Baugrube am See Kilchberg

Hier finden Sie die aktuellen Baupublikationen der Gemeinde Kilchberg mit den entsprechenden Fristen, sowie Angaben zu allfälligen Auflagen und ergänzende rechtliche Hinweise. 

Inhaltsverzeichnis

27.06.2025 - Bauprojekt Edith Pfister Steiner

Bauherrschaft                     
Edith Pfister Steiner, Schoorenstrasse 68, 8802 Kilchberg

Projektverfasser                 
Hobiger Feichtner Architekten GmbH, Ernastrasse 22, 8802 Kilchberg ZH

Bauprojekt                           
Umbau EG bis DG, Ersatz von 3 kleinen Dachflächenfenster (DFF), 1 Vergrösserung DFF, 1 neues grosses DFF, Pilgerweg 30, Gebäude Assek. Nr.46, Kataster Nr. 1522, Wohn- und Gewerbezone, 3 Geschosse

Planauflage                         
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Dauer der Planauflage        
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe                     
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.

Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.

Baukommission Kilchberg
27. Juni 2025

 

                                            

27.06.2025 - Bauprojekt Julien Witt

Bauherrschaft                     
Julien Witt, Paradiesstrasse 2, 8802 Kilchberg

Bauprojekt                           
Umnutzung OG und Ausbau DG, Gebäude Assek. Nr.163, Kataster Nr. 1307, Wohn- und Gewerbezone, 3 Geschosse

Planauflage                         
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Dauer der Planauflage        
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe                     
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.

Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.

Baukommission Kilchberg
27. Juni 2025                                        

27.06.2025 - Bauprojekt Désirée Pïech

Bauherrschaft                     
Désirée Pïech, Oberer Rütiweg 1, 8803 Rüschlikon

Bauprojekt                           
Alte Landstrasse 115b; Zweigeschossiger Wohnungsbau, Kataster Nr. 985, Wohnzone W2A

Planauflage                         
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen üroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Dauer der Planauflage         
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe                     
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.

Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.

Baukommission Kilchberg
27. Juni 2025

 

                                            

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Alte Landstrasse 110
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