verschneite Wiese

Hier finden Sie die aktuellen Baupublikationen der Gemeinde Kilchberg mit den entsprechenden Fristen, sowie Angaben zu allfälligen Auflagen und ergänzende rechtliche Hinweise. 

Inhaltsverzeichnis

06.12.2024 - Bauprojekt Politische Gemeinde Kilchberg

Bauherrschaft    
Politische Gemeinde Kilchberg, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg

Projektverfasser    
IRIS-Spielwelten GmbH, Hagstrasse 5, 6078 Lungern

Bauprojekt    
Neubau öffentlicher Spielplatz Parkanlage Navillegut, Kantonales Inventarobjekt RRB 3331/3985, Inventar-Nr. VIII/17, Kataster Nr. 2613, Erholungszone EA1, Festplatz und Parkanlage

Planauflage    
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Dauer der Planauflage    
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe    
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.
    
Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.

Baukommission Kilchberg
6. Dezember 2024

06.12.2024 - Bauprojekt Katarina und Theodor Hugerbühler

Bauherrschaft    
Katarina und Theodor Hungerbühler, Seehaldenstrasse 57, 8800 Thalwil

Projektverfasser    
Wanner + Fankhauser AG, Rebhaldenstrasse 4, 8002 Zürich

Bauprojekt    
Lärchenweg 1; Fenster-, Geländerersatz sowie Sanierung Flachdach und neuer Fassadenanstrich (Inventarobjekt-Nr. BA01350076), Gebäude Assek. Nr. 892, Kataster Nr. 1840, Wohnzone W2B

Planauflage    
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Dauer der Planauflage    
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe    
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.
    
Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.

Baukommission Kilchberg
6. Dezember 2024

06.12.2024 - Bauprojekt Politische Gemeinde Kilchberg

Bauherrschaft    
Politische Gemeinde Kilchberg, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg

Projektverfasser    
DAWI AG, Rütihof 7, 8820 Wädenswil

Bauprojekt    
Dorfstrasse 115a.1, Kantonales Inventarobjekt RRB 3331/1985, Inventar-Nr. I/1, VI/1-6; Dachsanierung und Schliessung offener Aussenwände von Einstellgebäude und Werkstatt Friedhof, Gebäude Assek. Nr. 846, Kataster Nr. 2295, Kernzone

Planauflage    
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Dauer der Planauflage    
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe    
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.
    
Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.

Baukommission Kilchberg
6. Dezember 2024

29.11.2024 - Bauprojekt Janina und Remo Berger

Bauherrschaft    
Janina und Remo Berger, Alte Landstrasse 17, 8802 Kilchberg

Projektverfasser    
Arndt Geiger Herrmann AG, Mythenquai 345, 8038 Zürich

Bauprojekt    
Schlimbergstrasse 3; Projektänderung Umgebungsplan, Grundrisse, Schnitte und Fassaden (Schutzobjekt Inventar-Nr. BA01350145), Gebäude Assek. Nr., Kataster Nr. 1020, Kernzone

Planauflage    
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Dauer der Planauflage    
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe    
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.

Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.

Baukommission Kilchberg
29. November 2024

22.11.2024 - Bauprojekt Politische Gemeinde Kilchberg

Bauherrschaft    
Politische Gemeinde Kilchberg, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg

Projektverfasser    
WKP Bauingenieure AG, Verena Conzett-Strasse 7, 8004 Zürich

Bauprojekt    
Neubau öffentliche Werkstoffsammelstelle mit sieben Unterflurcontainern, Beleuchtung, Infotafel, Plakatständer, Abfallpresshai, Kataster Nr. 3487, Zone Kernzone

Planauflage    
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Dauer der Planauflage    
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe    
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.
    
Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.

Baukommission Kilchberg   
22. November 2024

15.11.2024 - Bauprojekt Beat Lötscher

Bauherrschaft    
Beat Lötscher, Böndlerstrasse 22a, 8802 Kilchberg

Projektverfasser    
Lötscher Architektur GmbH, Hauptstrasse 3, 6045 Meggen

Bauprojekt    
Böndlerstrasse 22a; Aufstockung Attikageschoss auf bestehendes Einfamilienhaus, Gebäude Assek. Nr.284, Kataster Nr. 4893, Wohnzone W2B

Planauflage    
Die Pläne können in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Dauer der Planauflage    
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe    
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.

Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.

Baukommission Kilchberg
15. November 2024

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