Luftaufnahme Kilchberg mit Zürichsee, Blickrichtung Zürich

Erfahren Sie wissenswerte Informationen und wichtige Anlaufstellen zu AHV und Zusatzleistungen AHV/IV, Anmeldung zum Rentenbezug, IV, Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose, individuellen Prämienverbilligung, sowie zu Familienzulagen. 

Inhaltsverzeichnis

Die AHV-Zweigstelle ist die Schnittstelle zwischen der Bevölkerung und der Sozialversicherungsanstalt des Kanton Zürich (SVA) und erbringt folgende Dienstleistungen:

  • Auskunft für allgemeine Fragen der AHV
  • Annahmestelle für AHV- und Rentenameldung
  • Anmeldung für Selbständige und Nichterwerbstätige
  • Anmeldung für AHV-Ausweis
  • Abgabe von verschiedenen Merkblättern und Formularen

AHV Zweigstelle
Abteilung Soziales/Gesundheit
Alte Landstrasse 110
8802 Kilchberg

Zusatzleistungen zur AHV/IV garantieren Rentnerinnen und Rentnern ein gesetzlich festgelegtes Mindesteinkommen. Im Kanton Zürich gibt es vier Leistungsarten:

  • Ergänzungsleistungen (EL) nach Bundesrecht
  • Beihilfen (BH) nach kantonalem Recht
  • Kantonale Zuschüsse für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner (ZU)
  • Gemeindezuschüsse (GZ) nach Gemeinderecht (in einigen Gemeinden)

Zusatzleistungen werden individuell berechnet. Ihre Höhe richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Rentnerinnen und Rentner.

Weiterführende Links
Anmeldung Zusatzleistungen AHV/IV
Kanton Zürich Ergänzungsleistungen AHV/IV
Merkblätter Ergänzungsleistungen AHV/IV

Verknüpfte Dokumente
Broschüre Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
Broschüre Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
Broschüre Ergänzungsleistungen (EL) 2021: Was ändert?

Überbrückungsleistungen sichern die Existenz von Personen, die kurz vor dem Rentenalter ihre Erwerbsarbeit verloren haben, bis zum Zeitpunkt, in dem sie ihre Altersrente beziehen können. Überbrückungsleistungen sind Bedarfsleistungen und werden ähnlich berechnet wie die Ergänzungsleistungen zu einer AHV- oder IV-Rente. Arbeitslose, die nach dem 60. Geburtstag von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden und kein ausreichendes Einkommen mehr finden, können bis zur Pensionierung Überbrückungsleistungen erhalten.

Weiterführender Link
Sozialversicherungsanstalt Kanton Zürich Überbrückungsleistungen

Verknüpfte Dokumente
Infobroschüre Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
Antrag für Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

Wer in der Schweiz wohnt oder erwerbstätig ist, ist obligatorisch bei der IV versichert. Die Invalidenversicherung vermindert oder beseitigt die wirtschaftlichen Folgen einer gesundheitlich bedingten Einschränkung der Erwerbsfähigkeit.

Für Fragen betreffend Invalidenrenten wenden Sie sich bitte direkt an die IV-Stelle des Kantons Zürich.

Weiterführende Links
SVA Zürich
Infos & Anmeldung IV

SVA Zürich
IV

Postfach
8087 Zürich

Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf Prämienverbilligungen.

Für Personen mit einem Anknüpfungspunkt in der Schweiz (Wohnsitz, Arbeitsort) und Bezügerinnen und Bezüger von Leistungen der schweizerischen Arbeitslosenversicherung mit Wohnsitz in einem EU-Staat, Norwegen oder Island sind die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung im kantonalen Recht (des jeweiligen Wohnsitzkantons) geregelt.

Nähere Informationen zur Prämienverbilligung vermittelt die kantonale Stelle SVA Zürich.

Weiterführende Links
Häufig gestellte Fragen zur IPV
Informationen zur Prämienverbilligung
SVA Zürich

SVA Zürich
Prämienverbilligung

Postfach
8087 Zürich

Familienzulagen sind ein Zuschuss an Eltern. Sie sollen die finanzielle Mehrbelastung durch Kinder teilweise ausgleichen. Im Kanton Zürich erhalten Arbeitnehmende und Nichterwerbstätige monatlich Familienzulagen.

Weiterführende Links
Familienausgleichskasse SVA Zürich
Familienzulagen SVA Zürich
Familienzulagen AHV

Krankenversicherung, Gesetzliche Grundlage

In der Schweiz ist die Krankenversicherung für die gesamte Wohnbevölkerung obligatorisch. Die versicherungspflichtigen Personen müssen sich bei einem anerkannten Krankenversicherer versichern lassen.

Versicherungspflichtig sind:

  • Personen mit Wohnsitz in der Schweiz
  • Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung, die mindestens 3 Monate gültig ist
  • Unselbständig erwerbstätige Personen mit einer weniger als 3 Monate gültigen Aufenthaltsbewilligung, sofern sie für Behandlungen in der Schweiz nicht über einen gleichwertigen Versicherungsschutz verfügen
  • Asylsuchende, Schutzbedürftige und vorläufig Aufgenommene
  • In der Schweiz erwerbstätige Personen und ihre Familienangehörigen mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU, in Norwegen oder Island
  • Personen und ihre Familienangehörigen mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU, in Norwegen oder Island, welche eine Leistung der schweizerischen Arbeitslosenversicherung oder eine schweizerische Rente beziehen

Kontakt

Gemeinde Kilchberg
Bereich Sozialversicherungen
Alte Landstrasse 110
8802 Kilchberg

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