Führungsteam für Stockengut Kilchberg gesucht


Die Gemeindeversammlung ist nebst der Urnenabstimmung das oberste Organ (Legislative) der Gemeinde Kilchberg.
Sämtliche stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die in Kilchberg wohnaft sind, sind berechtigt daran teilzunehmen und über die Sachgeschäfte abzustimmen.
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Kilchberg werden hiermit zur Gemeindeversammlung vom Dienstag, 16. Juni 2026 mit einer allfälligen Anschluss-Gemeindeversammlung am Mittwoch, 17. Juni 2026, Beginn jeweils um 18.00 Uhr, im Gemeindesaal, Alte Landstrasse 110, eingeladen.
Es sind folgende Geschäfte traktandiert:
1. Politische Gemeinde Kilchberg; Jahresrechnung und Sonderrechnungen 2025
Beleuchtender Bericht
Jahresrechnung 2025
2. Abrechnung der aufgelaufenen Kosten bis zum Projektabbruch der Instandhaltung und Erweiterung des Feuerwehrdepots, des Werkhofs und der Wohnungen an der Alten Landstrasse 166 von insgesamt CHF 3'309'323.45 inkl. MWST
Beleuchtender Bericht
3. Kommunaler Richtplan Kilchberg; Teilrevision 2026; Anpassung Richtplantext Kapitel 4.2 Erholungs- und Freihaltegebiete
Beleuchtender Bericht
Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV
Richtplantext
4. Bau- und Zonenordnung (BZO); Gesamtrevision 2026
Beleuchtender Bericht
Bau- und Zonenordnung (BZO)
Bau- und Zonenordnung (BZO) Synoptische Darstellung der Änderungen
Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV
Bericht Einwendungen
Zonenplan Mst. 1-1'500
Zonenplan Mst. 1-1'500 Differenzplan
Ergänzungsplan Kernzonen Mst. 1-1'500
Ergänzungsplan Kernzonen Mst. 1-1'500 Differenzplan
Ergänzungsplan Aussichtsschutz Mst. 1-1'500
Ergänzungsplan Aussichtsschutz Mst. 1-1'500 Differenzplan
Ergänzungsplan Mischnutzung Mst. 1-2'000
Sie helfen uns die Gemeindeversammlung effizient durchzuführen, wenn Sie uns allfällige Anträge zur Gesamtrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) vorgängig an bzo@kilchberg.ch einreichen.
Die amtliche Publikation erfolgte am 8. Mai 2026 im "Thalwiler Anzeiger".
Bezüglich des Stimmrechts wird auf die Bestimmungen des Gesetzes über die Politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2013 verwiesen.
Die Akten liegen ab Mittwoch, 13. Mai 2026 im Bereich Präsidiales im Gemeindehaus zur Einsicht auf.
Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes sind dem Gemeinderat spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet einzureichen.
Wenn Sie hilfsbedürftig sind und einen Fahrdienst zum Gemeindehaus wünschen, melden Sie sich bitte spätestens eine Woche vor der Gemeindeversammlung bei der Nachbarschaftshilfe Kilchberg, Tel. 044 716 37 90 oder per E-Mail an nachbarschaftshilfe@kilchberg.ch.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Abteilung Präsidiales gerne zur Verfügung.
Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2025
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Kilchberg werden zur Gemeindeversammlung am Dienstag, 2. Dezember 2025, um 19.30 Uhr im Gemeindesaal, Alte Landstrasse 110, eingeladen.
Es sind folgende Geschäfte traktandiert:
1. Gheistrasse 84; Neubau Feuerwehrdepot und Werkhof; Objektkredit von CHF 1’810’000.00 inkl. MWST. (+/- 10%) für die Projektierung
Dem Antrag wurde zugestimmt.
Beleuchtender Bericht
2. Politische Gemeinde Kilchberg; Budget 2026 sowie Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2026; Genehmigung
Der bereinigten Vorlage wurde zugestimmt.
Beleuchtender Bericht
Budget 2026
Finanzplan 2025 - 2029
3. Polizeiverordnung; Revision 2025
Dem Antrag wurde zugestimmt.
Beleuchtender Bericht
Synoptische Darstellung der Änderungen
4. Schulhaus Dorfstrasse 39/41; Ausbau Dachstock, Sanierung Heizung; Abrechnung
Objektkredit (Ausführung) von CHF 3'675'533.78
Dem Antrag wurde zugestimmt.
Beleuchtender Bericht
Die amtliche Publikation erfolgte am 31. Oktober 2025 im “Thalwiler Anzeiger”, dem amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Kilchberg.
Bezüglich des Stimmrechts wird auf die Bestimmungen des Gesetzes über die Politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2013 verwiesen.
Die Akten liegen ab 3. November 2025 bei der Gemeinde Kilchberg, Bereich Präsidiales, Alte Landstrasse 110, 8820 Kilchberg, am Schalter 1 im ersten Stock, zur Einsicht auf.
Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes sind dem Gemeinderat spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und von der Fragestellerin oder dem Fragesteller unterzeichnet einzureichen.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Bereichs Präsidiales gerne zur Verfügung.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
BEREICH PRÄSIDIALES
Amtliche Publikation im "Thalwiler Anzeiger": 5. Dezember 2025
Gemeinde Kilchberg
Abteilung Präsidiales
Alte Landstrasse 110
8802 Kilchberg