Eine Hausgeburt muss innert dreier Tage dem Zivilstandsamt zur Beurkundung gemeldet werden.
Fand die Geburt in einem Spital statt, erstattet das Spital die Anzeige beim zuständigen Zivilstandsamt.
Anzeigeberechtigt sind: Mutter und Vater (bei nicht verheirateten Eltern, muss der Vater das Kind anerkannt haben), Hebamme, oder jede dabei gewesene Person.
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Formulare Geburtsmeldung
Geburtsscheine, auch internationale (CIEC), sowie Familienausweise und Bestätigungen einer Kindesanerkennung können beim Zivilstandsamt Thalwil-Rüschlikon-Kilchberg bestellt werden.
Weiterführende Links
Elternverein Kilchberg
Kinder- und Jugendhilfezentrum Horgen
Verknüpfte Dokumente
Babymassage
Bewegungsraum für Babys