Seeufer
Inhaltsverzeichnis

Was gehört dazu?
Alle brennbaren Gegenstände wie Skis, Snowboards, Möbel, Schränke, Holz, Teppiche, Kunststoffgartenstühle und -tische usw. welche nicht in einen gebührenpflichtigen Kehrichtsack passen oder grösser als 150cm x 100cm x 100cm und schwerer als 20 kg sind. (Siehe auch Kleinsperrgut.)

Wo entsorgen?
Sperrige Gegenstände wie Skis, Klaviere oder Möbel samt ihren Bestandteilen müssen vom Detailhandel unabhängig von der Marke zurückgenommen werden, wenn gleichzeitig eine vergleichbare Ware gekauft wird. Vergleichbar heisst, dass die neue und die alte Ware gleich oder ähnlich sind: Snowboard gleich Ski. Bett gleich Sofa. Gleichzeitig heisst, dass die alte Ware unmittelbar beim Kauf der Neuen abgegeben werden muss und nicht erst nachträglich. Der Detailhandel kann für die Entgegennahme ein Entgelt verlangen. Ohne Neukauf besteht keine Rücknahmepflicht des Detailhandels.


Grobsperrgut kann kostenpflichtig im Entsorgungspark Adliswil oder im Entsorgungspark Horgen entsorgt werden.

Die Gemeinde Kilchberg bietet keine Grobsperrgutsammlungen oder Sammelstellen an.

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