Online-Schalter für Unternehmen
EasyGov macht die Behördengänge beim Bund, dem Kanton oder der Gemeinde einfach, schnell und effizient. Die Plattform ermöglicht Unternehmen, Bewilligungs-, Antrags- und Meldeverfahren an einem einzigen Ort elektronisch abzuwickeln. Auch die Gründung eines Unternehmens kann über EasyGov gemacht werden.
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Webseite EasyGov
Für den Verkauf von Alkohol ist ein Patent zur Führung eines Klein- und Mittelverkaufsbetriebes erforderlich. Dieses berechtigt zum Verkauf von alkoholhaltigen Getränken im Detailhandel an den Endverbraucher. Bewirtung ist verboten.
Für die Führung eines Klein- und Mittelverkaufsbetriebes können Sie ein Gesuch stellen. Alternativ können sie das
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Gesuch Führung eines Klein- und Mittelverkaufsbetrieb
Für die Gastwirtschaft sind die eidgenössischen und kantonalen Lebensmittelvorschriften wichtig. Wer im Kanton Zürich einen Gastwirtschaftsbetrieb führen möchte, benötigt ein Gastwirte-Patent. Sie können ihr Gesuch für ein Gastwirte-Patent online stellen.
Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei der Gemeindepolizei.
Weiterführende Links
Infos zum Gastwirte-Patent Kanton Zürich
Gesuch Bewilligung Führung einer Gastwirtschaft (Restaurant/Bar)
Gesuch Bewilligung Festwirtschaft (ausserordentliche Gastwirtschaft)
Öffentlicher Grund und öffentliche Einrichtungen dürfen nicht entgegen ihrer Zweckbestimmung oder über den Gemeingebrauch hinaus benützt werden. Die über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung des kommunalen öffentlichen Grundes bedarf eines Gesuches zur Bewilligung des Ressortvorstehers Sicherheit.
Insbesondere sind Verkaufsaktivitäten auf öffentlichem Grund sowie das Aufstellen und der Verkauf von Waren aller Art auf öffentlichem Grund mit Verkaufswagen, Ständen etc. wie auch das Schaustellen bewilligungspflichtig. Die Verkaufsstände und Märkte unterliegen zudem den übergeordneten Bestimmungen wie Lebensmittelverordnung, Planungs- und Baugesetz, Preisanschrift.
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Gesuch um Bewilligung über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung des kommunalen öffentlichen Grundes
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Gemeindepolizei Kilchberg
Musikvorführungen, Geld- und Naturalgabensammlungen auf Strassen und Plätzen sowie von Haus zu Haus sind bewilligungspflichtig. Sammler müssen entsprechende Ausweise und beglaubigte Sammellisten vorweisen können. Strassen- und Hausbettel um Geld oder andere Gaben ist verboten. Das Gesuch zur Bewilligung einer Sammlung oder Musikvorführung kann schriftlich gestellt werden.
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Gesuch Bewilligung einer Sammlung oder Musikvorführung
Ein Reklamegesuch ist kostenpflichtig und wird im ordentlichen Verfahren gemäss der Gebührenverordnung der Gemeinde abgerechnet: Hier reichen Sie Ihr Gesuch online ein.
Alternativ können Sie das Gesuchformular herunterladen.
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Formular Gesuch Bewilligung Reklameanlage
Fragebogen für Arbeitgebende
Beschäftigen Sie eine Haushaltshilfe, können Sie sich in wenigen Schritten als Arbeitgeber anmelden und den Lohn korrekt abrechnen.
Weiterführende Links
Formulare und Merkblätter Haushaltshilfe
Haushaltshilfe anstellen kurz erklärt