- 13. September 2022 (optional)
- 7. Dezember 2022
Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2022
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Kilchberg werden auf Dienstag, 21. Juni 2022 auf 20.00 Uhr zur Gemeindeversammlung im Gemeindesaal, Alte Landstrasse 110, eingeladen.
Es sind folgende Geschäfte traktandiert
1. Politische Gemeinde Kilchberg; Jahresrechnung 2021; Abnahme
Dem Antrag wurde zugestimmt.
01 Beleuchtender Bericht; Jahresrechnung 2021
2. Gutsbetrieb Uf Stocken; Wohnhäuser Stockenstrasse 84/86/88; Bauabrechnung der Sanierung/Erneuerung (ungebundene Kosten); Genehmigung
Dem Antrag wurde zugestimmt.
02 Beleuchtender Bericht; Gutsbetrieb Uf Stocken; Stockenstrasse 84/86/88; Abrechnung / Sanierung (ungebundene Kosten)
Die amtliche Publikation erfolgte am 20. Mai 2022 im "Thalwiler Anzeiger" (Amtliches Publikationsorgan).
Bezüglich des Stimmrechts wird auf die Bestimmungen des Gesetzes über die Politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2013 verwiesen.
Die Akten liegen ab 20. Mai 2022 in der Abteilung Präsidiales im Gemeindehaus zur Einsicht auf.
Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes sind dem Gemeinderat spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet einzureichen.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Abteilung Präsidiales gerne zur Verfügung.
Gemeindeversammlung vom 22. März 2022
Die Gemeindeversammlung hat folgenden Beschluss gefasst:
- Schulraumplanung Kilchberg; Schulraumerweiterung mit Umbau der Villa Spinnergut; Objektkredit von CHF 430'000.00 inkl. MWST (+/- 15 %) für die Planung; Genehmigung
Der Antrag wurde mit einer Erhöhung des Objektkredits von CHF 390'000.00 auf CHF 430'000.00 genehmigt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen
wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§19 Abs. 1 lit. c i.V.m. §19b Abs. 2 lit. c sowie §21a und §22 Abs. 1 VRG)
und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. §19b Abs. 2 lit. c sowie §20 und §22 Abs. 1 VRG)
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
ABTEILUNG PRÄSIDIALES
Amtliche Publikation im "Thalwiler Anzeiger": 25. März 2022
Frühere Gemeindeversammlungen:
Datum | Geschäfte / Ergebnisse |
22.03.2022 | Beschlüsse |
07.12.2021 | Beschlüsse |
22.06.2021 | Beschlüsse |
08.12.2020 | Beschlüsse |
15.09.2020 | Beschlüsse |
26.11.2019 | Beschlüsse |
25.06.2019 | Beschlüsse |
27.11.2018 | Beschlüsse |
26.06.2018 | Beschlüsse |
28.11.2017 | Beschlüsse |
27.06.2017 | Beschlüsse |
29.11.2016 | Beschlüsse |