Bootssteg im Winter

Die Gemeindeversammlung ist nebst der Urnenabstimmung das oberste Organ (Legislative) der Gemeinde Kilchberg.
Sämtliche stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die in Kilchberg wohnaft sind, sind berechtigt daran teilzunehmen und über die Sachgeschäfte abzustimmen. 

Inhaltsverzeichnis

  • 11. Juni 2024
  • 12. Juni 2024 (Anschluss-Gemeindeversammlung, optional)
  • 10. September 2024 (optional)
  • 3. Dezember 2024

Gemeindeversammlungen vom 5. Dezember 2023

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Kilchberg werden auf Dienstag, 5. Dezember 2023, auf 19.30 Uhr zur Gemeindeversammlung im Gemeindesaal, Alte Landstrasse 110, eingeladen.

Es sind folgende Geschäfte traktandiert:

1. Politische Gemeinde Kilchberg; Budget 2024 sowie Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2024; Genehmigung
Beleuchtender Bericht
Budget 2024

2. Gutsbetrieb Uf Stocken; Scheune Vers.-Nr. 1698; Neubau Photovoltaikanlage; Abrechnung Objektkredit von CHF 185'648.77 inkl. MWST; Genehmigung
Beleuchtender Bericht

Die amtliche Publikation erfolgte am 3. November 2023 im "Thalwiler Anzeiger" (Amtliches Publikationsorgan).

Bezüglich des Stimmrechts wird auf die Bestimmungen des Gesetzes über die Politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2013 verwiesen.

Die Akten liegen ab 6. November 2023 in der Abteilung Präsidiales im Gemeindehaus zur Einsicht auf.

Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes sind dem Gemeinderat spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet einzureichen.

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Abteilung Präsidiales gerne zur Verfügung.

Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2023

Die Gemeindeversammlung hat folgenden Beschluss gefasst:

1.Politische Gemeinde Kilchberg; Jahresrechnung und Sonderrechnungen 2022; Genehmigung
Dem Antrag wurde zugestimmt.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss der Gemeindeversammlung kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen

  • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§19 Abs. 1 lit. c i.V.m. §19b Abs. 2 lit. c sowie §21a und §22 Abs. 1 VRG)

  • und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. §19b Abs. 2 lit. c sowie §20 und §22 Abs. 1 VRG)

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

ABTEILUNG PRÄSIDIALES

Amtliche Publikation im "Thalwiler Anzeiger": 16. Juni 2023


Frühere Gemeindeversammlungen:

Kontakt

Gemeinde Kilchberg
Abteilung Präsidiales
Alte Landstrasse 110
8802 Kilchberg

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