In der Gemeinde Kilchberg gibt es Sammelstellen in denen Glas, Aluminium und Weissblech, sowie Textilien (Altkleider) entsorgt werden können. Zusätzlich können an der Sammelstelle «Breitloo» Altöl und an zwei Tagen im Jahr gewisse Sonderabfälle entsorgt werden. Andere Abfälle können in den regionalen Entsorgungsparks in Adliswil und Horgen angeliefert werden.

Alle Informationen zu den Standorten und Öffnungszeiten der Sammelstellen und Entsorgungsparks finden Sie auf der Website Entsorgung Kilchberg

Weiterführender Link
Abfall-Lexikon

Abfall ist nicht gleich Abfall. Bei vielen Abfallarten fällt es uns leicht, sie richtig zu entsorgen und somit das Potential des Recyclings auch ausschöpfen zu können. Bei anderen Gegenständen und Materialien ist die Zuteilung nicht so klar. Wir haben für Sie eine Übersicht über die Abfallarten und deren richtige Entsorgung gemacht.

Weiterführende Links
Abfall-Lexikon
Übersicht Entsorgungsgebühren​​​​​​​

Das Ast- und Blattwerk von Bäumen hat gemäss der Verkehrserschliessungsverordnung über der bestehenden Strasse einen Lichtraum von 4.50 m Höhe zu wahren. An den vom Regierungsrat festgesetzten Versorgungs- und Exportrouten ist der Lichtraum bis auf eine Höhe von 4.80 m bzw. 5.20 m zu vergrössern. Bei Rad- und Fusswegen kann der Lichtraum bis auf eine Höhe von 2.65 m verkleinert werden.

Die Grundeigentümer sind verpflichtet, die Lichtraumprofile dauernd freizuhalten. Werden diese Vorschriften nicht eingehalten, werden die notwendigen Arbeiten auf Kosten des Besitzers durch die Gemeinde in Auftrag gegeben.

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Verkehrserschliessungsverordnung​​​​

Sonderabfall, Sammelmobil, Sammeldaten

Die Gemeinden im Kanton Zürich wurden in Sammelregionen eingeteilt. In jeder Sammelregion werden die Termine der Sammelaktionen gleichmässig über das Jahr verteilt, so dass unter Einbezug der Nachbargemeinden die Bevölkerung 4 bis 6 Mal pro Jahr Gelegenheit hat, eine Sammelaktion zu besuchen. Pro Sammelregion findet jährlich in einer anderen Gemeinde eine Aktion an einem Samstag statt.

Kilchberg bildet mit den Gemeinden Oberrieden, Rüschlikon und Thalwil eine Sammelregion. Die Kilchberger Einwohnerinnen und Einwohner können somit ihren Sonderabfall wie folgt entsorgen:
 

WochentagDatumZeitGemeindeSammelplatz
Mittwoch15.03.202308.00 - 11.30KilchbergSammelstelle Breitloo, Breitloo- / Steinweidstrasse
Donnerstag22.06.202308.00 - 11.30          RüschlikonParkplatz Nidelbad, Eggrainweg
Mittwoch28.06.202308.00 - 11.30ThalwilGattikon, Obstgartenstrasse
Donnerstag29.06.202308.00 - 11.30ThalwilChilbiplatz, gegenüber Dorfstrasse 65
Feitag30.06.202308.00 - 11.30OberriedenParkplatz Gemeindehaus, Alte Landstrasse 32
Samstag02.09.202308.00 - 11.30ThalwilChilbiplatz, gegenüber Dorfstrasse 65
Samstag23.09.202308.00 - 11.30KilchbergSammelstelle Breitloo, Breitloo- / Steinweidstrasse
Donnerstag30.11.202308.00 - 11.30RüschlikonParkplatz Nidelbad, Eggrainweg

Sonderabfälle dürfen auch beim Sonderabfallsammelmobil jeder anderen Gemeinde im Kanton Zürich abgegeben werden. Die Daten finden Sie auf den jeweiligen Städte- bzw. Gemeindeinternetseiten.

Gebührenordnung Abfall

Folgende Gebührenansätze gelten in der Gemeinde Kilchberg (Preise inkl. MwSt.)

