Die aktuelle Bau- und Zonenordnung (BZO) Teilrevision der Nutzungsplanung vom 23. Mai 2012.
Verknüpfte Dokumente
Zonenplan
Kernzonenpläne
Aussichtsschutzplan
Der Zonenplan ist Bestandteil des Geografischen Informations-System (GIS). Es dient der Erfassung, Verwaltung, Analyse, Modellierung und Visualisierung von Geoinformationen. Im Web-GIS Kilchberg ist der Zonenplan aufrufbar.
Weiterführender Link
GIS Gemeinde Kilchberg
Die wichtigsten Bedingungen und Weisungen zum Bauen sind in den allgemeinen, sowie baupolizeilichen Vorschriften festgehalten. In diesem Dokument werden unter anderem Lärmschutz, energetische Massnahmen, Benützung des öffentlichen Grundes, sowie Brandschutzvorschriften behandelt.
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Allgemeine Baupolizeiliche Bedingungen & Weisungen
Die Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten, Ausgabe 2009, sowie die Richtlinie Wohnungsbau hindernisfrei-anpassbar, Ausgabe 2009 der Schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen, sind im Kanton Zürich gemäss § 239 PBG sowie § 34 BBV I als Richtlinien und Normalien zu betrachten.
Für Sonderbauten (z.B. Spitäler, Altersheime, Behindertenheime) sind gegenüber der Norm SIA 500 erhöhte Anforderungen zu erfüllen.
Die Anforderungen im Kanton Zürich zum Thema hindernisfreies Bauen finden sie in einer Checkliste zusammengefasst.
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Checkliste Hindernisfreies Bauen
Über die nachfolgende Liste "Informationen Energieeffizientes Bauen" finden Sie Informationen, Broschüren und Webseiten über energie-effizientes Bauen.
Weiterführende Links
Sonnenkollektoren
Wärmepumpen
Fernwärme
Klassierung der Energieeffizienz von Haushaltsgeräten
Suchhilfe für energieeffiziente Haushaltgeräte
Benutzerverhalten
Förderprogramm Energie
Ökostrom
Im Februar 2010 beschloss der Gemeinderat, das kommunale Heimatschutzinventar zu überprüfen und zu aktualisieren sowie gegebenenfalls unter Berücksichtigung auch neuzeitlicher Objekte zu erweitern. Grundlage dazu ist die Pflicht der Gemeinde, über Schutzobjekte Inventare zu erstellen (LS 700.1, § 203 Abs. 2 PBG). Inventare verpflichten grundsätzlich nur die Behörden. Es handelt sich dabei nicht um eine Schutzmassnahme, sondern um eine Zusammenstellung von schutzfähigen Objekten. Für die betroffenen Grundeigentümer hat der Inventareintrag alleine keine Auswirkungen. Erst eine schriftliche Mitteilung über die Inventarisierung bewirkt ein Veränderungsverbot für ein Jahr. Der Gemeinderat hat dem überarbeiteten Inventar der Heimatschutzobjekte an seiner Sitzung vom 10. Mai 2011 zugestimmt.
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Heimatschutzinventar Liegenschaften A - N
Heimatschutzinventar Liegenschaften O - Z
Übersichtsplan Mst: 1:2500