Letzte Chance auf Prämienverbilligung 2022!

Erfahren Sie wissenswerte Informationen und wichtige Anlaufstellen zu AHV und Zusatzleistungen AHV/IV, Anmeldung zum Rentenbezug, IV, Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose, individuellen Prämienverbilligung, sowie zu Familienzulagen.
Die AHV-Zweigstelle ist die Schnittstelle zwischen der Bevölkerung und der Sozialversicherungsanstalt des Kanton Zürich (SVA) und erbringt folgende Dienstleistungen:
Zusatzleistungen zur AHV/IV garantieren Rentnerinnen und Rentnern ein gesetzlich festgelegtes Mindesteinkommen. Im Kanton Zürich gibt es vier Leistungsarten:
Zusatzleistungen werden individuell berechnet. Ihre Höhe richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Rentnerinnen und Rentner.
Weiterführende Links
Website Kanton Zürich Ergänzungsleistungen AHV/IV
Merkblätter Ergänzungsleistungen AHV/IV
eServicePortal Kilchberg
Anmeldung Zusatzleistungen AHV/IV
Verknüpfte Dokumente
Broschüre Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
Broschüre Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
Broschüre Ergänzungsleistungen (EL) 2021: Was ändert?
Überbrückungsleistungen sichern die Existenz von Personen, die kurz vor dem Rentenalter ihre Erwerbsarbeit verloren haben, bis zum Zeitpunkt, in dem sie ihre Altersrente beziehen können. Überbrückungsleistungen sind Bedarfsleistungen und werden ähnlich berechnet wie die Ergänzungsleistungen zu einer AHV- oder IV-Rente. Arbeitslose, die nach dem 60. Geburtstag von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden und kein ausreichendes Einkommen mehr finden, können bis zur Pensionierung Überbrückungsleistungen erhalten.
Weiterführender Link
Website Sozialversicherungsanstalt Kanton Zürich Überbrückungsleistungen
Verknüpfte Dokumente
Infobroschüre Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
Antrag für Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
Wer in der Schweiz wohnt oder erwerbstätig ist, ist obligatorisch bei der IV versichert. Die Invalidenversicherung vermindert oder beseitigt die wirtschaftlichen Folgen einer gesundheitlich bedingten Einschränkung der Erwerbsfähigkeit.
Für Fragen betreffend Invalidenrenten wenden Sie sich bitte direkt an die IV-Stelle des Kantons Zürich.
Weiterführende Links
Website SVA Zürich
Infos & Anmeldung IV
Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf Prämienverbilligungen.
Für Personen mit einem Anknüpfungspunkt in der Schweiz (Wohnsitz, Arbeitsort) und Bezügerinnen und Bezüger von Leistungen der schweizerischen Arbeitslosenversicherung mit Wohnsitz in einem EU-Staat, Norwegen oder Island sind die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung im kantonalen Recht (des jeweiligen Wohnsitzkantons) geregelt.
Nähere Informationen zur Prämienverbilligung vermittelt die kantonale Stelle SVA Zürich.
Weiterführende Links
Häufig gestellte Fragen zur IPV
Informationen zur Prämienverbilligung
Website SVA Zürich
Familienzulagen sind ein Zuschuss an Eltern. Sie sollen die finanzielle Mehrbelastung durch Kinder teilweise ausgleichen. Im Kanton Zürich erhalten Arbeitnehmende und Nichterwerbstätige monatlich Familienzulagen.
Weiterführende Links
Familienausgleichskasse SVA Zürich
Familienzulagen SVA Zürich
Familienzulagen AHV
In der Schweiz ist die Krankenversicherung für die gesamte Wohnbevölkerung obligatorisch. Die versicherungspflichtigen Personen müssen sich bei einem anerkannten Krankenversicherer versichern lassen.
Versicherungspflichtig sind:
Gemeinde Kilchberg
Bereich Sozialversicherungen
Alte Landstrasse 110
8802 Kilchberg