Kehrichtgrundgebühr
Wohneinheitpro JahrCHF 110.00
Betriebseinheitpro JahrCHF 110.00
Kehricht (Gebührensäcke)
17-Liter-Sack10er-RolleCHF 10.00
35-Liter-Sack10er-RolleCHF 16.00
60-Liter-Sack10er-RolleCHF 25.00
110-Liter-Sack5er-RolleCHF 21.00
Betriebskehricht nach Gewicht
Sperrgutmarken
Sperrgutmarke1 StückCHF 2.80


Weiterführende Links
Gebührenübersicht

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Gebührenreglement zur Abfallverordnung

Siedlungsabfälle aus Unternehmungen (Abfallcontainer)

Abfälle aus Unternehmen wie Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbetrieben sowie Land- und Forstwirtschaft stammen die in der Zusammensetzung den Siedlungsabfällen aus Haushaltungen entsprechen und keine Sonderabfälle darstellen, können wie folgt zur Entsorgung bereitgestellt werden:

Variante A:
Container ausschliesslich mit Gebührensäcken füllen.

Variante B:
WIGA-System: Ihr Container wird bei der Leerung gewogen und Sie erhalten die Rechnung nach Gewicht direkt von Entsorgung Zimmerberg. Die WIGA-Abfuhren werden zusammen mit der offiziellen Hauskehricht-Tour am Donnerstag und Freitag durchgeführt. Für die Anmeldung wenden Sie sich direkt an Entsorgung Zimmerberg.

Entsorgung Zimmerberg
Zugerstrasse 165
8810 Horgen

Das Verbrennen von Abfällen – insbesondere von Wald-, Feld- und Gartenabfällen – im Freien ist in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV), in der Verordnung zum Massnahmenplan Luftreinhaltung und in der Gemeindeverordnung geregelt.

Abfall verbrennen im Freien ist verboten
Das Verbrennen von Abfällen im Freien ist in der Schweiz grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme bilden einzig trockene, natürliche Abfälle aus Wald, Feld und Garten, sofern dabei wenig Rauch (Rauch bedeutet auch Feinstaub) entsteht. Im Kanton Zürich sind solche Feuer jedoch nur in den Monaten März bis Oktober zugelassen. Diese Feuer sind jedoch meist nicht nötig, zumal ihre Emissionen Mensch und Umwelt belasten.

Verbrennung von Wald-, Feldabfällen
Im Kanton Zürich ist es von November bis Februar verboten, Wald-, Feld- und Gartenabfällen zu verbrennen (siehe auch Verbrennen von Gartenabfällen). Davon ausgenommen sind Grillfeuer und Brauchtumsfeuer. Eine Ausnahmebewilligung für das Verbrennen von Waldabfällen in schwer zugänglichen Gebieten, bei extremen Waldschadensereignissen, bei Verklausungsgefahr von Fliessgewässern oder bei akutem Auftreten von Forstschädlingen kann durch den zuständigen Revierförster und für Feldabfälle durch die Gemeinde erteilt werden. In bewohnten Gebieten kann die Gemeinde auch weitere Einschränkungen erlassen (z.B. für Schrebergärten).

Im Sinne der Vorsorge sollte auch in den restlichen Monaten auf die Verbrennung von Schlagabraum im Freien verzichtet werden. Falls doch Schlagabraum im Freien verbrannt werden muss oder ein Grillfeuer entfacht wird, sind folgende Punkte zu beachten:

  • Für das Feuer darf ausschliesslich naturbelassenes Holz verwendet werden, welches so trocken ist, dass bei der Verbrennung nur wenig Rauch entsteht.
  • Anzünden von oben ist besser, damit die Flammen nicht am kalten Holz anschlagen und russen.
  • Beim Anfeuern keine Brandbeschleuniger (Benzin, Altöl, usw.) verwenden.
  • Keine Mottfeuer. Das trockene Material muss locker zu einem kleinen Haufen aufgeschichtet werden und sich rasch entzünden. Danach sollte das Holz durch nachlegen von kleinen und der Feuergrösse angepassten Mengen verbrannt werden. Feuer, die auch 15 Minuten nach dem Anfeuern noch qualmen, haben nicht genügend trockenes Material und müssen gelöscht werden.
  • Keine Abfälle ins Feuer geben. Fremdstoffe vom Holz entfernen und ordnungsgemäss entsorgen.
  • Kein Feuer bei Inversionswetterlagen, nasser Witterung, starkem Wind oder Waldbrandgefahr.
  • Das Feuer ständig beaufsichtigen und bewirtschaften.

