Wer für seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln aufkommen kann und sich in einer Notlage befindet, hat Anspruch auf wirtschaftliche und persönliche Hilfe. Die wirtschaftliche Hilfe gewährleistet das soziale Existenzminimum und erfolgt nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).
Für eine persönliche Beratung kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.
Weiterführende Links
Sozialhilfe Kanton Zürich
Armutsrechner Kanton Zürich
Infos zur Pflegefinanzierung
Schuldenberatung Kanton Zürich
Stipendienstelle Kanton Zürich
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine Bescheinigung brauchen für:
- Das Einbürgerungsgesuch
- Die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung (B)
- Den Antrag der Niederlassungsbewilligung (C)
Die Bescheinigung kann nur für die Wohnsitzdauer in Kilchberg ausgestellt werden und ist kostenlos.
Die Sozialkommission Kilchberg besteht inkl. Präsidentin aus fünf Mitgliedern. Das Präsidium wird vom Gemeinderat aus seiner Mitte bestimmt. Die übrigen Mitglieder werden an der Urne gewählt.
Die Sozialkommission prüft eingehende Gesuche und entscheidet über die wirtschaftliche Hilfe.
Die Aufgaben und Finanzbefugnisse der Sozialkommission sind in Art. 43 und Art. 44 der Gemeindeordnung geregelt.
Die Sozialkommission Kilchberg besteht aktuell aus folgenden Personen: