Entsorgungskalender & SMS-Erinnerungsdienst
Alle wichtigen Informationen zum Thema Abfall, Entsorgung und Recycling finden Sie auf der Website Entsorgung und im Entsorgungskalender der Gemeinde Kilchberg.
- Was wird durch die Gemeinde abgeholt?
- Was können Sie wann selbst in den entsprechenden Sammelstellen entsorgen?
- Wann wird in ihrem Quartier der Kehricht abgeholt?
- Wann sind Grüngutsammlungen?
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Abonnieren Sie neu unseren SMS-Erinnerungsdienst und verpassen Sie keine Papier-, Karton-, oder Grüngutsammlung oder die nächste Kehrichtabfuhr in Ihrer Zone.
Die Abfallwirtschaft in der Gemeinde Kilchberg ist durch die Abfallverordnung geregelt.
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Aktueller Entsorgungskalender
Für die Entsorgung von Kehricht benutzen Sie die offiziellen, gebührenpflichtigen Kehrichtsäcke. Diese können Sie an diversen Verkaufsstellen kaufen, ebenso Sperrgutmarken für die Entsorgung von Sperrgut.
Verkaufsstellen | Öffnungszeiten | ||
Einwohnerdienste | Montag | 08.00 - 11.30 13.30 - 18.00 08.00 - 11.30 13.30 - 16.30 07.00 - 15.00 | Gebührensäcke Sperrgutmarken |
Hallenbad Hochweidstrasse 10 8802 Kilchberg | Montag - Freitag Samstag - Sonntag | 08.00 - 22.00 08.00 - 18.00 | Gebührensäcke Sperrgutmarken |
Gutsbetrieb Uf Stocken Hofladen Stockenstrasse 88 8802 Kilchberg | Montag Dienstag - Freitag Samstag | 13.30 - 18.00 09.30 - 12.15 13.30 - 18.00 09.00 - 17.00 | Gebührensäcke (nur 17 Liter und 35 Liter) |
Fachhandel | Gebührensäcke Sperrgutmarken |
In der Gemeinde Kilchberg gibt es Sammelstellen in denen Glas, Aluminium und Weissblech, sowie Textilien (Altkleider) entsorgt werden können. Zusätzlich können an der Sammelstelle «Breitloo» Altöl und an zwei Tagen im Jahr gewisse Sonderabfälle entsorgt werden. Andere Abfälle können in den regionalen Entsorgungsparks in Adliswil und Horgen angeliefert werden.
Alle Informationen zu den Standorten und Öffnungszeiten der Sammelstellen und Entsorgungsparks finden Sie auf der Website Entsorgung Kilchberg.
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Abfall-Lexikon
Abfall ist nicht gleich Abfall. Bei vielen Abfallarten fällt es uns leicht, sie richtig zu entsorgen und somit das Potential des Recyclings auch ausschöpfen zu können. Bei anderen Gegenständen und Materialien ist die Zuteilung nicht so klar. Wir haben für Sie eine Übersicht über die Abfallarten und deren richtige Entsorgung gemacht.
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Abfall-Lexikon
Übersicht Entsorgungsgebühren
Das Ast- und Blattwerk von Bäumen hat gemäss der Verkehrserschliessungsverordnung über der bestehenden Strasse einen Lichtraum von 4.50 m Höhe zu wahren. An den vom Regierungsrat festgesetzten Versorgungs- und Exportrouten ist der Lichtraum bis auf eine Höhe von 4.80 m bzw. 5.20 m zu vergrössern. Bei Rad- und Fusswegen kann der Lichtraum bis auf eine Höhe von 2.65 m verkleinert werden.
Die Grundeigentümer sind verpflichtet, die Lichtraumprofile dauernd freizuhalten. Werden diese Vorschriften nicht eingehalten, werden die notwendigen Arbeiten auf Kosten des Besitzers durch die Gemeinde in Auftrag gegeben.
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Verkehrserschliessungsverordnung
Sonderabfall, Sammelmobil, Sammeldaten
Die Gemeinden im Kanton Zürich wurden in Sammelregionen eingeteilt. In jeder Sammelregion werden die Termine der Sammelaktionen gleichmässig über das Jahr verteilt, so dass unter Einbezug der Nachbargemeinden die Bevölkerung 4 bis 6 Mal pro Jahr Gelegenheit hat, eine Sammelaktion zu besuchen. Pro Sammelregion findet jährlich in einer anderen Gemeinde eine Aktion an einem Samstag statt.
