Pilzkontrolle
Pilzsammlerinnen und Pilzsammler, die selbst gesammelte Wildpilze geniessen möchten, empfehlen wir, ihr Sammelgut durch die Pilzkontrollstelle kostenlos kontrollieren zu lassen.
Die Pilzkontrolle übernimmt folgende Aufgaben:
- untersucht Pilze auf ihre Geniessbarkeit
- steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinden Adliswil, Kilchberg, Langnau a/A, Rüschlikon und Thalwil zur Kontrolle von selbst gesammelten Pilzen zur Verfügung. Bitte beachten Sie: Die Pilze sind gereinigt und nach Arten getrennt vorzulegen. Giftige und ungeniessbare Pilze werden konfisziert. Bitte verwenden Sie keine Plastiktaschen. Die Pilze verderben und müssen als unbrauchbar taxiert und vernichtet werden
- bestimmt Pilze bei Verdacht auf Vergiftungen
Von Ende August bis Ende Oktober finden die unentgeltlichen amtlichen Pilzkontrollen statt an folgendem Ort:
Adresse:
Sitzungszimmer Schützenhalle
Dorfstrasse 65
8800 Thalwil
Die genauen Daten und Zeiten sind der Tagespresse zu entnehmen oder auf der Website der Gemeinde Thalwil.
Pilzkontrolleure | Name | Telefon |
Leiterin | Katharina Weber | 044 721 06 13 079 931 43 95 |
Weitere Pilzkontrolleure | Alfred Frei | 044 720 90 50 079 635 71 86 |
Ina Müller und/oder Markus Ernst | 043 377 86 92 079 201 83 11 | |
Auskunft | Gesundheitssekretariat Thalwil | 044 723 22 18 |
Bitte halten Sie sich unbedingt an folgende Sicherheitsregeln:
- Pflücken Sie nur Pilze, die Sie genau kennen
- Sammeln Sie keine verdorbenen Pilze, diese sind immer giftig
- Benützen Sie zum Sammeln nur luftdurchlässige, feste Körbe, keine Plastik- oder Papiertaschen
- Lassen Sie alle Pilze vom amtlichen Pilzkontrolleur prüfen
Für das Gebiet des Kantons Zürich gilt die Pilzschutz-Verordnung. Die wichtigsten Bestimmungen lauten:
- Es dürfen nur dem Sammler oder der Sammlerin bekannte Pilze gesammelt werden
- Das mutwillige Zerstören von Pilzen ist verboten
- Die Baudirektion kann besondere Pilzschutzgebiete bezeichnen
- Eine Person darf pro Tag nicht mehr als ein Kilo Pilze sammeln
- In der Zeit vom ersten bis zum zehnten Tag jeden Monats dürfen keine Pilze gesammelt werden
- Übertretungen dieser Verordnung werden mit Busse bis zu CHF 1000.00 bestraft
In der Kernzone des Wildnispark Zürich ist das Sammeln von Pilzen verboten. Bitte beachten Sie die Hinweisschilder und die entsprechenden Baum-Markierungen.
Verknüpftes Dokument
Pilzschutzverordnung Kanton Zürich