Rauchende Feuer oder das Verbrennen von Altholz (gilt als Abfall) im Freien sind verboten und können bei der Kantonspolizei verzeigt werden. Weitere Einschränkungen sind durch die SMOG Verordnung bei übermässiger Immissionsbelastung möglich.

Verbrennen von Gartenabfällen
Das Verbrennen von Abfällen im Garten ist verboten. Abfälle gehören in den Abfallcontainer zur korrekten Entsorgung.

In den Wintermonaten dürfen natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle im Freien nicht verbrannt werden. In den Sommermonaten nur, wenn sie so trocken sind, dass wenig Rauch entsteht. Grüngutabfälle aus Haushalt und Garten enthalten wertvolle Anteile. Sie sind, wenn möglich, im eigenen Garten geruchsarm zu kompostieren oder andernfalls der Grüngutsammlung mitzugeben.

Chemineefeuer
Richtiges Anfeuern verhindert Rauch und Schadstoffemissionen. Verwenden Sie ausschliesslich trockenes, gut gelagertes Brennholz. Schichten Sie vier Scheiter kreuzweise übereinander, und verwenden Sie für das Anzünden eine Anzündhilfe. Das Holz verbrennt dann von oben nach unten. Entstehende Gase verbrennen dabei in der Flamme rauchfrei und schadstoffarm.

Rauch bedeutet Feinstaub. Wenn von oben angefeuert wird, brennt das Feuer nach 15 Minuten rauchfrei. 

Weitere Informationen zum Verbrennen von Abfällen, sowie praktische Tipps zum effizienten Anzünden von Feuern mit Holz, finden Sie auf unserem Merkblatt.

Verknüpfte Dokumente
Luftreinhalteverordnung (LRV)
Verordnung zum Massnahmenplan Luftreinhaltung
Gemeindeordnung

Die Gemeinde Kilchberg wird im Trennsystem entwässert. Das Regenwasser (sämtlich beregnete Flächen) wird möglichst am Ort seines Anfalls versickert. Die Versickerung über natürliche, unbefestigte Flächen sowie über wasserdurchlässige Anlagen wie Kiesplätze, Schotterrasen und Pflastersysteme erfüllt diese Zielsetzung optimal. Das restliche Regenwasser wird in den Regenwasserleitungen gefasst und in die nahe gelegenen Bäche respektive in den See eingeleitet. Nicht beregnete Flächen fliessen zusammen mit dem übrigen Abwasser in die Kläranlagen Adliswil und Zürich Werdhölzli.

Haben Sie ein Problem bei der Abwasserentsorgung?
Bei eigenen Kanalisationsleitungen (alle Leitungen auf eigenem Grundstück sowie die Anschlussleitungen an die öffentliche Kanalisation) erhalten Sie Hilfe bei folgenden Unternehmen:

Widmer AG Kanalunterhalt
Loostrasse 7
8803 Rüschlikon
info@kanaltotal.ch
Telefon
24 Stunden Notfalldienst
044 724 21 50
0800 85 95 95
Arnold Pfister AG
Wädenswilerstrasse 7
8824 Schönenberg 
info@arnold-pfister.ch
Telefon
24 Stunden Notfalldienst

044 788 11 37
079 406 34 37

Wullschleger Kanalreinigung AG
LIndenmoosstrasse 19
8910 Affoltern am Albis 
kanal@wullschleger.com
Telefon
24 Stunden Notfalldienst
044 711 87 87


Bei öffentlichen Kanalisationen wenden Sie sich bitte an den Werkhof Gemeinde Kilchberg: Tel. 044 716 31 50, werkhof@kilchberg.ch

Abwassergebühren
Die Anschluss- und Benutzungsgebühr für die Abwasserbeseitigung finden Sie im Dokument "Gebührentarif Abwasser".

Siedlungsentwässerung
Die Siedlungsentwässerung ist in der Verordnung Siedlungsentwässerung geregelt. Es gilt zudem die Gebührenverordnung Siedlungsentwässerung.

Verknüpfte Dokumente
Gebührentarif Abwasser
Verordnung Siedlungsentwässerung
Gebührenverordnung Siedlungsentwässerung

Kontakt

Gemeinde Kilchberg
Abfallwesen
Alte Landstrasse 110
8802 Kilchberg

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