Die Gemeinden fördern die Hygiene in ihrem Wohngebiet. Sie sorgen insbesondere, soweit dies nicht kantonalen oder eidgenössischen Behörden obliegt, für die Verhütung und Beseitigung von Gefahren für Gesundheit und Wohlbefinden. Dazu zählen Massnahmen gegen Immissionen, Hygiene im Interesse des Publikums, Badeplätze, Ungezieferbekämpfung und Vorschriften für Unterkünfte zu vorübergehendem Aufenthalt.
Firmen Schädlingsbekämpfung
Marc Vieli, Vieli's Haus & Gartenunterhalt, 8802 Kilchberg | 079 826 34 02 |
Inro AG, 8404 Winterthur | 052 242 66 06 |
Desinfecta AG, 8101 Dällikon | 044 847 66 66 |
Verknüpfte Dokumente
Kantonale Verordnung über allgemeine und Wohnhygiene
Die aktuelle Bau- und Zonenordnung (BZO) Teilrevision der Nutzungsplanung vom 23. Mai 2012.
Verknüpfte Dokumente
Zonenplan
Kernzonenpläne
Aussichtsschutzplan