Luftaufnahme Kilchberg Sommer

Ziel des Schlichtungsverfahrens ist die zwei Streitparteien zu versöhnen und so einen Gang vor Gericht zu verhindern. Falls es zu keiner Einigung kommt, erteilt die Schlichtungsstelle die Klagebewilligung oder fällt einen Entscheid. In bestimmten Fällen kann die Schlichtungsbehörde den Parteien auch einen Urteilsvorschlag unterbreiten. 

Inhaltsverzeichnis

Friedensrichterin

Das Friedensrichteramt Kilchberg-Rüschlikon ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen und befindet sich in Rüschlikon. Aufgabe der Friedensrichterin ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen. Wichtige Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie hier.

Das Friedensrichteramt ist zuständig für:

  • Forderungsklagen
  • Arbeitsrechtliche Klagen
  • Erbrechtliche Klagen
  • Nachbarschaftsklagen
  • etc.

Direkt bei den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind:

  • Scheidungsklagen beim zuständigen Bezirksgericht
  • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei
  • Klagen aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen bei der zuständigen Paritätischen Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen am Bezirksgericht

Auskünfte, Beratungen:

Das Friedensrichteramt erteilt telefonisch Auskünfte über Fragen, die das Vorgehen bei Klagen betreffen und ist Ansprechperson für allgemeine Beratungen.

Für Rechtsauskünfte wenden Sie sich bitte an die unentgeltliche Rechtsauskunft in Horgen oder an eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt.

Formulare für Parteieingaben können hier  heruntergeladen werden.
Bitte das Schlichtungsgesuch inkl. Beilagen im Doppel einreichen.

Postadresse für Briefe:
Friedensrichteramt Kilchberg-Rüschlikon
Pilgerweg 29
8803 Rüschlikon

Postadresse für Pakete:
Friedensrichteramt Kilchberg-Rüschlikon
c/o Gemeinde Rüschlikon
Pilgerweg 29
8803 Rüschlikon

Verhandlungslokal:
Bahnhofstrasse 38
8803 Rüschlikon
(Der Eingang befindet sich auf der Rückseite des Hauses bei der Pizzeria Da Toni, bitte benützen Sie nur die öffentlichen Parkplätze.)

Hier gelangen Sie auf die Website  Zweckverband Friedensrichteramt Kilchberg-Rüschlikon.

Kontakt:
Friedensrichteramt Kilchberg-Rüschlikon
8803 Rüschlikon
Tel. 044 723 23 38
friedensrichteramt@rueschlikon.ch

Friedensrichterin
lic. iur. Petra Dörner Eberhard
044 715 27 26
friedensrichteramt@rueschlikon.ch

Adressen:

Postadresse für Briefe:
Friedensrichteramt Kilchberg-Rüschlikon
Pilgerweg 29
8803 Rüschlikon

Wichtiger Hinweis:
Bitte Schlichtungsgesuch inkl. Beilagen im Doppel einreichen.

Postadresse für Pakete:
Friedensrichteramt Kilchberg-Rüschlikon
c/o Gemeinde Rüschlikon
Pilgerweg 29
8803 Rüschlikon

Verhandlungslokal:
Bahnhofstrasse 38
8803 Rüschlikon
(Der Eingang befindet sich auf der Rückseite des Hauses bei der Pizzeria Da Toni, bitte benutzen Sie nur die öffentlichen Parkplätze.)

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