Kilchberg bildet mit den Gemeinden Oberrieden, Rüschlikon und Thalwil eine Sammelregion. Die Kilchberger Einwohnerinnen und Einwohner können somit ihren Sonderabfall wie folgt entsorgen:
Wochentag | Datum | Zeit | Gemeinde | Sammelplatz |
Mittwoch | 15.03.2023 | 08.00 - 11.30 | Kilchberg | Sammelstelle Breitloo, Breitloo- / Steinweidstrasse |
Donnerstag | 22.06.2023 | 08.00 - 11.30 | Rüschlikon | Parkplatz Nidelbad, Eggrainweg |
Mittwoch | 28.06.2023 | 08.00 - 11.30 | Thalwil | Gattikon, Obstgartenstrasse |
Donnerstag | 29.06.2023 | 08.00 - 11.30 | Thalwil | Chilbiplatz, gegenüber Dorfstrasse 65 |
Feitag | 30.06.2023 | 08.00 - 11.30 | Oberrieden | Parkplatz Gemeindehaus, Alte Landstrasse 32 |
Samstag | 02.09.2023 | 08.00 - 11.30 | Thalwil | Chilbiplatz, gegenüber Dorfstrasse 65 |
Samstag | 23.09.2023 | 08.00 - 11.30 | Kilchberg | Sammelstelle Breitloo, Breitloo- / Steinweidstrasse |
Donnerstag | 30.11.2023 | 08.00 - 11.30 | Rüschlikon | Parkplatz Nidelbad, Eggrainweg |
Sonderabfälle dürfen auch beim Sonderabfallsammelmobil jeder anderen Gemeinde im Kanton Zürich abgegeben werden. Die Daten finden Sie auf den jeweiligen Städte- bzw. Gemeindeinternetseiten.
Gebührenordnung Abfall
Folgende Gebührenansätze gelten in der Gemeinde Kilchberg (Preise inkl. MwSt.)
Kehrichtgrundgebühr | |||
Wohneinheit | pro Jahr | CHF 110.00 | |
Betriebseinheit | pro Jahr | CHF 110.00 |
Kehricht (Gebührensäcke) | |||
17-Liter-Sack | 10er-Rolle | CHF 10.00 | |
35-Liter-Sack | 10er-Rolle | CHF 16.00 | |
60-Liter-Sack | 10er-Rolle | CHF 25.00 | |
110-Liter-Sack | 5er-Rolle | CHF 21.00 | |
Betriebskehricht | nach Gewicht |
Sperrgutmarken | |||
Sperrgutmarke | 1 Stück | CHF 2.80 |
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Gebührenübersicht
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Gebührenreglement zur Abfallverordnung
Siedlungsabfälle aus Unternehmungen (Abfallcontainer)
Abfälle aus Unternehmen wie Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbetrieben sowie Land- und Forstwirtschaft stammen die in der Zusammensetzung den Siedlungsabfällen aus Haushaltungen entsprechen und keine Sonderabfälle darstellen, können wie folgt zur Entsorgung bereitgestellt werden:
Variante A:
Container ausschliesslich mit Gebührensäcken füllen.
Variante B:
WIGA-System: Ihr Container wird bei der Leerung gewogen und Sie erhalten die Rechnung nach Gewicht direkt von Entsorgung Zimmerberg. Die WIGA-Abfuhren werden zusammen mit der offiziellen Hauskehricht-Tour am Donnerstag und Freitag durchgeführt. Für die Anmeldung wenden Sie sich direkt an Entsorgung Zimmerberg.
Das Verbrennen von Abfällen – insbesondere von Wald-, Feld- und Gartenabfällen – im Freien ist in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV), in der Verordnung zum Massnahmenplan Luftreinhaltung und in der Gemeindeverordnung geregelt.
Abfall verbrennen im Freien ist verboten
Das Verbrennen von Abfällen im Freien ist in der Schweiz grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme bilden einzig trockene, natürliche Abfälle aus Wald, Feld und Garten, sofern dabei wenig Rauch (Rauch bedeutet auch Feinstaub) entsteht. Im Kanton Zürich sind solche Feuer jedoch nur in den Monaten März bis Oktober zugelassen. Diese Feuer sind jedoch meist nicht nötig, zumal ihre Emissionen Mensch und Umwelt belasten.
Verbrennung von Wald-, Feldabfällen
Im Kanton Zürich ist es von November bis Februar verboten, Wald-, Feld- und Gartenabfällen zu verbrennen (siehe auch Verbrennen von Gartenabfällen). Davon ausgenommen sind Grillfeuer und Brauchtumsfeuer. Eine Ausnahmebewilligung für das Verbrennen von Waldabfällen in schwer zugänglichen Gebieten, bei extremen Waldschadensereignissen, bei Verklausungsgefahr von Fliessgewässern oder bei akutem Auftreten von Forstschädlingen kann durch den zuständigen Revierförster und für Feldabfälle durch die Gemeinde erteilt werden. In bewohnten Gebieten kann die Gemeinde auch weitere Einschränkungen erlassen (z.B. für Schrebergärten).
Im Sinne der Vorsorge sollte auch in den restlichen Monaten auf die Verbrennung von Schlagabraum im Freien verzichtet werden. Falls doch Schlagabraum im Freien verbrannt werden muss oder ein Grillfeuer entfacht wird, sind folgende Punkte zu beachten:
- Für das Feuer darf ausschliesslich naturbelassenes Holz verwendet werden, welches so trocken ist, dass bei der Verbrennung nur wenig Rauch entsteht.
