Luftaufnahme Kilchberg Frühling

Ziel des Schlichtungsverfahrens ist die zwei Streitparteien zu versöhnen und so einen Gang vor Gericht zu verhindern. Falls es zu keiner Einigung kommt, erteilt die Schlichtungsstelle die Klagebewilligung oder fällt einen Entscheid. In bestimmten Fällen kann die Schlichtungsbehörde den Parteien auch einen Urteilsvorschlag unterbreiten. 

Inhaltsverzeichnis

Friedensrichterin

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen. Wichtige Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie hier.

Aufgaben und Funktionen

Erste Instanz bei Streitigkeiten zivilrechtlicher Art:

  • Forderungsklagen
  • Arbeitsrechtliche Klagen
  • Erbrechtliche Streitigkeiten
  • Nachbarrechtliche Streitigkeiten
  • Streitigkeiten unter Stockwerkeigentümern

Die Friedensrichterin steht während der Bürozeiten für kurze telefonische Beratungen zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis:
Für Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen ist die Paritätische Schlichtungsbehörde in Mietsachen am Bezirksgericht Horgen zuständig.

Friedensrichterin
lic.iur. Claudia Scheiner
044 715 27 26
8803@friedensrichter.ch

Adressen:

Postadresse für Briefe:
Friedensrichteramt Kilchberg-Rüschlikon
Pilgerweg 29
8803 Rüschlikon

Wichtiger Hinweis:
Bitte Schlichtungsgesuch inkl. Beilagen im Doppel einreichen.

Postadresse für Pakete:
Friedensrichteramt Kilchberg-Rüschlikon
c/o Gemeinde Rüschlikon
Pilgerweg 29
8803 Rüschlikon

Verhandlungslokal:
Bahnhofstrasse 38
8803 Rüschlikon
(Der Eingang befindet sich auf der Rückseite des Hauses bei der Pizzeria Da Toni, bitte benützen Sie nur die öffentlichen Parkplätze.)

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