- Anzünden von oben ist besser, damit die Flammen nicht am kalten Holz anschlagen und russen.
- Beim Anfeuern keine Brandbeschleuniger (Benzin, Altöl, usw.) verwenden.
- Keine Mottfeuer. Das trockene Material muss locker zu einem kleinen Haufen aufgeschichtet werden und sich rasch entzünden. Danach sollte das Holz durch nachlegen von kleinen und der Feuergrösse angepassten Mengen verbrannt werden. Feuer, die auch 15 Minuten nach dem Anfeuern noch qualmen, haben nicht genügend trockenes Material und müssen gelöscht werden.
- Keine Abfälle ins Feuer geben. Fremdstoffe vom Holz entfernen und ordnungsgemäss entsorgen.
- Kein Feuer bei Inversionswetterlagen, nasser Witterung, starkem Wind oder Waldbrandgefahr.
- Das Feuer ständig beaufsichtigen und bewirtschaften.
Rauchende Feuer oder das Verbrennen von Altholz (gilt als Abfall) im Freien sind verboten und können bei der Kantonspolizei verzeigt werden. Weitere Einschränkungen sind durch die SMOG Verordnung bei übermässiger Immissionsbelastung möglich.
Verbrennen von Gartenabfällen
Das Verbrennen von Abfällen im Garten ist verboten. Abfälle gehören in den Abfallcontainer zur korrekten Entsorgung.
In den Wintermonaten dürfen natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle im Freien nicht verbrannt werden. In den Sommermonaten nur, wenn sie so trocken sind, dass wenig Rauch entsteht. Grüngutabfälle aus Haushalt und Garten enthalten wertvolle Anteile. Sie sind, wenn möglich, im eigenen Garten geruchsarm zu kompostieren oder andernfalls der Grüngutsammlung mitzugeben.
Chemineefeuer
Richtiges Anfeuern verhindert Rauch und Schadstoffemissionen. Verwenden Sie ausschliesslich trockenes, gut gelagertes Brennholz. Schichten Sie vier Scheiter kreuzweise übereinander, und verwenden Sie für das Anzünden eine Anzündhilfe. Das Holz verbrennt dann von oben nach unten. Entstehende Gase verbrennen dabei in der Flamme rauchfrei und schadstoffarm.
Rauch bedeutet Feinstaub. Wenn von oben angefeuert wird, brennt das Feuer nach 15 Minuten rauchfrei.
Weitere Informationen zum Verbrennen von Abfällen, sowie praktische Tipps zum effizienten Anzünden von Feuern mit Holz, finden Sie auf unserem Merkblatt.
Verknüpfte Dokumente
Luftreinhalteverordnung (LRV)
Verordnung zum Massnahmenplan Luftreinhaltung
Gemeindeordnung
Die Gemeinde Kilchberg wird im Trennsystem entwässert. Das Regenwasser (sämtlich beregnete Flächen) wird möglichst am Ort seines Anfalls versickert. Die Versickerung über natürliche, unbefestigte Flächen sowie über wasserdurchlässige Anlagen wie Kiesplätze, Schotterrasen und Pflastersysteme erfüllt diese Zielsetzung optimal. Das restliche Regenwasser wird in den Regenwasserleitungen gefasst und in die nahe gelegenen Bäche respektive in den See eingeleitet. Nicht beregnete Flächen fliessen zusammen mit dem übrigen Abwasser in die Kläranlagen Adliswil und Zürich Werdhölzli.
Haben Sie ein Problem bei der Abwasserentsorgung?
Bei eigenen Kanalisationsleitungen (alle Leitungen auf eigenem Grundstück sowie die Anschlussleitungen an die öffentliche Kanalisation) erhalten Sie Hilfe bei folgenden Unternehmen:
Widmer AG Kanalunterhalt Loostrasse 7 8803 Rüschlikon info@kanaltotal.ch | Telefon 24 Stunden Notfalldienst | 044 724 21 50 0800 85 95 95 |
Arnold Pfister AG Wädenswilerstrasse 7 8824 Schönenberg info@arnold-pfister.ch | Telefon 24 Stunden Notfalldienst | |
Wullschleger Kanalreinigung AG LIndenmoosstrasse 19 8910 Affoltern am Albis kanal@wullschleger.com | Telefon 24 Stunden Notfalldienst | 044 711 87 87 |
Bei öffentlichen Kanalisationen wenden Sie sich bitte an den Werkhof Gemeinde Kilchberg: Tel. 044 716 31 50, werkhof@kilchberg.ch
Abwassergebühren
Die Anschluss- und Benutzungsgebühr für die Abwasserbeseitigung finden Sie im Dokument "Gebührentarif Abwasser".
Siedlungsentwässerung
Die Siedlungsentwässerung ist in der Verordnung Siedlungsentwässerung geregelt. Es gilt zudem die Gebührenverordnung Siedlungsentwässerung.
Verknüpfte Dokumente
Gebührentarif Abwasser
Verordnung Siedlungsentwässerung
Gebührenverordnung Siedlungsentwässerung